Was ist ambulante Pflege?
Bei der ambulanten Pflege, erhalten Pflegebedürftige je nach Bedarf eine medizinische, pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Versorgung in ihrem zuhause. Ambulant versorgt werden können Menschen mit Pflegebedarf von pflegenden Angehörigen. Ein Pflegedienst kann sie dabei unterstützen oder die Pflege bei Bedarf ganz übernehmen.
Formen der ambulanten Pflege
Der Bedarf an Pflege und Unterstützung, die eine Person benötigt, kann sehr unterschiedlich sein. Häufig nimmt die körperliche Belastungsfähigkeit mit zunehmendem Alter ab, sodass alltägliche Aufgaben wie das Einkaufen oder Staubsaugen schwerer werden können. Der Wunsch, zuhause zu wohnen, bleibt. So übernehmen meist Angehörige Haushalts- und Betreuungsaufgaben.
Wird die Pflege aufwendiger, können oder möchten Angehörige nicht einspringen, kann die Pflege zuhause häufig dennoch gewährleistet werden. Beispielsweise durch eine 24-h-Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst. Dieser kommt je nach Bedarf einmal oder mehrfach am Tag zur pflegebedürftigen Person nach Hause.
Neben dem ambulanten Pflegedienst oder Betreuungskräften haben Angehörige weitere Möglichkeiten, um bei der Pflege Entlastung zu erhalten:
- Die Kurzzeitpflege
- Die Verhinderungspflege
- Der Entlastungsbetrag
- Die stundenweise Betreuung
- Beratung, bspw. Pflegekurse für Angehörige
Aufgaben der ambulanten Pflege
Zur Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person gehören verschiedene Aufgaben:
- Die Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Positionierung und Förderung von Ressourcen sowie Training von Fähigkeiten
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung
- Medizinische Behandlungspflege nach SGB V: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen.
Kosten und Kostenübernahme
Da jeder Pflegebedürftige einen unterschiedlichen Hilfsbedarf hat, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege nicht pauschal angeben. Sie richten sich grundsätzlich nach zwei Faktoren:
- Der Leistungskatalog, der von Bundesland zu Bundesland variiert.
- Die Vergütungssätze, die die Pflegekasse für Leistungskomplexe bestimmt.
In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die ambulante Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst können Sie Pflegesachleistungen beantragen. Werden Sie von einem Angehörigen gepflegt, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld.
Wenn sich der Pflegedienst und Angehörige die häusliche Pflege teilen, kann die pflegebedürftige Person im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.
Für privat versicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.
Leistungen im Überblick
In der folgenden Tabelle finden Sie die verschiedenen Leistungsansprüche, die Ihnen mit dem jeweiligen Pflegegrad für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung stehen.
Mit Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag hier flexibler nutzen, nämlich auch für den Bereich Selbstversorgung. Das ist ab Pflegegrad 2 nicht mehr möglich.
Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege
Viele Menschen wünschen sich, auch mit Pflegebedarf noch im eigenen zuhause zu bleiben. Ambulante Pflege kann diesen Wunsch unterstützen. Allerdings hat die Form der Pflege neben zahlreichen Vorteilen auch einige Nachteile:
Suche und Auswahl des Pflegedienstes
Wenn Sie die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie vor der Suche und bei der Auswahl einige Punkte beachten.
Selbstreflexion
Stellen Sie sich vor der Suche die Frage, was Ihnen oder Ihrem Angehörigen besonders wichtig ist.
- Betreiber: Ambulante Pflegedienste können von Kirchen, Kommunen, Vereinen, Wohlfahrtsorganisationen oder privaten Unternehmen betrieben werden. Ist Ihnen der Träger wichtig – beispielsweise aus Glaubensgründen?
- Pflege- und Betreuungsbedarf ermitteln: Überlegen Sie, wo der Pflegedienst genau einspringen soll. Brauchen Sie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, im Haushalt oder für allgemeine Betreuung?
Auswahl des Pflegedienstes
Sie haben im Internet gesucht, beim Pflegestützpunkt Adressen erhalten oder Bekannte gefragt. Nun geht es an die Auswahl des Pflegedienstes. Neben der Entfernung sollten Sie auch andere Punkte berücksichtigen:
- Bewertungen: Erkundigen Sie sich beispielsweise bei Pflegestützpunkten oder im persönlichen Kreis über Erfahrungen mit dem potenziellen Pflegedienst und lesen Sie sich Bewertungen im Internet durch.
- Qualifikation: Werfen Sie einen Blick in den sogenannten Transparenzbericht des Anbieters. Darin können Sie die Ergebnisse der Qualitätsprüfung einsehen. Transparenzberichte werden beispielsweise im Internet oder im Pflegestützpunkt verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht.
- Erster Eindruck: Machen Sie sich bei einem möglichst kostenlosen, persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck von dem ambulanten Pflegedienst
- Vergleichen Sie: Vereinbaren Sie gleich mit mehreren Pflegediensten einen Termin. So können Sie die Angebote der Anbieter besser vergleichen.
- Leistungsangebot: Lassen Sie sich ausführlich über die Leistungen des Pflegedienstes informieren. Klären Sie, ob der ambulante Pflegedienst Ihren Leistungsansprüchen gerecht werden kann. Bietet er alle für Sie notwendigen Hilfen an und ist er auf Ihre individuellen Anforderungen spezialisiert?
- Kostenvoranschlag: Lassen Sie sich vom Pflegedienst einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen, das Ihren Bedürfnissen entspricht! Werden die Kosten durch die Zuschüsse der Pflegekasse abgedeckt? Wie hoch ist der Anteil, den Sie aus eigener Tasche zuzahlen müssen?
- Anspruch an das Pflegepersonal: Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an das Personal haben.
Checkliste Pflegevertrag mit ambulantem Pflegedienst
Sobald Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben, regelt ein Pflegevertrag Art und Umfang der Leistungen. pflege.de hat dafür eine übersichtliche Checkliste für Sie erstellt, mit der Sie den Vertrag in Ruhe durchgehen können.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege ist die professionelle Pflege von pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Oftmals werden die Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes durch Angehörige ergänzt.
Was kostet ambulante Pflege?
Die Kosten für ambulante Pflege richten sich nach dem individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen. Demnach schwanken die durchschnittlichen Kosten für den Pflegedienst sehr stark und können von etwa 500 Euro bis zu 2500 Euro im Monat betragen.
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Alle weiteren Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Was ist häusliche Krankenpflege?
Ähnlich wie die ambulante Altenpflege beinhaltet die ambulante Krankenpflege ebenfalls Aufgaben wie etwa die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt bilden bei häuslicher Krankenpflege allerdings behandlungspflegerische Leistungen. Dazu gehören Maßnahmen, die den Krankheitszustand des Patienten verbessern sollen.
Was sind Investitionskosten in der ambulanten Pflege?
Bei den Investitionskosten handelt es sich um betriebsnotwendige Aufwendungen des Pflegedienstes, die er der pflegebedürftigen Person als Pauschalsatz teilweise in Rechnung stellen darf. Zu den Investitionskosten gehören beispielsweise Mietkosten oder Leasingraten für das Firmenauto, die der Pflegedienst zu tragen hat. Die Höhe kann – je nach Bundesland – bis zu sieben Prozent der Pflegekosten betragen.
Wer zahlt die Investitionskosten für ambulante Pflege?
Die Investitionskosten müssen privat von dem Pflegebedürftigen bezahlt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt diese nicht.
Wie weit im Voraus kann ich einen Termin beim Pflegedienst absagen?
Absagen können Sie immer, aber wenn die Absage zu kurzfristig ist, wird der Pflegedienst Ihnen den Termin trotzdem in Rechnung stellen. Wie weit im Voraus Sie den Termin kostenlos absagen können hängt vom Vertrag ab, den Sie mit dem ambulanten Pflegedienst geschlossen haben. Angemessen sind mindestens 24 Stunden, bei medizinischen Notfällen womöglich weniger.
Haftet der Pflegedienst für Mehrkosten, wenn dieser einen Termin absagt?
Fällt der Pflegedienst aus und es entstehen Mehrkosten für Sie, dann haftet dafür in der Regel der Pflegedienst. Sie müssen die konkreten Mehrkosten allerdings nachweisen können.