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Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die seit 1995 einen Teil des Pflegerisikos absichern soll. Zu ihr gehören die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV).

pflege.de erklärt, wie die soziale Pflegeversicherung in Deutschland funktioniert, welche Aufgaben sie hat und wie sie finanziert wird.

Pflegeversicherung

Inhaltsverzeichnis

Was ist die soziale Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, um das kostspielige Pflegerisiko der Bevölkerung besser abzusichern. (1) Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. In der Regel heißt das: Wer in Deutschland krankenversichert sein muss, muss auch pflegeversichert sein. (2)

Ähnlich wie bei der Krankenversicherung gilt dabei ein duales System aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Das heißt, dass Arbeitnehmer mit sehr hohem Einkommen und Selbständige eine Privatversicherung wählen können. Für alle anderen gilt die gesetzliche Pflegeversicherung.

Doch egal ob privat oder gesetzlich: Anders als die Krankenversicherung deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Kosten im Pflegefall ab. Die Eigenanteile müssen selbst finanziert werden. Dieses Risiko können Sie zum Beispiel mit einer privaten Pflegezusatzversicherung verringern.

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Leistungen der Pflegeversicherung

Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben Versicherte, die als pflegebedürftig gelten. Wenn Sie der Meinung sind, dass das auf Sie zutrifft, melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse (an Ihre Krankenkasse angegliedert) oder bei Ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV).

Im Anschluss wird bei einer unabhängigen Pflegebegutachtung untersucht, wie sehr Sie im Alltag in Ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erhalten Sie im Anschluss einen Pflegegrad. Die gibt es von 1 bis 5, je nach Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Mit einem Pflegegrad können Sie dann verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Man spricht hier allgemein von Pflegeleistungen. Die Art und Höhe der möglichen Pflegeleistungen hängt in einigen Fällen von Ihrem Pflegegrad ab.

Info
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Vorversicherungszeit

Um Leistungen zu beziehen, müssen Sie innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben oder mitversichert gewesen sein. Eine Ausnahme gilt bei Minderjährigen: Hier reicht es, wenn die Eltern die Vorversicherungszeit erfüllen. (3)

Die fünf Säulen der deutschen Sozialversicherung

Der deutsche Sozialstaat sichert mit fünf Pflichtversicherungen die in Deutschland lebenden Menschen gegen die Lebensrisiken Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Altersarmut und Unfälle ab.

Die „fünf Säulen“ der deutschen Sozialversicherung:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V): Träger sind die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
  2. Soziale Pflegeversicherung (SGB XI): Träger sind die gesetzlichen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen
  3. Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI): Träger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  4. Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (SGB III): Träger ist die Bundesagentur für Arbeit
  5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII): Träger sind Gewerbliche Berufsgenossenschaften, die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Versicherungsträger der öffentlichen Hand wie Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände

Welche Pflichten und Regelungen dabei gelten, hängt auch davon ab, wie man sein Einkommen erwirbt. Angestellte müssen zum Beispiel in allen fünf Bereichen versichert werden. Bei Minijobbern oder auch bei Selbständigen gelten andere Regelungen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Und die sind immer an die gleichnamige Krankenkasse angeschlossen. Wenn Sie sich also fragen, wer eigentlich Ihre Pflegekasse ist: Sie ist an Ihre Krankenkasse angeschlossen und im Zweifelsfall auf dem gleichen Weg erreichbar. (4)

Grundsätzlich ist Ihre Pflegekasse Ihr Ansprechpartner für alle Versicherungsfragen beim Thema Pflege. Anträge für Pflegeleistungen oder Pflegehilfsmittel schicken Sie also immer an Ihre Pflegekasse. Und bei Unklarheiten zu Abrechnungen oder Gutachten können Sie sich dort melden.

Wenn Sie lieber vor Ort mit jemanden sprechen, kontaktieren Sie am besten einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Die Pflegestützpunkte dienen unter anderem als neutrale Beratungsstelle zu regionalen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Pflege.

Beitragssätze zur Pflegeversicherung

Um die Pflege aller Versicherten zu sichern, zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils einen gewissen Prozentanteil des Bruttogehalts als Versicherungsbeiträge in die Pflegeversicherung ein. Der Beitragssatz ist davon abhängig, ob Sie Kindern haben, wie viele davon unter 25 sind und ob Sie in Sachsen oder einem anderen Bundesland leben.(4)

Versicherte … Beitragssatz gesamt davon Arbeitnehmer-Anteil
… ohne Kinder 3,60 % + 0,60 % (Kinderlosenzuschlag) 2,40 % (in Sachsen 2,90 %)
… mit 1 Kind 3,60 % 1,80 % (in Sachsen 2,30 %)
… mit 2 Kindern 3,35 % 1,55 % (in Sachsen 2,05 %)
… mit 3 Kindern 3,10 % 1,30 % (in Sachsen 1,80 %)
… mit 4 Kindern 2,85 % 1,05 % (in Sachsen 1,55 %)
… mit 5 oder mehr Kindern 2,60 % 0,80 % (in Sachsen 1,30 %)

Der reduzierte Beitragssatz für Versicherte mit mehr als einem Kind gilt für alle Kinder, die unter 25 Jahre alt sind. Also Kinder, die noch im weitesten Sinne aufgezogen werden.

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent hängt nicht vom Alter des Kindes ab. Er wird also nicht wieder dazugerechnet, wenn das oder die Kinder 25 Jahre alt sind. Anders formuliert: Wenn Sie mindestens ein Kind haben, sind Sie lebenslang vom Kinderlosenzuschlag befreit.

Info
Rentner zahlen den vollen Beitragssatz

Anders als bei der Krankenversicherung übernimmt die Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil bei der Pflegeversicherung nicht. Deshalb müssen Rentner auch den Arbeitgeberanteil der Pflegeversicherung selbst finanzieren.

Der medizinische Dienst (MD) begutachtet gesetzlich Versicherte

Der Medizinische Dienst (MD) ist für die persönliche Begutachtung der Personen zuständig, die bei ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad beantragt haben. Dafür kommt in der Regel ein Pflege-Gutachter zu Ihnen nach Hause. Nur in bestimmten Fällen ist ein Hausbesuch nicht erforderlich.

Im Anschluss wird das Pflegegutachten an die Pflegekasse geschickt. Dieses Gutachten enthält auch eine Empfehlung für einen konkreten Pflegegrad. Letztlich entscheidet aber Ihre Pflegekasse, ob sie der Empfehlung des MD folgt. Sie kann nämlich in begründeten Fällen vom Gutachten abweichen.

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Die private Pflegeversicherung

Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze, Selbstständige, Freiberufler und Beamte können einer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) beitreten. Sie könnten sich zwar auch gesetzlich versichern – aber das ist für die Betroffenen oft finanziell weniger attraktiv.

Die Beiträge in der privaten Pflegeversicherung richten sich nicht allein nach dem Einkommen, sondern zum Beispiel auch nach dem Gesundheitszustand. Mit bestimmten Vorerkrankungen kann es deshalb sehr teuer sein, sich privat zu versichern.

Außerdem haben private Pflegeversicherungen das Recht, Antragssteller zum Beispiel aufgrund ihres Gesundheitszustandes abzulehnen. Dieses Recht haben gesetzliche Pflegeversicherungen nicht.

Die Leistungen in der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind gleichwertig mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Allerdings mit Kostenerstattungen statt Sachleistungen. Privatversicherte müssen also viele Leistungen erstmal selbst finanzieren und bekommen das Geld im Nachhinein erstattet. (5)

Medicproof begutachtet Privatversicherte

Die Medicproof GmbH nennt sich selbst „Der medizinische Dienst der Privaten“. Und wenn es um die Pflegebegutachtung geht, hat Medicproof tatsächlich genau die gleichen Aufgaben wie der MD.

Medicproof gibt ein Pflegegutachten in Auftrag, wenn Sie bei Ihrer privaten Pflicht-Pflegeversicherung einen Pflegegrad beantragt haben. Dafür kommt in der Regel ein Pflege-Gutachter zu Ihnen nach Hause und macht sich ein Bild. Nur in bestimmten Fällen ist der Hausbesuch nicht notwendig.

Das Gutachten wird danach an Ihre Pflegeversicherung geschickt, die Ihnen dann den festgestellten Pflegegrad ausstellt – oder ablehnt, je nach Gutachten. Das Prüfverfahren unterscheidet sich dabei nicht vom Begutachtungsverfahren der gesetzlichen Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst.

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Beihilfe in der Pflege

Viele Beamte und oft auch ihre Angehörigen erhalten Beihilfe. Das heißt, dass für Pflege- und Krankheitskosten teilweise der Dienstherr aufkommt. Für die restlichen Kosten muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

Was das im Pflegefall bedeutet, welche Leistungen die Beihilfe finanziert und wie Sie die Leistungen erhalten, erfahren Sie im pflege.de Ratgeber Beihilfe zur Pflege.

Pflege-Zusatzversicherungen

Wenn Sie sich gegen das Risiko hoher Pflegekosten besser finanziell absichern wollen, können Sie eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Das sind freiwillige Zusatzversicherungen, die die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ergänzen.

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist die soziale Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie soll Menschen gegen die Kosten durch eine Pflegebedürftigkeit teilweise absichern. Zur sozialen Pflegeversicherung gehören sowohl die gesetzliche als auch die private Pflicht-Pflegeversicherung.

Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist die Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze. Aber auch Arbeitslose und in vielen Fällen Rentner.

Wer ist Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die jeweils an die gleichnamigen Krankenkassen angegliedert sind. Bei welcher Pflegekasse Sie versichert sind, richtet sich danach, bei welcher Krankenkassen Sie versichert sind.

Was ist eine private Pflegepflichtversicherung?

Eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist das Gegenstück zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss sich auch bei einer privaten PPV versichern. Allerdings können Privatversicherte dabei unterschiedliche Anbieter auswählen.

Seit wann gibt es die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 in Deutschland eingeführt. Und zwar von Anfang an als duales System mit gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Sie gilt seitdem als „fünfte Säule“ der Sozialversicherung.

Ist die Pflegeversicherung Pflicht?

Ja, die Pflegeversicherung ist mit nur ganz wenige Ausnahmen eine Pflichtversicherung. In der Regel gilt: Wer in Deutschland krankenversichert sein muss, muss auch pflegeversichert sein. Und das betrifft die allermeisten Menschen.

Wer ist pflegeversichert?

Alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten in Deutschland müssen auch pflegeversichert sein. Kinder sind in der Regel über ihre Eltern mitversichert.

Wie hoch sind die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die Beiträge bei der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich nach dem Einkommen und daran, ob Sie Kinder haben. Kinderlose zahlen einen etwas höheren Beitragssatz als Versicherte mit Kindern. Ihr Gesundheitszustand spielt hier keine Rolle.

Warum zahlen Rentner die Pflegeversicherung allein?

Bei Arbeitnehmern übernimmt einen Teil der Beiträge der Arbeitgeber. Einen Arbeitgeberanteil gibt es bei der Rente aber nicht mehr, deshalb tragen Rentner den vollen Beitrag.

Zahlen Beamte in die Pflegeversicherung ein?

Auch Beamte müssen pflegeversichert sein. Allerdings wählen sie meistens eine private Pflegepflichtversicherung (PPV) statt der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das ist aufgrund der Beihilfeansprüche oft finanziell attraktiver.

Was kostet die private Pflegepflichtversicherung (PPV)?

Die Beiträge zur PPV hängen von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab. Sie können daher individuell unterschiedlich ausfallen. Gerade für Menschen mit schweren Vorerkrankungen sind die Beiträge oft sehr hoch.

Wie lange muss man in die Pflegeversicherung einzahlen, bevor man Leistungen beziehen kann?

Die sogenannte Vorversicherungszeit bedeutet, dass man in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang pflegeversichert gewesen sein muss. Ist das der Fall, sind Leistungen der Pflegeversicherung vor allem an den Pflegegrad gekoppelt.

Wann zahlt die Pflegeversicherung?

Sie können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Dieser wird bei einer Pflegebegutachtung festgestellt. Einzelne Pflegeleistungen sind an weitere Voraussetzungen gekoppelt.

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Erstelldatum: 6102.40.31|Zuletzt geändert: 6202.40.7
(1)
GKV-Spitzenverband (o. J.): Grundprinzipien der sozialen Pflegeversicherung
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/pv_grundprinzipien/grundprinzipien.jsp (letzter Abruf am 07.04.2026)
(2)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 20 Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__20.html (letzter Abruf am 31.03.2026)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 33 Leistungsvoraussetzungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__33.html (letzter Abruf am 31.03.2026)
(4)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 46 Pflegekassen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__46.html (letzter Abruf am 31.03.2026)
(5)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 23 Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherungsunternehmen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__23.html (letzter Abruf am 31.03.2026)
(6)
Bildquelle
© AdobeStock.com / tunedin
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