Ambulante Pflege

Ambulante Pflege: Fachkraft hilft älterer Dame

Ambulante Pflege kann dann zum Einsatz kommen, wenn eine Person altersbedingt oder infolge einer Krankheit pflegebedürftig wird und auf die Hilfe anderer angewiesen ist. In dem Fall können professionelle Pflegekräfte eines Pflegedienstes den Betroffenen in seinem häuslichen Umfeld unterstützen. Dazu gewährt die Pflegeversicherung pflegebedürftigen Versicherten verschiedene Zuschüsse.

pflege.de informiert über die vielfältigen Leistungen der ambulanten Pflege, die Vorteile von häuslicher Pflege und gibt Tipps, was bei der Auswahl eines Pflegedienstes zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ambulante Pflege?

Bei der ambulanten Pflege, erhalten Pflegebedürftige je nach Bedarf eine medizinische, pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Versorgung in ihrem zuhause. Ambulant versorgt werden können Menschen mit Pflegebedarf von pflegenden Angehörigen. Ein Pflegedienst kann sie dabei unterstützen oder die Pflege bei Bedarf ganz übernehmen.

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Formen der ambulanten Pflege

Der Bedarf an Pflege und Unterstützung, die eine Person benötigt, kann sehr unterschiedlich sein. Häufig nimmt die körperliche Belastungsfähigkeit mit zunehmendem Alter ab, sodass alltägliche Aufgaben wie das Einkaufen oder Staubsaugen schwerer werden können. Der Wunsch, zuhause zu wohnen, bleibt. So übernehmen meist Angehörige Haushalts- und Betreuungsaufgaben.

Wird die Pflege aufwendiger, können oder möchten Angehörige nicht einspringen, kann die Pflege zuhause häufig dennoch gewährleistet werden. Beispielsweise durch eine 24-h-Pflegekraft oder einen ambulanten Pflegedienst. Dieser kommt je nach Bedarf einmal oder mehrfach am Tag zur pflegebedürftigen Person nach Hause.

Neben dem ambulanten Pflegedienst oder Betreuungskräften haben Angehörige weitere Möglichkeiten, um bei der Pflege Entlastung zu erhalten:

Aufgaben der ambulanten Pflege

Zur Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person gehören verschiedene Aufgaben:

  • Die Grundpflege: Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Positionierung und Förderung von Ressourcen sowie Training von Fähigkeiten
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung
  • Medizinische Behandlungspflege nach SGB V: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen.
Diese Aufgaben übernehmen nur Fachkräfte

Die Behandlungspflege darf nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden. Also beispielsweise von Pflegekräften des ambulanten Pflegedienstes. Betreuungskräfte oder 24-Kräfte dürfen die medizinische Behandlungspflege nicht durchführen, sondern nur die Grundpflege.

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Kosten und Kostenübernahme

Da jeder Pflegebedürftige einen unterschiedlichen Hilfsbedarf hat, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für die ambulante Pflege nicht pauschal angeben. Sie richten sich grundsätzlich nach zwei Faktoren:

  1. Der Leistungskatalog, der von Bundesland zu Bundesland variiert.
  2. Die Vergütungssätze, die die Pflegekasse für Leistungskomplexe bestimmt.
Info
Leistungskomplex und Leistungskatalog

Ein Leistungskomplex fasst zusammengehörige Leistungen als Pauschale zusammen. Ein Leistungskomplex könnte zum Beispiel die kleine Grundpflege sein. In „kleine Grundpflege“ könnten beispielsweise eine Teilwaschung, Zahnpflege und Anziehen zusammengefasst sein. Der Leistungskatalog listet alle Pflegeleistungen – unterteilt in Leistungskomplexe – auf. Hier sind die genauen Inhalte und Kosten zu finden.

In der Regel übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die ambulante Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst können Sie Pflegesachleistungen beantragen. Werden Sie von einem Angehörigen gepflegt, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld.

Wenn sich der Pflegedienst und Angehörige die häusliche Pflege teilen, kann die pflegebedürftige Person im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten.

Für privat versicherte pflegebedürftige Menschen gilt: Anstelle der Pflegesachleistung gilt die Kostenerstattung in der Höhe der sozialen Pflegeversicherung.

Leistungen im Überblick

In der folgenden Tabelle finden Sie die verschiedenen Leistungsansprüche, die Ihnen mit dem jeweiligen Pflegegrad für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung stehen.

Pflegegrad Pflegesachleistung
Pflegegrad 1 131 Euro Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2 796 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro

Mit Pflegegrad 1 besteht noch kein Anspruch auf Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst. Dafür können Sie den Entlastungsbetrag hier flexibler nutzen, nämlich auch für den Bereich Selbstversorgung. Das ist ab Pflegegrad 2 nicht mehr möglich.

Rechenbeispiel

Herr Decker hat Pflegegrad 2 und wird seiner Tochter gepflegt. Unter der Woche benötigt sie wegen ihrer Arbeitszeiten Hilfe, weshalb ein ambulanter Pflegedienst je einmal am Tag die Grundpflege übernimmt. Monatlich berechnet sein Pflegedienst dafür 860 Euro. Da er mit Pflegegrad 2 Anspruch auf 796 Euro Pflegesachleistungen hat, bleibt ein monatlicher Eigenanteil vom 64 Euro für Herr Decker übrig.

Vor- und Nachteile der ambulanten Pflege

Viele Menschen wünschen sich, auch mit Pflegebedarf noch im eigenen zuhause zu bleiben. Ambulante Pflege kann diesen Wunsch unterstützen. Allerdings hat die Form der Pflege neben zahlreichen Vorteilen auch einige Nachteile:

  • Die pflegebedürftige Person kann in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben.
  • Im Gegensatz zu einigen stationären Einrichtungen können Pflegebedürftige ihren Alltag zu Hause weitgehend selbst gestalten, was ihre Selbstständigkeit fördert.
  • Durch regelmäßige Betreuung und Behandlungspflege zu Hause kann der Gesundheitszustand stabilisiert und unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
  • In vielen Fällen ist die ambulante Pflege kostengünstiger als die Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Pflegebedürftige können weiterhin von ihren vertrauten Hausärzten und Fachärzten betreut werden.
  • Angehörige werden oft stark in die Pflege einbezogen. Dies kann eine hohe physische und psychische Belastung für die Familie darstellen.
  • Es kann organisatorisch anspruchsvoll sein, verschiedene Pflegedienste, Therapeuten und Ärzte zu koordinieren.
  • Da die Pflege in der eigenen Wohnung stattfindet, können Pflegebedürftige sozial isoliert sein, insbesondere, wenn regelmäßige soziale Interaktionen außerhalb der Pflege fehlen.
  • Wenn ein Bedarf nach intensiver Betreuung und Pflege entsteht, beispielsweise bei fortgeschrittener Demenz, ist es auch mit Unterstützung schwierig, eine gute Pflege zu gewährleisten.

Suche und Auswahl des Pflegedienstes

Wenn Sie die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie vor der Suche und bei der Auswahl einige Punkte beachten.

Selbstreflexion

Stellen Sie sich vor der Suche die Frage, was Ihnen oder Ihrem Angehörigen besonders wichtig ist.

  • Betreiber: Ambulante Pflegedienste können von Kirchen, Kommunen, Vereinen, Wohlfahrtsorganisationen oder privaten Unternehmen betrieben werden. Ist Ihnen der Träger wichtig – beispielsweise aus Glaubensgründen?
  •  Pflege- und Betreuungsbedarf ermitteln: Überlegen Sie, wo der Pflegedienst genau einspringen soll. Brauchen Sie zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, im Haushalt oder für allgemeine Betreuung?
Tipp
Führen Sie ein Pflegetagebuch

Ein Pflegetagebuch bietet die Möglichkeit festzuhalten, wobei pflegebedürftige Menschen im Alltag Hilfe von Pflegepersonen benötigen. pflege.de stellt Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung.

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Auswahl des Pflegedienstes

Sie haben im Internet gesucht, beim Pflegestützpunkt Adressen erhalten oder Bekannte gefragt. Nun geht es an die Auswahl des Pflegedienstes. Neben der Entfernung sollten Sie auch andere Punkte berücksichtigen:

  • Bewertungen: Erkundigen Sie sich beispielsweise bei Pflegestützpunkten oder im persönlichen Kreis über Erfahrungen mit dem potenziellen Pflegedienst und lesen Sie sich Bewertungen im Internet durch.
  • Qualifikation: Werfen Sie einen Blick in den sogenannten Transparenzbericht des Anbieters. Darin können Sie die Ergebnisse der Qualitätsprüfung einsehen. Transparenzberichte werden beispielsweise im Internet oder im Pflegestützpunkt verbraucherfreundlich und kostenfrei veröffentlicht.
  • Erster Eindruck: Machen Sie sich bei einem möglichst kostenlosen, persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck von dem ambulanten Pflegedienst
  • Vergleichen Sie: Vereinbaren Sie gleich mit mehreren Pflegediensten einen Termin. So können Sie die Angebote der Anbieter besser vergleichen.
  • Leistungsangebot: Lassen Sie sich ausführlich über die Leistungen des Pflegedienstes informieren. Klären Sie, ob der ambulante Pflegedienst Ihren Leistungsansprüchen gerecht werden kann. Bietet er alle für Sie notwendigen Hilfen an und ist er auf Ihre individuellen Anforderungen spezialisiert?
  • Kostenvoranschlag: Lassen Sie sich vom Pflegedienst einen Kostenvoranschlag für ein konkretes Leistungsangebot erstellen, das Ihren Bedürfnissen entspricht! Werden die Kosten durch die Zuschüsse der Pflegekasse abgedeckt? Wie hoch ist der Anteil, den Sie aus eigener Tasche zuzahlen müssen?
  • Anspruch an das Pflegepersonal: Überlegen Sie, welche Ansprüche Sie an das Personal haben.

Checkliste Pflegevertrag mit ambulantem Pflegedienst

Sobald Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben, regelt ein Pflegevertrag Art und Umfang der Leistungen. pflege.de hat dafür eine übersichtliche Checkliste für Sie erstellt, mit der Sie den Vertrag in Ruhe durchgehen können.

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  • Checkliste für den Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst
  • Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
  • Einfach ausdrucken und abhaken

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege ist die professionelle Pflege von pflegebedürftigen Menschen in ihrem häuslichen Umfeld. Oftmals werden die Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes durch Angehörige ergänzt.

Was kostet ambulante Pflege?

Die Kosten für ambulante Pflege richten sich nach dem individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf des Pflegebedürftigen. Demnach schwanken die durchschnittlichen Kosten für den Pflegedienst sehr stark und können von etwa 500 Euro bis zu 2500 Euro im Monat betragen.
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab. Alle weiteren Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Was ist häusliche Krankenpflege?

Ähnlich wie die ambulante Altenpflege beinhaltet die ambulante Krankenpflege ebenfalls Aufgaben wie etwa die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Den Schwerpunkt bilden bei häuslicher Krankenpflege allerdings behandlungspflegerische Leistungen. Dazu gehören Maßnahmen, die den Krankheitszustand des Patienten verbessern sollen.

Was sind Investitionskosten in der ambulanten Pflege?

Bei den Investitionskosten handelt es sich um betriebsnotwendige Aufwendungen des Pflegedienstes, die er der pflegebedürftigen Person als Pauschalsatz teilweise in Rechnung stellen darf. Zu den Investitionskosten gehören beispielsweise Mietkosten oder Leasingraten für das Firmenauto, die der Pflegedienst zu tragen hat. Die Höhe kann – je nach Bundesland – bis zu sieben Prozent der Pflegekosten betragen.

Wer zahlt die Investitionskosten für ambulante Pflege?

Die Investitionskosten müssen privat von dem Pflegebedürftigen bezahlt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt diese nicht.

Wie weit im Voraus kann ich einen Termin beim Pflegedienst absagen?

Absagen können Sie immer, aber wenn die Absage zu kurzfristig ist, wird der Pflegedienst Ihnen den Termin trotzdem in Rechnung stellen. Wie weit im Voraus Sie den Termin kostenlos absagen können hängt vom Vertrag ab, den Sie mit dem ambulanten Pflegedienst geschlossen haben. Angemessen sind mindestens 24 Stunden, bei medizinischen Notfällen womöglich weniger.

Haftet der Pflegedienst für Mehrkosten, wenn dieser einen Termin absagt?

Fällt der Pflegedienst aus und es entstehen Mehrkosten für Sie, dann haftet dafür in der Regel der Pflegedienst. Sie müssen die konkreten Mehrkosten allerdings nachweisen können.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 5202.80.52
(1)
Sozialgesetzbuch V, § 37: Häusliche Krankenpflege
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/37.html (letzter Abruf am 23.09.2024)
(2)
Sozialgesetzbuch XI, § 7a Pflegeberatung
https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/7a.html (letzter Abruf am 23.09.2024)
(3)
Verbraucherzentrale Berlin e. V. (2017): Der ambulante Pflegevertrag - Das sollten Sie beachten
https://www.pflegevertraege.de/gut-zu-wissen/der-ambulante-pflegevertrag-das-sollten-sie-beachten-13419 (letzter Abruf am 23.09.2024)
(4)
Deutsche Stiftung Patientenschutz (2018): Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung ambulanter Pflegeverträge
https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/docs/PID_4_2018_Eckpunkte_ambulante_Pflegevertraege.pdf (letzter Abruf am 23.09.2024)
(5)
Bildquellen
Bild 1: ©istock.com/Eva Katalin Kondoros, Bild 2: © Robert Kneschke / Fotolia.com
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Interview

Experten-Tipps für Familien: Ambulante Versorgung zuhause

Birgit Schwarz-Nenninger
Im Interview
Birgit Schwarz-Nenninger
Pflegeberaterin

Birgit Schwarz-Nenninger hat schon viele Seiten der Pflege gesehen: Nach dem Aufbau einer Einrichtung für betreutes Wohnen sowie einer WG für Demenzkranke hat sie eine Tagespflege geleitet. Sie war Pflegedienstleistung eines ambulanten Dienstes und hat zuletzt in einer vollstationären Einrichtung gearbeitet. Heute ist sie Pflegeberaterin.

Birgit Schwarz-Nenninger hat schon viele eigene Erfahrungen in der Pflege gesammelt – sowohl ambulant als auch stationär – und war unter anderem Pflegedienstleitung eines ambulanten Dienstes. Heute teilt sie im pflege.de-Magazin ihre Erfahrungen zur häuslichen Versorgung von Pflegebedürftigen und gibt Familien Tipps, worauf sie bei der Auswahl und Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten achten sollten.

Liebe Frau Schwarz-Nenninger, die meisten Menschen wünschen sich, im eigenen Zuhause alt zu werden. Für welche Situation ist die ambulante Versorgung sowohl für die Betroffenen als auch ihre Angehörigen tatsächlich die ideale Versorgungsform?

Birgit Schwarz-Nenninger: Ich würde sagen immer dann, wenn ein entsprechendes Netzwerk aus privater Versorgung und professioneller Pflege gewährleistet ist. Da der Tag nun mal 24 Stunden hat, muss die Versorgung – je nach Betreuungs- und Pflegebedarf – zu jeder Zeit gewährleistet sein. Oft ergibt sich ein organisierter Betreuungsplan aus pflegenden Angehörigen und dem ambulanten Pflegedienst.

Können Sie sagen, bei welchem Pflegebedarf die ambulante Versorgung sinnvoller ist als die stationäre Versorgung?

Birgit Schwarz-Nenninger: Da gibt es für mich keinen Unterschied. Es kann sowohl jemand mit Pflegegrad 1 und leichter Demenz als auch jemand mit Pflegegrad 4 zuhause gepflegt werden, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Damit meine ich eine barrierefreie Wohnung, die Schulung von Angehörigen in Bezug auf Transfer und Mobilisation, aber auch, dass Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige bestehen. Denn keiner kann rund um die Uhr eine intensive Pflege leisten. Und selbst wenn man Unterstützung durch einen ambulanten Dienst bekommt, sind es ja immer nur kurze Zeiträume, die die ambulanten Pflegekräfte vor Ort sind. Daher muss ambulante Pflege auch akzeptieren, dass es Zeiten gibt, in denen der Pflegebedürftige alleine ist. Für diese Zeitfenster gibt es dann zum Beispiel den Hausnotruf.

Sie haben gerade schon gesagt, dass die ambulante Pflege häufig durch Angehörige mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes organisiert wird. Was sollten Angehörige vor der Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst wissen?

Birgit Schwarz-Nenninger: Angehörige sollten akzeptieren können, dass sich fremde Leute im Haus bewegen. Das führen sich die wenigsten Angehörigen bewusst vor Augen und haben das Gefühl, ständig dabei sein zu müssen, wenn ihr Angehöriger von einer „fremden Person“ gepflegt wird. Das sorgt jedoch für eine angespannte Atmosphäre u. a. beim Pflegebedürftigen, so dass Angehörige das schnellstmöglich ablegen und den Pflegekräften vertrauen sollten.

Wenn sich Familien für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden: Was ist Angehörigen und Betroffenen bei der häuslichen Versorgung am wichtigsten? Was liegt ihnen häufig am Herzen?

Birgit Schwarz-Nenninger: Mir sind immer wieder die zwei gleichen Dinge aufgefallen: 1. Vertrauen in die Pflegekräfte und 2. ein möglichst geringer Personalwechsel. Die Familien wünschen sich natürlich, dass jeden Tag und rund um die Uhr die gleiche Pflegekraft kommt. Das lässt sich aber nicht realisieren, da eine Pflegekraft ja auch nur acht Stunden arbeitet und mal Urlaub braucht und mal krank ist. Die Pflegekräfte wechseln sich zudem mit Früh- und Spätdiensten ab, so dass es schlichtweg unmöglich ist, dass rund um die Uhr sieben Tage die Woche nur eine Pflegefachkraft zum Patienten kommt. Genauso wenig ist dies ja auch im Krankenhaus und in stationären Einrichtungen wie einem Pflegeheim möglich.

Was viele ambulante Dienste aber durchaus anbieten, ist die sog. Bezugspflege: Dabei soll die ambulante Pflege durch möglichst wenige Pflegekräfte gestemmt werden und es gibt eine Bezugspflegefachkraft, die über alles Bescheid weiß und den Überblick behält. Sie selbst kommt zwar nicht jeden Tag selbst zum Pflegebedürftigen, hat aber ein Team aus Pflegehelfern um sich, die beim Patienten sind und regelmäßig Bericht erstatten. Dadurch überprüft sie konsequent die Pflegeplanung und ist der feste Ansprechpartner für Angehörige. In Abstimmung mit der Familie kann sie die Pflegeplanung auch verändern, falls sie beobachtet, dass bestimmte Maßnahmen keinen Erfolg zeigen.

Familien wünschen sich natürlich, dass jeden Tag und rund um die Uhr die gleiche Pflegekraft kommt
Birgit Schwarz-Nenninger

 

Das klingt nach einer guten Lösung für Angehörige als auch für den Betroffenen selbst. Gewährt denn jeder ambulante Pflegedienst Bezugspflege?

Birgit Schwarz-Nenninger: Nein, ich glaube nicht. Das ist aber keine böse Absicht des Pflegedienstes, sondern einfach dem akuten Personalmangel geschuldet. Es ist bei vielen ambulanten Diensten festgeschrieben, wird aber glaube ich nicht überall gelebt.

Fragen Sie nach der Bezugspflege!

Angehörige können beim ambulanten Pflegedienst aber einfach nachfragen, ob Bezugspflege möglich ist. Es kostet nicht extra, daher kann es jeder in Anspruch nehmen, sofern es angeboten wird. Fragen Sie einfach gezielt nach!

 

Wie können sich Angehörige und der ambulante Dienst die Pflege am besten aufteilen? Ist es üblich, dass man sich abspricht, wer die Versorgung tagsüber und nachts übernimmt? Oder dass der Pflegedienst beispielsweise intime Tätigkeiten durchführt und die Angehörigen eher die Wäsche des Oberkörpers und die Mundpflege übernehmen?

Birgit Schwarz-Nenninger: In erster Linie ist es natürlich individuell. Aber ich finde schon, dass genaue Absprachen sehr wichtig sind, eben auf den Einzelfall abgestimmt. Gerade intime Pflegesituationen können besser von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden, weil bei Angehörigen immer eine Hemmschwelle besteht. Da kommt das sog. Weißkittelsyndrom ins Spiel. Das bedeutet, dass intime Pflegesituationen von Betroffenen besser akzeptiert und eingeordnet werden, wenn sie von einer Pflegekraft im weißen Kittel anstatt von einem Angehörigen durchführt werden.

Gerade intime Pflegesituationen können besser von professionellen Pflegekräften statt Angehörigen durchgeführt werden.
Birgit Schwarz-Nenninger

Angehörige sollten aber auch Veränderungen gegenüber offen sein und ständig im Austausch mit dem Pflegedienst sein. Wenn man merkt, dass die Aufteilung der Betreuung nicht passt, sollte man Abläufe und Absprachen auch wieder verändern. Daher ist es auch sehr wichtig, sich mit dem ambulanten Pflegedienst immer abzusprechen, zu reagieren und ständig zu evaluieren, was die einzelnen Maßnahmen bringen. Und wenn sich Sachen nicht als gut erweisen, muss man sie eben auch ändern –auch das macht einen guten Pflegedienst aus.

Kennen Sie aus Ihrer Erfahrung ein Modell der Aufgabenteilung, mit dem viele Familien gut fahren und das oft gut funktioniert?

Birgit Schwarz-Nenninger: Ein Modell, das sich aus meiner Erfahrung bei vielen Familien bewährt hat, ist, dass man sich mit dem ambulanten Pflegedienst wirklich ganz genau über Pflegezeiten und Tätigkeiten abspricht. So kann beispielsweise der Pflegedienst am Morgen kommen, die große Grundpflege durchführen und den Pflegebedürftigen dann an den Frühstückstisch bringen. Dann kann der Ehepartner den gemütlichen Teil mit einem schönen Frühstück einläuten, der Betroffene ist gut betreut und beide haben eine schöne Zeit miteinander. Am Nachmittag kommt dann nochmal die Hauspflegekraft, die die großen Fenster putzt oder die Wäsche abnimmt und in der Zeit vor Ort ist. Der Angehörige hat in dieser Zeit freie Zeit für sich, kann spazieren oder einkaufen gehen. Wenn er wieder nach Hause kommt, kann er/sie mit seiner pflegebedürftigen Ehefrau oder dem Ehemann schön Kaffee trinken. Und am Abend kommt dann nochmal die Pflegekraft, macht denjenigen bettfertig und es kann in einen gemütlichen Abend übergehen. Das wäre zum Beispiel ein denkbares Modell.

Expertenmeinung

Geben Sie kritische Pflegesituationen an einen Pflegedienst ab. Egal ob Grundpflege, Betreuung oder Hauswirtschaft. So haben Sie mit dem Betroffenen die schönen Zeiten fernab der Pflege gemeinsam, das ist ganz ganz wichtig!

Birgit  Schwarz-Nenninger
Pflegeberaterin

Wie individuell können die ambulanten Pflegekräfte auf die Familien eingehen? Worum darf man den ambulanten Dienst bitten und was ist eher unrealistisch?

Birgit Schwarz-Nenninger: Klare Absprachen in Bezug auf pflegerische Tätigkeiten und Pflegezeiten sind immer möglich und eine offene Kommunikation vereinfacht die Zusammenarbeit. Angehörige sollten sich nicht scheuen, ihre ganz persönlichen Bedürfnisse anzusprechen. Zum Beispiel: Wenn es für Angehörige immer wichtig ist, dass rechts von der Auffahrt geparkt wird, dann sollten sie das einfach ansprechen. Oder wenn sie wünschen, dass immer zweimal geklingelt wird, damit sie wissen, dass es der Pflegedienst und nicht der Postbote ist. Also wirklich ganz kleine Sachen.

Und wenn es gar nicht geht, sollten sich Angehörige auch nicht scheuen, den Pflegedienst zu wechseln. Manchmal sind Pflegedienste auch dankbar, wenn der Vertrag aufgehoben wird, etwa weil der Anfahrtsweg ohnehin zu lang ist. Scheuen Sie sich also nicht, über alles mit dem ambulanten Dienst zu sprechen und die ideale Lösung für Ihren Betroffenen zu finden.

Bonus
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  • Checkliste für den Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst
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Erstelldatum: 7102.50.01|Zuletzt geändert: 5202.20.3
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