Polnische Pflegekräfte legal beschäftigen und anmelden

Zwei Frauen lachend auf dem Sofa

Wenn die Eltern oder Großeltern älter werden und den Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können, stehen Angehörige vor der Herausforderung, Hilfe und Unterstützung zu organisieren. Denn pflegebedürftige Menschen wollen in der Regel in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Viele Familien entscheiden sich deshalb für die häusliche Betreuung durch Pflegekräfte aus dem Ausland – häufig aus Osteuropa.

pflege.de informiert Sie darüber, wie Sie die sogenannten polnischen Pflegekräfte finden und worauf Sie bei der Beschäftigung achten müssen.

Inhaltsverzeichnis

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Polnische Pflegekräfte: Definition und Begriffserklärung

In Deutschland arbeiten schätzungsweise 400.000 bis 700.000 Betreuungskräfte aus Osteuropa, die meisten sind aus Polen und weiblich.(1) Die „Polnische Pflegekraft“ hat sich deshalb als Sammelbegriff für eine bestimmte Art der Seniorenbetreuung durchgesetzt: Im Haushalt eines älteren oder pflegebedürftigen Menschen wohnt eine Person aus Osteuropa, um zu betreuen, zu unterhalten und gegebenenfalls zu pflegen.

Neben Polen kommen die Pflegekräfte beispielsweise auch aus Bulgarien, Kroatien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn und immer häufiger aus der Ukraine.

Info
Warum kommen so viele Pflegekräfte aus Polen?

Laut Schätzungen kommt fast jede vierte Pflegekraft in Deutschland aus Polen. Aber warum eigentlich?(2)

Für Mitgliedstaaten, die 2004 neu in die EU eintraten, wurden die Regelungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit erst ab Mai 2011 gültig. Die Anbieter für Pflegekräfte aus den späten osteuropäischen Beitrittsstaaten Estland, Lettland, Litauen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn trafen also auf einen Markt, der längst schon von polnischen Anbietern erschlossen war.(3)

Zudem besteht historisch bedingt eine enge Verbindung zwischen Polen und Deutschland. Zum Teil wird Deutsch an der Schule gelehrt, sodass die Pflegekräfte an die Sprachkenntnisse anknüpfen können.

Pflegekraft oder Pflegefachkraft?

Die „polnischen Pflegekräfte“ sind häufig keine examinierten Pflegekräfte, sondern Betreuungskräfte. Sie können die Grundpflege übernehmen, zum Beispiel waschen, anziehen, einkaufen.

Wenn eine pflegebedürftige Person zuhause Hilfe bei der Medikamentengabe, beim Blutdruckmessen oder bei den Kompressionsstrümpfen braucht, ist die Rede von der medizinischen Behandlungspflege. Diese Behandlungspflege darf nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden, also beispielsweise von ausgebildeten Altenpflegern oder Krankenpflegern. Auch Angehörige, Freunde oder Nachbarn dürfen keine Behandlungspflege übernehmen. Deshalb müssen Sie gegebenenfalls zusätzlich zur „Polnischen Pflegekraft“ einen ambulanten Pflegedienst beauftragen.

Wichtiger Hinweis
Bezeichnung „Polnische Pflegekräfte“

„Polnische Pflegekräfte“ ist ein umgangssprachlicher Sammelbegriff für Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern. Dieser ist leider selten korrekt: Wenige Betreuungspersonen sind ausgebildete Pflegekräfte und nicht alle kommen aus Polen. Weil sich die Bezeichnung in unserem Sprachgebrauch aber für diese Form der Betreuung durchgesetzt hat, verwendet pflege.de diesen Begriff weiterhin.

Aufgaben einer polnischen Pflegekraft

Da viele osteuropäische Betreuungskräfte auf die Alltagsbetreuung geschult und nicht als Pflegefachkräfte ausgebildet sind, konzentriert sich die Arbeit hauptsächlich auf die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Zu den Aufgaben können gehören:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Mobilisierende Unterstützung, zum Beispiel beim Aufstehen oder Umlegen
  • Hilfe beim Anziehen
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Erledigung von Einkäufen
  • Erledigung von Aufgaben im Haushalt wie Kochen oder Putzen
  • Strukturierung des Tagesablaufs
  • Freizeitgestaltung wie Spaziergänge, Vorlesen und Unterhaltung 

Polnische Pflegekräfte: Gründe für die Anstellung

Pflegebedürftige Menschen möchten meist ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. Das eigene Zuhause aufzugeben, um in einem Pflegeheim oder im Betreuten Wohnen zu leben, kommt für sie nicht in Frage. Doch der Bedarf an Unterstützung oder Pflege ist häufig so hoch, dass Angehörige ihn nicht allein leisten wollen oder können.

Finanziell ist eine Betreuung durch deutsche Haushaltshilfen und Betreuerinnen rund um die Uhr meist nicht zu stemmen. Osteuropäische Betreuungskräfte wohnen mit im Haushalt und sind somit schnell erreichbar. Gerade nachts ist es beruhigend zu wissen, dass jemand mit im Haus ist und beispielsweise bei einem Sturz schnell eingreifen kann.

Vor- und Nachteile einer polnischen Pflegekraft

Die Anstellung einer „polnischen Pflegekraft“ kann folgende Vorteile und Herausforderungen bieten:

  • Ihr Angehöriger kann länger zuhause wohnen bleiben
  • Betreuung rund um die Uhr (auch nachts)
  • Günstiger als deutsche Betreuungskräfte
  • Entlastung im Haushalt
  • Unterhaltung im Alltag
  • Gemeinsame Aktivitäten und Motivation für Ihren Angehörigen
  • Hohe Wertschätzung gegenüber Ihrem Angehörigen
  • Unkompliziert und legal mit dem richtigen Vermittlungsunternehmen
  • Psychische Entlastung für die Angehörigen
  • Zusammenleben auf engstem Raum
  • Mögliche Verständigungsprobleme durch eventuelle Sprachbarrieren
  • Fehlende medizinische Qualifikationen (ambulanter Pflegedienst muss häufig zusätzlich bestellt werden)

Polnische Pflegekraft legal anstellen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine „polnische Pflegekraft“ legal zu beschäftigen. Sie können die Betreuungskraft beispielsweise selbst als Arbeitgeber anstellen. Oder Sie lassen sich jemanden über eine Agentur vermitteln und sind somit nur der Auftraggeber.

Entsendemodell

Bei dem Entsendemodell beauftragen Sie ein osteuropäisches Unternehmen, eine Betreuungskraft nach Deutschland zu „entsenden“. Die Betreuungskraft ist beim ausländischen Unternehmen angestellt. Sie schließen einen Dienstleistungsvertrag mit dem Arbeitgeber.

Häufig ist eine deutsche Vermittlungsagentur dazwischengeschaltet. Achten Sie darauf, dass Bescheinigungen wie eine gültige Krankenversicherung und ein Sozialversicherungsausweis (A1-Dokument) vorgezeigt werden können. Bei inoffiziellen oder nicht formalen Verträgen sollten Sie misstrauisch werden. Ebenso, wenn von Ihnen ein Gewerbeschein gefordert wird.

Die sogenannte Entsendung ist auf zwei Jahre beschränkt. Die meisten Betreuungskräfte bleiben jedoch kürzer in Deutschland.(4)

Arbeitgebermodell

Sie haben auch die Möglichkeit, eine ausländische Betreuungskraft selbst anzustellen. In diesem Fall sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich für die Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung der Betreuungskraft und zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge.

Dafür können Sie die Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Verhaltensregeln selbst festlegen – sofern es die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsschutz und Arbeitszeit erfüllt.

Ausführliche Details zu den Vermittlungsmodellen sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile finden Sie im Ratgeber über die sogenannte „24-Stunden-Pflege“.

Pflegekraft aus dem Ausland: Voraussetzungen

Für Betreuungskräfte aus einem EU-Mitgliedstaat, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie brauchen keine besondere Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten.

Betreuungskräfte benötigen nur einen Sozialversicherungsnachweis (A1-Nachweis) und eine gültige Krankenversicherung – beispielsweise die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK.

Kosten und Kostenübernahme für eine polnische Pflegekraft

Die Kosten für eine polnische Pflegekraft, Betreuungskraft oder Haushaltshilfe sind abhängig von der Beschäftigungsart, dem Pflege- und Betreuungsaufwand, den Deutschkenntnissen und der Qualifikation.

Sie unterscheiden sich deshalb teilweise stark und können ungefähr zwischen 2.500 Euro und 6.000 Euro liegen.

Dazu kommen Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls eine Vermittlungsgebühr.

Tipp
Setzen Sie die Lohnkosten steuerlich ab

Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen sind für die betreuungsbedürftige Person bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar.

Kosten beim Entsendemodell

Beim Entsendemodell zahlen Sie neben den Lohnkosten, Unterkunft und Verpflegung und Fahrtkosten auch eine Vermittlungsgebühr an die Agentur.

Seit Mai 2024 erhalten ungelernte Pflegehilfskräfte mindestens 15,50 Euro brutto die Stunde.(5)

Wenn das Angebot der Agentur für eine „polnische Pflegekraft“ also wesentlich unter 2.480 Euro brutto im Monat liegt, wird der Mindestlohn nicht eingehalten und Sie sollten von der Agentur Abstand nehmen.

Kosten beim Arbeitgebermodell

Wenn Sie eine polnische Pflegekraft anmelden und selbst beschäftigen, kommen zu den Lohnkosten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern hinzu – rechnen Sie hier mit rund 3.000 Euro pro Monat je Betreuungsperson.

In der Regel müssen Sie, um Erholungszeiten und Urlaubsansprüche einzuhalten, mehrere Betreuungskräfte parallel beschäftigen. Dann liegen die Kosten pro Monat eher bei 6.000 Euro.

Dazu kommen Kost und Logis, hier sollten Sie zusätzlich rund 400 bis 500 Euro kalkulieren.

Außerdem muss für die Haushaltshilfe eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür liegen zwischen 20 und 30 Euro pro Jahr.

Überlegen Sie auch, ob Sie Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen oder anteilig Reisekosten übernehmen wollen.

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Zuschüsse von der Pflegekasse

Wenn bei der zu betreuenden Person ein Pflegegrad vorliegt, stehen ihr verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zu. Einzelne Pflegeleistungen können für die Finanzierung der Polnischen Pflegekraft genutzt werden. Beispiele hierfür sind das Pflegegeld und die Verhinderungspflege.

Info
Berechnen Sie den voraussichtlichen Pflegegrad

Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung. Wenn Sie oder Ihr Angehöriger auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, sollten Sie den möglichen Anspruch überprüfen. Der kostenlose Pflegegradrechner von pflege.de kann Ihnen hierfür eine erste Einschätzung geben.

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Worauf Sie bei der Anstellung einer polnischen Pflegekraft achten sollten

Wenn Sie sich für eine „polnische Pflegekraft“ entscheiden, sollten Sie vor dem Einzug der Betreuungskraft einige Aspekte sicherstellen, beispielsweise:

Die rechtliche Lage:

  • Überprüfen Sie, ob die „Polnische Pflegekraft“ das A1-Dokument besitzt.
  • Stellen Sie sicher, dass Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.
  • Beim Arbeitgebermodell: Erfüllen Sie alle Meldepflichten für die Betreuungskraft.
  • Halten Sie alle Regelungen schriftlich fest.

Die Qualifikationen:

  • Hat die Person Erfahrung in der Grundpflege? Fordern Sie gegebenenfalls Referenzen an.
  • Sind die Deutschkenntnisse ausreichend?

Die Agentur:

  • Klären Sie im Voraus alle Kosten.
  • Überprüfen Sie die Agentur auf Transparenz und Zertifikate. Beispielsweise, ob die Agentur Mitglied des VHBP e.V. ist.
Info
Verband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.

Der Markt an ausländischen Betreuungs- und Pflegekräften erscheint für viele undurchsichtig und nicht immer ist klar, ob die Vermittlung und Beschäftigung der Pflegekraft über eine Agentur legal ist. Damit Sie als Familie sichergehen und einen guten Überblick über ausländische Betreuungspersonen bekommen, hat pflege.de den Verband für häusliche Betreuung und Pflege, VHBP e.V., mitgegründet. Der Verband verfolgt das Ziel, mehr Transparenz in den Markt zu bringen und eine qualitativ hochwertige, umfassende und zugleich legale Betreuung und Pflege im häuslichen Umfeld zu garantieren. Dazu hat der VHBP Qualitätsstandards für die häusliche Pflege und Betreuung entwickelt, zu denen sich die Mitglieder verpflichten.

Die Chemie muss stimmen:

  • Wichtig ist, dass die „polnische Pflegekraft“ zur betroffenen Person passt. Man teilt sich einen Haushalt und gibt einen Teil seiner Privatsphäre auf. Um eine freundliche und wertschätzende Beziehung zu entwickeln, müssen sich beide Seiten auf die Situation einlassen. Gute Deutschkenntnisse, aber auch ein ähnliches Alter oder gemeinsame Interessen können dabei helfen. Besprechen Sie gemeinsam, worauf es Ihnen ankommt.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine polnische Pflegekraft?

Der Begriff „polnische Pflegekraft“ hat sich im umgangssprachlichen Gebrauch für Betreuungskräfte aus osteuropäischen Ländern etabliert. Die „polnische Pflegekraft“ wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Sie kümmert sich hier in der Regel um die Grundpflege und notwendige Aufgaben im Haushalt, nicht aber um die medizinische Betreuungspflege.

Wer vermittelt osteuropäische Pflegekräfte?

Pflegekräfte aus Osteuropa werden von vielzähligen Vermittlungsagenturen entsendet. Sie können auch Betreuungskräfte selbst als Arbeitgeber anstellen. Dann müssen Sie die Pflegekraft offiziell anmelden und versichern.

Welche Aufgaben hat eine polnische Haushaltshilfe?

Die Pflegekraft unterstützt bei der Grundpflege, die der Pflegebedürftige nicht mehr ohne Hilfe bewerkstelligen kann. Dazu gehören kann das An- und Ausziehen, das Waschen, die Hilfe beim Toilettengang sowie bei der Nahrungsaufnahme. Zudem übernimmt sie Aufgaben im Haushalt wie das Einkaufen, Kochen und Putzen.

Die Pflegekräfte sind meist nicht offiziell ausgebildet und dürfen somit in Deutschland keine Aufgaben der medizinischen Behandlungspflege übernehmen.

Was muss man beachten, wenn man eine polnische Pflegekraft privat anstellt?

Möchten Sie auf eine Vermittlungsagentur verzichten und die Pflegekraft privat anstellen, müssen Sie als Arbeitgeber fungieren und die Betreuungskraft offiziell bei der Agentur für Arbeit anmelden. Voraussetzung ist ein gültiger Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeber sind Sie zudem verantwortlich dafür, Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken-, Unfall- sowie Pflegeversicherung der Pflegekraft zu zahlen.

Was kostet eine polnische Pflegekraft?

Die Kosten für eine Pflegekraft sind abhängig von der Anstellungsart und – bei Entsendung und Vermittlung aus dem Ausland –der Agentur. Sie variieren deshalb stark, liegen aber ungefähr zwischen 2.500 Euro und 6.000 Euro.

Was verdient eine polnische Pflegekraft?

Ist die Pflegekraft in Deutschland tätig, erhält sie den aktuellen gesetzlichen Mindestlohn.

Wo meldet man eine polnische Pflegekraft an?

Die Anmeldung einer polnischen Pflegekraft erfolgt über die Agentur für Arbeit und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Außerdem muss die angestellte Betreuungskraft bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse angemeldet sein. Ggf. sind Meldungen bei der Berufsgenossenschaft und dem Einwohnermeldeamt notwendig. Empfehlenswert ist zudem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Braucht eine polnische Pflegekraft eine Arbeitsbescheinigung?

Da die Pflegekräfte durch Ihren Arbeitgeber lediglich für einen bestimmten Zeitraum entsendet werden, um Arbeit in einem anderen Land zu erbringen, zahlen sie weiterhin in die Sozialversicherung in ihrem Heimatland ein und brauchen somit keine deutsche Arbeitsbescheinigung. Vorliegen sollte hingegen die A1-Bescheinigung, die bestätigt, dass die Pflegekraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist.

Wo kann man Gesuche für polnische Pflegekräfte einstellen?

Es gibt Stellenbörsen, auf denen Sie online ein Gesuch veröffentlichen und in denen Sie Ihre individuellen Rahmenbedingungen und Ansprüche an eine Pflegekraft schildern können.

Welche Voraussetzungen für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft gelten?

Grundvoraussetzung für die Anstellung einer polnischen Pflegekraft ist ein gültiger Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Dienstleister. Legale polnische Pflegekräfte müssen versichert sein. Entsendete Pflegekräfte führen in der Regel zum Nachweis der Krankenversicherung eine europäische Versicherungskarte (EKVK) und das sogenannte A1-Dokument mit sich – ein behördliches Dokument, das die sozialversicherungspflichtige Festanstellung im Heimatland nachweist. Stellen Sie als Arbeitgeber die Pflegekraft privat ein, müssen Sie diese bei der Agentur für Arbeit anmelden und für Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.

Vor Ort muss für Kost und Logis gesorgt sein: Die Pflegekraft benötigt ein eigenes Zimmer sowie einen Telefon- und Internetanschluss, um Kontakt zu Ihrer Familie halten zu können.

Wie schnell bekommt man eine polnische Pflegekraft?

Je nachdem, ob Sie privat oder mittels einer Agentur nach einer Pflegekraft suchen, kann die Dauer variieren. In der Regel vermitteln die Agenturen kurzfristig eine geeignete Betreuungskraft.

Ist eine Pflegekraft aus Polen steuerlich absetzbar?

Ist die „Polnische Pflegekraft“ legal angestellt – mit einem offiziellen Arbeitsvertrag und der monatlichen Gehaltszahlung auf ihr Konto –, können Sie dies als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Pflegekraft nicht um eine ausgebildete Pflegefachkraft handelt. Nach § 35a Absatz 2 EStG lassen sich 20 Prozent der Lohnsteuer, jedoch maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich absetzen.

Kann man eine polnische Pflegekraft über das Pflegegeld finanzieren?

Mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie das Ihnen zustehende Pflegegeld für die Finanzierung einer Pflegekraft aus Osteuropa nutzen.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.90.51
(1)
Ärzteblatt (2022): „Polnische Pflegekräfte wegen Pandemie stark belastet“
www.aerzteblatt.de/nachrichten/138983/Polnische-Pflegekraefte-wegen-Pandemie-stark-belastet (letzter Abruf am 03.01.2025)
(2)
Deutschland.de (Im Auftrag des Auswärtigen Amtes) (2023): „Für die Pflege nach Deutschland“
www.deutschland.de/de/topic/wirtschaft/arbeiten-in-deutschland-pflegekraefte-aus-polen-sehr-gesucht (letzter Abruf am 03.01.2025)
(3)
Bundeszentrale für politische Bildung (2021): „10 Jahre Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Beitrittsstaaten von 2004“
www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/332227/10-jahre-arbeitnehmerfreizuegigkeit-fuer-die-eu-beitrittsstaaten-von-2004/ (letzter Abruf am 03.01.2025)
(4)
Pflegewegweiser NRW (ohne Jahr): „Das Entsendemodell: Vermittlung über eine Agentur“
www.pflegewegweiser-nrw.de/entsendemodell (letzter Abruf am 03.01.2025)
(5)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (2024): „Mindestlohn in der Altenpflege steigt“
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632 (letzter Abruf am 03.01.2025)
(6)
Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (ohne Jahr): „Agenturen und Dienstleister“
www.vhbp.de/mitglieder/ (letzter Abruf am 03.01.2025)
(7)
Bildquellen
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