Betreutes Wohnen: Kosten und Finanzierung

Ein Mann spricht mit einem Betreuer

Selbstständig leben, aber auf Wunsch Unterstützung erhalten – das ist Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen. Doch die verfügbaren Plätze sind begehrt und das Leistungsangebot von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Das schlägt sich auch auf die tatsächlichen Preise nieder.

pflege.de informiert Sie, wie sich die Kosten für Betreutes Wohnen zusammensetzen und welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie ausschöpfen können.

Inhaltsverzeichnis

Betreutes Wohnen: die Kosten im Überblick

Wie teuer Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen ist, hängt von vielen Faktoren ab. Kaufen oder mieten Sie eine Betreute Wohnung? Welchen Standard wählen Sie? Und welche Zusatzleistungen werden Sie benötigen?

Grundsätzlich setzen sich die Kosten für Betreutes Wohnen aus folgenden Anteilen zusammen:

  1. Wohnkosten: Miete oder Kaufpreis plus Nebenkosten
  2. Betreuungspauschale: Monatlicher Festpreis für die Grundleistungen
  3. Zusatzleistungen: Kosten für zusätzliche Services (optional)

Die Wohnkosten zur Miete müssen Sie ebenso wie die Betreuungspauschale jeden Monat entrichten. Darin enthalten sind dann alle Grundleistungen, die im Dienstvertrag Ihres Betreuten Wohnens vereinbart sind.

Info
Zusatzkosten für die Pflege

Wenn Sie Pflegebedarf haben, müssen Sie neben den Wohnkosten, der Betreuungspauschale und den Zusatzleistungen auch die Pflegekosten mit einkalkulieren. Die Pflege im Betreuten Wohnen gilt in der Regel als häusliche Pflege.

Es gibt Betreutes Wohnen für monatlich etwa 800 Euro, kann aber je nach Größe und Standard auch bis zu 5.000 Euro kosten. Sämtliche Zusatzleistungen bezahlen Sie nur, wenn Sie sie tatsächlich dazu gebucht haben.

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Betreutes Wohnen: Mietkosten oder Kaufpreis

Die Miete beziehungsweise der Kaufpreis für Betreutes Wohnen hängt von drei wesentlichen Faktoren ab:

  1. der Lage,
  2. der Größe der Wohnung und
  3. ihrer Ausstattung.

Dabei unterscheiden sich die Immobilienpreise nicht nur von Bundesland zu Bundesland. Sie sind meist auch in Städten höher als im ländlichen Raum. Der regionale Mietspiegel ist also ein guter Anhaltspunkt, wenn Sie sehen wollen, wie viel Betreutes Wohnen in Ihrer Gegend kosten könnte.

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, kommen Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag, die Grunderwerbssteuer und gegebenenfalls eine Maklerkaution hinzu. Für Mietwohnungen müssen Sie in den meisten Fällen eine Mietkaution hinterlegen.

Egal ob gemietet oder gekauft, Sie müssen für Betreutes Wohnen mit etwa 10 bis 20 Prozent Mehrkosten rechnen als für vergleichbare Wohnobjekte in der Region. Das liegt vor allem an der vollständig barrierefreien Ausstattung.(1)

Laufende Nebenkosten

Für den laufenden Betrieb einer Betreuten Wohnung fallen genau wie bei anderen Wohnobjekten Wohnnebenkosten an. Dazu gehören typischerweise folgende Kosten:

  • Heizung
  • Wasser
  • Strom
  • Abwasser
  • Müllentsorgung
  • Allgemeinstromkosten
  • Gebäudeversicherungen

Die meisten Posten sind häufig im Mietpreis inbegriffen. Lediglich Wasser, Heizung und Strom werden in der Regel nach Verbrauch abgerechnet.

Info
Wohndarlehen für Betreutes Wohnen

In seltenen Fällen verlangen Betreiber von Betreuten Wohnanlagen ein fest verzinstes Wohndarlehen von ihren Mietern. Sie müssen dann einige Tausend Euro Geld für notwendige Reparaturen und Instandhaltungen hinterlegen. Wenn Sie wieder ausziehen, erhalten Sie das Wohndarlehen samt Zinsen zurück.

Kosten für Grundleistungen

Den Betreuungsvertrag schließen Sie mit dem Anbieter für die Betreuung Ihrer Betreuten Wohnanlage ab. Manchmal ist das nicht der Vermieter selbst, sondern ein externes Unternehmen.

Die Bezeichnung „Betreuungsvertrag“ führt oft zu Missverständnissen. Tatsächlich geht es dabei eher nicht um individuelle Betreuungsleistungen. Vielmehr beinhaltet er die Grund- oder Basisleistungen des Betreuten Wohnens, die Sie und die anderen Bewohner gemeinschaftlich nutzen oder jeder einzelne Bewohner für sich in Anspruch nehmen kann.

Die Grundleistungen umfassen typischerweise:

  • Eine Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit
  • Der Hausmeisterservice
  • Ein installierter Hausnotruf
  • Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen

Sie bezahlen die Grundleistungen mit einem festen monatlichen Abschlag, oft Betreuungspauschale genannt. Sie richtet sich nach dem angebotenen Leistungsumfang und liegt zwischen 15 und 150 Euro.(1) Es handelt sich dabei um einen Festpreis, Verhandlungsspielraum gibt es hier nicht.

Kosten für Zusatzleistungen

Über die Grundleistungen hinaus bieten Betreute Wohnanlagen in der Regel noch sogenannte Zusatzleistungen an. Diese können Sie ganz nach Ihrem persönlichen Bedarf buchen. Ihr Ansprechpartner vor Ort berät Sie dazu und nimmt die Buchung mit Ihnen vor.

Zusatzleistungen umfassen zum Beispiel:

Zusatzleistungen werden individuell abgerechnet. Ob monatlich oder direkt nach der Leistung hängt vom Anbieter und der Art der Dienstleistung ab.

Tipp
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Zusatzleistungen

Lassen Sie sich bereits bei der Auswahl einer Betreuten Wohnung darüber informieren, welche Zusatzleistungen es gibt und was sie kosten.

Kosten für Pflegedienstleistungen

Pflegedienstleistungen gehören nur selten zu den möglichen Zusatzleistungen einer Betreuten Wohnanlage. Es sei denn, die Einrichtung für Betreutes Wohnen ist an ein Pflegeheim angeschlossen oder hat eine Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst.

Ansonsten ist es mit der Pflege im Betreuten Wohnen genauso, wie bei jeder anderen häuslichen Pflege: Sie können entweder eine ambulante Pflege engagieren. Oder Angehörige übernehmen diese Aufgabe.

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, übernimmt Ihre Pflegeversicherung zum Beispiel Pflegesachleistungen für ambulante Pflege oder bezahlt Pflegegeld, wenn die Pflege selbständig organisiert wird.

Auch Leistungen wie die Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege oder die Kurzzeitpflege können Sie im Betreuten Wohnen nutzen. Erfahren Sie mehr über sämtliche Pflegeleistungen, die Ihnen mit einem Pflegegrad zustehen, in unserer Themenwelt Pflegeleistungen.

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Betreutes Wohnen: Kostenübernahme und Finanzierung

Betreutes Wohnen ist eine attraktive Wohnform für viele Menschen, die sich mehr Unterstützung und Sicherheit im Alltag wünschen. Allerdings sind die höheren Mietkosten und die entsprechenden Dienstleistungen eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Hier erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten Sie gegebenenfalls ausschöpfen können, damit Betreutes Wohnen für Sie günstiger wird.

Finanzierung der Mietkosten

Die Miete und die Nebenkosten für eine Betreute Wohnung müssen Sie, wie bei jeder anderen Mietwohnung auch, selbst bezahlen. Sie haben aber unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, Ihre Ausgaben dafür zu senken:(1)

  1. Wohnberechtigungsschein: Öffentlich geförderter Wohnraum ist günstiger als normale Wohnungen. Sie brauchen dafür aber einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  2. Wohngeld: Als Geringverdiener können Sie außerdem bei der zuständigen Behörde Wohngeld beantragen. Diese prüft Ihren Anspruch, der sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete richtet.

Finanzierung des Hausnotrufs

Sie können den in den Grundleistungen enthaltenen Hausnotruf von Ihrer Pflegekasse finanzieren lassen. Voraussetzung ist vor allem ein anerkannter Pflegegrad. Dann übernimmt die Kasse die Kosten für den Notruf in Höhe von bis zu 25,50 Euro pro Monat.

Um diese Leistung mit der Pflegekasse abzurechnen, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag. Dazu muss der Hausnotruf allerdings als einzelner Kostenpunkt in Ihrer Abrechnung aufgelistet sein.

Finanzierung von Betreuungs- und Hilfeleistungen über den Entlastungsbetrag

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie über den Entlastungsbetrag bestimmte Betreuungs- und Hilfeleistungen finanzieren. Sie erhalten dann einen Zuschuss von monatlich bis zu 131 Euro, egal welchen Pflegegrad Sie haben.

Allerdings ist der Entlastungsbetrags zweckgebunden. Sie bekommen also das Geld nicht pauschal ausgezahlt. Stattdessen reichen Sie jeden Monat die Kostennachweise für Leistungen wie etwa Hilfen bei der Haushaltsführung oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen ein. Die Pflegekasse erstattet dann bis zu 131 Euro pro Monat nachträglich.

Tipp
Alle Leistungen transparent aufschlüsseln

Achten Sie darauf, dass alle Grund- und Zusatzleistungen in den Abrechnungen mit Ihrem Betreuten Wohnanbieter einzeln aufgeführt sind. Nur dann können Sie einzelne Posten mit Ihrer Pflegekasse abrechen.

Abtretungserklärung

Einige Anbieter für Betreutes Wohnen oder angegliederte ambulante Pflegedienste übernehmen den bürokratischen Teil für Sie. Sie müssen dafür lediglich eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dann kann der Dienstleister direkt über Ihren Entlastungsbetrag abrechnen.

pflege.de hat ein entsprechendes Dokument für Sie vorbereitet. Sie müssen es nur noch herunterladen, ausdrucken und unterschreiben.

Bonus
Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag
  • Für die direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegeversicherung
  • Optional auch für den Umwandlungsanspruch gültig
  • Digital oder handschriftlich ausfüllen und verschicken – fertig!

Betreutes Wohnen: Angebote vergleichen

Die Angebote für Betreutes Wohnen und Service-Wohnen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter sehr stark. Das betrifft nicht nur den Standard der Wohnungen und die angebotenen Leistungen, sondern auch die Kosten. Deshalb lohnt es sich, wenn Sie mehrere für Sie interessante Anbieter in Ihrer Umgebung vergleichen.

Lassen Sie sich bei jeder Besichtigung die Einrichtungen, die nähere Umgebung und die betreffende Wohnung zeigen. Versuchen Sie einen Eindruck über die Atmosphäre in der Anlage zu bekommen. Sprechen Sie wenn möglich mit Bewohnern.

Informieren Sie sich außerdem über die Preisgestaltung und die möglichen Zusatzleistungen. Unsere Checkliste sorgt dafür, dass Sie keinen Punkt vergessen.

Bonus
Exklusive Checkliste für die Besichtigung von Betreutem Wohnen
  • Die wichtigsten Kriterien zusammengefasst
  • Einfach ausdrucken und mitnehmen
  • Mit vielen hilfreichen Tipps für die Besichtigung

 

Häufig gestellte Fragen

Was kostet Betreutes Wohnen?

Die Mietkosten für eine Betreute Wohnung liegen etwa 10 bis 20 Prozent über dem örtlichen Mietspiegel. Hinzu kommt die Pauschale für die Grundleistungen. Je nach Angebot sind das etwa 15 bis 150 Euro pro Monat. Zusätzlich gebuchte Wahlleistungen kosten noch einmal extra.

Wer übernimmt die Kosten für Betreutes Wohnen?

Die Mietkosten tragen Sie selbst. Doch auch beim Betreuten Wohnen gibt es die Möglichkeit, Wohngeld und einen Wohnberechtigungsschein für eine geförderte Wohnung zu beantragen. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, können Sie darüber hinaus Leistungen der Pflegekasse für den Hausnotruf und bestimmte Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen.

Was zahlt die Pflegekasse für Betreutes Wohnen?

Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss für das Notrufsystem. Außerdem können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um bestimmte Hilfsleistungen zu finanzieren. Die Wohnkosten selbst bezuschusst die Pflegekasse nicht.

Was zahlt das Sozialamt für Betreutes Wohnen?

Das Sozialamt stellt die gleichen Mittel für das Betreute Wohnen bereit, die Sie auch für unbetreutes Wohnen in Anspruch nehmen können. Dazu gehört vor allem das Wohngeld. Außerdem können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen und damit in eine staatlich geförderte Wohnung mit Betreuung einziehen.

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Erstelldatum: 6102.50.31|Zuletzt geändert: 5202.90.61
(1)
Verbraucherzentrale (2025): Betreutes Wohnen - eine Alternative fürs Wohnen im Alter
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-in-wohngemeinschaften/Betreutes-wohnen-eine-alternative-fuers-wohnen-im-alter-13905 (letzter Abruf am 16.09.2025)
(2)
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