Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Pflegegeld, das Pflegebedürftigen gezahlt wird, wenn sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Die Pflegeversicherung gewährt dem Pflegebedürftigen Pflegegeld, wenn die Betreuung in häuslicher Umgebung, durch Angehörige oder eigen eigenständig akquirierte Person, sichergestellt wird. Der Pflegebedürftige kann das Pflegegeld dann an die Pflegeperson weitergeben, ist restlich jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Höhe des Pflegegeldes können Sie folgender Tabelle entnehmen:
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Pflegestufe |
Pflegegeld |
|---|---|
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Pflegestufe I |
235 €/Monat |
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Pflegestufe II |
440 €/Monat |
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Pflegestufe III |
700 €/Monat |
Wenn Angehörige pflegen und dafür Pflegezeit von ihren Arbeitgebern bekommen, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse durch die Pflegekasse für die Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Pflegezeit bedeutet die zeitlich begrenzte Freistellung von der Arbeit oder die Begrenzung auf Teilzeitarbeit, um Angehörige zu pflegen. Pflegepersonen, die 14 Stunden pro Woche für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung aufwenden und weniger als 30 Stunden erwerbstätig arbeiten, haben zusätzlich Anspruch auf Beiträge zur Rentenversicherung.
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Pflegestufe I |
Pflegestufe II |
Pflegestufe III |
|---|---|---|---|
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Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen pro Monat (Beitrittsgebiet) |
max. 135,59 (115,15) |
max. 271,17 (230,31) |
max. 406,76 (345,46) |
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Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung pro Monat (Beitrittsgebiet) |
7,15 (6,08) |
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Zuschüsse zur Krankenversicherung pro Monat |
max. 126,90 |
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Zuschüsse zur Pflegeversicherung pro Monat |
max. 16,61 |
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Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung.
Weitere Fragen werden Ihnen gerne von unseren Beraterinnen unter unser kostenlosen Hotline 0800-2424 1212 beantwortet.
Quellen:
DAK
Elftes Buch Sozialgesetzbuch –Soziale Pflegeversicherung-
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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