Persönliches Budget in der Pflege

EIne junge Frau im Rollstuhl mit ihrer persönlichen Assistenz

Beim Persönlichen Budget erhalten Menschen mit Behinderung ihre Teilhabeleistungen in einer besonderen Form, die ihnen mehr Eigenständigkeit und Selbstbestimmung ermöglicht. Mit bestimmten Einschränkungen kann das auch für Pflegeleistungen gelten.

pflege.de erklärt, wer ein Persönliches Budget bekommen kann, inwiefern die Pflegeleistungen davon betroffen sind und wie das Antragsverfahren abläuft.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget ist eine besondere Leistungsform für Menschen mit einer Behinderung oder mit einer drohenden Behinderung, die Anspruch auf Teilhabeleistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben.

Statt verschiedener genehmigungspflichtiger Sachleistungen erhalten die Leistungsnehmer eine flexible Geldleistung: Das Persönliche Budget. (1) Dieses kann von der Person selbständig und nach eigenem Ermessen eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die vereinbarten Ziele verfolgt werden.

Ziel des Persönlichen Budgets ist es, Sie als Mensch mit Behinderung aus der Position des Bittstellens zu befreien und Ihre Selbstbestimmung zu fördern. Sie werden dadurch vom „Versorgten“ zum Kunden – oder sogar zum Arbeitgeber, wenn Sie zum Beispiel eine persönliche Assistenz anstellen möchten.

Voraussetzungen für das Persönliche Budget

Ein persönliches Budget können Sie beantragen, wenn Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben. Man spricht bei diesen Leistungen oft auch von „Eingliederungshilfe“. (2)

Info
Wer hat Anspruch auf Teilhabeleistungen?

Entscheidend für den Anspruch auf diese Leistungen ist nicht der Grad der Behinderung. Es geht stattdessen um die „Wesentlichkeit der Behinderung“. Beispiele dafür sind unter anderem starke Sehbehinderungen, starke Hörbehinderungen oder starke motorische Einschränkungen. (3)

Wenn Sie Ihre Teilhabeleistungen als Persönliches Budget beantragen, können Sie auch Leistungen bei anderen Kostenträgern in dieses Persönliche Budget umwandeln. Zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, wenn Sie auch dort Ansprüche haben.

Diese Leistungsträger kommen in Frage:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Unfallversicherungsträger
  • Rentenversicherungsträger
  • Träger der Alterssicherung der Landwirt*innen
  • Träger der Sozialen Entschädigung
  • Träger der Soldatenentschädigung
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Eingliederungshilfe
  • Integrationsämter

Wenn Sie Ihre Ansprüche bei mehreren Leistungsträgern in einem Persönlichen Budget kombinieren, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Das heißt, dass die gemeinsame Leistung anteilig von verschiedenen Leistungsträgern finanziert wird.

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Persönliches Budget: Verwendung & Beispiele

Häufig wird ein Persönliches Budget dazu verwendet, besondere Geräte oder Dienstleistungen einzukaufen, die von den sonst zuständigen Leistungsträgern kaum genehmigt werden. Das können entweder sehr spezielle oder sehr banale Dinge sein, die aber im Einzelfall wertvoll sind.

Denn im Rahmen des Persönlichen Budgets muss nicht mehr im Vorfeld argumentiert und belegt werden, wie bestimmte Dinge im Einzelfall helfen würden. Es reicht stattdessen, wenn die gemeinsam vereinbarten Ziele nachweislich erreicht werden. Das „Wie“ bestimmen Sie also selbst.

Ein weiterer häufiger Fall ist die persönliche Assistenz. Dabei unterstützt eine Assistenz-Person den Menschen mit Behinderung dauerhaft oder regelmäßig im Alltag. Viele Betroffene empfinden das als hilfreicher und angenehmer als verstreute Einzelleistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern.

Info
Teilweise Einschränkungen bei Hilfe von Angehörigen

Grundsätzlich ist es möglich, auch Angehörige mit dem Persönlichen Budget für ihre Hilfe zu bezahlen – ausgenommen im Eltern-Kind-Verhältnis. (4) Je nach Leistungsträger können aber weitere Einschränkungen gelten. Am besten lassen Sie sich dazu im Vorfeld individuell beraten.

Das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell

Wenn es um die persönliche Assistenz geht, wird sehr häufig das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell genutzt. Das heißt, sie treten selbst als Arbeitgeber auf und die persönliche Assistenz als Arbeitnehmer.

Dieses Modell erlaubt Ihnen besonders viele Freiheiten und Möglichkeiten. Doch natürlich kommen auch eine Menge Verpflichtungen auf Sie zu: Sie müssen sich um die Lohnzahlung, die Abführung von Sozialabgaben, den Ersatz im Krankheitsfall und vieles mehr kümmern.

Info
Unterstützung durch Budget-Assistenz

Budget-Assistenten helfen Ihnen, das Persönliche Budget für Sie zu organisieren. Sie bieten also nicht die Assistenz, die Ihnen die Teilhabe ermöglichen soll, sondern organisieren diese. Anlaufstellen sind Wohlfahrtsverbände oder zum Beispiel die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB).

Welche Pflegeleistungen gibt es als Persönliches Budget?

Grundsätzlich können nur diese Pflegeleistungen in einem Persönlichen Budget genutzt werden: (5)

Allerdings kann nur das Pflegegeld (oder das anteilige Pflegegeld bei der Kombileistung) als Geldleistung zur Verfügung gestellt werden. In den anderen Fällen werden stattdessen Gutscheine ausgestellt, die nur bei den zugelassenen Einrichtungen für die jeweilige Leistung einlösbar sind. (5)

Das Problem: Das Pflegegeld ist sowieso schon eine Geldleistung ohne direkte Nachweispflicht. Und die Gutscheine bieten keine nennenswerten Vorteile gegenüber dem Prinzip der Kostenerstattung. Denn man kann sie weiterhin nur bei den jeweils zugelassenen Anbietern einlösen.

Fazit: Wenn es allein um Pflegeleistungen geht, profitiert man nicht wirklich vom Persönlichen Budget. Wer allerdings noch weitere Ansprüche bei anderen Kostenträgern hat, kann Pflegeleistungen als Teil einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“ erhalten. So können sich viele Vorteile ergeben.

Info
„Trägerübergreifende Komplexleistung“

Dieser sperrige Begriff beschreibt eigentlich eine Vereinfachung: Anstatt bei unterschiedlichen Ämtern und Stellen verschiedene Leistungen in Anspruch zu nehmen, bekomme ich ein kombiniertes Persönliches Budget. Dieses wird von den Leistungsträgern anteilig finanziert.

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Wie wird das persönliche Budget berechnet?

Die beteiligten Leistungsträger ermitteln den Bedarf individuell. Entscheidend ist dabei, dass der individuelle Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. (6)

Orientierung bietet dabei die Höhe der Ansprüche, die die Person bei den einzelnen Leistungsträgern hat. Es ist aber nicht so, dass das Persönliche Budget automatisch der Summe dieser Leistungen entspricht. Entscheidend ist allein die Deckung des individuellen Bedarfs. (1)

Persönliches Budget beantragen

Sie können das Persönliche Budget bei jedem beteiligten Leistungsträger beantragen. Separate Anträge bei verschiedenen Leistungsträgern sind nicht erforderlich, denn die Träger tauschen sich sowieso untereinander aus. (1) Eltern können den Antrag für ihre minderjährigen Kinder stellen.

Im nächsten Schritt findet eine Bedarfsermittlung statt. Dabei wird festgelegt, welchen individuellen Bedarf die antragstellende Person hat. Und welche Höhe das Persönliche Budget haben soll. (7)

Wenn der ermittelte Bedarf akzeptiert wird, dann schließen die Leistungsträger mit der antragstellenden Person eine Zielvereinbarung ab. Details dazu im folgenden Abschnitt.

Der letzte Schritt ist dann der Bewilligungsbescheid und der Beginn der Auszahlung. In Einzelfällen werden stattdessen ganz oder teilweise Gutscheine bereitgestellt.

Die gemeinsame Zielvereinbarung

Die Zielvereinbarung könnte man auch als den „Vertrag“ bezeichnen, den die antragstellende Person und die Leistungsträger beim Persönlichen Budget eingehen.

Die Zielvereinbarung umfasst mindestens: (1)

  • Höhe des Budgets
  • Individuelle Förder- und Leistungsziele
  • Nachweise für die Deckung des individuellen Bedarfs
  • Qualitätssicherung

Die Zielvereinbarung kann jederzeit von beiden Seiten aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Also zum Beispiel, wenn sich die persönliche Situation oder der Gesundheitszustand stark verändert. Außerdem soll sie in regelmäßigen Abständen geprüft und bei Bedarf angepasst werden. (1)

Info
Pflegekassen schließen keine Zielvereinbarungen

Wenn ausschließlich eine Pflegekasse Leistungsträger eines Persönlichen Budgets ist, wird keine Zielvereinbarung geschlossen. Wie im Absatz zu den Pflegeleistungen geschildert, bietet diese Konstellation aber ohnehin kaum wirkliche Vorteile für die Versicherten. (1)

Persönliches Budget: Vor- und Nachteile

Die Entscheidung für ein Persönliches Budget hat weitreichende Folgen und bietet nicht nur Vorteile. Um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen, haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammengefasst.

  • Große Selbstbestimmung und Eigenverantwortung
  • Weniger bürokratischer Aufwand durch Einzelleistungen
  • Flexibel mit Sachleistungen kombinierbar
  • Erfordert gute Organisation
  • Verlangt viel Selbstdisziplin
  • Beim Arbeitgeber-Modell viele zusätzliche Pflichten

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Persönliches Budget?

Das Persönliche Budget ist eine besondere Leistungsform für Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen. Dabei erhält man anstelle von Kostenerstattungen für Dienstleistungen einen monatlichen Geldbetrag oder Gutscheine. Die passende Unterstützung organisiert man dann selbst.

Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget?

Wer Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat, kann ein Persönliches Budget beanspruchen. Dabei können Leistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern kombiniert werden.

Kann ein Persönliches Budget abgelehnt werden?

Ein Persönliches Budget kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen hat. Oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass die Person das Budget eigenverantwortlich einsetzen kann. In jedem Fall muss die Ablehnung begründet werden.

Kann man Pflegegeld und ein Persönliches Budget gleichzeitig bekommen?

Grundsätzlich ist es möglich, beide Leistungen zu erhalten. Allerdings darf das Persönliche Budget dann nicht denselben Zweck erfüllen: Es darf also nicht mehr zur eigenverantwortlichen Sicherstellung der pflegerischen Versorgung eingesetzt werden.

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Erstelldatum: 6202.20.01|Zuletzt geändert: 6202.20.01
(1)
Bundesministerium der Justiz (o.J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 29 Persönliches Budget
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__29.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o.J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 99 Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__99.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(3)
beta Institut gemeinnützige GmbH (2025): Eingliederungshilfe-Verordnung
https://www.betanet.de/wesentliche-behinderung.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o.J.): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 1618 Pflicht zu Beistand und Rücksicht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1618.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o.J.): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__35a.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(6)
Bundesministerium der Justiz (o.J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 105 Leistungsformen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__105.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(7)
Bundesministerium der Justiz (o.J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - § 17 Begutachtung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__17.html (letzter Abruf am 10.02.2026)
(8)
Bildquelle
© AdobeStock.com / Martí Rosselló
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