Pflegegrad 5: Definition
Pflegegrad 5 bedeutet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Sie erhalten Pflegegrad 5 wenn Ihr Pflegegutachten mindestens 90 Punkte feststellt. Mit Pflegegrad 5 können Sie alle Pflegeleistungen beanspruchen. (1)
Die Pflegebegutachtung beurteilt das Maß der Selbstständigkeit einer Person. Früher spielte der Aufwand für die Pflege eine entscheidende Rolle, seit 2017 nicht mehr. Das Gutachten ist die wichtigste Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über einen Pflegegrad.
Voraussetzungen für Pflegegrad 5
Einen Antrag auf Höherstufung müssen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Diese beauftragt dann einen Pflegegutachter, der bei Ihnen ein aktuelles Pflegegutachten nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ erstellt. (2)
Das Pflegegutachten vergibt bis zu 100 Punkte für die Beeinträchtigung Ihrer Selbständigkeit. Die Gesamtpunktzahl setzt sich aus sechs unterschiedlich gewichteten Themenfeldern zusammen. Sonderregelungen gelten bei der Kinderpflege und bei einer besonderen Bedarfskonstellation. (1)
Kriterien für die Pflegebegutachtung

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort? Wie kann er sich halten, aufrecht sitzen und Treppen steigen?
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller im Alltag örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Leidet er unter Wahnvorstellungen oder beschädigt er Gegenstände?
4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit, Therapien und Behandlungen wie zum Beispiel bei Dialyse oder Verbandswechsel?
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete seinen Tagesablauf planen, sich selbst beschäftigen oder Kontakte pflegen?
Jedes der sechs Module umfasst bis zu 16 feste Kriterien. Diese werden im Gutachten einzeln beurteilt. Die individuelle Bewertung jedes Kriteriums ergibt zusammen eine Punktzahl für jedes Modul. Die Punktzahlen der Module werden gewichtet addiert und ergeben so die Gesamtpunktzahl. (2)
Leistungen bei Pflegegrad 5
Menschen mit Pflegegrad 5 sind ständig auf intensive Pflege und Betreuung angewiesen. Um das zu leisten, brauchen Sie die größtmögliche Unterstützung der Pflegeversicherung. Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen unter den jeweiligen Voraussetzungen alle Pflegeleistungen in vollem Umfang zur Verfügung. (3)
Im Vergleich zu Pflegegrad 2, 3 oder 4 haben Sie jetzt höhere Ansprüche beim Pflegegeld, den Pflegesachleistungen, der Tages- und Nachtpflege sowie bei den Leistungen für die stationäre Pflege, also das Pflegeheim. Alle anderen Leistungen bleiben unverändert.
Überblick zu den Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5
Bei allen Pflegegraden überwiegt die häusliche Pflege gegenüber der stationären Pflege. So auch bei Pflegegrad 5 – allerdings ist der Unterschied hier am geringsten. (4) Das ist nicht verwunderlich, denn Pflegegrad 5 stellt höchste Anforderungen an die Pflege und Betreuung.
Die Pflegeversicherung stellt bei Pflegegrad 5 pro Monat 2.096 Euro für die stationäre Pflege. Für Ihren Eigenanteil ist das jedoch nicht ausschlaggebend, denn der ist vom Pflegegrad unabhängig immer gleich hoch. Dahinter steht der „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE).
Die Pflegeheimkosten für Sie setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil an den Pflegekosten sowie den Kosten für Unterkunft & Verpflegung (Hotelkosten) und den Kosten für Erhalt und Entwicklung der Einrichtung (Investitionskosten). Die Gesamtkosten sind je nach Pflegeheim unterschiedlich.
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5
Pflege zuhause bei Pflegegrad 5 – wie ist das überhaupt möglich? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Aber ohne gute Organisation, fachkundige Unterstützung und die passenden Pflegeleistungen geht es meistens nicht.
Besonders wichtig ist dabei, dass Pflegende sich selbst nicht zu viel zumuten. Entlastungsangebote, regelmäßige Auszeiten und andere Hilfsleistungen sind kein Luxus, sondern absolut notwendig. Das gilt für die häusliche Pflege allgemein, aber ganz besonders bei Pflegegrad 5.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Organisieren Sie die Pflege zuhause selbst, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Bei Pflegegrad 5 beträgt dies 990 Euro pro Monat, die Ihnen zur freien Verfügung stehen. Wenn Sie gleichzeitig Pflegesachleistungen beanspruchen verringert sich Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig.
Für das Pflegegeld sind keine Kostennachweise erforderlich. Allerdings müssen Sie mit Pflegegrad 5 vierteljährlich an einem Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 teilnehmen. Bei diesen kostenlosen Beratungsterminen können Sie all Ihre individuellen Fragen zum Thema Pflege stellen.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Mit Pflegesachleistungen finanzieren Sie professionelle Pflegekräfte, die mit ihren Diensten die häusliche Pflege unterstützen. Wenn Sie das wünschen, rechnet der entsprechende Pflegedienst sogar direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab.
Mit Pflegegrad 5 stehen Ihnen 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung. Bedenken Sie aber, dass Ihr Anspruch auf Pflegegeld anteilig gekürzt wird, wenn Sie Pflegesachleistungen beanspruchen.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5
Mit der Kombinationsleistung können Sie sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld anteilig in Anspruch nehmen. Zum Beispiel könnten Sie 75 Prozent Ihrer Pflegesachleistungen beanspruchen und gleichzeitig 25 Prozent des vollen Pflegegelds erhalten.
Das Verhältnis von Geld- zu Sachleistungen können Sie nach Ihren Bedürfnissen selbst festlegen. Die Kombinationsleistung ist besonders sinnvoll, wenn Sie nur teilweise Pflegesachleistungen benötigen. Bei regelmäßiger Nutzung verbrauchen Sie schnell den Gesamtbetrag der Sachleistungen.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Auch als Pflegeperson haben Sie manchmal Termine, sind krank oder fahren in den Urlaub. In solchen Fällen können Sie über die Verhinderungspflege eine stundenweise oder tageweise Vertretung finanzieren. Das geht für insgesamt bis zu 42 Tage oder 6 Wochen pro Kalenderjahr.
Zur Finanzierung gibt es den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro pro Jahr. Damit können Sie Privatpersonen ein Entgelt zukommen lassen oder einen ambulanten Pflegedienst als Vertretung bezahlen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
Die Kurzzeitpflege finanziert eine vorübergehende stationäre Versorgung für Personen, die ansonsten zuhause gepflegt werden. Das kann zum Beispiel nötig werden, wenn sich der Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert.
Die Kurzzeitpflege finanzieren Sie über den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich. Darüber können Sie für höchstens 56 Tage oder acht Wochen pro Kalenderjahr anfallende Kosten abrechnen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 sollten Sie keine Pflegeleistung ungenutzt lassen, die in Ihrer Situation Entlastung verspricht oder die pflegerische Versorgung verbessert. Dabei können Ihnen neben den bereits genannten auch weitere Pflegeleistungen helfen.
Weitere Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat stehen zur Verfügung für unterschiedliche Entlastungs- und Betreuungsmaßnahmen. Dazu gehören neben der Tages- & Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der ambulanten Pflege (ohne Grundpflege) auch die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“.
- Tages- & Nachtpflege: Für die teilstationäre Pflege nur tagsüber oder nur nachts stehen 2.085 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Pflegeleistung ist aber nur dann sinnvoll, wenn der tägliche Transfer nicht zu beschwerlich ist.
- Pflegehilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel, wie zum Beispiel ein Pflegebett, finanziert bei einem konkreten Bedarf größtenteils die Pflegeversicherung. Darüber hinaus können Sie für bis zu 42 Euro pro Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Ein barrierearmes Wohnumfeld ist eine wichtige Grundlage für die Pflege zuhause. Wenn Sie dafür Umbauten vornehmen müssen, können Sie pro Maßnahme bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegeversicherung erhalten.
- Pflegeberatung: Auch mit Pflegegrad 5 können Sie eine kostenlose Pflegeberatung nach Paragraf 7a in Anspruch nehmen. Die Beratung hilft Ihnen, Ihre persönliche Pflegesituation zu optimieren und zusätzliche Entlastungs- und Hilfsangebote zu verstehen.
- Pflegekurse für Pflegende: Praktisches Pflegewissen vom Ankleiden über den Transfer bis zur Körperpflege erlernen Sie in Pflegekursen. Die Teilnahme ist kostenlos für alle Interessierten und Pflegenden.
- Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld gewährleistet in akuten Pflegenotfällen die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts für Pflegende. Dies soll finanzielle Belastungen verhindern, die aufgrund der Betreuung anderer entstehen könnten.
- Wohngruppenzuschuss: Die Pflegeversicherung unterstützt in Wohngruppen lebende Personen mit einem Zuschlag. Dieser Zuschlag liegt konstant bei 224 Euro pro Monat, egal welchen Pflegegrad Sie haben.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Services für Pflegebedürftige und Pflegende, die als „Digitale Pflegeanwendungen“ oder „DiPA“ anerkannt werden, werden mit bis zu 53 Euro pro Monat von der Pflegeversicherung bezuschusst.
Lebenserwartung bei Pflegegrad 5
Viele Menschen mit Pflegegrad 5 müssen sich damit auseinandersetzen, dass ihr Lebensweg unweigerlich zu Ende geht. Zwar kann niemand genau vorhersagen, wie groß die Lebenserwartung einer Person noch ist, doch die letzte Lebensphase hat für viele jetzt begonnen.
In dieser Zeit geht es bei der Pflege und Betreuung nicht nur um eine gute Versorgung, sondern auch um eine würdevolle Gestaltung der letzten Lebensphase. Die pflegebedürftige Person, aber auch die Pflegenden müssen sich langsam an den Gedanken des Abschieds gewöhnen.
Für Pflegende ist es oft schwierig, neben der sehr aufwändigen Pflege noch Zeit, Energie und Ruhe für gemeinsame Momente und Emotionen zu finden. Doch wenn es möglich ist, sollten Sie sich die Zeit nehmen. Sonst kann der emotionale und psychologische Druck zu einer zusätzlichen Belastung werden.
Fallbeispiel Pflegegrad 5
Versicherte mit Pflegegrad 5 haben eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Was Sie sich darunter vorstellen können, veranschaulicht das folgende fiktive Beispiel.
Herr Müller war lange Zeit fit und aktiv, doch vor fünf Jahren hatte er einen schweren Unfall. Sein Rückenmark wurde stark beschädigt und er ist seitdem querschnittsgelähmt. Bei ihm sind Beine und Arme betroffen. Da seine Frau die Pflege nicht alleine bewältigen kann, lebt er in einem Pflegeheim.
Im Modul „Mobilität“ erhält er 15 Punkte, was gewichtet 10 Punkte sind.
Beim Waschen, An- und Ausziehen, dem Toilettengang sowie dem Zubereiten von Mahlzeiten ist er vollständig auf die Hilfe von Pflegekräften angewiesen. Im Modul „Selbstversorgung“ erhält er 37 Punkte. In der Gewichtung sind das 40 Punkte.
Zudem macht ihm seine Lähmung psychisch schwer zu schaffen. Er leidet mehrmals die Woche unter Antriebslosigkeit und Ängsten. Im Modul „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ vergibt der Gutachter 6 Punkte, was einem gewichteten Wert von 11,25 Punkten entspricht.
Seine Medikamente stellen Pflegekräfte für Herrn Müller bereit. Sein Blutdruck wird täglich gemessen, um seinen Zustand im Auge zu behalten. Mehrmals die Woche erhält er physiotherapeutische Behandlungen, bei denen eine Pflegekraft anwesend ist, um ihn zu unterstützen.
Im Modul „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen“ erhält er 8 Punkte. Gewichtet sind das 20 Punkte.
Herr Müller bekommt häufig Besuch im Pflegeheim. Er hat jedoch ein Problem mit seiner eigenen Situation und lehnt den Kontakt zu anderen Heimbewohnern ab. Er kann sich schwer selbst beschäftigten und es plagen ihn Schlafprobleme.
Im Modul „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ stellt der Gutachter 6 Punkte fest, also 11,25 Punkte in der Gewichtung.
Insgesamt kommt die Pflegebegutachtung auf einen Wert von 92,5 gewichteten Punkten. Das liegt im Bereich von 90 bis 100 Punkten und entspricht deshalb Pflegegrad 5, dem höchsten der fünf Pflegegrade.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 erhalten Versicherte mit einer anerkannten „schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Das entspricht mindestens 90 Punkten im Pflegegutachten.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 ist grob umschrieben als „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Dahinter verbirgt sich allerdings eine konkrete Punktzahl von mindestens 90 Punkten nach einem festen Begutachtungsverfahren. Die Punktzahl wird in einem Pflegegutachten ermittelt.
Wie viele Stunden Pflege bei Pflegegrad 5?
Der Aufwand für die Pflege ist bei Pflegegrad 4 sehr hoch, in der Regel fallen mehrmals täglich größere Aufgaben an. Genauer sagen lässt sich das nicht, denn schon seit 2017 ist der Zeitaufwand nicht mehr das entscheidende Kriterium für einen Pflegegrad. Dieser wird an der Selbständigkeit bemessen.
Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Wie hoch Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 5 sind, hängt davon ab, welche Pflegeleistungen Sie beanspruchen. Fast alle Pflegeleistungen sind Kostenerstattungen für tatsächliche Ausgaben. Eine Ausnahme ist hier das Pflegegeld von 990 Euro pro Monat.
Wie viel Pflegegeld bekommt man bei Pflegegrad 5?
Mit Pflegegrad 5 liegt das Pflegegeld bei 990 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass die Pflege zuhause stattfindet und Sie die Pflegeleistungen nicht voll beanspruchen. Sonst verringert sich dadurch Ihr Anspruch auf Pflegegeld.