Umwandlungsanspruch von Pflegesachleistungen

Umwandlungsanspruch

Sie möchten gern mehr Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen und über die Pflegekasse finanzieren? Mit dem sogenannten Umwandlungsanspruch ist das möglich. So können Sie neben dem monatlichen Entlastungsbetrag einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Pflegesachleistung für zusätzliche Betreuungsleistungen nutzen. pflege.de erklärt, was es mit der Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen auf sich hat, wer sie nutzen kann und wie Sie die Anspruchshöhe berechnen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Umwandlungsanspruch in der Pflege?

Werden Pflegesachleistungen in einem Monat nicht oder nur teilweise ausgeschöpft, können diese in zusätzliche Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Wie hoch die umgewandelte Summe ist, richtet sich nach dem Sachleistungsbetrag des Pflegegrads und danach, wie hoch die Summe der bereits genutzten Sachleistungen ist. Bis zu 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags können umgewandelt werden. Gesetzliche Grundlage für den Umwandlungsanspruch ist § 45a Absatz 4 SGB XI. Er wird auch Umwidmungsanspruch genannt.

Sie können umgewandelte Sachleistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen – also etwa für stundenweise Betreuung / Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe. Leistungen, die Sie sonst über den Entlastungsbetrag finanzieren. Mit dem Umwandlungsanspruch können Sie also den Entlastungsbetrag aufstocken und die Leistungen der Pflegekasse bedarfsgerechter einsetzen. Während Sie allerdings die monatlichen 125 Euro Entlastungsbetrag ansparen können, müssen umgewandelte Sachleistungen im jeweiligen Monat beansprucht werden. Sie können den Umwandlungsanspruch jeden Monat nutzen. (1)

Wichtiger Hinweis
Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro und umgewandelte Sachleistungen sind unterschiedliche Ansprüche und können unabhängig voneinander genutzt werden. Umgewandelte Sachleistungen lassen sich nur für alltagsunterstützende Angebote nutzen. Das können Betreuungsangebote oder Angebote zur Entlastung im Alltag für Pflegende sein.

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Voraussetzungen für den Umwandlungsanspruch

Um Sachleistungen in zusätzliche Betreuungsleistungen umwandeln beziehungsweise umwidmen zu können, müssen Sie zunächst anspruchsberechtigt sein. Das bedeutet, Sie haben bereits einen Pflegegrad erhalten und haben damit Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Versicherungsunternehmen.

Treffen die folgenden Punkte auf die Pflegesituation zu, haben Sie Anspruch auf Umwandlung:

  • Sie werden zuhause gepflegt.
  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
  • Als versicherte Person erhalten Sie eine der folgenden Pflegeleistungen:
    • Pflegesachleistung
    • Kombinationsleistung bestehend aus Pflegesachleistung und Pflegegeld
    • Pflegegeld
  • Den monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistung haben Sie nicht vollständig genutzt. (1)

Was müssen Sie beim Umwandeln beachten?

  • Ambulante Pflegesachleistungen werden vorrangig abgerechnet. Danach kann ermittelt werden, wie viele Mittel noch zur Umwandlung zur Verfügung stehen.
  • Mit dem Umwandlungsanspruch können bis zu 40 Prozent des maximalen Pflegesachleistungsbetrags für Betreuungsleistungen genutzt werden.
  • Der Leistungserbringer, der die Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Nachbarschaftshilfe anbietet, muss nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.
  • Sie müssen Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungs­unternehmen Belege für die Betreuungsleistung vorweisen. (1)

Pflegesachleistungen umwandeln: So geht‘s

Um die Umwandlung von Sachleistungen in Betreuungsleistungen zu beanspruchen, müssen Sie keinen Antrag im Voraus mehr stellen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Pflegesachleistung immer vorrangig abgerechnet wird. Erst danach kann ermittelt werden, wie hoch der Anspruch auf Umwandlung ist.

Wie beim Entlastungsbetrag erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, Sie bekommen die Kosten für die zusätzlichen Entlastungsangebote rückwirkend für den jeweiligen Monat erstattet, nachdem Sie entsprechende Belege bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen eingereicht haben. (1)

Tipp
So rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Dienstleister ab

Einfacher für Sie ist es, wenn die Pflegekasse mit dem Dienstleister direkt abrechnet. So gehen Sie nicht erst in Vorleistung. Damit das möglich ist, müssen Sie der Pflegekasse eine sogenannte Abtretungserklärung zukommen lassen. pflege.de stellt Ihnen eine kostenlose Vorlage zum Herunterladen zur Verfügung.

Bonus
Abtretungserklärung für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Für die direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse
  • Vorgefertigtes Formular zum einfachen Ausfüllen, digital oder handschriftlich
  • Ausfüllen, speichern, ausdrucken und verschicken – fertig!

Möglichkeit 1: Sie kombinieren Pflegesachleistungen mit dem Umwandlungsanspruch

Sie werden vom ambulanten Pflegedienst unterstützt und nutzen Pflegesachleistung. Wenn Sie nicht alle Gelder aus dem Budget für Pflegesachleistung benötigen, bleibt Ihnen noch ein Restanspruch, den Sie für Betreuungsleistungen nutzen können. Folgendes Beispiel veranschaulicht, wie Sie die Anspruchshöhe errechnen.

Beispiel & Rechnung: Pflegesachleistung und Umwandlungsanspruch

Herr Meyer hat Pflegegrad 3 und nimmt die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Für diese Pflegesachleistung stehen ihm 1.363 Euro zur Verfügung.

Da er die ambulante Leistung nicht täglich in Anspruch nimmt, belaufen sich die Kosten nur auf 885,95 Euro (65 Prozent). 35 Prozent der Pflegesachleistung, die ihm gesetzlich zustehen, nimmt er demnach nicht in Anspruch. Mit dem Umwandlungsanspruch hat er nun die Möglichkeit, 477,05 Euro (35 Prozent des Höchstbetrags) für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen.

Weil Herr Meyer in dieser Kombination den maximalen Pflegesachleistungs­betrag in Höhe von 1.363 Euro ausschöpft, erhält er kein anteiliges Pflegegeld.

Info
Anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen

Wird der Maximalbetrag trotz Umwandlungsanspruch nicht erreicht, kann ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt werden. Dafür ist es allerdings notwendig, dass beim Antrag auf Pflegeleistung die Kombinationsleistung beantragt wurde.

Die Tabelle fasst die Beispielrechnung von Herrn Meyer zusammen, ausgehend vom Pflegegrad (PG) 3:

Maximaler Anspruch bei PG 3 Pflegesachleistung Umwandlung Pflegegeld
100 % 65 % 35 % 0 %
Pflegesachleistung: 1.363,00 € 885,95 € 477,05 € /
Pflegegeld: 545,00 € / / 0 €

Möglichkeit 2: Sie beziehen die Kombinationsleistung

Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt und gleichzeitig von Angehörigen zuhause gepflegt wird, kann Pflegesachleistung und Pflegegeld nutzen. Das nennt sich dann Kombinationsleistung. Hierbei werden Pflegesachleistungen mit einem anteiligen Pflegegeld verrechnet.

Nutzen Sie in einem Monat die vereinbarte Pflegesachleistung nicht vollständig, können Sie den Umwandlungsanspruch nutzen. In der Kombinationsleistung wird der Umwandlungsbetrag so behandelt, als hätten Sie ihn für einen Pflegedienst eingesetzt. Umwandlungsbetrag und Pflegesachleistungen werden also zusammengerechnet, um den Anspruch des anteiligen Pflegegeldes zu berechnen. Folgendes Beispiel veranschaulicht, wie Sie die Anspruchshöhe errechnen.

Info
Anteiliges Pflegegeld kann verrechnet werden

Das in der Kombileistung festgelegte anteilige Pflegegeld wird in der Regel schon vor der Kostenerstattung ausgezahlt. Sie müssen das zu viel gezahlte Pflegegeld nicht an die Pflegekasse zurückzahlen, es wird dann mit Ihrer Kostenerstattung verrechnet. (2)

Beispiel & Rechnung: Kombinationsleistung und Umwandlungsanspruch

Frau Müller hat Pflegegrad 3. Sie kombiniert Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit dem Pflegegeld. Bei der Pflegekasse ist beantragt, dass sie monatlich 954,10 Euro für Sachleistungen (70 Prozent von 1.363 Euro) und 163,50 Euro Pflegegeld (30 Prozent von 545 Euro) nutzt.

In einem Monat benötigt Frau Müller weniger Unterstützung vom Pflegedienst und wendet nur 681,50 Euro (50 Prozent der Sachleistungen) für den Pflegedienst auf. Dann kann sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags zur Umwandlung in Betreuungsleistungen nutzen und die Belege bei ihrer Pflegekasse einreichen. Das entspricht 545,20 Euro (40 Prozent der Sachleistungen). Da jetzt 90 Prozent der Pflegesachleistungen ausgeschöpft sind, wird das Pflegegeld auf 10 Prozent gekürzt.

Info
Anspruch auf Pflegegeld

In diesem Beispiel kommt es zu einer Kürzung des Pflegegeldes. Auch andersherum gilt – ist die Sachleistung nicht ausgeschöpft und wurde kein Umwandlungsanspruch geltend gemacht, erhöht sich der Anspruch auf das Pflegegeld.

Die Tabelle fasst die Beispielrechnung von Frau Müller zusammen, ausgehend vom Pflegegrad (PG) 3:

Maximaler Anspruch bei PG 3 Pflegesachleistung Umwandlung Pflegegeld
100 % 50 % 40 % 10 %
Pflegesachleistung: 1.363,00 € 681,50 € 545,20 € /
Pflegegeld: 545,00 € / / 54,50 €

Möglichkeit 3: Sie beziehen Pflegegeld und kombinieren es mit dem Umwandlungsanspruch

Auch wenn Sie sonst ausschließlich Pflegegeld beziehen, ist es möglich, den Umwandlungsanspruch zu nutzen. Sie können bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsbetrags umwidmen. Dann wird der Umwandlungsbetrag so behandelt, als wäre er für Pflegesachleistungen eingesetzt worden. Das bedeutet, Sie haben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Folgendes Beispiel veranschaulicht, wie Sie die Anspruchshöhe errechnen.

Wichtiger Hinweis
Beratungsbesuche auch mit Umwandlung erforderlich

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keine Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes beziehen, müssen sich regelmäßig beraten lassen. Das bedeutet: Trotz des Umwandlungsanspruchs besteht weiterhin die Pflicht für den viertel- oder halbjährlichen Beratungseinsatz nach § 37.3. Ansonsten kann das Pflegegeld gekürzt oder gar gestrichen werden. (1)

 

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Beispiel & Rechnung: Pflegegeld und Umwandlungsanspruch

Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht regulär das Pflegegeld von 545 Euro im Monat. Sie möchte jedoch zusätzliche Entlastungsleistungen nutzen und wendet dafür 477,05 Euro auf. Der Betrag entspricht 35 Prozent der Pflegesachleistungen von Pflegegrad 3 (1.363 Euro). Das bedeutet, sie reicht die Belege über die Unterstützungsleistung im Alltag bei der Pflegekasse ein. Der Anspruch auf Pflegegeld in diesem Monat reduziert sich somit auf 65 Prozent, also auf 354,25 Euro. Das zu viel gezahlte Pflegegeld wird im nächsten Monat mit der Kostenerstattung verrechnet.

Die Tabelle fasst die Beispielrechnung von Frau Becker zusammen, ausgehend vom Pflegegrad (PG) 3:

Maximaler Anspruch bei PG 3 Pflegesachleistung Umwandlung Pflegegeld
100 % 0 % 35 % 65 %
Pflegesachleistung: 1.363,00 € 0 % 477,05 € /
Pflegegeld: 545,00 € / / 354,25 €
Tipp
Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus!

Verzichten Sie nicht auf Ihren Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn Sie keinen Pflegedienst benötigen. Nur wer seine Ansprüche kennt, kann vorhandene Pflegeleistungen optimal nutzen.

Wussten Sie, dass es für die Pflege zuhause sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt, die Pflegebedürftige kostenlos im Wert von bis zu 40 Euro monatlich erhalten können? Wer einen Pflegegrad hat und zuhause mit privater Unterstützung gepflegt wird, kann ganz einfach einen Antrag stellen, zum Beispiel mit der curabox von pflege.de.

Umwandlungsanspruch: Anspruchshöhen und Vorteile im Überblick

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welchen Betrag Sie mit dem Umwandlungsanspruch – je nach Pflegegrad – maximal umwandeln können.

Pflegegrad Monatlicher Höchstbetrag der Pflegesachleistung (= 100 %) Maximale Umwandlungssumme im Monat (= 40 %)
Pflegegrad 2 724,00 € 289,60 €
Pflegegrad 3 1.363,00 € 545,20 €
Pflegegrad 4 1.693,00 € 677,20 €
Pflegegrad 5 2.095,00 € 838,00 €
Die Umwidmung von Sach- in Betreuungsleistung bietet folgende Vorteile für Sie
  • Sie haben mehr Budget für Angebote zur Unterstützung im Alltag.
  • Sie nutzen die Pflegeleistungen entsprechend Ihren Bedürfnissen: Wenn Demenzerkrankte beispielsweise wenig Unterstützung vom Pflegedienst benötigen, dafür aber mehr Betreuung im Alltag, hilft der Umwandlungsanspruch, die Kosten aus eigener Tasche gering zu halten.
  • Indem Sie den Umwandlungsanspruch nutzen, können Sie den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro ansparen und beispielsweise zur Aufstockung der Kurzzeitpflege nutzen.
  • Sie brauchen nur die Belege zu sammeln und bei der Pflegekasse einzureichen. Eine Antragstellung vorab ist nicht mehr nötig.
  • Das Prinzip der Kombinationsleistung gilt weiterhin. Das bedeutet, Sie können trotz Nutzung des Umwandlungsanspruch Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander kombinieren.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann den Umwandlungsanspruch in der Pflege nutzen?

Um den Umwandlungsanspruch nutzen zu können, müssen Sie anspruchsberechtigt sein:

Die Pflege findet zuhause statt. Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor. Sie erhalten entweder Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung oder Pflegegeld. Der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistung wurde nicht oder nicht vollständig genutzt.

Worauf muss ich achten, wenn ich Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln möchte?

Um die Kosten erstattet zu bekommen, müssen Sie darauf achten, dass der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist. Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen für den entsprechenden Monat ein. Ansonsten beachten Sie, dass Sie nicht mehr als 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags umwandeln können.

Muss ich für den Umwandlungsanspruch einen Antrag stellen?

Nein, Sie reichen lediglich die Rechnungen für den entsprechenden Monat ein.

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Erstelldatum: 2202.10.13|Zuletzt geändert: 3202.50.22
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html (letzter Abruf am 24.01.2022)
(2)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2021): Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Pflege/Broschueren/BMG_RG_Pflege_barr.pdf (letzter Abruf am 24.01.2022)
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