Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen

Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen in Entlastungsbetrag

Sie möchten gern mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und über die Pflegekasse finanzieren? Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch ist das möglich. So können Sie alternativ oder ergänzend zum monatlichen Entlastungsbetrag einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Pflegesachleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen.

pflege.de erklärt, was es mit der Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen auf sich hat, wer sie nutzen kann und wie Sie die Anspruchshöhe berechnen.

Inhaltsverzeichnis

Umwandlungsanspruch: Definition

Umwandlungsanspruch bedeutet: Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen für andere Leistungen nutzen. Sie können damit Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren, die in ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt sind. (1)

Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Das Umwandeln von Pflegesachleistungen ist eine alternative oder zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung.

Info
Kein zusätzlicher Entlastungsbetrag

Umgewandelte Sachleistungen unterscheiden sich teilweise vom Entlastungsbetrag: Umgewandelte Sachleistungen können Sie nicht ansparen und nur für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Also nicht für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Pflege.

Ein Service von pflege.de
Alte und junge Frau auf einer Bank
Stundenweise Seniorenbetreuung finden

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach eine passenden Betreuungskraft.

  • Mit nur einer Anfrage bis zu 4 Anbieter vergleichen
  • Hilfe direkt aus Ihrer Region
  • Seriöse und zuverlässige Anbieter

Voraussetzungen für den Umwandlungsanspruch

Nutzen können Sie den Umwandlungsanspruch nur, wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Pflegesachleistungen haben und diesen Anspruch im betreffenden Monat nicht voll ausschöpfen.

Deshalb gelten folgende Voraussetzungen: (1)

  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie werden zuhause gepflegt.
  • Sie nehmen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides in Anspruch (Kombinationsleistung).
  • Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Sie nicht vollständig genutzt.

Diese Voraussetzungen müssen Sie nicht belegen. Die Kriterien werden von Ihrer Pflegeversicherung selbständig geprüft. Die erforderlichen Informationen stehen dort ohnehin zur Verfügung.

Umwandlungsanspruch: Ablauf leicht erklärt

Pflegesachleistungen umzuwidmen ist erstaunlich einfach. Denn die Pflegekasse oder Pflegeversicherung prüft Ihren Umwandlungsanspruch automatisch, wenn Sie eine Kostenerstattung für Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen.

Dabei werden in Anspruch genommene Pflegesachleistungen vorrangig behandelt. Nur wenn danach im betreffenden Monat noch ein Restanspruch übrig ist, kommt eine Umwandlung überhaupt in Frage. Diese Reihenfolge der Ansprüche ist gesetzlich festgelegt.

Info
Unterstützungsangebote im Alltag müssen nach Landesrecht anerkannt sein

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) müssen nach Landesrecht anerkannt sein. Welche Regelungen in Ihrem Bundesland gelten, erfahren Sie auf den Webseiten der jeweiligen Landesregierung.

Kein Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen nötig

Einen Antrag auf Umwandlung gibt es nicht. Ihr Anspruch wird von der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung automatisch geprüft und genutzt. Dafür müssen Sie eine Kostenerstattung für in Ihrem Bundesland anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen. (1)

Bei diesem Antrag müssen Sie mit entsprechenden Belegen die entstandenen Kosten nachweisen. Alternativ können Sie im Voraus eine Abtretungserklärung einreichen. Damit erklären Sie, dass ein bestimmter Anbieter seine Kosten in Ihrem Namen abrechnen darf. Sie müssen dann nicht mehr in Vorleistung gehen und sparen sich außerdem viel Papierkram.

Auch wenn Sie für den Umwandlungsanspruch keinen extra Antrag stellen müssen, ist es wichtig, dass Sie den Umwandlungsanspruch kennen: Denn nur wenn Sie von Ihrem finanziellen Anspruch wissen, können Sie entsprechende Angebote wahrnehmen.

Tipp
Abtretungserklärung vom Entlastungsbetrag nutzen

Als Musterformular können Sie einfach die Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag nutzen. Denn bei der Prüfung der Kostenerstattung wird immer automatisch auch Ihr Anspruch auf Umwandlung von Sachleistungen geprüft.

 

Bonus
Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag
  • Für die direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse
  • Vorgefertigtes Formular zum einfachen Ausfüllen, digital oder handschriftlich
  • Ausfüllen, speichern, ausdrucken und verschicken – fertig!

Maximale Umwandlung nach Pflegegrad

Höchstens 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen können umgewandelt werden. Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Deshalb hängt auch der maximale Umwandlungsbetrag von Ihrem Pflegegrad ab. (1)

Pflegegrad Pflegesachleistung, monatlicher Höchstbetrag (= 100 %) Maximale Umwandlungssumme im Monat (= 40 %)
Pflegegrad 2 724,00 € 289,60 €
Pflegegrad 3 1.363,00 € 545,20 €
Pflegegrad 4 1.693,00 € 677,20 €
Pflegegrad 5 2.095,00 € 838,00 €
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz

Waschbare Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr mit Pflegegrad kostenfrei erhalten.

  • Bestens versorgt im Pflegealltag
  • Regelmäßig & kostenfrei per Post
  • Wunschbox bequem zusammenstellen

Umwandlungsanspruch berechnen

Die Berechnung übernimmt am Ende des Tages Ihre Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Dennoch sollten Sie wissen, wie dabei vorgegangen wird. So können Sie die Abrechnung nachvollziehen und im Vorhinein einschätzen, wie groß Ihr finanzieller Spielraum tatsächlich ist.

Drei Fälle haben wir beispielhaft für Sie vorbereitet:

  • Beispiel 1: Pflegesachleistungen & Umwandlungsanspruch
  • Beispiel 2: Kombinationsleistung & Umwandlungsanspruch
  • Beispiel 3: Pflegegeld & Umwandlungsanspruch

Beispiel 1: Pflegesachleistungen & Umwandlungsanspruch

Herr Meyer wird von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt und finanziert diesen über Pflegesachleistungen. Wenn er nicht alle Gelder aus dem Budget für Pflegesachleistung benötigt, bleibt ihm noch ein Restanspruch, den er für Betreuungsleistungen nutzen kann.

Beispielrechnung: Herr Meyer hat Pflegegrad 3 und nimmt die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Dafür stehen ihm Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro zur Verfügung.

Da er die ambulante Leistung nicht täglich in Anspruch nimmt, belaufen sich die tatsächlichen Kosten nur auf 885,95 Euro, also 65 Prozent. Die restlichen 35 Prozent der Pflegesachleistung nimmt er zunächst nicht in Anspruch.

Mit dem Umwandlungsanspruch hat er nun die Möglichkeit, diese 35 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu verwenden. Das sind 477,05 Euro.

Beispiel 2: Kombinationsleistung & Umwandlungsanspruch

Frau Müller nutzt einen ambulanten Pflegedienst und wird gleichzeitig von Angehörigen zuhause gepflegt. Sie nutzt sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld, also Kombinationsleistungen. Hierbei werden Pflegesachleistungen mit einem anteiligen Pflegegeld verrechnet.

Beispielrechnung: Frau Müller hat Pflegegrad 3. Sie kombiniert Pflegesachleistungen mit Pflegegeld als Kombinationsleistung. In einem Monat verwendet sie für den ambulanten Pflegedienst 50 Prozent ihrer Pflegesachleistungen. Sie könnte also 50 Prozent ihres Pflegegeldes erhalten.

Aber sie nutzt außerdem den Umwandlungsanspruch in voller Höhe von 40 Prozent der Sachleistungen. Damit sind insgesamt 40 + 50 = 90 Prozent der Pflegesachleistungen beansprucht. Deshalb verringert sich Frau Müllers Anspruch auf Pflegegeld auf 10 Prozent. Das entspricht 54,50 Euro.

Da das Pflegegeld bereits im Voraus ausbezahlt wurde, die Kostenerstattung aber nachträglich erfolgt, wird das zu viel bezahlte Pflegegeld jetzt mit der Kostenerstattung verrechnet. Das lohnt sich aber trotzdem, da 40 Prozent der Sachleistungen ein größerer Betrag sind als 40 Prozent des Pflegegeldes.

Beispiel 3: Pflegegeld & Umwandlungsanspruch

Frau Becker nutzt ausschließlich Pflegegeld. Sie kann trotzdem nach Bedarf den Umwandlungsanspruch nutzen. Das Pflegegeld wird dann um den Anteil gekürzt, den Sie von Ihrem Anspruch auf Pflegesachleistungen umwandelt.

Beispielrechnung: Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht das Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat. Sie nutzt außerdem Angebote zur Unterstützung im Alltag für insgesamt 477,05 Euro. Das sind 35 Prozent der Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 (1.363 Euro).

Sie reicht einen Antrag auf Kostenerstattung ein und die Kosten werden als umgewandelte Pflegesachleistungen abgerechnet. Ihr Anspruch auf Pflegegeld beträgt deshalb nur noch 100 – 35 = 65 Prozent . Das entspricht 354,25 Euro.

Da das Pflegegeld bereits im Voraus ausbezahlt wurde, die Kostenerstattung aber nachträglich erfolgt, wird der zu viel bezahlte Betrag an Pflegegeld jetzt mit der Kostenerstattung verrechnet.

Pflegesachleistungen umwandeln: Ihre Vorteile

  • Sie haben mehr Budget für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Aufgepasst: Diese müssen in Ihrem Bundesland anerkannt werden.
  • Sie können die Pflegeleistungen insgesamt flexibler einsetzen, weil Sie nicht mehr überwiegend an die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes gebunden sind.
  • Wenn Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag über umgewandelte Sachleistungen finanzieren, lassen Sie den Entlastungsbetrag teilweise unangetastet. Dadurch werden hier die Beträge angespart und können später gesammelt verwendet werden.
  • Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen, um den Umwandlungsanspruch zu nutzen.
  • Das Prinzip der Kombinationsleistung kann weiterhin gelten. Das bedeutet, Sie können trotz der Nutzung des Umwandlungsanspruch weiterhin kombiniert Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Umwandlungsanspruch in der Pflege nutzen?

Sie müssen mit mindestens Pflegegrad 2 zuhause gepflegt werden und entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides (Kombinationsleistungen) in Anspruch nehmen. Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen darf im betreffenden Monat noch nicht ausgeschöpft sein.

Worauf muss ich achten, wenn ich Pflegesachleistungen umwandeln möchte?

Umgewandelte Sachleistungen können Sie ausschließlich für Kosten durch Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Diese müssen in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Außerdem können Sie nur höchstens 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags umwandeln.

Muss ich für den Umwandlungsanspruch einen Antrag stellen?

Nein, Sie müssen nur Belege für entstandene Kosten durch Angebote zur Unterstützung im Alltag einreichen. Diese Angebote müssen in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Der Umwandlungsanspruch wird automatisch geprüft.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 2202.10.13|Zuletzt geändert: 3202.11.02
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html (letzter Abruf am 15.11.2023)
Ein Angebot von pflege.de
curabox
Produkte gratis für Pflege & Inkontinenz nach Hause erhalten
Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner
Einfach, schnell und kostenlos zum persönlichen Ergebnis
Pflegeleistungen im Überblick
Ratgeber
Pflegeleistungen: Der große Überblick
Ein Service von pflege.de
Pflegegrad Widerspruch small
Schneller Pflegegrad-Widerspruch: So einfach geht's.
Entlastungsbetrag
Ratgeber
Entlastungsbetrag: 125 Euro für zusätzliche Unterstützung
Pflegegeld - Geld für häusliche Pflege
Ratgeber
Pflegegeld: Höhe, Anspruch & Voraussetzungen
Pflegehilfsmittel
Ratgeber
Technische & zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Nachbarschaftshilfe
Ratgeber
Nachbarschaftshilfe » Mit Entlastungsbetrag finanzieren
Das könnte Sie auch interessieren
Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe
Nachbarschaftshilfe » Antrag & Finanzieren
Pflegeleistungen im Überblick
Pflegeleistungen
Pflegeleistungen: Der große Überblick
Fahrtkostenerstattung bei Pflege
Fahrtkostenerstattung
Fahrtkosten » Erstattung bei Pflege?
Rente für die Pflege von Angehörigen
Rente für pflegende Angehörige
Rente für pflegende Angehörige
Soziale Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Was ist die soziale Pflegeversicherung?
Pflegepauschbetrag
Pflegepauschbetrag
Voraussetzungen für Pflegepauschbetrag
Mit Pflegegrad kostenfrei
Für Sie u.a. dauerhaft lieferbar:

Händedesinfektion

Mundschutz

Flächendesinfektion

Einmalhandschuhe

Waschbare Bettschutzeinlagen

Produkte für jeden Tag bei Pflege & Inkontinenz
Erhalten Sie Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel & mehr monatlich nach Hause – mit Pflegegrad kostenfrei. Bestens versorgt im Pflegealltag!

Deutsche Markenprodukte von Hartmann (z.B. Sterillium®)

Wunschbox individuell zusammenstellen & jederzeit anpassen

Dauerhaft versorgt durch bequeme monatliche Lieferung

Jetzt curabox zusammenstellen
Ein Angebot von pflege.de