Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine besondere Leistungsform für Menschen mit einer Behinderung oder mit einer drohenden Behinderung, die Anspruch auf Teilhabeleistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben.
Statt verschiedener genehmigungspflichtiger Sachleistungen erhalten die Leistungsnehmer eine flexible Geldleistung: Das Persönliche Budget. (1) Dieses kann von der Person selbständig und nach eigenem Ermessen eingesetzt werden. Wichtig ist nur, dass die vereinbarten Ziele verfolgt werden.
Ziel des Persönlichen Budgets ist es, Sie als Mensch mit Behinderung aus der Position des Bittstellens zu befreien und Ihre Selbstbestimmung zu fördern. Sie werden dadurch vom „Versorgten“ zum Kunden – oder sogar zum Arbeitgeber, wenn Sie zum Beispiel eine persönliche Assistenz anstellen möchten.
Voraussetzungen für das Persönliche Budget
Ein persönliches Budget können Sie beantragen, wenn Sie Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) haben. Man spricht bei diesen Leistungen oft auch von „Eingliederungshilfe“. (2)
Wenn Sie Ihre Teilhabeleistungen als Persönliches Budget beantragen, können Sie auch Leistungen bei anderen Kostenträgern in dieses Persönliche Budget umwandeln. Zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, wenn Sie auch dort Ansprüche haben.
Diese Leistungsträger kommen in Frage:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Unfallversicherungsträger
- Rentenversicherungsträger
- Träger der Alterssicherung der Landwirt*innen
- Träger der Sozialen Entschädigung
- Träger der Soldatenentschädigung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Träger der Eingliederungshilfe
- Integrationsämter
Wenn Sie Ihre Ansprüche bei mehreren Leistungsträgern in einem Persönlichen Budget kombinieren, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Das heißt, dass die gemeinsame Leistung anteilig von verschiedenen Leistungsträgern finanziert wird.
Persönliches Budget: Verwendung & Beispiele
Häufig wird ein Persönliches Budget dazu verwendet, besondere Geräte oder Dienstleistungen einzukaufen, die von den sonst zuständigen Leistungsträgern kaum genehmigt werden. Das können entweder sehr spezielle oder sehr banale Dinge sein, die aber im Einzelfall wertvoll sind.
Denn im Rahmen des Persönlichen Budgets muss nicht mehr im Vorfeld argumentiert und belegt werden, wie bestimmte Dinge im Einzelfall helfen würden. Es reicht stattdessen, wenn die gemeinsam vereinbarten Ziele nachweislich erreicht werden. Das „Wie“ bestimmen Sie also selbst.
Ein weiterer häufiger Fall ist die persönliche Assistenz. Dabei unterstützt eine Assistenz-Person den Menschen mit Behinderung dauerhaft oder regelmäßig im Alltag. Viele Betroffene empfinden das als hilfreicher und angenehmer als verstreute Einzelleistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern.
Das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell
Wenn es um die persönliche Assistenz geht, wird sehr häufig das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell genutzt. Das heißt, sie treten selbst als Arbeitgeber auf und die persönliche Assistenz als Arbeitnehmer.
Dieses Modell erlaubt Ihnen besonders viele Freiheiten und Möglichkeiten. Doch natürlich kommen auch eine Menge Verpflichtungen auf Sie zu: Sie müssen sich um die Lohnzahlung, die Abführung von Sozialabgaben, den Ersatz im Krankheitsfall und vieles mehr kümmern.
Welche Pflegeleistungen gibt es als Persönliches Budget?
Grundsätzlich können nur diese Pflegeleistungen in einem Persönlichen Budget genutzt werden: (5)
- Pflegegeld
- Pflegesachleistung
- Kombinationsleistung
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Allerdings kann nur das Pflegegeld (oder das anteilige Pflegegeld bei der Kombileistung) als Geldleistung zur Verfügung gestellt werden. In den anderen Fällen werden stattdessen Gutscheine ausgestellt, die nur bei den zugelassenen Einrichtungen für die jeweilige Leistung einlösbar sind. (5)
Das Problem: Das Pflegegeld ist sowieso schon eine Geldleistung ohne direkte Nachweispflicht. Und die Gutscheine bieten keine nennenswerten Vorteile gegenüber dem Prinzip der Kostenerstattung. Denn man kann sie weiterhin nur bei den jeweils zugelassenen Anbietern einlösen.
Fazit: Wenn es allein um Pflegeleistungen geht, profitiert man nicht wirklich vom Persönlichen Budget. Wer allerdings noch weitere Ansprüche bei anderen Kostenträgern hat, kann Pflegeleistungen als Teil einer „trägerübergreifenden Komplexleistung“ erhalten. So können sich viele Vorteile ergeben.
Wie wird das persönliche Budget berechnet?
Die beteiligten Leistungsträger ermitteln den Bedarf individuell. Entscheidend ist dabei, dass der individuelle Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. (6)
Orientierung bietet dabei die Höhe der Ansprüche, die die Person bei den einzelnen Leistungsträgern hat. Es ist aber nicht so, dass das Persönliche Budget automatisch der Summe dieser Leistungen entspricht. Entscheidend ist allein die Deckung des individuellen Bedarfs. (1)
Persönliches Budget beantragen
Sie können das Persönliche Budget bei jedem beteiligten Leistungsträger beantragen. Separate Anträge bei verschiedenen Leistungsträgern sind nicht erforderlich, denn die Träger tauschen sich sowieso untereinander aus. (1) Eltern können den Antrag für ihre minderjährigen Kinder stellen.
Im nächsten Schritt findet eine Bedarfsermittlung statt. Dabei wird festgelegt, welchen individuellen Bedarf die antragstellende Person hat. Und welche Höhe das Persönliche Budget haben soll. (7)
Wenn der ermittelte Bedarf akzeptiert wird, dann schließen die Leistungsträger mit der antragstellenden Person eine Zielvereinbarung ab. Details dazu im folgenden Abschnitt.
Der letzte Schritt ist dann der Bewilligungsbescheid und der Beginn der Auszahlung. In Einzelfällen werden stattdessen ganz oder teilweise Gutscheine bereitgestellt.
Die gemeinsame Zielvereinbarung
Die Zielvereinbarung könnte man auch als den „Vertrag“ bezeichnen, den die antragstellende Person und die Leistungsträger beim Persönlichen Budget eingehen.
Die Zielvereinbarung umfasst mindestens: (1)
- Höhe des Budgets
- Individuelle Förder- und Leistungsziele
- Nachweise für die Deckung des individuellen Bedarfs
- Qualitätssicherung
Die Zielvereinbarung kann jederzeit von beiden Seiten aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Also zum Beispiel, wenn sich die persönliche Situation oder der Gesundheitszustand stark verändert. Außerdem soll sie in regelmäßigen Abständen geprüft und bei Bedarf angepasst werden. (1)
Persönliches Budget: Vor- und Nachteile
Die Entscheidung für ein Persönliches Budget hat weitreichende Folgen und bietet nicht nur Vorteile. Um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen, haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile zusammengefasst.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Persönliches Budget?
Das Persönliche Budget ist eine besondere Leistungsform für Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen. Dabei erhält man anstelle von Kostenerstattungen für Dienstleistungen einen monatlichen Geldbetrag oder Gutscheine. Die passende Unterstützung organisiert man dann selbst.
Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget?
Wer Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat, kann ein Persönliches Budget beanspruchen. Dabei können Leistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern kombiniert werden.
Kann ein Persönliches Budget abgelehnt werden?
Ein Persönliches Budget kann abgelehnt werden, wenn die antragstellende Person keinen Anspruch auf Teilhabeleistungen hat. Oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass die Person das Budget eigenverantwortlich einsetzen kann. In jedem Fall muss die Ablehnung begründet werden.
Kann man Pflegegeld und ein Persönliches Budget gleichzeitig bekommen?
Grundsätzlich ist es möglich, beide Leistungen zu erhalten. Allerdings darf das Persönliche Budget dann nicht denselben Zweck erfüllen: Es darf also nicht mehr zur eigenverantwortlichen Sicherstellung der pflegerischen Versorgung eingesetzt werden.

