Pflegegeld beantragen: Was sind die Voraussetzungen?
Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte mit mindestens Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland beträgt: (2)
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 347 Euro pro Monat
- Pflegegrad 3: 599 Euro pro Monat
- Pflegegrad 4: 800 Euro pro Monat
- Pflegegrad 5: 990 Euro pro Monat
Weitere Informationen zu besonderen Ansprüchen, Fristen, Auswirkungen auf die Rente und mehr finden Sie im ausführlichen pflege.de Ratgeber Pflegegeld.
Nutzen Sie den Pflegegradrechner um zu erfahren, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht. Gehen Sie die Fragen gemeinsam mit der Pflegeperson und bestenfalls einem Pflegeberater durch. Achten Sie auf Erläuterungen und Hinweise zu den Fragen, sonst können falsche Interpretationen das Ergebnis verfälschen.

Antrag auf Pflegegeld: Anleitung
Gerade wenn die Pflegebedürftigkeit erst kürzlich eingetreten ist, stehen Betroffene und Angehörige plötzlich vor vielen Fragen und müssen auf einmal wichtige Entscheidungen treffen. Mit den folgenden Hinweisen sollte Ihnen der Antrag auf Pflegegeld leicht fallen.
Wichtige Fragen bei der Antragstellung:
- Wer muss den Antrag stellen?
- Wann beantrage ich Pflegegeld?
- Wo beantrage ich Pflegegeld?
- Wie beantrage ich Pflegegeld?
Wenn Sie individuelle Hilfe oder Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine dieser Stellen: Pflegestützpunkt, Pflegeberater, ambulanter Pflegedienst, Sozialdienst im Krankenhaus oder weitere soziale Beratungsstellen.

Wer muss den Antrag stellen?
Den Antrag stellt immer die versicherte Person mit Pflegebedarf selbst, denn sie hat auch den Anspruch auf Pflegegeld. Wenn das nicht möglich ist, kann auch eine Person mit der entsprechenden Vorsorgevollmacht oder ein gesetzlicher Betreuer den Antrag stellvertretend stellen.
Wenn Sie sich stationär in einem Krankenhaus oder in einer Rehaeinrichtung befinden, sprechen Sie den Sozialdienst vor Ort an. Lassen Sie sich bei Bedarf auch zum Thema Vorsorgevollmacht beraten.
Wann beantrage ich Pflegegeld?
Den Erstantrag sollten Sie so früh wie möglich stellen. Denn das Pflegegeld wird rückwirkend bis zum Tag des Antrags bezahlt, aber nicht bis zum Eintreten der Pflegebedürftigkeit. Im Zweifelsfall entgeht Ihnen bares Geld, wenn Sie den Antrag verspätet stellen.
Sind Sie aktuell im Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung, dann kann der Sozialdienst für Sie einen Eilantrag stellen. So kann schon bei der Entlassung Ihre Versorgung in der eigenen Häuslichkeit gewährleistet werden.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Gesetzlich Versicherte stellen den Antrag bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Sie kennen Ihre Pflegekasse nicht? Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert, deshalb können Sie sich auch einfach an Ihre Krankenkasse wenden.
Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflege-Pflichtversicherung. Diese muss allerdings nicht an die private Krankenversicherung angegliedert sein, sondern kann auch bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Je nach Pflegekasse reicht dafür eine E-Mail, ein Anruf, ein Fax oder ein kurzer Brief. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen, damit der Antrag vollständig ist.
Als Antragsdatum gilt dann vorläufig der Tag, an dem Sie die Pflegekasse zuerst deswegen kontaktiert haben. Bis zu diesem Tag können Sie später rückwirkend Pflegegeld erhalten.
Formular für den Antrag auf Pflegegeld
Mit dem kostenlosen PDF-Formular für den Antrag auf Pflegegeld stellen Sie den Antrag sehr schnell und einfach. Und zwar nicht nur für das Pflegegeld, sondern bei Bedarf auch für andere wichtige Pflegeleistungen.
Pflegegeld-Formular: Hilfe beim Ausfüllen
Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie an einigen Stellen eine Wahl treffen. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Punkte im Formular, damit Sie bewusst und informiert die richtige Entscheidung für Ihre Pflegesituation treffen können.
Anlass für den Antrag
Viele Pflegekassen möchten zu Beginn wissen, was der Anlass für Ihren Antrag ist. Üblicherweise haben Sie die Wahl aus „Erstantrag“, „Höherstufungsantrag“ und „Umstellungsantrag“:
- Mit Erstantrag ist gemeint, dass Sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben. Das ist meistens dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit gerade erst eingetreten ist.
- Als Höherstufungsantrag bezeichnen Pflegekassen den Fall, dass Sie bereits einen Pflegegrad haben und Leistungen beziehen, aber der Bedarf an Pflege und Betreuung zugenommen hat und Sie deshalb die Einstufung in einen höheren Pflegegrad beantragen.
- Im Unterschied dazu führt ein Umstellungsantrag nicht zu einer Einstufung in einen anderen Pflegegrad, sondern zu einer Änderung der von Ihnen gewählten Pflegeleistung. Zum Beispiel, wenn Sie statt Pflegegeld zukünftig Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst beziehen wollen.
Art der Leistung
Pflegegeld ist nur eine Form von Pflegeleistungen, die Sie beanspruchen können. Die Pflegekasse gewährt, je nach Form der Pflege, unterschiedliche dauerhafte Leistungen.
Zur Auswahl stehen für die häusliche Pflege:
- Pflegegeld (für häusliche Pflege durch Angehörige und Ehrenamtliche)
- Pflegesachleistung (für einen ambulanten Pflegedienst)
- Kombinationsleistungen (anteilig Pflegegeld und Pflege-Sachleistungen)
Außerdem können Sie bei einigen Pflegekassen im selben Formular Leistungen für teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) beantragen. Diese Leistung können Sie als Ergänzung zur häuslichen Pflege beantragen. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen.
Hintergründe zur Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekasse muss überprüfen, ob möglicherweise andere Leistungsträger für die entstehenden Pflegekosten aufkommen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Vorfall entstanden ist, der von einer anderen Versicherung vorrangig abgesichert ist.
Deshalb werden Sie gefragt, ob die Pflegebedürftigkeit die Folge eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, eines ärztlichen Behandlungsfehlers, eines Kriegsschadens oder ähnlichem ist. Wenn ja, müssten Sie das mit Dokumenten belegen.
Mit Beihilfe Pflegegeld beantragen
Wenn Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, beteiligen sich die entsprechenden Stellen prozentual an den entstehenden Kosten. Deshalb müssen Sie hier angeben, ob Sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
Informationen zur Pflegeperson
Voraussetzung für das Beziehen von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Die Pflegekasse bittet Sie, eine Person anzugeben, die an Ihrer Pflege unentgeltlich beteiligt ist. Nicht gemeint sind Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, den Sie über Sachleistungen finanzieren.
Manche Pflegekassen möchten schon beim Antrag wissen, wie viele Stunden die Pflegeperson für die Pflege aufwendet. Denn in einigen Fällen hat die Pflegeperson aufgrund ihrer Tätigkeit auch Anspruch auf Sozial- und Versicherungsleistungen von der Pflegekasse. In der Regel ist es also sinnvoll, hier eine oder mehrere Pflegepersonen anzugeben.
Was passiert nachdem der Antrag abgeschickt wurde?
Nach dem Antrag erhalten Sie Post vom Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten von Medicproof. Darin wird Ihnen ein Termin für die Begutachtung mitgeteilt. Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, den Termin zu verschieben.
Mit dem Terminbescheid erhalten Sie gleichzeitig eine Checkliste mit Fragen zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin. Diese soll Ihnen bei der Vorbereitung helfen.
Pflegegeld wird rückwirkend ausgezahlt
Nach der Bewilligung eines Antrags wird das Pflegegeld rückwirkend für den Zeitraum seit der Antragstellung ausgezahlt. Ihnen entgeht also kein Pflegegeld, auch wenn es mal länger dauert mit der Bearbeitung des Antrags.
Auszahlungstermine:
- Die gesetzlichen Pflegekassen zahlen Pflegegeld am ersten Werktag des Monats im Voraus für den laufenden Monat aus.
- Private Pflege-Pflichtversicherungen zahlen hingegen im Nachhinein für den vergangenen Monat aus.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Nein, Sie können Pflegegeld nicht rückwirkend für einen vergangenen Zeitraum beantragen. Erst ab dem Tag der Antragstellung können Sie Pflegegeld beanspruchen. Deshalb ist es wichtig, den Pflegegeldantrag möglichst früh zu stellen. Das ist auch telefonisch möglich.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann Pflegegeld beantragen?
Den Antrag auf Pflegegrad stellt der Versicherte mit Pflegebedarf oder eine von ihm dazu bevollmächtigte Person.
Was braucht man, um Pflegegeld zu beantragen?
Im ersten Schritt reicht es, wenn Sie der Pflegekasse formlos mitteilen, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Das Datum dieses Antrags gilt später als Beginn ihres Leistungsbezugs, wenn Sie Pflegegeld erhalten. Zu diesem Zeitpunkt muss noch kein bewilligter Pflegegrad vorliegen.
Wann kann man Pflegegeld beantragen?
Pflegegeld beantragen können Versicherte mit Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden. Der Pflegegrad muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht anerkannt sein. Die dafür notwendige Begutachtung erfolgt anschließend an den Antrag. Stellen Sie den Antrag am besten so früh wie möglich.
Wo beantrage ich Pflegegeld?
Zuständig für alle Pflegeleistungen ist Ihre gesetzliche Pflegekasse. Bei Privatversicherten ist es die Pflege-Pflichtversicherung (PPV).
Wenn Sie allerdings gar nicht pflegeversichert oder nicht leistungsberechtigt sind, müssen Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen.
Wo bekomme ich einen Antrag auf Pflegegeld?
Jede Pflegekasse hat eigene Formulare, die sich in Einzelheiten unterscheiden. Sie können aber auch das kostenlose PDF-Formular von pflege.de herunterladen.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Pflegekasse. Diese wird Ihnen die notwendigen Formulare zukommen lassen. Schicken Sie diese ausgefüllt zur Pflegekasse. In vielen Fällen ist jetzt eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich. Dafür bekommen Sie Besuch von einem Pflegegutachter. Anschließend erhalten Sie einen Pflegegrad-Bescheid und eine Antwort auf Ihren Pflegegeld-Antrag.
Wird Pflegegeld rückwirkend ab der Antragstellung gezahlt?
Ja, mit der ersten Auszahlung erhalten Sie von der Pflegekasse rückwirkend das Pflegegeld seit dem Datum der Antragstellung. Ansonsten wird Pflegegeld meistens am ersten Werktag des Monats im Voraus ausgezahlt. Private Pflege-Pflichtversicherungen zahlen später.
Wann bekomme ich Pflegegeld?
Gesetzlich Versicherte erhalten Pflegegeld am ersten Werktag des Monats im Voraus für den laufenden Monat. Privatversicherte erhalten Pflegegeld erst jeweils am Anfang des nächsten Monats rückwirkend.
Können beide Ehepartner Pflegegeld beantragen?
Ja, beide Ehepartner können Pflegegeld beantragen. Sie müssen jedoch beide individuell die Voraussetzungen für den Antrag auf Pflegegeld erfüllen, also zum Beispiel mindestens Pflegegrad 2 haben.


