Ambulante Pflege

Eine Pflegedienst-Mitarbeitern reicht einem ältern Mann das Essen an

Bei der ambulanten Pflege werden pflegebedürftige Menschen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung professionell versorgt. Dafür kommt ein Mitarbeiter vom ambulanten Pflegedienst vorbei und unterstützt bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und vielem mehr.

pflege.de erklärt, welche Möglichkeiten die Pflegedienste bieten, welche Kosten entstehen und wie sich ambulante Pflege finanzieren lässt.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege ist die professionelle Pflege von hilfsbedürftigen Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Dazu gehören neben der pflegerischen Versorgung auch Betreuung, Beratung und hauswirtschaftliche Unterstützung.

In der Regel übernehmen diese Aufgaben die sogenannten ambulanten Pflegedienste. (1) Es ist aber auch möglich, eine einzelne Fachkraft zu beauftragen. Dafür muss die Person ebenfalls eine Kassenzulassung haben. (2)

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Unternehmen, das die ambulante Pflege für eine Vielzahl von Personen organisiert und durchführt. So wird eine dauerhafte Versorgung gewährleistet, auch wenn einzelne Pflegekräfte mal verhindert sind. (3)

Die Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten fahren nacheinander zu den verschiedenen pflegebedürftigen Personen und kümmern sich dort um die vorab vereinbarten Aufgaben. Außerdem gibt es eine Rufbereitschaft für akute pflegerische Notfälle.

Neben ausgebildeten Pflegefachkräften können bei Pflegediensten auch Personen arbeiten, die nicht pflegen, sondern ausschließlich für Betreuung oder hauswirtschaftliche Versorgung zuständig sind. Durch diese Form der Arbeitsteilung können die Fachkräfte mehr Menschen versorgen.

Info
Versorgungsverträge mit den Pflegekassen als Grundlage

Alle zugelassenen Pflegedienste haben einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen unterzeichnet. Dieser Vertrag legt die Rahmenbedingungen für das Leistungsangebot, die Qualifikation der Mitarbeiter und vieles mehr fest. Das sorgt für verbindliche Mindeststandards bei Pflegediensten. (4)

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Aufgaben und Leistungen der ambulanten Pflege

Ambulante Pflege soll Menschen so unterstützen, dass sie trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Deshalb gehört nicht nur die körperbezogene Pflege zum Aufgabengebiet, sondern zum Beispiel auch die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung.

Grundsätzlich sollte sich die Unterstützung durch die ambulante Pflege immer an der individuellen Situation orientieren. Heißt: Unterstützung nur da, wo sie sinnvoll ist. Und am besten so, dass vorhandene Fähigkeiten weiter gefördert und unterstützt werden, statt diese zu übergehen.

Zum Aufgabenbereich der ambulanten Pflege gehört: (1)

  • Körperbezogene Pflege
  • Pflegerische Betreuung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Pflegefachliche Anleitung

Leider ist eine vollumfassende ambulante Versorgung für viele Betroffene zu teuer. Oder die Pflegedienste haben gar nicht genug Kapazitäten für eine weiterführende Betreuung. Dann beschränkt sich die ambulante Pflege leider oft auf die notwendigsten Bereiche.

Körperbezogene Pflege

Zur körperbezogenen Pflege gehört vor allem die Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Mobilisation. Oft wird hier auch von Grundpflege gesprochen, weil dieser Bereich besonders grundlegende Bedürfnisse des Menschen umfasst, wie Hygiene und Ernährung.

Zur körperbezogenen Pflege gehört:

Pflegerische Betreuung

Zur pflegerischen Betreuung können die unterschiedlichsten Tätigkeiten gehören. Denn es geht darum, der pflegebedürftigen Person zu helfen, ihren Alltag möglichst selbständig zu bewältigen und aktiv zu gestalten. Und was das bedeutet, kann sich von Person zu Person komplett unterscheiden.

Zur pflegerischen Betreuung gehört insbesondere:

  • Hilfe bei der Orientierung und der Strukturierung des Tages
  • Unterstützung bei der Kommunikation und beim Erhalt sozialer Kontakte
  • Bedürfnisgerechte Beschäftigung und kognitive Aktivierung (zum Beispiel bei Demenz)
  • Beistand bei der Bewältigung psychosozialer Probleme und Gefährdungen

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege oder „Behandlungspflege“ umfasst im weitesten Sinne pflegerische Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung notwendig sind. Also zum Beispiel die Versorgung einer Wunde nach einer Operation.

Voraussetzungen: Die Pflegefachkraft muss für die jeweilige Tätigkeit entsprechend ausgebildet sein. Und vor allem muss die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet werden. Denn dann übernimmt die Krankenversicherung die Kosten dafür, nicht die Pflegeversicherung. (5)

Bei Personen mit einem Pflegegrad ist es oft so, dass die Pflegekraft bei einem Besuch sowohl Leistungen der Pflege- als auch der Krankenversicherung erbringt – je nachdem, was pflegerisch und medizinisch erforderlich ist. Bei der Abrechnung werden die Tätigkeiten dann wieder aufgeschlüsselt.

Zur häuslichen Krankenpflege gehören unter anderem:

Info
Häusliche Krankenpflege ohne Pflegegrad

Häusliche Krankenpflege ist prinzipiell unabhängig von einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit möglich. Zum Beispiel als kurzfristige Maßnahme nach einem Unfall. In solchen Fällen ist auch eine grundpflegerische Versorgung möglich. Mehr darüber im Ratgeber Behandlungspflege.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehört alles, was zur Haushaltsführung gehört: Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäsche machen und so weiter. Theoretisch kann ein ambulanter Pflegedienst auch diese Aufgaben übernehmen.

In vielen Fällen ist es aber besser, bei diesen Themen andere Hilfen in Anspruch zu nehmen. Etwa bei Haushaltshilfen, Einkaufshelfern, Mahlzeitenservices oder anderen Dienstleistungen für Senioren und Menschen mit Pflegebedard. Diese spezialisierten Angebote sind meistens preiswerter.

Pflegefachliche Anleitung

Zur ambulanten Pflege gehört auch die Wissensvermittlung zur praktischen Pflege, damit pflegebedürftige und pflegende Personen besser mit der Pflegesituation umgehen können. Der Vorteil: Tipps von beteiligten Pflegekräften beziehen sich direkt auf den individuellen Pflegealltag der Person.

Typische Themen bei der pflegefachlichen Anleitung:

  • Rückenschonendes Heben und Umpositionieren
  • Einhaltung von Hygienestandards (Infektionsschutz)
  • Effektive Unterstützung bei der Mobilisierung
  • Beratung zu Hilfsmitteln
Tipp
Fragen Sie proaktiv nach Tipps und Anleitung

Nicht alle ambulanten Pflegekräfte geben ihr Wissen automatisch weiter. Stellen Sie deshalb gerne aktiv Fragen oder bitten Sie um eine kurze Unterweisung, wenn Sie im Pflegealltag Fragen haben. Für größere Themen vereinbaren Sie lieber eine Pflegeberatung oder nehmen an einer Pflegeschulung teil.

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Kosten für die ambulante Pflege

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst? Diese häufig gestellte Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn Pflegedienste rechnen nach Art und Dauer verschiedener Tätigkeiten ab – und das unterscheidet sich je nach den individuellen Einschränkungen der Person stark.

Die Stundensätze für die Vergütung der Pflegedienste legen die Anbieter gemeinsam mit den Pflegekassen und anderen Vertragspartnern fest. Diese Kosten müssen per Gesetz für alle Pflegebedürftigen gleich sein. Sie können deshalb keine Preisnachlässe bekommen. (6)

Klar ist aber: Sie beauftragen den Pflegedienst selbst und sollten dabei immer auf einen schriftlichen Pflegevertrag bestehen. Neben einem Kostenvoranschlag sollten darin unbedingt die jeweiligen Regelungen bei kurzfristigen Absagen und die Voraussetzungen für eine Kündigung enthalten sein.

Tipp
Vergleichen Sie Angebote

Wenn Sie die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern haben, holen Sie sich ruhig verschiedene Angebote ein. Schon allein aufgrund der unterschiedlichen Anfahrtswege können sich die Kosten von Pflegedienst zu Pflegedienst unterscheiden.

Wichtigster Kostenfaktor: Wie oft kommt der Pflegedienst?

Wie oft ein häuslicher Pflegedienst kommt, hängt nicht etwa vom Pflegegrad, sondern vom Umfang und der Art der benötigten Unterstützung ab. Bei manchen Personen muss der Pflegedienst zwei- bis dreimal täglich kommen. In anderen Fällen reicht ein Besuch zwei- bis dreimal wöchentlich.

Häufig ist die Pflege zuhause ein Zusammenspiel von ambulanter Pflege und pflegenden Angehörigen. In diesem Fall sollten Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst die Versorgung planen und die Aufgaben verteilen. Dann zeigt sich schnell, wofür und wie oft der ambulante Dienst kommen muss.

Tipp
Stellen Sie sich auf Kompromisse ein

Die Realität sieht leider so aus, dass die meisten ambulanten Pflegedienste fast voll ausgelastet sind. Es kann deshalb zum Beispiel gut sein, dass Sie bei den Uhrzeiten für die Hausbesuche kompromissbereit sein müssen. Lesen Sie dazu auch gerne unser Interview mit Interview mit Pflegeexpertin Birgit Schwarz-Nenninger.

Investitionskosten beim Pflegedienst

Die sogenannten Investitionskosten sind Kosten für notwendige Anschaffungen und Instandhaltungen, etwa für die Autos und Computer des Pflegedienstes. Die Pflegeversicherung bezahlt dafür nicht. Deshalb muss dafür meistens die pflegebedürftige Person aufkommen.

Die Investitionskosten für die Pflegeinfrastruktur können eigentlich auch von den Bundesländern oder Kommunen übernommen werden. Aber sie sind dazu nicht verpflichtet und sparen deshalb meistens an dieser Stelle. Dann können Pflegedienste diese Kosten den Betroffenen in Rechnung stellen.

Info
Keine Investitionskosten für häusliche Krankenpflege

Anders als die Pflegeversicherung, bezahlt die Krankenversicherung für die entstehenden Investitionskosten. Deshalb dürfen für den Kostenanteil, der auf die häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) entfällt, keine Investitionskosten erhoben werden.

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Finanzierung der ambulanten Pflege

Die ambulante Pflege wird in erster Linie über die sogenannten Pflegesachleistungen von der Pflegeversicherung finanziert. Allerdings ist dieser monatliche Anspruch auf einen Höchstbetrag begrenzt, je nach Pflegegrad. Die tatsächlichen Kosten können diesen Höchstbetrag übersteigen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch den Entlastungsbetrag oder den gemeinsamen Jahresbetrag der Verhinderungspflege zur Finanzierung der ambulanten Pflege verwenden. Und wenn Sie teilweise medizinische Krankenpflege erhalten, zahlt dafür Ihre Krankenversicherung.

Bleibt am Ende trotzdem noch ein Restbetrag übrig, müssen Sie diesen als Eigenanteil selbst bezahlen.

Info
Die Abrechnung übernimmt der ambulante Pflegedienst

Bei gesetzlich Versicherten rechnen Pflegedienste selbst bei der Pflegekasse und bei Bedarf auch bei der Krankenkasse ab. Nur die übrigen Eigenanteile werden der versicherten Person in Rechnung gestellt. Privatversicherte gehen in Vorleistung und lassen sich die Kosten im Nachhinein erstatten.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind ausdrücklich für die Finanzierung der ambulanten Pflege vorgesehen. Sie stehen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und steigen mit höheren Pflegegraden an. Sie können damit alle pflegerischen Leistungen der ambulanten Pflege finanzieren, außer die häusliche Krankenpflege.

Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 796 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 1.859 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 2.299 Euro pro Monat

Beachten Sie, dass Sie nur entweder Pflegegeld oder Sachleistungen oder eine anteilige Kombination aus beidem (Kombinationsleistung) bekommen können. Sie können also nicht die vollen Pflegesachleistungen und gleichzeitig das volle Pflegegeld erhalten.

Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und ist für alle Pflegegrade gleich. Ungenutzte Ansprüche verfallen nicht sofort am Monatsende, sondern können später bis zu einer bestimmten Frist rückwirkend genutzt werden.

Sie können mit dem Entlastungsbetrag unter anderem die ambulante Pflege finanzieren. Allerdings nur Leistungen, die nicht zur Selbstversorgung gehören. Also zum Beispiel nicht für Hilfen bei: Körperpflege, An- und Auskleiden, Ernährung oder Ausscheidung.

Eine Ausnahme gilt bei Pflegegrad 1: Da Sie damit noch keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben, können Sie den Entlastungsbetrag uneingeschränkt für alle Leistungen der ambulanten Pflege verwenden.

Verhinderungspflege

Mit der Verhinderungspflege kann eine vorübergehende Ersatzpflege finanziert werden, wenn eine Pflegeperson zeitweise nicht pflegen kann. Zum Beispiel wegen eines Urlaubs oder einer Erkrankung. Diese Ersatzpflege kann entweder eine Privatperson oder ein Pflegedienst übernehmen.

Finanziert wird das über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Dieser beträgt aktuell 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege übernimmt, kann er die Pflegekosten über diesen Jahresbetrag abrechnen.

Häusliche Krankenpflege auf Rezept

Wenn zur Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege verordnet wird, kommt für diese Kosten die Krankenversicherung auf. Wichtig ist dafür, dass stets ein gültiges Rezept (ärztliche Verordnung) vorliegt. Sprechen Sie darüber rechtzeitig mit dem behandelnden Arzt.

Der Versicherte muss dann nur die gesetzliche Zuzahlung leisten. Die beträgt 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag, allerdings für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Außerdem 10 Euro pro Verordnung (Rezept). Prüfen Sie gerne die Voraussetzungen für eine Zuzahlungsbefreiung.

Info
Sie müssen die Kostenträger nicht selbst bestimmen

Die Pflegedienste wissen genau, welche Tätigkeiten bei der Pflegeversicherung und welche bei der Krankenversicherung abgerechnet werden und kümmern sich darum selbständig. Sie sollten allerdings ein Auge auf die Leistungsnachweise haben, damit nicht versehentlich zu viel abgerechnet wird.

Pflegedienst finden und beauftragen

Die meisten Pflegedienste haben wenig bis gar keine freien Kapazitäten. Es ist deshalb leider gar nicht so einfach, schnell einen passenden Pflegedienst in der Nähe zu finden. Manche Dienste führen sogar Wartelisten. Und selbst wenn Sie darauf stehen bleibt unklar, wann überhaupt Kapazitäten frei werden.

Im ersten Schritt sollten Sie sich deshalb einen Überblick über die vorhandenen Pflegedienste in Ihrer Nähe verschaffen. Dann können Sie diese einzeln kontaktieren und nach konkreten Angeboten fragen. Danach bleibt wahrscheinlich – wenn überhaupt – nur eine kleine Auswahl übrig.

Ambulante Pflegedienste in Ihrer Nähe finden Sie am besten:

Alternativ können Sie auch bei Ihrer Kommunalverwaltung nachfragen oder über klassische Suchmaschinen im Internet recherchieren. Auch Pflegeberater können Ihnen dabei helfen.

Der Pflegevertrag mit dem ambulanten Dienst

Das Wichtigste ist, dass Sie überhaupt einen Vertrag abschließen. Es kommt leider immer wieder vor, dass die ambulante Pflege ohne schriftlichen Vertrag beginnt. Das birgt große Nachteile: Sie haben keine Kostentransparenz und der Pflegedienst kann Ihnen von heute auf morgen kündigen.

Wenn Sie einen offiziellen Pflegevertrag abschließen, gibt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen vor. (7) Eine Kündigungsfrist für den Pflegdienst ist nicht vorgegeben und sollte deshalb unbedingt Teil des Vertrags sein. Nutzen Sie gerne unsere übersichtliche Checkliste, um den Vertrag in Ruhe zu prüfen.

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  • Checkliste für den Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst
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Pflegedienst kündigen

Wenn der Pflegebedürftige kündigt: Als Pflegebedürftiger dürfen Sie Ihren Vertrag mit dem Pflegedienst jederzeit ohne besonderen Anlass kündigen. Sie müssen dabei keine Kündigungsfrist einhalten. (7) Es ist aber empfehlenswert, schriftlich zu kündigen.

Wenn der Pflegedienst kündigt: Wenn der Pflegedienst Ihnen kündigt, wird es oft problematisch. Zwar muss der Pflegedienst seinerseits die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Aber es ist trotzdem meistens schwierig, in der Zwischenzeit einen neuen Pflegedienst zu finden.

Tipp
Kontaktieren Sie die Pflegeversicherung, wenn der Pflegdienst kündigt

Wenn der Pflegedienst Ihnen kündigt, sollten Sie zeitnah mit Ihrer Pflegekasse oder privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) sprechen. Fragen Sie nach möglichen Alternativen in Ihrer Umgebung. Und in besonderen Härtefällen auch nach Ansprüchen auf Schadensersatz gegenüber dem Pflegedienst.

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Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege

In manchen Fällen ist die Beteiligung eines Pflegedienstes unumgänglich, solange der Umzug ins Pflegeheim ausgeschlossen ist. Zum Beispiel, wenn die Pflege allein durch Angehörige gar nicht möglich ist. Oder wenn häusliche Krankenpflege von ausgebildeten Fachkräften geleistet werden muss.

Doch oft stehen Betroffene vor der schwierigen Frage, ob die Angehörigen die Pflege alleine meistern können oder ob man nicht doch lieber einen mobilen Pflegedienst einbinden möchte. Mit einer Übersicht über die wichtigsten Vor- und Nachteile möchten wir Ihnen bei dieser Entscheidung helfen.

  • Pflege mit Kompetenz und Erfahrung
  • Entlastung für Angehörige
  • Tipps und Einschätzungen auf kurzem Weg möglich
  • Zusätzliche soziale Kontakte für Pflegebedürftige
  • Durch Eigenanteile entstehen zusätzliche Kosten
  • Zusätzlicher organisatorischer Aufwand
  • Eingriff in die Privatsphäre
  • Verzicht auf Pflegegeld

 

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet ambulante Pflege?

Ambulante Pflege bedeutet professionelle Pflege zuhause. Meistens durch einen ambulanten Pflegedienst, theoretisch aber auch durch eine qualifizierte und zugelassene Einzelfachkraft. Oft teilen sich ein Pflegedienst und pflegende Angehörige die Aufgaben auf.

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst ist ein professioneller Pflegeanbieter, der Pflegebedürftige zuhause unterstützt. Die Leistungen werden größtenteils von examinierten Pflegekräften oder Pflegehilfskräften erbracht, die mit einem Auto von Einsatzort zu Einsatzort fahren.

Was macht ein ambulanter Pflegedienst?

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt die pflegebedürftige Person bei allen alltäglichen Aufgaben, die ohne Hilfe nicht mehr möglich sind. Dazu gehören körperbezogene Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung und die pflegefachliche Anleitung.

Darf ein Pflegedienst Infusionen geben?

Ja, Infusionen dürfen als medizinische Behandlungspflege von einem ambulanten Pflegedienst verabreicht werden, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Pflegekraft ausreichend qualifiziert ist. Pflegehilfskräfte dürfen das zum Beispiel nicht.

Wie oft kommt ein Pflegedienst?

Wie oft ein Pflegedienst kommt, hängt von den individuellen Einschränkungen ab. Wichtig ist außerdem, ob Angehörige die häusliche Pflege ergänzen oder nicht. Der Pflegegrad allein sagt kaum etwas darüber aus, wie oft der Pflegedienst kommen muss.

Kommt der Pflegedienst auch am Wochenende?

Ja, notwendige Hausbesuche führt ein Pflegedienst auch am Wochenende und an Feiertagen aus. Weniger dringliche Aufgaben werden aber meistens auf Wochentage verschoben, damit die Mitarbeitenden auch mal freie Wochenenden haben.

Wie bekommt man einen Pflegedienst?

Sie können einen Pflegedienst direkt kontaktieren und beauftragen oder sich dabei von Ihrer Pflegekasse helfen lassen. Es gibt auch Online-Portale, auf denen ambulante Dienste gelistet sind. Wenn das Angebot stimmt, schließen Sie einen Pflegevertrag mit dem Dienst ab.

Wieviel kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Die Kosten hängen vor allem von der Art und dem Umfang der Leistungen ab, sowie von der Häufigkeit der Einsätze. Außerdem gibt es regionale Preisunterschiede, die sich am Preisniveau der Region orientieren.

Wer bezahlt den ambulanten Pflegedienst?

Wer mindestens Pflegegrad 2 hat, kann einen großen Teil der Kosten als Pflegesachleistungen über die Pflegeversicherung finanzieren. Manche können auch noch weitere Leistungen der Pflegeversicherung verwenden. Für ärztlich verordnete Leistungen kommt die Krankenversicherung auf.

Was sind Investitionskosten beim Pflegedienst?

Investitionskosten bei einem Pflegedienst sind Kosten für notwendige Investitionen oder Instandhaltungen zum Beispiel von Fahrzeugen, Computern oder Büroräumen. Diese Kosten werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen und müssen oft von den Klienten gezahlt werden.

Wie rechnen Pflegedienste ab?

Pflegedienste rechnen monatlich direkt mit der Pflegekasse und/oder Krankenkasse ab. Kosten die danach noch offen sind, werden den Betroffenen selbst in Rechnung gestellt. Privatversicherte gehen hingegen in Vorleistung und lassen sich die Kosten hinterher teilweise erstatten.

Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn der Pflegedienst kommt?

Ja, denn es ist wirtschaftlich immer sinnvoll, den ambulanten Pflegedienst über die deutlich höheren Pflegesachleistungen zu bezahlen, statt über das Pflegegeld. Wer die Sachleistungen nicht voll nutzt, kann noch anteilig Pflegegeld erhalten über die sogenannte Kombinationsleistung.

Was ist günstiger: Pflegeheim oder Pflegedienst?

In der Regel ist die häusliche Pflege mit dem Pflegedienst günstiger. Wenn der Pflegedienst jedoch dauerhaft mehrmals täglich für längere Zeit nach Hause kommen muss, können die Kosten sich auch stark summieren. Deshalb lohnt sich ein Vergleich im Einzelfall.

Lohnt sich ein ambulanter Pflegedienst?

Ein Pflegedienst sichert die Qualität der Pflege, entlastet Angehörige und ist für viele Menschen die einzige Möglichkeit, trotz Pflegebedürftigkeit zuhause wohnen zu bleiben. Die Frage, ob sich ambulante Pflege „lohnt“ muss also aus verschiedenen Perspektiven individuell betrachtet werden.

Darf ich dem Pflegedienst Geldgeschenke machen?

Es ist keine gute Idee, dem Pflegedienst nennenswerte Geldgeschenke zu machen. Denn oft sind die Mitarbeiter vertraglich verpflichtet, solche Geschenke abzulehnen. So sollen Interessenkonflikte verhindert werden. Kleine Aufmerksamkeiten sind oft schon möglich. Fragen Sie doch einfach mal.

Wie weit im Voraus kann ich einen Termin beim Pflegedienst absagen?

Diese Frage stellt sich früher oder später in jeder ambulanten Pflegesituation. Wichtig ist dann, dass Sie einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem ambulanten Dienst geschlossen haben. Darin sollten solche Fragen eindeutig geklärt sein. Bei kurzfristigen Absagen können Ausfallkosten entstehen.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 6202.20.01
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 36 Pflegesachleistung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__77.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 71 Pflegeeinrichtungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__71.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__72.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - § 37 Häusliche Krankenpflege
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__37.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(6)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 89 Grundsätze für die Vergütungsregelung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__89.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(7)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 120 Pflegevertrag bei häuslicher Pflege
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__120.html (letzter Abruf am 12.12.2025)
(8)
Bildquelle
© istock.com / Jacob Wackerhausen
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Interview

Experten-Tipps für Familien: Ambulante Versorgung zuhause

Birgit Schwarz-Nenninger
Im Interview
Birgit Schwarz-Nenninger
Pflegeberaterin

Birgit Schwarz-Nenninger hat schon viele Seiten der Pflege gesehen: Nach dem Aufbau einer Einrichtung für betreutes Wohnen sowie einer WG für Demenzkranke hat sie eine Tagespflege geleitet. Sie war Pflegedienstleistung eines ambulanten Dienstes und hat zuletzt in einer vollstationären Einrichtung gearbeitet. Heute ist sie Pflegeberaterin.

Birgit Schwarz-Nenninger hat schon viele eigene Erfahrungen in der Pflege gesammelt – sowohl ambulant als auch stationär – und war unter anderem Pflegedienstleitung eines ambulanten Dienstes. Heute teilt sie im pflege.de-Magazin ihre Erfahrungen zur häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen und gibt Familien Tipps, worauf sie bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten achten sollten.

Liebe Frau Schwarz-Nenninger, die meisten Menschen wünschen sich, im eigenen Zuhause alt zu werden. Für welche Situation ist die ambulante Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch ihre Angehörigen tatsächlich die ideale Versorgungsform?

Birgit Schwarz-Nenninger: Ich würde sagen immer dann, wenn ein entsprechendes Netzwerk aus privater Versorgung und professioneller Pflege gewährleistet ist. Da der Tag nun mal 24 Stunden hat, muss die Versorgung – je nach Betreuungs- und Pflegebedarf – zu jeder Zeit gewährleistet sein. Oft ergibt sich ein organisierter Betreuungsplan aus pflegenden Angehörigen und dem ambulanten Pflegedienst.

Können Sie sagen, bei welchem Pflegebedarf die ambulante Versorgung sinnvoller ist als die stationäre Versorgung?

Birgit Schwarz-Nenninger: Da gibt es für mich keinen Unterschied. Es kann sowohl jemand mit Pflegegrad 1 und leichter Demenz als auch jemand mit Pflegegrad 4 zuhause gepflegt werden, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Damit meine ich eine barrierefreie Wohnung, die Schulung von Angehörigen in Bezug auf Transfer und Mobilisation.

Aber auch, dass Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige bestehen. Denn keiner kann rund um die Uhr eine intensive Pflege leisten. Und selbst wenn man Unterstützung durch einen ambulanten Dienst bekommt, sind es ja immer nur kurze Zeiträume, die die ambulanten Pflegekräfte vor Ort sind. Daher muss ambulante Pflege auch akzeptieren, dass es Zeiten gibt, in denen der Pflegebedürftige alleine ist. Für diese Zeitfenster gibt es dann zum Beispiel den Hausnotruf.

Sie haben gerade schon gesagt, dass die ambulante Pflege häufig durch Angehörige mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes organisiert wird. Was sollten Angehörige vor der Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst wissen?

Birgit Schwarz-Nenninger: Angehörige sollten akzeptieren können, dass sich fremde Leute im Haus bewegen. Das führen sich die wenigsten Angehörigen bewusst vor Augen und haben das Gefühl, ständig dabei sein zu müssen, wenn ihr Angehöriger von einer „fremden Person“ gepflegt wird. Das sorgt jedoch für eine angespannte Atmosphäre u. a. beim Pflegebedürftigen, so dass Angehörige das schnellstmöglich ablegen und den Pflegekräften vertrauen sollten.

Wenn sich Familien für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden: Was ist Angehörigen und Betroffenen bei der häuslichen Versorgung am wichtigsten? Was liegt ihnen häufig am Herzen?

Birgit Schwarz-Nenninger: Mir sind immer wieder die zwei gleichen Dinge aufgefallen: 1. Vertrauen in die Pflegekräfte und 2. ein möglichst geringer Personalwechsel. Die Familien wünschen sich natürlich, dass jeden Tag und rund um die Uhr die gleiche Pflegekraft kommt. Das lässt sich aber nicht realisieren, da eine Pflegekraft ja auch nur acht Stunden arbeitet und mal Urlaub braucht und mal krank ist. Die Pflegekräfte wechseln sich zudem mit Früh- und Spätdiensten ab, so dass es schlichtweg unmöglich ist, dass rund um die Uhr sieben Tage die Woche nur eine Pflegefachkraft zum Patienten kommt. Genauso wenig ist dies ja auch im Krankenhaus und in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim möglich.

Familien wünschen sich natürlich, dass jeden Tag und rund um die Uhr die gleiche Pflegekraft kommt.
Birgit Schwarz-Nenninger

Was viele ambulante Dienste aber durchaus anbieten, ist die sog. Bezugspflege: Dabei soll die ambulante Pflege durch möglichst wenige Pflegekräfte gestemmt werden und es gibt eine Bezugspflegefachkraft, die über alles Bescheid weiß und den Überblick behält. Sie selbst kommt zwar nicht jeden Tag selbst zum Pflegebedürftigen, hat aber ein Team aus Pflegehelfern um sich, die beim Patienten sind und regelmäßig Bericht erstatten. Dadurch überprüft sie konsequent die Pflegeplanung und ist der feste Ansprechpartner für Angehörige. In Abstimmung mit der Familie kann sie die Pflegeplanung auch verändern, falls sie beobachtet, dass bestimmte Maßnahmen keinen Erfolg zeigen.

 

Das klingt nach einer guten Lösung für Angehörige als auch für den Betroffenen selbst. Gewährt denn jeder ambulante Pflegedienst Bezugspflege?

Birgit Schwarz-Nenninger: Nein, ich glaube nicht. Das ist aber keine böse Absicht des Pflegedienstes, sondern einfach dem akuten Personalmangel geschuldet. Es ist bei vielen ambulanten Diensten festgeschrieben, wird aber glaube ich nicht überall gelebt.

Fragen Sie nach der Bezugspflege!

Angehörige können beim ambulanten Pflegedienst aber einfach nachfragen, ob Bezugspflege möglich ist. Es kostet nicht extra, daher kann es jeder in Anspruch nehmen, sofern es angeboten wird. Fragen Sie einfach gezielt nach!

 

Wie können sich Angehörige und der ambulante Dienst die Pflege am besten aufteilen? Ist es üblich, dass man sich abspricht, wer die Versorgung tagsüber und nachts übernimmt? Oder dass der Pflegedienst beispielsweise intime Tätigkeiten durchführt und die Angehörigen eher die Wäsche des Oberkörpers und die Mundpflege übernehmen?

Birgit Schwarz-Nenninger: In erster Linie ist es natürlich individuell. Aber ich finde schon, dass genaue Absprachen sehr wichtig sind, eben auf den Einzelfall abgestimmt. Gerade intime Pflegesituationen können besser von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden, weil bei Angehörigen immer eine Hemmschwelle besteht. Da kommt das sog. Weißkittelsyndrom ins Spiel. Das bedeutet, dass intime Pflegesituationen von Betroffenen besser akzeptiert und eingeordnet werden, wenn sie von einer Pflegekraft im weißen Kittel anstatt von einem Angehörigen durchführt werden.

Gerade intime Pflegesituationen können besser von professionellen Pflegekräften statt Angehörigen durchgeführt werden.
Birgit Schwarz-Nenninger

Angehörige sollten aber auch Veränderungen gegenüber offen sein und ständig im Austausch mit dem Pflegedienst sein. Wenn man merkt, dass die Aufteilung der Betreuung nicht passt, sollte man Abläufe und Absprachen auch wieder verändern. Daher ist es auch sehr wichtig, sich mit dem ambulanten Pflegedienst immer abzusprechen, zu reagieren und ständig zu evaluieren, was die einzelnen Maßnahmen bringen. Und wenn sich Sachen nicht als gut erweisen, muss man sie eben auch ändern –auch das macht einen guten Pflegedienst aus.

Kennen Sie aus Ihrer Erfahrung ein Modell der Aufgabenteilung, mit dem viele Familien gut fahren und das oft gut funktioniert?

Birgit Schwarz-Nenninger: Ein Modell, das sich aus meiner Erfahrung bei vielen Familien bewährt hat, ist, dass man sich mit dem ambulanten Pflegedienst wirklich ganz genau über Pflegezeiten und Tätigkeiten abspricht. So kann beispielsweise der Pflegedienst am Morgen kommen, die große Grundpflege durchführen und den Pflegebedürftigen dann an den Frühstückstisch bringen. Dann kann der Ehepartner den gemütlichen Teil mit einem schönen Frühstück einläuten, der Betroffene ist gut betreut und beide haben eine schöne Zeit miteinander.

Am Nachmittag kommt dann nochmal die Hauspflegekraft, die die großen Fenster putzt oder die Wäsche abnimmt und in der Zeit vor Ort ist. Der Angehörige hat in dieser Zeit freie Zeit für sich, kann spazieren oder einkaufen gehen. Wenn er wieder nach Hause kommt, kann er/sie mit seiner pflegebedürftigen Ehefrau oder dem Ehemann schön Kaffee trinken. Und am Abend kommt dann nochmal die Pflegekraft, macht denjenigen bettfertig und es kann in einen gemütlichen Abend übergehen. Das wäre zum Beispiel ein denkbares Modell.

Geben Sie kritische Pflegesituationen an einen Pflegedienst ab. Egal ob Grundpflege, Betreuung oder Hauswirtschaft. So haben Sie mit dem Betroffenen die schönen Zeiten fernab der Pflege gemeinsam, das ist ganz ganz wichtig!
Birgit Schwarz-Nenninger

Wie individuell können die ambulanten Pflegekräfte auf die Familien eingehen? Worum darf man den ambulanten Dienst bitten und was ist eher unrealistisch?

Birgit Schwarz-Nenninger: Klare Absprachen in Bezug auf pflegerische Tätigkeiten und Pflegezeiten sind immer möglich und eine offene Kommunikation vereinfacht die Zusammenarbeit. Angehörige sollten sich nicht scheuen, ihre ganz persönlichen Bedürfnisse anzusprechen. Zum Beispiel: Wenn es für Angehörige immer wichtig ist, dass rechts von der Auffahrt geparkt wird, dann sollten sie das einfach ansprechen. Oder wenn sie wünschen, dass immer zweimal geklingelt wird, damit sie wissen, dass es der Pflegedienst und nicht der Postbote ist. Also wirklich ganz kleine Sachen.

Und wenn es gar nicht geht, sollten sich Angehörige auch nicht scheuen, den Pflegedienst zu wechseln. Manchmal sind Pflegedienste auch dankbar, wenn der Vertrag aufgehoben wird, etwa weil der Anfahrtsweg ohnehin zu lang ist. Scheuen Sie sich also nicht, über alles mit dem ambulanten Dienst zu sprechen und die ideale Lösung für Ihren Betroffenen zu finden.

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Woran erkennt man einen guten Pflegedienst? Gibt es Qualitätskriterien, auf die Familien bei der Auswahl achten können?

Birgit Schwarz-Nenninger: Ein persönliches Beratungsgespräch ist unabdingbar und ein seriöser ambulanter Dienst zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Pflegedienstleitung Zeit für das Gespräch mit der Familie nimmt und versucht, die bestmögliche Pflege für den Betroffenen zu organisieren. Ich würde keinen Pflegedienst empfehlen, der einfach kommt und erst mal ins Blaue hinaus pflegt, ohne dass ein Gespräch zwischen einer verantwortlichen Pflegekraft und Angehörigen stattgefunden hat.

Ein seriöser ambulanter Dienst nimmt sich viel Zeit für das erste Gespräch mit der Familie.
Birgit Schwarz-Nenninger

Zur Orientierung für die Verbraucher wurden vom Gesetzgeber ja Siegel wie die Pflegenoten des MD eingeführt. Sind diese Siegel Ihrer Meinung nach verlässlich und können sich Angehörige daran orientieren?

Birgit Schwarz-Nenninger: Meine ehrliche Meinung ist „nein“. Ich halte davon nichts. Es gibt ja diverse Siegel für die Qualität der Pflege und es ist immer eine Sache der Zertifizierung. Stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime und ambulante Dienste können auf eine Zertifizierung hinarbeiten, das kostet eine Menge Geld. Ich glaube, dass es dabei schwarze Schafe gibt, die nur auf die Prüfung hinarbeiten. Es gibt ja inzwischen kaum noch Pflegedienste oder Einrichtungen, die eine schlechtere Pflegenote als eine 1,0 oder eine 1,3 haben.

Eigentlich sind ambulante Dienste mit einer schlechteren Note oftmals die aufrichtigeren, weil sie nicht nur auf die Prüfung hinarbeiten. Pflegedienste wissen genau, was geprüft wird, das ist im Vorwege alles bekannt. Und man kann sich darauf einstellen und die Sachen bei der Prüfung und dann eben auch auf dem Papier gut haben und gar nicht in der Umsetzung.

Die Pflegesiegel sind daher meines Erachtens nicht verlässlich. Die Prüforgane sind bestimmt gut, aber man kann das beeinflussen. Und es ist kein adäquater Vergleich, da auch nicht alle ambulanten Dienste das gleiche Siegel haben.

Mein Tipp an Familien lautet vielmehr: Sprechen Sie persönlich mit dem ambulanten Dienst! Wie tritt mir der erste Mitarbeiter des ambulanten Dienstes gegenüber, den ich treffe? Und wenn es nur so ist, dass Pflegedienst xy jedes Mal von meinen Nachbarn kommt und immer halb in meiner Auffahrt steht und ich ihn darauf anspreche. Wenn die Pflegekraft sagt „Tut mir leid, wir versuchen das in Zukunft zu berücksichtigen“, dann ist das für mich schon das erste Qualitätskriterium. Aber wenn die Pflegekraft einfach wieder ins Auto steigt und wegfährt und jedes Mal wieder da parkt, dann ist irgendwas falsch. Weiche Sachen zählen vielmehr als die harten Zahlen, finde ich. Angehörige sollten sich auf ihr Bauchgefühl verlassen.

Wann sollten Familien am Wunsch, zuhause wohnen zu bleiben, nicht weiter festhalten und stattdessen für ihren Pflegebedürftigen die vollstationäre Pflege in einem Heim in Anspruch nehmen?

Birgit Schwarz-Nenninger: Dafür gibt es mehrere mögliche Szenarien. Allgemein kann man sagen: Immer dann, wenn eine psychische oder physische Gefährdung vorliegt – sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den pflegenden Angehörigen. Wenn es beispielsweise nachts häufiger vorkommt, dass der Pflegebedürftige alleine aufsteht und fällt, kann der Angehörige ja nicht mehr ruhig schlafen und sich erholen. Die permanente Betreuung tagsüber und nachts kann in der ambulanten Versorgung niemand abdecken, die stationäre Einrichtung hingegen schon.

Ein Umzug in eine stationäre Einrichtung ist auch dann richtig, wenn alle Hilfsmittel für die ambulante Versorgung ausgeschöpft sind und nicht mehr reichen oder wenn die Angehörigen gar nicht vor Ort wohnen und den steigenden Pflegebedarf im häuslichen Umfeld nicht decken können. Oder aber, wenn Angehörige die Situation zuhause einfach nicht mehr aushalten.

Solche nicht aushaltbaren Situationen kann man zunächst gut über die Kurzzeitpflege ausprobieren und schauen, wie sich die Situation entwickelt, wenn der Betroffene nicht mehr zuhause wohnt. Angehörige können ihren Pflegebedürftigen ja während der Kurzzeitpflege trotzdem die ganze Zeit in der stationären Einrichtung besuchen und bei ihm sein, wenn sie möchten. Heutzutage gibt es ja auch Pflegeheime, in denen Angehörige mit im Zimmer schlafen können, wenn sie das wollen.

Als Alternative zum Pflegeheim bleibt natürlich auch noch die Möglichkeit der 24-Stunden-Pflege, sofern die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind.

Vielen Dank für das spannende Interview. Haben Sie noch einen abschließenden Tipp für alle Familien, die ihre Angehörigen zuhause unterbringen möchten, den Sie ihnen mit auf den Weg geben möchten?

Birgit Schwarz-Nenninger: Im Gesetz steht „ambulant vor stationär“ – das finde ich gut! Jeder hat ein Zuhause, das kann auch eine Wohneinrichtung sein. Ich habe zum Beispiel auch schon ein Wohnheim für ehemals obdachlose Männer mit betreut. Die Senioren sind dann nicht in ein Pflegeheim gekommen, sondern wir als ambulanter Dienst haben sie in dieser Wohngemeinschaft versorgt. Jeder hat in irgendeiner Form ein Zuhause und ich finde es immer besser, die ambulante Versorgung zumindest auszuprobieren. Es gibt für so viele Situationen eine gute Lösung!

Erstelldatum: 7102.50.01|Zuletzt geändert: 5202.21.01
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