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Häusliche Pflege & Polnische Pflegekräfte

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Die Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung, also entweder der Wohnung des Bedürftigen oder der pflegenden Person, wird als häusliche Pflege bezeichnet. Sie kann entweder durch Angehörige, Freunde und Bekannte des zu Pflegenden oder aber durch privat organisierte Pflegekräfte aus Polen stattfinden.

Zu den privat organisierten Kräften gehören immer häufiger auch Pflegekräfte aus Osteuropa. Für die häusliche Pflege bietet sich die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste an, da im Privatbereich keine medizinische Behandlungspflege vorgenommen werden darf. Für pflegende Angehörige ohne Vorwissen und Fachqualifikation empfiehlt es sich darüber hinaus, an einer Schulung für Pflege teilzunehmen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
 

Pflegerin bringt einer Dame Frühstück

Pflegekräfte aus Polen bzw. aus dem Ausland

Immer häufiger entscheiden sich Pflegebedürftige, sich von einer Pflegekraft aus Polen unterstützen zu lassen. Hier finden Sie die wichtigsten rechtlichen Richtlinien.

Pflegebedürftige Menschen wollen oft in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. In vielen Fällen reicht jedoch eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht aus, da dessen Angestellte nur für einzelne pflegerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten beim Pflegebedürftigen vorbeikommen. Häufig ist auch die Pflege durch einen Angehörigen nicht möglich.
Als Alternative zeichnet sich in den letzten Jahren die Einstellung von ausländischen Pflegekräften, häufig aus Polen, ab. Die polnischen Pflegekräfte wohnen und leben meist beim Betreuten und erhalten neben einem Gehalt von ca. 1.500 bis 2.500 Euro (abhängig von der fachlichen Kompetenz und dem Sprachniveau) freie Kost und Logis.
Im Wesentlichen gibt es drei Möglichkeiten, eine ausländische Arbeitskraft in Übereinstimmung mit dem Gesetz anzustellen:

Vermittlung von Pflegekräften durch die Arbeitsagentur

Eine Anlaufstelle ist die zuständige Agentur für Arbeit, die auch Pflegekräfte aus dem Ausland vermittelt. Dieser Weg stellt sicher, dass die Pflegekraft zum Beispiel aus Osteuropa dem deutschen Arbeitsrecht unterliegt und somit einen angemessenen Anspruch auf Freizeit und Urlaub hat. Dieses Verfahren dauert meist mehrere Wochen und ist mit einiger Papierarbeit verbunden. Die Pflegekräfte dürfen neben der hauswirtschaftlichen Versorgung auch oft die pflegerische Grundbetreuung ausführen. Für medizinische Leistungen muss ein ambulanter Pflegedienst engagiert werden.

Das Entsendemodell

Das Entsendemodell funktioniert in Zusammenarbeit mit einer deutschen Vermittlungsfirma und einem Pflegedienst im Herkunftsland der Pflegeperson. Der Auftraggeber wendet sich an die Vermittlungsfirma, die wiederum mit dem ausländischen Pflegedienst in Kontakt tritt, bei dem die Pflegekraft angestellt ist. Der Pflegedienst übernimmt die Versicherung sorgt dafür, dass die notwendigen Steuern im Heimatland gezahlt werden. Dies wird durch das Formular E-101 bestätigt und sollte vorgelegt werden können. Die Pflegekraft steht dabei nicht im direkten Arbeitsverhältnis zum Kunden.
Das Entsendemodell funktioniert in Zusammenarbeit mit einer deutschen Vermittlungsfirma und einem Pflegedienst im Herkunftsland der Pflegeperson. Der Auftraggeber wendet sich an die Vermittlungsfirma, die wiederum mit dem ausländischen Pflegedienst in Kontakt tritt, bei dem die Pflegekraft angestellt ist. Der Pflegedienst übernimmt die Versicherung sorgt dafür, dass die notwendigen Steuern im Heimatland gezahlt werden. Dies wird durch das Formular E-101 bestätigt und sollte vorgelegt werden können. Die Pflegekraft steht dabei nicht im direkten Arbeitsverhältnis zum Kunden.

Beschäftigung einer selbstständigen Pflegekraft

Die Beschäftigung zum Beispiel polnischer Pflegekräfte, die als Selbstständige arbeiten, ist rechtlich problematisch. Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, müssen Selbständige, neben anderen Kriterien, mehr als einen Kunden betreuen, was bei der 24-Stunden-Pflege im Haus des Pflegebedürftigen nicht möglich ist.

Alle Informationen zu Thema "osteuropäische Pflegekärfte" bedürfen zwingend der anwaltlichen Prüfung des Einzelfalls.

Quellen:
Bundesagentur für Arbeit,
Bundesministerium für Gesundheit

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.

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