KfW-Zuschuss / KfW-Kredit: Was ist das?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) vergibt als nationale öffentlich-rechtliche Förderbank Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind.
Je nach Zweck der Investition hat die KfW unterschiedliche Förderprodukte aufgelegt, darunter auch Zuschüsse und Kredite für den altersgerechten und Barrieren reduzierenden Umbau.
Fördermittel der KfW: Zuschüsse und Kredite für den Abbau von Barrieren und altersgerechtes Umbauen
Wenn Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Barrieren abbauen wollen, können Sie dafür je nach aktuellem Förderstand Fördermittel der KfW nutzen. Die KfW unterstützt barrierereduzierende Umbaumaßnahmen mit Krediten und – sofern verfügbar – auch mit Zuschüssen.
KfW Darlehen/Kredit (159)
Mit dem KfW Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ stellt die KfW günstige Darlehen beziehungsweise Kredite bereit, mit denen Sie barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause finanzieren können. (3)
Die KFW-Förderung per Kredit steht nicht nur Privatpersonen offen. Die KfW fördert auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Sprechen Sie Ihren Vermieter auf diese Möglichkeit an!

KfW Zuschuss (455-B)
Mit dem KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ beteiligt sich die KfW an den Kosten für barrierereduzierende Umbaumaßnahmen. Im Unterschied zu einem Kredit müssen Sie den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Die Förderung steht allerdings nicht jederzeit zur Verfügung. Ob eine Antragstellung möglich ist, richtet sich nach dem aktuellen Förderstand.
Gute Nachricht: Sie können den KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung ab dem 8. April 2026 wieder beantragen. Die Förderung ist allerdings nur möglich, solange Bundesmittel zur Verfügung stehen. (2)
Wichtig für Sie: Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie den Umbau beauftragen. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen Sie aber schon vorher in Anspruch nehmen.
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ weiterhin verfügbar
Der KfW-Kredit 159 ist ganzjährig verfügbar und richtet sich an Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerecht umbauen möchten. Dabei stellt die KfW einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bereit.
So beantragen Sie den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Wenn Sie den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie nach folgenden sechs Schritten vorgehen:
- Planung: Planen Sie die Baumaßnahmen gründlich. Holen Sie sich dafür Unterstützung eines Fachunternehmens oder einer Wohnungsberatungsstelle oder orientieren Sie sich an den Empfehlungen der Polizei (gilt bei Einbruchschutzmaßnahmen).
- Möglichkeit weiterer Förderungen prüfen: Prüfen Sie, ob über das altersgerechte Umbauen hinaus weitere Maßnahmen sinnvoll sind, zum Beispiel Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz der Immobilie. Denn dann können unter Umständen verschiedene Förderungen kombiniert werden – und Sie erhalten mehr Fördermittel.
- Finanzierungspartner suchen: Vor Beginn der Arbeiten beziehungsweise vor dem Immobilienkauf sollten Sie mit der Bank Ihrer Wahl sprechen. Ihr Finanzierungspartner beantragt schließlich die KfW-Förderung für altersgerechtes und barrierereduziertes Wohnen.
- Kreditvertrag abschließen: Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab. Diese beantragt daraufhin die KfW-Förderung 159.
- KfW Zusage abwarten: Warten Sie auf die Fördermittelzusage der KfW für das altersgerechte Umbauen.
- Bauarbeiten starten: Erst nach der Fördermittelzusage der KfW können Sie mit den Bauarbeiten starten beziehungsweise die Immobilie kaufen.
Wenn Sie sich für den Kredit der KfW für altersgerechtes oder barrierearmes Wohnen entschieden haben: Warten Sie mit dem Beginn der Baumaßnahme in jedem Fall bis Sie eine Zusage für die Mittel erhalten. Denn die KfW fördert ausschließlich Baumaßnahmen, die bei Antragstellung noch nicht begonnen wurden.
Durch den Fachkräftemangel und eine hohe Auslastung haben viele Handwerksbetriebe lange Wartezeiten. Knüpfen Sie also am besten frühzeitig Kontakte zu passenden Firmen oder fragen Sie in Ihrem Bekanntenkreis und planen Sie vorbeugend. Dann ist im Bedarfsfall Ihre Wohnsituation schnell(er) den Bedürfnissen angepasst.

KfW-Förderung & KfW-Zuschuss: Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden barrierereduzierende Maßnahmen je nach aktuellem Förderprogramm über den KfW-Kredit 159 und – sofern verfügbar – auch über den Investitionszuschuss 455-B.
Die förderfähigen Maßnahmen orientieren sich weiterhin am KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ und umfassen unter anderem:
- Umbauten zur Herstellung eines barrierearmen oder -freien Zugangs zur Wohnung (z. B. Türverbreiterungen, Rampen, Abbau von Schwellen)
- Einbau bodengleicher Duschen oder barrierefreier Sanitärräume
- Installation eines Treppenlifts oder Plattformlifts
- Umgestaltung von vorhandenen Flächen (z. B. Kellerräumen) zu barrierearmen Wohnbereichen
- Nachrüstung altersgerechter Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living, z. B. Notrufsysteme, sensorgestützte Lichtsteuerung)
- Förderung von Smart-Home-Technologien, die die selbstständige Lebensführung im Alter unterstützen
Viele Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihr Zuhause barrierefrei umzubauen. Dabei ist der Begriff Barrierefreiheit an strenge baulich-technische Bedingungen geknüpft, die als DIN-Norm 18040-2 festgelegt sind.(6) Die in diesem Beitrag besprochenen KfW Zuschüsse beziehen sich jedoch auf barrierereduzierende und nicht barrierefreie Maßnahmen, was die Voraussetzungen für eine Förderung weniger streng und dadurch leichter realisierbar macht.
KfW-Förderung: Badezimmer-Umbau
Umbaumaßnahmen im Bad haben in der Regel höchste Priorität, wenn es darum geht, möglichst lange und selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben zu können.
Die KfW fördert im Rahmen des Kredits 159 und – sofern die Antragstellung geöffnet ist – auch über den Zuschuss 455-B barrierereduzierende Maßnahmen im Badezimmer.
Laut KfW-Förderkatalog sind unter anderem folgende Maßnahmen förderfähig:
- Umgestaltung des Badezimmers, z. B. durch Veränderung der Raumaufteilung zur besseren Bewegungsfreiheit
- Einbau einer bodengleichen Dusche, inklusive fest installierter Duschsitze oder Haltegriffe
- Umbau einer Badewanne zur Dusche zur besseren Zugänglichkeit
- Modernisierung von Sanitärobjekten wie WC, Waschbecken oder Badewanne – inklusive des Einbaus von mobilen oder fest installierten Liften
Wichtig: Die Förderung über das KfW-Programm 159 erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit und muss vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Hausbank oder einem Finanzierungspartner beantragt werden.
Voraussetzungen für die KfW-Förderung bei Badsanierungen
Die KfW-Förderung für Badsanierungen ist an bestimmte technische Mindeststandards gebunden. Diese Anforderungen gelten für alle geförderten Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung und basieren auf dem KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“.
Technische Anforderungen an den Raumzuschnitt und die Sanitärgestaltung:
- Vorkehrungen für spätere Sicherheitstechnik (z. B. Notrufsysteme) müssen baulich berücksichtigt werden.
- Türen müssen barrierefrei gestaltet sein, z. B. als Schiebetür oder als Tür mit nach außen öffnendem Flügel, die sich von außen entriegeln lässt.
- Mindestgröße des Bades: 1,80 m × 2,20 m.
- Bewegungsflächen: Vor WC, Waschbecken und Dusche muss jeweils eine Bewegungsfläche von mindestens 0,90 m Breite × 1,20 m Tiefe vorhanden sein (überlappende Flächen sind zulässig).
- Mindestabstände: Zwischen einzelnen Sanitärobjekten sowie zur Wand sind mindestens 0,25 m einzuhalten.
Diese Vorgaben dienen dazu, eine langfristige Nutzung des Bades im Alter oder bei Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen. (9)
KfW-Förderung „Badsanierung“: Vorgaben zur Schaffung bodengleicher Duschplätze
Auch im Bereich der Dusche müssen bestimmte Vorgaben eingehalten werden, um eine KfW-Förderung für die Maßnahmen zu erhalten.
Duschplätze müssen:
- Bodengleich sein. Ist dies nicht möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als 20 Millimeter abgesenkt sein. Übergänge sollten eine geneigte Fläche sein.
- Mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein.
KfW-Förderung „Badsanierung“: Vorgaben zur Modernisierung von Sanitärobjekten
Zudem gibt es als Voraussetzung für die KfW-Förderung konkrete Vorgaben, wenn Sanitärobjekte wie Waschbecken, WCs und Badewannen modernisiert werden.
Waschbecken/-tische müssen:
- Mindestens 0,48 Meter tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein.
- Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen bieten.
WCs müssen:
- In ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montierbar sein.
Badewannen müssen:
- Eine Höhe von maximal 0,50 Meter aufweisen. Alternativ können Badewannen mit Türeinstieg verwendet werden.
Pflegekasse und KfW: Mit Pflegegrad einen KfW-Zuschuss für Badumbau erhalten?
Personen mit einem anerkannten Pflegegrad haben die Möglichkeit, von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Umbaumaßnahmen im Badezimmer (als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme) zu erhalten.
Dabei ist es egal, wie hoch der Pflegegrad ist. Ausschlaggebend ist, dass die Pflegesituation durch die entsprechende Umbaumaßnahme erleichtert wird.
Der Zuschuss der Pflegekasse kann allerdings nicht zusammen mit dem KfW-Zuschuss 455-B für denselben Teil einer Umbaumaßnahme genutzt werden.
Möglich ist eine Kombination nur dann, wenn Pflegekasse und KfW unterschiedliche Teile des Umbaus fördern. Voraussetzung ist, dass die Kosten getrennt abgerechnet werden und dafür separate Rechnungen vorliegen. (7)
KfW-Förderung: Treppenumbau, Treppenlift und Rampensysteme
Treppen stellen im Zuhause die größten Barrieren dar. Der Umbau der Treppen beziehungsweise der Einbau eines Treppenlifts kann eine große Erleichterung im Alltag von Menschen mit eingeschränkter Mobilität sein. Sie sind zudem eine effektive Maßnahme, damit Sie länger in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können.
Treppenlifte sind jedoch in der Anschaffung teuer. Mit der KfW-Förderung können die Kosten für ein Liftsystem finanziert beziehungsweise ein Teil der Kosten übernommen werden.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Barrierereduzierende Einzelmaßnahmen an Treppen
- Anschaffen eines Treppenlifts, Hebe und Plattformlifte sowie Senkrechtlifte wie beispielsweise Homelifte
- Umgestaltung von Treppen zur Barrierereduzierung
- Rollstuhlrampen & Rampensystemen, die an Treppen angebaut werden
Wenn Sie Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, sollten Sie unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Vermieter die Konditionen regeln, wann und wie Sie barrierefrei umbauen oder umgestalten möchten. Zu empfehlen ist der Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Bei einer Modernisierungsvereinbarung werden die vereinbarten Maßnahmen schriftlich als Ergänzung im Mietvertrag festgehalten.
Voraussetzung für KfW-Förderung von Treppenumbau und Einbau von Treppenlift & Rampensystemen
Damit Sie eine KfW-Förderung für den Umbau Ihrer Treppe oder den Einbau eines Treppenlifts oder von Rampensystemen bekommen können, müssen Sie exakte technische Vorgaben umsetzen. Die genauen Vorgaben sind im Förderbereich 3 „Überwindung von Treppen und Stufen“ aufgeführt.(4)
Förderfähig ist der Einbau von Treppenliften, Hebe- und Plattformliften sowie Senkrechtliften. Für den Umbau bestehender Treppenanlagen sowie dem Einbau von Rampensystemen gelten folgende Vorgaben:
Voraussetzung für barrierereduzierende Umgestaltung von bestehenden Treppenanlagen
Bei der Umgestaltung bestehender Treppenanlagen sind konkrete Vorgaben festgelegt, welche für eine KfW-Förderung eingehalten werden müssen.
Treppen müssen:
- Beidseitige Handläufe ohne Unterbrechung über alle Geschosse aufweisen. Die Enden der Handläufe dürfen nicht frei in den Raum ragen.
- Mit rutschhemmenden Treppenstufen ausgestattet sein.
Rampen zur Überwindung von Barrieren müssen:
- Eine nutzbare Breite von mindestens 1,00 Meter aufweisen.
- Eine maximale Neigung von sechs bis maximal zehn Prozent aufweisen.
- Ab sechs Meter Länge Zwischenpodeste aufweisen, die mindestens 1,50 Meter lang sind. Wenn die Podeste im Außenbereich liegen, muss die Entwässerung sichergestellt sein.
- Mit beidseitigen Handläufen in 0,85 Meter Höhe ausgestattet sein, wobei die Enden der Handläufe nicht frei in den Raum ragen dürfen.
- An ihren Zu- und Abfahrten jeweils Bewegungsflächen von mindestens 1,50 Meter x 1,50 Meter aufweisen.
Zusätzlich förderfähige Nebenarbeiten:
- Kontrastierende Stufenmarkierungen und gleichmäßige, blendfreie Stufenausleuchtungen von mindestens 200 Lux sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Stufenkantenunterschneidungen
- Halbstufen, wenn die jeweilige Landesbauordnung dies zulässt (empfehlenswert für Einfamilienhäuser oder für Treppen in der Wohnung)
- Maler-, Putz- oder Estricharbeiten
- Für den Umbau erforderliche Abbrucharbeiten
Weitere KfW-Förderungen zur Barrierereduzierung: Außenbereich, Raumgestaltung & Sicherheit
Neben Maßnahmen im Bad oder an der Treppe lassen sich weitere barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause über die KfW fördern – je nach Förderstand über den Kredit 159 und teilweise auch über den Zuschuss 455-B. (1)
Vorgaben für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen: Außenbereich, Zugänge & Raumgestaltung
Neben Maßnahmen im Bad oder an der Treppe unterstützt die KfW mit dem Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ auch eine Vielzahl weiterer baulicher Veränderungen, die Barrieren im Wohnumfeld reduzieren.
Förderfähig sind sowohl Umbauten im Außenbereich als auch barrierearme Gestaltungen von Innenräumen, sofern sie den technischen Anforderungen des Programms entsprechen.
Außenbereich und Zugänge:
- Abbau von Barrieren auf Wegen zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen im unmittelbaren Wohnumfeld sowie Entsorgungseinrichtungen
- Umbau sowie Anlegen von seniorengerechten Autostellplätzen samt Überdachung
- Umbau sowie Anlegen oder Überdachung von Stellflächen für Fahrräder, Rollatoren, Rollstühle oder Elektromobile
- Entfernen von Barrieren an Zugängen zum Haus oder Wohnung
- Anlegen von mehr Freiraum als Bewegungsfläche
- Einbau sowie Nachrüstung oder Optimierung von Aufzugsanlagen
Raumgestaltung:
- Anschaffung und Modernisierung von Hilfsmitteln zur besseren Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im alltäglichen Leben, zum Beispiel Bedienungs- und Antriebssysteme für Rollläden, Fenster und Türen, Beleuchtung oder Heizung sowie Stütz- und Haltesysteme für unterschiedliche Wohnbereiche sowie Einbau von Gegensprechanlagen oder Verbesserung der Beleuchtungssituation
- Umgestaltung oder Schaffen von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
Förderung für Einbruchschutz (KfW 455-E)
Das KfW-Zuschussprogramm 455-E für Einbruchschutz wurde eingestellt. Stattdessen können Sie Einbruchschutzmaßnahmen über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ finanzieren. Dieser zinsgünstige Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit fördert unter anderem:
- Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Türen sowie einbruchhemmender Gitter und Rollladen
KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
Wenn Sie Ihre Immobilie umfassend und zukunftssicher umbauen möchten, kann der KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“ eine sinnvolle Orientierung bieten. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat diesen Standard entwickelt, um barrierereduziertes Wohnen in bestehenden Gebäuden zu fördern – mit Anforderungen, die praxistauglich und förderfähig sind.
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vollständig gemäß dem Kriterienkatalog der KfW umbauen, können Sie Ihre Immobilie anschließend mit dem Qualitätsmerkmal „Altersgerechtes Haus“ auszeichnen. Gleichzeitig erfüllen Sie damit die Voraussetzung für eine Förderung durch den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 oder den Zuschuss 455-B.
Ein großer Vorteil dieses Standards: Er stellt geringere Anforderungen als die DIN-Norm zur Barrierefreiheit, ist aber dennoch alltagstauglich. Gerade bei Bestandsimmobilien, bei denen ein vollständiger barrierefreier Umbau technisch schwierig oder teuer wäre, bietet das „Altersgerechte Haus“ eine realistische und geförderte Alternative.
So schaffen Sie die Grundlage dafür, auch im Alter oder bei eingeschränkter Mobilität lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Anforderungen des Standards „Altersgerechtes Haus“
Den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen nur Immobilien, die allen Ansprüchen an ein altersgerechtes Haus nach Vorgaben der KfW genügen. Förderfähig sind jedoch auch Einzelmaßnahmen, solange insgesamt der definierte Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird.
Zu diesen Anforderungen zählt Folgendes:
- Barrierereduzierter Zugang zum Haus oder zur Wohnung, zum Beispiel durch den Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Barrierereduzierte Gestaltung von Wohn- und Schlafzimmern, zum Beispiel durch die Beseitigung von Türschwellen
- Barrierereduzierte Gestaltung von Küche und Bad, zum Beispiel durch eine barrierefreie Küche und den Einbau einer barrierereduzierten Dusche
- Einfache Überwindbarkeit von Niveauunterschieden in allen Wohnbereichen, zum Beispiel durch Rampensysteme
- Ausstattung des Hauses oder der Wohnung mit bestimmten Bedienelementen, zum Beispiel in Form von Stütz- und Haltegriffen und Kommunikationshilfen
Häufig gestellte Fragen
KfW: Was ist das?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) ist eine nationale öffentlich-rechtliche Förderbank. Sie vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen/Kredite, die an bestimmte förderungswürdige Zwecke gebunden sind. Dazu zählt zum Beispiel auch der altersgerechte Umbau.
Was ist eine KfW-Förderung?
Eine KfW-Förderung kann durch einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen erfolgen. Dabei ist die Förderung immer zweckgebunden. Das heißt, dass die Mittel nur für bestimmte Zwecke zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel dem Abbau von Barrieren. Dabei müssen genaue Vorgaben beachtet werden. Wenn eine Badewanne zur barrierefreien Dusche umgebaut werden soll, müssen beispielsweise bestimmte Mindestmaße beachtet werden.
Wie bekomme ich einen KfW-Zuschuss?
Den KfW-Zuschuss können Sie über das KfW-Zuschussportal beantragen, sofern die Antragstellung aktuell geöffnet ist. Dort können Sie auch Daten verwalten und Nachweise hochladen. Bei dem KfW Kredit 159 übernimmt Ihre Partnerbank den Antrag bei der KfW für Sie.
Welche Zuschüsse gibt es bei der KfW?
Ab 08.04.2026 (Stand: April 2026) kann der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung wieder beantragt werden. Die Förderung ist allerdings nur möglich, solange Bundesmittel zur Verfügung stehen.
Das früher verfügbare Zuschussprogramm 455-E für Einbruchschutz wurde dauerhaft eingestellt.




