Definition: Was ist Betreutes Wohnen? Was ist Service-Wohnen?
Das Wichtigste zuerst: Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind keine geschützten Begriffe. Das bedeutet, dass jeder Anbieter selbst definieren kann, was zum Betreuten Wohnen und was zum Service-Wohnen gehört.
Betreutes Wohnen und Service-Wohnen sind Wohnformen, bei denen die Bewohner zusätzliche Hilfestellungen in den Bereichen Haushalt und Betreuung erhalten. Manchmal gehören auch grundsätzliche Pflegeleistungen zum Angebot, doch das ist vom jeweiligen Anbieter abhängig.
Betreutes Wohnen richtet sich meistens an ältere Menschen, die nicht oder nur in geringem Umfang pflegebedürftig sind. Aber es gibt auch viele Angebote für Menschen mit einer Behinderung oder einer psychischen Krankheit. Seltener wird Betreutes Wohnen für Jugendliche oder obdachlose Menschen angeboten.
Voraussetzungen für Betreutes Wohnen: Für wen ist es geeignet?
Beim Betreuten Wohnen beziehungsweise Service-Wohnen liegt der Schwerpunkt auf der Eigenständigkeit der Bewohner. Das heißt, dass sich Betreutes Wohnen beziehungsweise Service-Wohnen für Menschen eignet, die einzelne Hilfeleistungen benötigen und Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen, ansonsten aber noch selbstständig allein leben können. Denn die Betreuungsleistungen beim Betreuten Wohnen sind als Unterstützung gedacht und dienen dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten.
Für bereits pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad eignet sich Betreutes Wohnen eher, wenn der Anlage spezielle Pflegeeinrichtungen angegliedert sind.
Wählen Sie die Anlage in diesem Fall danach aus, ob auch bei steigendem Pflegebedarf die entsprechende Pflege und Betreuung weiterhin geleistet werden kann. Wenn es so ein Angebot nicht gibt, ist ein Pflegeheim vielleicht doch die bessere Wahl.
Betreutes Wohnen: Leistungen und Services
Da jeder Anbieter selbst entscheiden kann, welche Leistungen und Services das Betreute Wohnen umfasst, unterscheiden sich die Angebote stark. Doch fast immer gibt es Grundleistungen, die alle Bewohner gemeinschaftlich nutzen und pauschal monatlich bezahlen.
Grundsätzlich sollte zum Betreuten Wohnen immer gehören:
- Barrierefreie Wohnungen (Praktisches Bad, Aufzug, breite Türen)
- Hausmeisterservice
- Gute Infrastruktur in der Nähe (Ärzte, Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Supermarkt)
- Leichter Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln
- Angebote zur Freizeitgestaltung oder Gemeinschaftseinrichtungen
Darüber hinaus gibt es Wahlleistungen, die je nach Bedarf hinzugebucht werden können und individuell abgerechnet werden.
Grundleistungen
Unter Grundleistungen sind alle Leistungen zu verstehen, die mit einer pauschalen monatlichen Zahlung von allen Bewohnern gemeinschaftlich finanziert werden. Diese Zahlung wird oft als Betreuungspauschale, Servicepauschale oder einfach als Abschlag bezeichnet. Dafür dürfen alle Bewohner die Grundleistungen frei nach Bedarf nutzen.
Typische Grundleistungen beim Betreuten Wohnen:
- Ansprechperson mit geregelter Verfügbarkeit
- Hausmeisterservice
- Installierter Hausnotruf
- Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
Wahlleistungen
Wahlleistungen sind optionale Angebote, die Sie vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch nehmen können. Ihre Ansprechperson sollte Sie dazu jederzeit beraten und die gewünschten Leistungen auch direkt vermitteln können.
Typische Wahlleistungen beim Betreuten Wohnen:
- Reinigung der Wohnung
- Fahrdienste
- Wäscheservice
- Einkaufsservice
- Besuchs- und Begleitdienste
- Mahlzeitenservice
- Medizinische Fußpflege
- Unterstützung bei amtlichem Schriftverkehr und Behördengängen
Ambulant Betreutes Wohnen
Viele Menschen merken zwar, dass sie Unterstützung im Alltag benötigen, möchten aber nicht aus ihrer eigenen Wohnung oder ihrem Haus in eine Betreute Wohnanlage umziehen. In solchen Fällen ist ambulant Betreutes Wohnen vielleicht die richtige Wahl.
Dabei gibt es grundsätzlich zwei Herangehensweisen:
- Sie organisieren selbst alle notwendigen Betreuungs- und Hilfsdienste.
- Sie nehmen ein gebündeltes Angebot für ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch. Solche gebündelten Angebote sind aber nicht überall in Deutschland verfügbar.
Wenn Sie die ambulante Betreuung selbst organisieren, haben Sie den Vorteil, dass Sie nur die Dienste in Anspruch nehmen müssen, die Sie wirklich benötigen.
Bei einem gebündelten Angebot sind möglicherweise auch Services enthalten, die Sie nicht unbedingt brauchen. Es kann aber trotzdem günstiger sein, ein solches Pauschalangebot wahrzunehmen, als verschiedene Einzeldienstleister zu beauftragen. Das hängt von Ihrem persönlichen Bedarf und dem Angebot in Ihrer Nähe ab.
Zuhause barrierefrei Wohnen
Grundvoraussetzung für ambulant Betreutes Wohnen ist allerdings, dass Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus barrierefrei wohnen. Denn wenn Sie sich dort nicht sicher und bequem bewegen und waschen können, macht ambulante Betreuung auch keinen Sinn. Je nach Bedarf sollten Sie also rechtzeitig über einen Treppenlift, eine Rampe für Rollstuhl und Rollator oder einen barrierefreien Badumbau nachdenken . Solche Umbauten werden unter Umständen auch von der Pflegekasse gefördert.
Einrichtungen für Betreutes Wohnen
Der einfachste Weg zum Betreuten Wohnen ist der Umzug in eine Betreute Wohnanlage. Hier sind bereits alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen und Sie können die entsprechenden Dienstleistungen in der Regel recht preiswert in Anspruch nehmen. Aber Sie müssen eben auch Ihr gewohntes Umfeld verlassen und vor Ort neue Kontakte knüpfen.
Zur Auswahl stehen unterschiedliche Einrichtungen für Betreutes Wohnen. Es gibt Seniorenwohnanlagen, bei denen ein ganzer Wohnkomplex mit Betreuungsleistungen versorgt wird. Diese Anlagen bieten oft sehr viele Leistungen an und sind dennoch meistens preiswert. Für gehobene Ansprüche gibt es Betreutes Wohnen in sogenannten Seniorenresidenzen.
Auch in alternativen Wohnformen können Sie Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel Senioren-WGs und Mehrgenerationenhäuser. Solche Einrichtungen sind aber nach wie vor eher selten. Und Sie müssen natürlich bereit sein, sich auf die entsprechenden Lebensumstände einzulassen.
Aber auch viele Pflegeheime bieten angegliedert Betreutes Wohnen an. Diese Wohnungen haben den Vorteil, dass wahrscheinlich auch Pflegeleistungen verfügbar sind. Und wenn der Pflegebedarf sehr groß wird, bedeutet der Umzug ins angegliederte Pflegeheim keine große Umstellung, denn das Umfeld bleibt vertraut.
Unterschied zwischen Betreutem Wohnen und einem Pflegeheim
Betreutes Wohnen in einer Wohnanlage, die an ein Pflegeheim angegliedert ist – warum dann nicht gleich in ein Pflegeheim ziehen? Weil ein Pflegeheim darauf spezialisiert ist, stark pflegebedürftige Menschen professionell und kostengünstig zu versorgen. Diesem Ziel wird vieles im Heimalltag untergeordnet und deshalb eher zweckmäßig gehandhabt als individuell.
Betreutes Wohnen beziehungsweise Service-Wohnen hingegen hat zum Ziel, die Eigenständigkeit und individuelle Gestaltungsfreiheit von hilfsbedürftigen Menschen zu erhalten und zu fördern. Das Angebot richtet sich also an Menschen, die so weit wie möglich ihre Eigenständigkeit bewahren wollen und keinen größeren Pflegebedarf haben.
Kosten: Was kostet Betreutes Wohnen?
Genau wie bei jeder anderen Immobilie auch, können Sie eine Betreute Wohnung kaufen oder mieten. Sowohl die Kauf- als auch Mietpreise sind üblicherweise etwa 10 Prozent höher als bei einer Wohnung ohne Betreuung in ähnlicher Lage.(1) Das liegt nicht an den zusätzlichen Leistungen, denn die bezahlen Sie ja monatlich extra. Die Gründe für den höheren Preis sind eher die barrierefreie Ausstattung und die steigende Nachfrage nach solchen Wohnungen.
Zu den reinen Wohnkosten oder Investitionskosten kommen beim Betreuten Wohnen weitere Kostenpunkte hinzu:
- Ein Abschlag für die Grundleistungen (Betreuungspauschale)
- Optionale Kosten für Wahlleistungen
Ausführliche Informationen zu Kosten und Möglichkeiten der Finanzierung finden Sie im Ratgeber Kosten für Betreutes Wohnen auf pflege.de.
Verträge für das Betreute Wohnen: Darauf sollten Sie achten
Wenn Sie sich für eine Betreute Wohnanlage entschieden haben und sich dort einmieten oder -kaufen möchten, müssen Sie zwei wichtige Vertragsdokumente unterzeichnen. Hier erfahren Sie, welche Vereinbarungen üblich sind und worauf Sie achten sollten.
1. Kauf- oder Mietvertrag im Betreuten Wohnen
Den Kauf- oder Mietvertrag schließen Sie mit dem Betreiber der Wohnanlage ab. Dabei sollten Sie insbesondere darauf achten,
- dass keine überhöhten Preise verlangt werden,
- dass die Nebenkosten im Mietvertrag transparent aufgelistet sind und nicht im Betreuungsvertrag auftauchen und
- dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist.
2. Betreuungsvertrag im Betreuten Wohnen
Den Betreuungsvertrag für Betreutes Wohnen schließen Sie mit dem Betreuungsträger. Lassen Sie sich dessen Qualifikation für Betreuung und gegebenenfalls Pflegeleistungen durch aussagekräftige Referenzen belegen. Klären Sie ab, welche Versorgungsmöglichkeiten es im Falle einer Pflegebedürftigkeit gibt.
Der Betreuungsvertrag für Betreutes Wohnen sollte sich aus zwei Teilen zusammensetzen: den Grundleistungen und den Wahlleistungen. Die Grundleistungen werden in der Regel pauschal jeden Monat bezahlt, Wahlleistungen können bedarfsgerecht hinzu gebucht werden. Bezahlt wird hier nur, was Sie auch in Anspruch nehmen.
Achten Sie im Betreuungsvertrag auf folgende Punkte:
- Lassen Sie sich nicht auf übergreifende Pauschalangebote ein, bei denen der Mietvertrag mit bestimmten Wahlleistungen gekoppelt wird. Achten Sie auf eine genaue Aufschlüsselung der Leistungen.
- Lassen Sie festschreiben, wie der maximal mögliche Pflegeumfang aussieht, ob er vor Ort geleistet werden kann und was die vollumfängliche Pflege kostet.
- Wenn möglich, lassen Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht garantieren. So kann Ihnen nicht wegen plötzlicher Pflegebedürftigkeit gekündigt werden.
Betreutes Wohnen: Vor- und Nachteile
Mit der Entscheidung für oder gegen Betreutes Wohnen hängen viele Dinge zusammen. Gerade im hohen Alter sind solche Umstellungen eine große Herausforderung. Diese kurz zusammengefassten Stichpunkte sollen Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Sonderformen von Betreutem Wohnen
Betreutes Wohnen für Senioren und hilfsbedürftige Menschen ist nicht die einzige Art des Betreuten Wohnens. Auch speziell für demenzerkrankte Menschen, Menschen mit psychischen Krankheiten und Menschen mit Behinderung gibt es die Form des Betreuten Wohnens. Da diese Gruppen sehr unterschiedliche Anforderungen haben, sind auch die Angebote sehr unterschiedlich und werden in der Regel nicht in den gleichen Einrichtungen angeboten.
Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte
Menschen mit Demenz haben mit fortschreitendem Verlauf einen immer höheren Betreuungsbedarf. Für pflegende Angehörige ist es oft gar nicht möglich, die Betreuung zu leisten und berufstätig zu bleiben. In solchen Fällen bietet sich Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte an. Die Betreuung ist hier weitaus intensiver als beim Betreuten Wohnen für Senioren.
Da eine Demenz aber nicht heilbar ist und früher oder später stärkere Symptome zeigt, wird eine demenzerkrankte Person irgendwann stark pflegebedürftig. Deshalb ist Betreutes Wohnen für Demenzerkrankte idealerweise an eine Pflegeeinrichtung angegliedert.
Betreutes Wohnen für psychisch Kranke
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben oft Probleme, ihren Alltag zu meistern und mit schwierigen Phasen umzugehen. Betreutes Wohnen meint in diesem Zusammenhang eher psychologische und therapeutische Betreuung. Barrierefreiheit und Altenpflege sind hier meistens irrelevant.
Da das Ziel des Betreuten Wohnens für psychisch erkrankte Menschen oft die Wiedereingliederung in einen geregelten Alltag ist, findet die Betreuung nach Möglichkeit ambulant statt. Denn so wird gewährleistet, dass die Person ein möglichst unbeeinträchtigtes Leben lebt und alltägliche Herausforderungen selbstständig meistert.
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung
Der Bedarf an Betreuung ist bei Menschen mit Behinderung sehr unterschiedlich. Er bleibt aber in vielen Fällen über lange Zeit konstant. Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung gibt es deshalb in den unterschiedlichsten Formen von ambulanter Betreuung über zeitweise Betreute Wohngruppen bis hin zur 24h-Betreuung. In einigen Fällen gehen Betreuung und Pflege Hand in Hand.
Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert Betreutes Wohnen?
Beim Betreuten Wohnen oder Service-Wohnen erhalten Sie über die Bereitstellung der Wohnstätte hinaus weitere Dienstleistungen aus den Bereichen Haushaltshilfe, Notfallhilfe, Betreuung und teilweise auch Pflege. So können Sie auch dann noch selbständig wohnen, wenn Sie nicht mehr alles allein erledigen können.
Was ist Service-Wohnen?
Service-Wohnen gilt für viele als Synonym zum Betreuten Wohnen. Wenn es dennoch einen Unterschied gibt, dann der, dass Service-Wohnen noch weniger Betreuungs- und Pflegeleistungen umfasst. Allerdings umfassen auch Angebote für Betreutes Wohnen meistens keine Pflegeleistungen.
Wann ist Betreutes Wohnen sinnvoll?
Betreutes Wohnen ist dann besonders sinnvoll, wenn Sie in begrenztem Maß Hilfe im Alltag benötigen, aber weiter selbständig wohnen möchten. Wenn Sie sehr viel Hilfe und Pflege benötigen, ist ein Pflegeheim oder eine vergleichbare Einrichtung sinnvoller und günstiger.
Betreutes Wohnen: Ab welchem Alter?
Das Alter spielt für Betreutes Wohnen keine Rolle. Der Bedarf an Unterstützung im Alltag ist entscheidend. Für die Kostenübernahme beim Betreuten Wohnen ist allerdings entscheidend, wie die Kasse Ihren Pflegebedarf einschätzt. Dabei spielt der Pflegegrad eine entscheidende Rolle.
Wie bekomme ich Betreutes Wohnen?
Betreutes Wohnen können Sie entweder über ambulante Dienste in ihrem eigenen Zuhause realisieren oder indem sie einen Platz in einer Einrichtung mit Betreutem Wohnen bekommen.
Ist Betreutes Wohnen eine Pflegeeinrichtung?
In der Regel richtet sich Betreutes Wohnen (oder Service-Wohnen) an Menschen mit niedrigem oder gar keinem Pflegebedarf. Eine Einrichtung mit Betreutem Wohnen kann aber auch an eine Pflegeeinrichtung angeschlossen sein.
Was ist ambulant Betreutes Wohnen?
Es gibt Wohnanlagen und Einrichtungen, die komplett für Betreutes Wohnen ausgelegt sind. Von „ambulant Betreutem Wohnen“ spricht man, wenn eine Person nicht in eine solche Einrichtung umzieht, aber regelmäßig Hilfe von ambulanten Diensten in Anspruch nimmt.