Umwandlungsanspruch: Definition
Umwandlungsanspruch bedeutet: Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent des ihnen zustehenden Betrags für Pflegesachleistungen für andere Leistungen nutzen. Sie können damit Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren, die in ihrem Bundesland nach Landesrecht anerkannt sind. (1)
Angebote zur Unterstützung im Alltag können auch mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Das Umwandeln von Pflegesachleistungen ist eine alternative oder zusätzliche Möglichkeit zur Finanzierung.
Voraussetzungen für den Umwandlungsanspruch
Nutzen können Sie den Umwandlungsanspruch nur, wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Pflegesachleistungen haben und diesen Anspruch im betreffenden Monat nicht voll ausschöpfen.
Deshalb gelten folgende Voraussetzungen: (1)
- Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
- Sie werden zuhause gepflegt.
- Sie nehmen Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides in Anspruch (Kombinationsleistung).
- Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben Sie nicht vollständig genutzt.
Diese Voraussetzungen müssen Sie nicht belegen. Die Kriterien werden von Ihrer Pflegeversicherung selbständig geprüft. Die erforderlichen Informationen stehen dort ohnehin zur Verfügung.
Umwandlungsanspruch: Ablauf leicht erklärt
Pflegesachleistungen umzuwidmen ist erstaunlich einfach. Denn die Pflegekasse oder Pflegeversicherung prüft Ihren Umwandlungsanspruch automatisch, wenn Sie eine Kostenerstattung für Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen.
Dabei werden in Anspruch genommene Pflegesachleistungen vorrangig behandelt. Nur wenn danach im betreffenden Monat noch ein Restanspruch übrig ist, kommt eine Umwandlung überhaupt in Frage. Diese Reihenfolge der Ansprüche ist gesetzlich festgelegt.
Kein Antrag auf Umwandlung von Pflegesachleistungen nötig
Einen Antrag auf Umwandlung gibt es nicht. Ihr Anspruch wird von der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung automatisch geprüft und genutzt. Dafür müssen Sie eine Kostenerstattung für in Ihrem Bundesland anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag beantragen. (1)
Bei diesem Antrag müssen Sie mit entsprechenden Belegen die entstandenen Kosten nachweisen. Alternativ können Sie im Voraus eine Abtretungserklärung einreichen. Damit erklären Sie, dass ein bestimmter Anbieter seine Kosten in Ihrem Namen abrechnen darf. Sie müssen dann nicht mehr in Vorleistung gehen und sparen sich außerdem viel Papierkram.
Auch wenn Sie für den Umwandlungsanspruch keinen extra Antrag stellen müssen, ist es wichtig, dass Sie den Umwandlungsanspruch kennen: Denn nur wenn Sie von Ihrem finanziellen Anspruch wissen, können Sie entsprechende Angebote wahrnehmen.
Maximale Umwandlung nach Pflegegrad
Höchstens 40 Prozent Ihres Anspruchs auf Pflegesachleistungen können umgewandelt werden. Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Deshalb hängt auch der maximale Umwandlungsbetrag von Ihrem Pflegegrad ab. (1)
Umwandlungsanspruch berechnen
Die Berechnung übernimmt am Ende des Tages Ihre Pflegekasse oder Pflegeversicherung. Dennoch sollten Sie wissen, wie dabei vorgegangen wird. So können Sie die Abrechnung nachvollziehen und im Vorhinein einschätzen, wie groß Ihr finanzieller Spielraum tatsächlich ist.
Drei Fälle haben wir beispielhaft für Sie vorbereitet:
- Beispiel 1: Pflegesachleistungen & Umwandlungsanspruch
- Beispiel 2: Kombinationsleistung & Umwandlungsanspruch
- Beispiel 3: Pflegegeld & Umwandlungsanspruch
Beispiel 1: Pflegesachleistungen & Umwandlungsanspruch
Herr Meyer wird von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt und finanziert diesen über Pflegesachleistungen. Wenn er nicht alle Gelder aus dem Budget für Pflegesachleistung benötigt, bleibt ihm noch ein Restanspruch, den er für Betreuungsleistungen nutzen kann.
Beispielrechnung: Herr Meyer hat Pflegegrad 3 und nimmt die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Dafür stehen ihm Pflegesachleistungen in Höhe von 1.363 Euro zur Verfügung.
Da er die ambulante Leistung nicht täglich in Anspruch nimmt, belaufen sich die tatsächlichen Kosten nur auf 885,95 Euro, also 65 Prozent. Die restlichen 35 Prozent der Pflegesachleistung nimmt er zunächst nicht in Anspruch.
Mit dem Umwandlungsanspruch hat er nun die Möglichkeit, diese 35 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag zu verwenden. Das sind 477,05 Euro.
Beispielrechnung bei Bezug von Pflegesachleistung, © pflege.de
Beispiel 2: Kombinationsleistung & Umwandlungsanspruch
Frau Müller nutzt einen ambulanten Pflegedienst und wird gleichzeitig von Angehörigen zuhause gepflegt. Sie nutzt sowohl Pflegesachleistungen als auch Pflegegeld, also Kombinationsleistungen. Hierbei werden Pflegesachleistungen mit einem anteiligen Pflegegeld verrechnet.
Beispielrechnung: Frau Müller hat Pflegegrad 3. Sie kombiniert Pflegesachleistungen mit Pflegegeld als Kombinationsleistung. In einem Monat verwendet sie für den ambulanten Pflegedienst 50 Prozent ihrer Pflegesachleistungen. Sie könnte also 50 Prozent ihres Pflegegeldes erhalten.
Aber sie nutzt außerdem den Umwandlungsanspruch in voller Höhe von 40 Prozent der Sachleistungen. Damit sind insgesamt 40 + 50 = 90 Prozent der Pflegesachleistungen beansprucht. Deshalb verringert sich Frau Müllers Anspruch auf Pflegegeld auf 10 Prozent. Das entspricht 54,50 Euro.
Da das Pflegegeld bereits im Voraus ausbezahlt wurde, die Kostenerstattung aber nachträglich erfolgt, wird das zu viel bezahlte Pflegegeld jetzt mit der Kostenerstattung verrechnet. Das lohnt sich aber trotzdem, da 40 Prozent der Sachleistungen ein größerer Betrag sind als 40 Prozent des Pflegegeldes.
Beispielrechnung bei Bezug von Kombinationsleistung, © pflege.de
Beispiel 3: Pflegegeld & Umwandlungsanspruch
Frau Becker nutzt ausschließlich Pflegegeld. Sie kann trotzdem nach Bedarf den Umwandlungsanspruch nutzen. Das Pflegegeld wird dann um den Anteil gekürzt, den Sie von Ihrem Anspruch auf Pflegesachleistungen umwandelt.
Beispielrechnung: Frau Becker hat Pflegegrad 3. Sie beansprucht das Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat. Sie nutzt außerdem Angebote zur Unterstützung im Alltag für insgesamt 477,05 Euro. Das sind 35 Prozent der Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3 (1.363 Euro).
Sie reicht einen Antrag auf Kostenerstattung ein und die Kosten werden als umgewandelte Pflegesachleistungen abgerechnet. Ihr Anspruch auf Pflegegeld beträgt deshalb nur noch 100 – 35 = 65 Prozent . Das entspricht 354,25 Euro.
Da das Pflegegeld bereits im Voraus ausbezahlt wurde, die Kostenerstattung aber nachträglich erfolgt, wird der zu viel bezahlte Betrag an Pflegegeld jetzt mit der Kostenerstattung verrechnet.
Beispielrechnung bei Bezug von Pflegegeld, © pflege.de
Pflegesachleistungen umwandeln: Ihre Vorteile
Häufig gestellte Fragen
Wer kann den Umwandlungsanspruch in der Pflege nutzen?
Sie müssen mit mindestens Pflegegrad 2 zuhause gepflegt werden und entweder Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder beides (Kombinationsleistungen) in Anspruch nehmen. Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen darf im betreffenden Monat noch nicht ausgeschöpft sein.
Worauf muss ich achten, wenn ich Pflegesachleistungen umwandeln möchte?
Umgewandelte Sachleistungen können Sie ausschließlich für Kosten durch Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Diese müssen in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Außerdem können Sie nur höchstens 40 Prozent des maximalen Sachleistungsbetrags umwandeln.
Muss ich für den Umwandlungsanspruch einen Antrag stellen?
Nein, Sie müssen nur Belege für entstandene Kosten durch Angebote zur Unterstützung im Alltag einreichen. Diese Angebote müssen in Ihrem Bundesland anerkannt sein. Der Umwandlungsanspruch wird automatisch geprüft.