DiPA: Digitale Pflegeanwendung
DiPA steht für „Digitale Pflege-Anwendung“. Das ist eine Anwendung für Handys, Tablets oder Desktop-Geräte, die einen besonderen Nutzen für die pflegerische Versorgung hat. Um als DiPA zu gelten, müssen die Anwendungen eine spezielle Zulassung durchlaufen. (1)
Die Kosten für die Anschaffung und Nutzung solcher zugelassenen Apps und Programme kann die Pflegeversicherung übernehmen. Aktuell gibt es jedoch noch keine DiPA, obwohl eine Zulassung seit Anfang 2022 möglich ist. Das kann sich aber jederzeit ändern. (Stand: Mai 2024)
Was muss eine DiPA leisten?
Grundsätzlich müssen DiPA in den Bereichen Qualität, Benutzerfreundlichkeit und Datenschutz hohe Anforderungen erfüllen. Im Kern steht aber der pflegerische Nutzen der digitalen Anwendung. Doch was heißt das genau?
Zwei Arten von pflegerischem Nutzen sind vorgesehen:
- Pflegebedürftige Personen werden in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten gestärkt oder eine Verschlechterung wird verhindert.
- Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende werden bei ihren Aufgaben unterstützt und die Versorgungssituation wird so verbessert.
Der Anwendungs-Hersteller muss den pflegerischen Nutzen nachweisen, zum Beispiel über Vergleichsstudien. Nur dann ist eine Zulassung als DiPA möglich. (1)
Das DiPA-Verzeichnis
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) regelt die Zulassung und listet alle verfügbaren DiPA in einem DiPA-Verzeichnis. Das Verzeichnis ist im Moment noch nicht erreichbar, weil noch keine Anwendung die Zulassung absolviert hat. (2)
DiPA: Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung beteiligt sich mit bis zu 53 Euro pro Monat an den Kosten für die Digitale Pflegeanwendung. Sie beantragen die Kostenerstattung ohne Rezept bei Ihrer Pflegeversicherung. Voraussetzung ist, dass Sie einen Pflegegrad haben und die Anwendung in Ihrem Fall nützlich ist.
Weitere Details zum Antrag, zur Begründung und zur Kostenabrechnung sind noch nicht bekannt. Sie werden nachgereicht, sobald die ersten DiPA verfügbar sind. (3)
Das Budget teilen sich die DiPA allerdings mit den „ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL)“. Das sind Leistungen, die Sie bei der Nutzung der Anwendung unterstützen sollen. Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes Ihnen die Nutzung der DiPA erklärt.
DiGA: Digitale Gesundheitsanwendung
DiGA steht für „Digitale Gesundheits-Anwendung“. Das ist eine Anwendung für Handys, Tablets oder Desktop-Geräte mit positiven Effekten auf die gesundheitliche Versorgung. Um als DiGA zu gelten, müssen die Anwendungen eine spezielle Zulassung durchlaufen. (4)
Die Krankenkasse kann die Kosten für die Nutzung einer DiGA übernehmen, wenn entweder ein ärztliches Rezept vorliegt oder die Krankenkasse den Direktantrag genehmigt hat. Aktuell sind bereits über 60 DiGA für verschiedene Erkrankungen zugelassen. (Stand: Mai 2024)
Was muss eine DiGA leisten?
Die Anforderungen an die Qualität, die Datensicherheit und die Benutzerfreundlichkeit von DiGA sind hoch. Am wichtigsten ist aber: Eine DiGA muss entweder die Gesundheit des Nutzers verbessern oder die Prozesse der gesundheitlichen Versorgung stärken.
Positive Effekte auf die Gesundheit sind:
- Verbesserung des Gesundheitszustandes
- Verkürzung der Krankheitsdauer
- Verlängerung des Überlebens
- Verbesserung der Lebensqualität eines Patienten
Die Prozesse der gesundheitlichen Versorgung stärkt eine DiGA, wenn sie Strukturen und Verfahren verbessert, die im Zusammenhang stehen mit: Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen. (4)
Das DiGA-Verzeichnis
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt ein übersichtliches DiGA-Verzeichnis zur Verfügung. Dort finden Sie alle zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen. Sie können das Verzeichnis gezielt durchsuchen oder nach Themen filtern.
Es gibt DiGA zum Beispiel in Bereichen wie:
- Atemwege
- Geschlechtsorgane, Nieren und Harnwege
- Herz und Kreislauf
- Hormone und Stoffwechsel
- Krebs
- Muskeln, Knochen und Gewebe
- Nervensystem
- Psyche
- Verdauung
Die einzelnen DiGA können als Apps für den Apple App Store, für den Google Play Store oder als Webanwendung verfügbar sein. Informationen dazu finden Sie ebenfalls im DiGA-Verzeichnis. (5)
DiGA: Kostenübernahme durch die Krankenversicherung
Die Kosten für die Anschaffung und die Nutzung einer DiGA kann Ihre Krankenversicherung übernehmen, wenn die Anwendung bei Ihrer Diagnose Vorteile verspricht. (6)
Die Kostenübernahme ist auf zwei Arten möglich:
- Digitale Gesundheitsanwendung auf Rezept: Eine DiGA gilt als Medizinprodukt und kann deshalb von Ärzten verordnet werden. Die ärztliche Verordnung muss dann noch von der Krankenversicherung genehmigt werden, bevor sie eingelöst werden kann.
- Digitale Gesundheitsanwendung per Direktantrag: Den Antrag auf Kostenübernahme für eine DiGA stellen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung. In diesem Fall sollten Sie gut wie möglich begründen, welchen gesundheitlichen Vorteile die DiGA für Sie hätte.
Datenschutz: Wie sicher sind DiPA und DiGA?
Gesundheitsdaten müssen nicht nur der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, sondern unterliegen einem besonderen Schutz. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft deshalb laufend alle DiPA und DiGA streng auf Datensicherheit. (1) (4)
Bei anderen Gesundheits- oder Pflege-Apps ohne Zulassung als DiGA oder DiPA ist das nicht der Fall. Diese Apps müssen nur der DSGVO entsprechen – so wie andere Apps auch.
Häufig gestellte Fragen
Was sind DiPA?
DiPA steht für Digitale Pflegeanwendungen. Das sind geprüfte und zugelassene Apps und Anwendungen, die sich speziell auf den Bereich der Pflege konzentrieren und Pflegebedürftigen sowie Pflegenden digitale Unterstützung bieten.
Was sind DiGA?
DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendungen. Das sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüfte Apps und Anwendungen, die von der Krankenversicherung erstattet werden können. Sie sollen Patienten im Umgang mit Krankheiten unterstützen.