Definition: Was ist Betreutes Wohnen?
Für das Wohnkonzept „Betreutes Wohnen“ im Alter gibt es bislang keine geschützte Definition. Das sollten Sie wissen, wenn Sie sich für das Thema interessieren. Häufig wird „Betreutes Wohnen“ mit „Service-Wohnen“ gleichgesetzt, was allerdings nicht ganz richtig ist.
Betreutes Wohnen ist in Deutschland überaus beliebt. Es verbindet das eigenständige Leben mit den Vorteilen einer Gemeinschaft: Ältere Menschen leben in ihrer eigenen Wohnung und können einen oft umfangreichen Service in Anspruch nehmen. Einige Einrichtungen des betreuten Wohnens sind dabei Einrichtungen der Altenpflege angeschlossen und stehen auf dem Gelände von Pflegeheimen / Seniorenheimen. Dies hat den großen Vorteil, dass die Bewohner im Falle zunehmender Pflegebedürftigkeit oder Behinderung auch professionelle pflegerische Hilfe erhalten und ein Umzug in ein Heim nicht mehr notwendig wird.
Beim Service-Wohnen hingegen werden meist barrierearme Wohnungen mit einfachen Dienstleistungen für Senioren wie Alltagshilfen für Wäsche, Hausnotrufsysteme, Besuchsdienste, einem Menübringdienst (Essen auf Rädern) sowie einem ambulanten Dienst angereichert. Einen professionellen Pflegebereich gibt es beim Service-Wohnen jedoch nicht, so dass bei höherem Pflegebedarf ein Umzug ins Heim erforderlich wird.
Betreutes Wohnen: Ausstattung und Angebot
Falls Sie oder Ihr Angehöriger überlegen, in eine betreute Wohnanlage zu ziehen, sollten Sie sich vorab genau überlegen, welche Leistungen Sie dort erwarten. Gleichen Sie Ihre Vorstellungen bei der Auswahl einer Einrichtung des betreuten Wohnens für Senioren genau mit dem jeweiligen Angebot ab. Grundsätzlich zeichnet sich eine betreute Wohnanlage meist durch folgendes Angebot aus:
- Eigenes behindertengerechtes Apartment
- Vorhandenes Hausnotruf-System
- Angebot gemeinsamer Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten
- Eventuell gemeinsamer Mittagstisch
- Unterstützung bei Schriftverkehr mit Versicherungen und Verwaltungen
- Fahr- und Begleitdienste
- Unterstützung bei Behörden- und Botengängen
- Gemeinschaftsräume zur freien Nutzung
- Serviceleistungen wie Reinigung, Wäsche oder Vollpension
- Ambulante Pflegeleistungen
Voraussetzungen für Betreutes Wohnen: Für wen ist es geeignet?
Beim betreuten Wohnen liegt der Schwerpunkt auf der Eigenständigkeit der Bewohner. Das heißt, dass sich betreute Wohnanlagen für ältere Menschen eignen, die Gesellschaft mit Gleichgesinnten suchen, ansonsten aber noch selbstständig alleine leben können und nur optional Dienstleistungen hinzubuchen möchten. Die Betreuungsleistungen beim betreuten Wohnen sind nur als Unterstützung gedacht und dienen dazu, die Selbstständigkeit der Bewohner möglichst lange zu erhalten.
Für bereits pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad eignet sich betreutes Wohnen eher, wenn der Anlage spezielle stationäre Pflegeeinrichtungen angegliedert sind. Schauen Sie sich daher als Angehöriger am besten ein paar Anlagen in Ihrer Nähe an und entscheiden Sie dann, ob es die richtige Wohnform für Ihren Betreuungsbedürftigen ist. Bedenken Sie dabei, dass die mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter oft zunimmt, so dass eine entsprechend intensive Pflege und Betreuung für den Fall der Fälle abrufbar sein sollte.
Kosten: Was kostet betreutes Wohnen?
Die Kosten für die Unterbringung im Betreuten Wohnen hängen zunächst einmal davon ab, ob Sie sich in einer Einrichtung für betreutes Wohnen im Alter einmieten oder einkaufen möchten. Ausschlaggebend sind unter anderem Ausstattung, Angebotsqualität und Lage. Meist liegen die Miet- und Kaufpreise für Betreutes Wohnen über dem örtlichen Immobilienpreisniveau, Zuschläge von bis zu 20 Prozent sind durchaus üblich. Es gibt jedoch auch Angebote für Betreutes Wohnen mit Wohnberechtigungsschein / Paragraph-5-Schein.
Zu den reinen Wohnkosten oder Investitionskosten kommen beim Betreuten Wohnen folgende weitere Kostenpunkte hinzu:
- eine Betreuungspauschale als Abschlag für den Grundservice
- Kosten für Zusatzleistungen wie Unterstützung im Haushalt, Begleitdienste zum Arzt oder pflegerische Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst.
Ausführliche Informationen darüber erfahren Sie im Beitrag Kosten für betreutes Wohnen auf pflege.de.
Betreutes Wohnen: Grund- und Wahlleistungen
In einer guten Einrichtung für betreutes Wohnen leben Senioren in einer angemessen großen, barrierefreien Wohnung. Die Anlage befindet sich idealerweise in einer attraktiven Wohngegend mit solider Infrastruktur: Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Friseur und Fußpflege sind einfach zu erreichen. Senioren gestalten ihren Alltag im Betreuten Wohnen eigenverantwortlich, können aber jederzeit Hilfsdienste, Dienstleistungen für Senioren und Freizeitangebote mit den anderen Bewohner wahrnehmen. Idealerweise gibt ein gutes Angebot an Gemeinschaftseinrichtungen wie einem Lokal oder Café, Hobbyräumen und Wasch- und Trockenräumen. Die Außenanlagen und Flure sollten ansprechend gestaltet und mit einladenden Sitzgelegenheiten ausgestattet sein.
Die angebotenen Leistungen im Betreuten Wohnen gliedern sich in der Regel in Grund- und Wahlleistungen. Für das Grundangebot wird monatlich eine Betreuungspauschale oder Abschlag fällig, sodass alle Bewohner die angebotenen Grundleistungen ohne Aufpreis nutzen können. Diese Pauschale für Grundleistungen kann je nach Angebot stark variieren und liegt laut Verbraucherzentrale zwischen 15 und 150 Euro. (2) Wahlleistungen können dann auf Wunsch und je nach Bedarf optional hinzugebucht werden und müssen entsprechend zusätzlich bezahlt werden.
Leistungen des Grundservices im Betreuten Wohnen:
- Hausmeisterservice
- Installierter Hausnotruf
- Betreuungsbüro mit festen Sprechzeiten
- Reinigung der Wohnung
- Informationen über Freizeitaktivitäten
- Förderung des Gemeinschaftslebens
- Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen
- Vermittlung und Organisation von Hilfsleistungen.
Wahlleistungen nach Bedarf im Betreuten Wohnen:
Die sogenannten Wahlleistungen können Sie beim betreuten Wohnen nach Bedarf abrufen, dabei sollten Ihnen aber zumindest folgende Leistungen zur Verfügung stehen:
- Besuchs- und Begleitdienste
- Mahlzeitenservice (Mittagstisch in der Anlage oder Essen auf Rädern)
- Hauswirtschaftliche Hilfen wie Reinigungsservice, Wäscheservice, Einkaufsservice
- Ambulante Pflege
- Fahr- und Bringdienste
Betreutes Wohnen: Vor- und Nachteile
Verträge für das Betreute Wohnen – Darauf sollten Senioren und Angehörige achten
Wenn Sie sich für eine betreute Wohnanlage entschieden haben und sich dort einmieten oder -kaufen möchten, müssen Sie zwei wichtige Vertragsdokumente unterzeichnen:
1. Kauf- oder Mietvertrag im Betreuten Wohnen
Den Kauf- oder Mietvertrag schließen Sie mit dem Betreiber der Wohnanlage ab. Dabei sollten Sie insbesondere darauf achten, dass
- keine überhöhten Preise verlangt werden,
- dass die Nebenkosten im Mietvertrag transparent aufgelistet sind und nicht im Betreuungsvertrag auftauchen und
- dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen ist.
2. Betreuungsvertrag im betreuten Wohnen
Den Betreuungsvertrag für betreutes Wohnen schließen Sie mit dem Betreuungsträger. Lassen Sie sich dessen Pflegequalifikation durch Referenzen belegen. Klären Sie ab, welche Versorgungsmöglichkeiten es bei schwerster Pflegebedürftigkeit gibt. Der Betreuungsvertrag für betreutes Wohnen sollte sich aus zwei Teilen zusammensetzen: den Grundleistungen und den Wahlleistungen. Die Grundleistungen werden in der Regel pauschal pro Monat abgezogen, Wahlleistungen können bedarfsgerecht hinzu gebucht werden. Gezahlt wird hier nur, was auch in Anspruch genommen wird. Achten Sie im Betreuungsvertrag auf folgende Punkte:
- Lassen Sie sich nicht auf Pauschalangebote ein. Akzeptieren Sie keine Kopplung von Mietvertrag und Wahlleistungen. Achten Sie auf genaue Leistungsaufschlüsselung.
- Lassen Sie festschreiben, wie der maximal mögliche Pflegeumfang aussieht, ob er vor Ort abgedeckt werden kann und was die vollumfängliche Pflege kostet.
- Lassen Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht garantieren. So kann Ihnen nicht wegen plötzlicher Pflegebedürftigkeit gekündigt werden.
Betreutes Wohnen im eigenen Zuhause
Bisher war im Beitrag ausschließlich von Betreutem Wohnen in einer Wohnanlage die Rede, in der mehrere Senioren selbstständig in ihren eigenen Wohnungen leben und Gemeinschaftsangebote nutzen. Betreutes Wohnen ist jedoch auch zuhause möglich, indem man in seinem Zuhause wohnen bleibt und Grund- und Wahlleistungen von einem ambulanten Pflegedienst hinzubucht. Man spricht dann vom „ambulant betreuten Wohnen“.
- Voraussetzungen: Die Voraussetzung dafür ist, dass die eigene Wohnung zumindest halbwegs barrierefrei und pflegegerecht ist. Außerdem muss vor Ort ein entsprechender ambulanter Pflegedienst verfügbar sein, mit dem Sie für Ihren Angehörigen einen Betreuungsvertrag abschließen können.
- Leistungsangebot: Ambulante Dienste bieten ähnliche Grund- und Wahlleistungen, wie sie in einer Anlage für Betreutes Wohnen angeboten werden.