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Antrag bei der Pflegekasse

Antrag bei Pflegekassen

Hier finden Sie Informationen zum Antrag bei der Pflegekasse zur Feststellung der Pflegestufe.

Health Benefits Claim

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Einstufungsantrag für eine Pflegestufe stellen. Der Weg zur Pflegekasse führt in den meisten Fällen über Ihre Krankenkasse. Der Antrag kann von dem Betroffenen selbst oder einem Angehörigen gestellt werden. Da keine Form vorgegeben ist, ist dies sowohl schriftlich als auch mündlich möglich. Aus Beweisgründen ist allerdings die Schriftform zu empfehlen.
Nach Eingang des Antrages findet eine Pflegebedürftigkeitsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Pflegestufenbestimmung statt. Der Betroffene erhält normalerweise im Anschluss eine schriftliche Einschätzung der Pflegestufe durch den MDK. Die Einschätzung enthält eine Empfehlung über eine geeignete Pflegeform und einen Überblick, welche Zahlungen von der Pflegekasse erfolgen werden.

Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung.

Widerspruch einlegen

Wie Sie sich im Falle einer Fehleinschätzung seitens der Pflegekasse gegen die Falscheinstufung wehren können, erfahren Sie hier.

Wird der Antrag bei der Pflegekasse abgelehnt oder zweifeln Sie die Korrektheit der Pflegestufeneinschätzung an, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Bei gesetzlichen Pflegeversicherungen ist eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids üblich. Enthält der Bescheid keine Widerspruchsbelehrung, beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr. Für die Begründung können Sie bei der Pflegekasse eine Kopie des Gutachtens des MDK beantragen, die Sie dann mit ihren eigenen Erfahrungen und den Richtlinien der Begutachtung abgleichen. In dieser Situation kann ein vor dem Besuch des MDK geführtes Pflegetagebuch hilfreich sein, das den Umfang der Hilfsbedürftigkeit dokumentiert. Zusätzlich kann die Meinung von behandelnden Ärzten dem Widerspruch beigelegt werden. Die Prüfung des Widerspruchs erfolgt durch die Pflegekasse.

Ähnlich wie oben erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung.

Quelle:
MDK

Höherstufungsantrag

Die erneute Prüfung der Pflegestufe ist notwendig, weil mehr Hilfe benötigt wird? – So funktioniert’s.

Ein Antrag auf Anhebung der Pflegestufe wird im Normalfall über ein Wiederholungsgutachten gestellt und erneut bei der Pflegekasse eingereicht. Die nochmalige Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) erfolgt spätestens 5 Wochen nach Antragstellung.

Wie hoch sind die Leistungen?

Wie viel Geld erhält man von der Pflegekasse bei welcher Pflegestufe und welcher Pflegeform?

Die Pflegesätze der Pflegekassen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Zahlungen unterscheiden sich nach der Art der Pflegeleistungen: Ambulante Pflege (zuhause durch einen ambulanten Pflegedienst), stationäre Pflege (in einer Einrichtung) und Pflegegeld (selbst organisierte Pflege) und nach Pflegestufe.

Pflegeleistung

Ab 01.01.2012

Ambulant

 

Stufe I

450 €/Monat

Stufe II

1.100 €/Monat

Stufe III

1.550 €/Monat

Härtefall

1.918 €/Monat

Stationär

 

Stufe I

1.023 €/Monat

Stufe II

1.279 €/Monat

Stufe III

1.550 €/Monat

Härtefall

1.918 €/Monat

Pflegegeld

 

Stufe I

235 €/Monat

Stufe II

440 €/Monat

Stufe III

700 €/Monat

Verhinderungspflege

 

alle Pflegestufen

1.550,00 €

Tages- und Nachtpflege

 

Stufe I

450 €/Monat

Stufe II

1.100 €/Monat

Stufe III

1.550 €/Monat

Quelle: BMG (modifiziert)          Stand: 06.01.2012

 

Bei weiteren Fragen können Sie zu jeder Zeit unsere Beraterinnen unter der Nummer:
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lächelnde Pflegerin im Eingang

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Keine Rechts-/Medizinberatung

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.