Pflegegrade haben Pflegestufen ersetzt
Was bedeutet Pflegestufe 3 / Pflegestufe drei?
Pflegestufe 3 erhielten bis 31.12.2016 in der Regel körperlich schwerstpflegebedürftige Menschen.
Gesetzliche Definition von Pflegestufe 3
Die Pflegestufe 3, auch „Schwerstpflegebedürftigkeit“ genannt, war im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) wie folgt definiert:
Die Schwerstpflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege – die pflegerischen Hilfen bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität von Ihnen als pflegende Angehörige oder Freunde – mindestens vier Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Litten schwerstpflegebedürftige Menschen zusätzlich unter einer Demenz, einer länger als ein halbes Jahr andauernden psychischen Krankheit oder einer geistigen Behinderung, so standen ihnen als anerkannt Pflegebedürftige mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz auch sämtliche Pflege- und Betreuungsleistungen entsprechend der Pflegestufe 3 zu.
Voraussetzungen und Kriterien für Pflegestufe 3
Die Voraussetzung dafür, Pflegestufe 3 zu erhalten, war bis 31.12.2016 ein täglicher Unterstützungsaufwand von durchschnittlich fünf Stunden. Davon mussten mindestens 240 Minuten Verrichtungen der Grundpflege entfallen, und der tatsächliche Hilfebedarf musste jederzeit, auch nachts von 22 bis 6 Uhr, bestehen. Zur Grundpflege gehörten Hilfemaßnahmen zur Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Eine weitere Voraussetzung war, dass der Pflegebedürftige zusätzlich mehrmals pro Woche Unterstützung bei seiner Haushaltsführung (Einkauf, Hausreinigung) benötigte. Häufig nahmen diese hauswirtschaftlichen Hilfen zum Beispiel durch pflegende Angehörige die restliche Zeit des für Pflegestufe 3 insgesamt notwendigen täglichen Hilfebedarfs von fünf Stunden – neben der mindestens erforderlichen vierstündigen Grundpflege – in Anspruch.
Zeitaufwand für Pflegestufe 3 im Überblick
Die nachfolgenden Pflegeminuten waren bis zum 31.12.2016 entscheidend für die Einteilung in Pflegestufe 3. Mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum 01.01.2017 ist das Ausmaß der noch vorhandenen Selbstständigkeit entscheidendes Kriterium bei der Pflegebegutachtung.
Kriterien und Bedingungen für Pflegestufe 3 bei Härtefällen – zum Beispiel bei Demenz
Pflegebedürftige, die mehr Pflege und Betreuung benötigten als für Pflegestufe 3 vorgesehen war, konnten auch als Härtefälle anerkannt werden und erhielten dann die höchstmöglichen Geldleistungen der Pflegeversicherung. Als Härtefälle galten Schwerstpflegebedürftige, die bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (sogenannte Grundpflege) täglich im Durchschnitt sieben Stunden auf fremde Hilfe angewiesen waren, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen mussten.
Kriterien und Bedingungen für Menschen mit Pflegestufe 3 und eingeschränkter Alltagskompetenz
Zusätzlich zur körperlichen Pflegebedürftigkeit nach den Voraussetzungen für Pflegestufe 3 haben Gutachter des Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF bis 31.12.2016 geprüft, ob der Betroffene aufgrund von gleichzeitiger Demenz, psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung auch dauerhaft eingeschränkt alltagskompetent war. In besonders schweren Fällen konnte auch ein erhöhtes Maß an Betreuung und Beaufsichtigung festgestellt werden. Was die Fachleute dabei im Einzelnen nach den geltenden 13 Prüfkriterien für eingeschränkte Alltagskompetenz ermittelten, hat pflege.de für Sie als pflegende Angehörige in diesem Artikel zum Thema „Pflegestufe 0“ zusammengefasst. Bestätigten die Gutachter dem Betroffenen Schwerstpflegebedürftigkeit nach den Kriterien für Pflegestufe 3 zusätzlich eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, benötigte er neben vielen pflegerischen Hilfen auch intensive zusätzliche Betreuung.
Pflegestufe 3 beantragen – Ob AOK, Barmer, … bei jeder Pflegeversicherung möglich
Bis zum 31.12.2016 konnten Sie bei der zuständigen Pflegekasse eine Pflegestufe beantragen. Seit dem 01.01.2017 stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad. An dem organisatorischen Ablauf hat sich seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade jedoch nichts geändert: Nachdem Sie den Antrag entweder schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse gestellt haben, beurteilt ein Gutachter des Medinzischen Dienst ehemals MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) die häusliche Pflegesituation des Antragstellers. Die Ergebnisse dieses Hausbesuchs werden einem Pflegegutachten erfasst, welches an die Pflegekasse übermittelt wird. Mit diesem Gutachten entscheidet die Pflegekasse über den Anspruch auf eine Pflegestufe beziehungsweise Pflegegrad.
Leistungen und Geld bei Pflegestufe 3
Bescheinigten die Gutachter vom Medizinischen Dienst (damals noch MDK) oder MEDICPROOF dem Versicherten nach dem Hausbesuch eine erhebliche Pflegebedürftigkeit nach den Kriterien für Pflegestufe 3 sowie eingeschränkte Alltagskompetenz, genehmigte die zuständige Pflegekasse in der Regel diese Pflegestufe und zahlte ihm die damit verbundenen Pflegeleistungen. Dazu gehörten:
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege und Nachtpflege
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung oder für Wohngruppen (Senioren-WG)
Pflegegeld bei Stufe 3: Geld für Angehörige und Pflegesachleistungen
Alle mit Pflegestufe 3 anerkannten Schwerstpflegebedürftigen und Demenzerkrankten konnten bis 31.12.2016 zwischen zwei Leistungsarten für häusliche Pflege wählen:
- Sie erhielten entweder Pflegegeld, wenn sie sich nur von Menschen aus ihrem Angehörigen- beziehungsweise Freundeskreis pflegen und betreuen ließen.
- Oder sie bekamen Pflegesachleistungen, wenn sie sich ausschließlich von einem häuslichen Pflegedienst oder vorübergehend in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung versorgen lassen wollten.
Bis zum 31.12.2016 erhielten Pflegebedürftige mit oder ohne Demenz und Pflegestufe 3 entweder 728 Euro monatliches Pflegegeld bei ihrer Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Pflegesachleistungen von 1.612 Euro bei professioneller Pflege durch einen Pflegedienst.
Lediglich für Härtefälle mit Pflegestufe 3 bei schwersten körperlichen Erkrankungen und/oder schwerster Demenz erhöhten sich die monatlichen Pflegesachleistungen für die dann erforderliche professionelle Pflege und Betreuung auf 1.995 Euro, während als Pflegegeld unverändert 728 Euro festgeschrieben blieben.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegestufe 3
Auch körperlich Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3 erhielten neben demenzerkrankten, psychisch erkrankten und geistig behinderten Menschen Zuschüsse für sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 104 Euro monatlich. Wer besonders zeitintensiv betreut oder beaufsichtigt werden musste wie zum Beispiel schwer Demenzerkrankte, erhielt für diese Zwecke sogar 208 Euro von seiner Pflegekasse. Durch die Umstellung auf die Pflegegrade wurde der Zuschuss für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zum 01.01.2017 für alle Versicherten mit Pflegegrad auf 125 Euro pro Monat vereinheitlicht.
Hauswirtschaftliche Leistungen vom ambulanten Pflegedienst
Für Betreuung und Entlastung sorgen in der Regel geschulte ehrenamtliche Kräfte, ausgebildete Alltagsbegleiter von Demenzerkrankten sowie Haushaltshilfen. Diese Menschen entlasten pflegende Angehörige stundenweise von ihrem häuslichen Pflegealltag und verhelfen ihnen zu freier Zeit für ihre Erledigungen oder Pausen – dabei hat sich zum 01.01.2017 nichts verändert. Dabei bieten die ehrenamtlichen Kräfte den Betroffenen unter anderem Aktivitäten wie Gespräche, Spaziergänge, Malen, Basteln, Kochen, Backen, Singen, Lesen oder Vorlesen.
Kurzzeitpflege bei Pflegestufe 3
Insbesondere nach Krankenhausaufenthalten ist Kurzzeitpflege eine gute Lösung für Betroffene und Angehörige, ehe sie nach Hause zurückkehren können. Pflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 zahlte die Versicherung für die vorübergehende professionelle Kurzzeitpflege zum Beispiel in einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung bis 31.12.2016 bis zu 1.612 Euro Zuschuss für höchstens 28 Tage im Jahr. Durch eine Kombinationsleistung hatten Pflegebedürftige sogar Anspruch auf bis zu 56 Tage Kurzzeitpflege und Zuschüsse bis zu 3.224 Euro im Jahr, wenn sie im laufenden Jahr noch keine Verhinderungspflege gebraucht haben.
Verhinderungspflege bei Pflegestufe 3
Was tun, wenn Sie als pflegende Angehörige einmal Urlaub machen wollen oder einmal selbst ernsthaft erkranken? In diesem Fall brauchen Sie sich auch keine Sorgen zu machen, denn die Pflegekasse muss dann Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst genehmigen. Die Pflegekasse förderte diese Leistung bei Pflegestufe 3 bis 31.12.2016 im Regelfall mit höchstens 1.612 Euro für maximal 28 Tage im Jahr. Durch eine Kombination der Leistungen konnten Pflegebedürftige bis 31.12.2016 sogar bis zu 2.418 Euro für bis zu 42 Tage (6 Wochen) im Jahr von der Pflegekasse erhalten, wenn sie im Kalenderjahr keine Kurzzeitpflege beansprucht haben.
Tagespflege bei Pflegestufe 3
Wenn Ihr zuhause versorgter Pflegebedürftiger neben Ihrer Hilfe regelmäßig auch mehrere Stunden Unterstützung von professionellen Pflegekräften braucht, gibt es dafür auch Tagespflege- und Nachtpflege-Einrichtungen in Ihrer Nähe. Die Tages- oder Nachtpflege bei Pflegestufe 3 förderte die zuständige Pflegekasse bis 31.12.2016 mit 1.612 Euro monatlich. Und das lohnte sich für Ihren Pflegebedürftigen auch finanziell: Diesen Zuschuss erhielt er zusätzlich zu seinem Pflegegeld oder zu seinen Sachleistungen.
Weitere Leistungen bei häuslicher Pflege und Pflegestufe 3
Neben Pflegegeld, Sachleistungen und Zuschüssen für Betreuung und Entlastung standen Schwerstpflegebedürftigen mit Pflegestufe 3 noch viele weitere Leistungen zu:
- Bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Inkontinenzprodukte oder Einmalhandschuhe.
- Zuschüsse für die Wohnraumanpassung zugunsten der Barrierefreiheit von bis zu 4.000 Euro.
- Fördermittel für ambulant betreute Wohngruppen oder Wohngemeinschaften (Senioren-WG): Immer beliebter werden bei leicht Pflegebedürftigen und Demenzerkrankten ambulant betreute Wohngruppen oder Wohngemeinschaften (WGs). Diese alternativen Wohnformen förderten die Pflegekassen bis zum 31.12.2016, aber auch weiterhin seit 01.01.2017: Bis zu vier WG-Bewohner/innen erhalten jeweils einen Gründungszuschuss von 2.500 Euro sowie 205 Euro zur Anstellung einer Organisationskraft.
Häusliche Pflege bei Pflegestufe 3: Kosten und Zuzahlungen
Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal beantworten, welche Zuzahlungen die Pflegedienste in Ihrer Region verlangen. Je nach Leistungsumfang und Region fallen die Beträge unterschiedlich aus. Am besten vergleichen Sie die Preise von ambulanten Pflegediensten in Ihrer Umgebung. Fragen Sie die Pflegedienstleitung gezielt nach dem Eigenanteil für Ihren Betroffenen, ehe Sie sich im Einvernehmen mit ihm für einen Dienst entscheiden.
Leistet Ihr Pflegedienst ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege, so übernimmt die Krankenkasse des Versicherten sämtliche Kosten dafür. Gesetzlich Krankenversicherte müssen einen Eigenanteil von 10 Euro pro Arztverordnung aufbringen.
Stationäre Pflege bei Pflegestufe 3: Kosten und Zuzahlungen im Pflegeheim
Bei stationärer Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim haben die Pflegekassen nur die reinen Pflegeleistungen für Bewohner mit Pflegestufe 3 mit monatlich 1.612 Euro, in Härtefällen mit monatlich 1.995 Euro, gefördert.
Aus eigener Tasche zahlen müssen Heimbewohnende – vor und nach dem 01.01.2017 – grundsätzlich die Kosten für
- ihre Unterkunft,
- ihre Verpflegung sowie
- Investitionsanteil bei Seniorenheimen, die nicht mit öffentlichen Zuschüssen gebaut wurden.
Pflegestufe 3 ohne Demenz: Höhe der Geldleistungen und Zuschüsse im Überblick
Versicherte mit Pflegestufe 3 ohne Demenz hatten bis zum 31.12.2016 Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:
Pflegestufe 3 mit Demenz: Höhe der Geldleistungen und Zuschüsse im Überblick
Versicherte mit Pflegestufe 3 mit Demenz hatten bis zum 31.12.2016 Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:
Umstellung: Aus alter Pflegestufe 3 wurden die neuen Pflegegrade 4 und 5
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden die drei alten Pflegestufen zum 01.01.2017 in fünf neue Pflegegrade überführt. Pflegebedürftige, demenzerkrankte, psychisch erkrankte und geistig behinderte Antragsteller auf Pflegeleistungen werden seitdem nach einem neuen System begutachtet: In welchem Ausmaß ein Mensch pflegebedürftig ist, entscheiden Gutachter vom Medizinischen Dienst beziehungsweise MEDICPROOF seither daran, wie selbstständig der Antragsteller noch ist. Im Anschluss entscheidet die zuständige Pflegekasse nach Einzelfall-Gutachten, ob sie einen Pflegegrad anerkennt oder ablehnt. Die nachfolgende Grafik zeigt die Umstellung der alten drei Pflegestufen in die fünf neuen Pflegegrade.
Umstellung Pflegestufen zu Pflegegrade, © pflege.de
Das Wichtigste in Kürze
- Die neue Faustregel für Sie seit Januar 2017: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger Ihr pflegebedürftiges oder demenzerkranktes Familienmitglied ist, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Leistungen erhält es von seiner Pflegekasse.
- Pflegestufe 3 wird zum neuen Pflegegrad 4: Wer früher als Schwerstpflegebedürftiger über Pflegestufe 3 verfügte, hat zum Januar 2017 automatisch den neuen Pflegegrad 4 zugeteilt bekommen, der für „schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ steht. Da Betroffene schon einmal begutachtet wurden, um ihre Pflegestufe 3 genehmigt zu bekommen, mussten sie sich 2017 nicht erneut von Gutachtern nach dem neuen Prüfverfahren kontrollieren lassen. Auch ihre bisherigen Leistungen erhalten sie in mindestens der gleichen Höhe weiter wie vor dem 01.01.2017.
- Demenzerkrankte mit Pflegestufe 3 erhalten Pflegegrad 5: Schwerstpflegebedürftige mit Demenz und Pflegestufe 3 wurden von ihren Pflegekassen zum 01.01.2017 automatisch in Pflegegrad 5 eingestuft. Damit erkannte ihre Pflegekasse ihre „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ an und zahlt seitdem die Leistungen mindestens in bisheriger Höhe weiter.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Pflegestufe 3?
Hinweis: Zum 01.01.2017 wurden aus der alten Pflegestufe 3 die neuen Pflegegrade 4 und 5.
Pflegestufe 3 war eine der drei im Pflegeversicherungsgesetz festgelegten Pflegestufen und entsprach einer „Schwerstpflegebedürftigkeit“. In erster Linie erhielten körperlich schwerstpflegebedürftige Menschen mit einem erhöhten Pflegebedarf diese Pflegestufe 3.
Wie hoch ist Pflegestufe 3?
Pflegestufe 3 war bis zum 31.12.2016 eine von drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen. Seit dem 01.01.2017 lösen die neuen Pflegegrade 4 und 5 die alte Pflegestufe 3 ab. Im neuen Pflegegrade-System gibt es insgesamt fünf Pflegegrade, bei denen Pflegegrad 5 dem höchsten Ausmaß an Pflegebedürftigkeit entspricht.
Was braucht man für Pflegestufe 3 bzw. wann bekommt man sie?
Hinweis: Zum 01.01.2017 wurden aus der alten Pflegestufe 3 die neuen Pflegegrade 4 und 5. Seither ist der konkrete Zeitaufwand für die Pflege nicht mehr entscheidend für die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit (gemäß SGB XI). Relevant ist der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit.
Für die Zuerkennung der Pflegestufe 3 galten bis zum 31.12.2016 folgende Voraussetzungen:
- Täglicher Hilfebedarf: mindestens 300 Minuten
- Davon Hilfe bei der Grundpflege: mindestens 240 Minuten täglich rund um die Uhr
- Hilfen im Haushalt: die übrige Zeit der 300 Mindest-Minuten mehrmals in der Woche
Was bekommt man bei Pflegestufe 3 bzw. was beinhaltet sie?
Hinweis: Zum 01.01.2017 wurden aus Pflegestufe 3 die neuen Pflegegrade 4 und 5.
Ein Pflegebedürftiger mit oder ohne Demenz und Pflegestufe 3 hatte zunächst, wie auch im heutigen Pflegegrade-System, die Wahl zwischen zwei Leistungsarten seiner Pflegekasse: Entweder auf Pflegegeld oder auf Pflegesachleistungen. Eine Kombination aus diesen Leistungsarten war bereits zu Zeiten des alten Pflegestufen-Systems, in Form der sogenannten Kombinationsleistung möglich.
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegestufe 3?
Hinweis: Zum 01.01.2017 wurden aus Pflegestufe 3 die neuen Pflegegrade 4 und 5.
Bis zum 31.12.2016 stand körperlich pflegebedürftigen Menschen mit Pflegestufe 3 entweder ein monatliches Pflegegeld von 728 Euro bei Pflege durch Angehörige oder monatliche Pflegesachleistungen von 1.612 Euro bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst zu.
Pflege- und betreuungsbedürftige Menschen mit Pflegestufe 3 und eingeschränkter Alltagskompetenz wie beispielsweise in Folge einer Demenz erhielten monatlich dasselbe Pflegegeld in Höhe von 728 Euro bei Pflege und Betreuung durch Angehörige. Bei den Sachleistungen erhielt diese Personengruppe höhere Beträge: Menschen mit Pflegestufe 3 und eingeschränkter Alltagskompetenz konnten Sachleistungen von 1.995 Euro bei häuslicher Pflege durch ihren Pflegedienst beziehen.
Wie viel Rente bekommt man bei Pflegestufe 3?
Hinweis: Zum 01.01.2017 wurden aus Pflegestufe 3 die neuen Pflegegrade 4 und 5.
Die Pflegeleistungen und die gesetzliche Rente sind zwei unterschiedliche Posten bei der Pflegekasse und sind unabhängig voneinander. Sie werden somit auch nicht miteinander verrechnet.
Was macht ein Pflegedienst bei Pflegestufe 3?
Hinweis: Zum 01.01.2017 wurden aus Pflegestufe 3 die neuen Pflegegrade 4 und 5.
Die Aufgaben eines ambulanten Pflegedienstes richten sich nach dem individuellen Bedarf der pflegebedürftigen Person. Nachfolgend sehen Sie Beispiele, welche Leistungen darunter fallen können:
- Grundpflege (beispielsweise Körperpflege)
- Medizinische Behandlungspflege nach SGB V (beispielsweise Verbandswechsel)
- Betreuung (beispielsweise Freizeitbeschäftigung)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (beispielsweise Einkaufen oder Kochen)