Themenwelt

Pflegestufen

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden die ehemaligen drei Pflegestufen zum 01.01.2017 durch fünf neue Pflegegrade abgelöst. In dieser Themenwelt geben wir Ihnen einen Rückblick, welche Pflegestufen es bis zum 31.12.2016 gab und welche Leistungen der Pflegeversicherung sie umfassten. pflege.de übersetzt für Sie die damaligen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade und klärt Sie über die wichtigsten Unterschiede auf.

Der große Pflegestufen-Überblick

Inhaltsverzeichnis

Wichtiger Hinweis
Seit 2017 gibt es im deutschen Pflegesystem keine Pflegestufen mehr

Fünf Pflegegrade lösen seit dem 01.01.2017 die ehemaligen drei Pflegestufen ab. Hier geht es zur Übersicht der aktuellen Pflegegrade.

Definition: Was ist eine Pflegestufe?

Eine Pflegestufe beschrieb bis zum 31.12.2016 den individuell anerkannten Pflege- und Hilfsbedarf eines Menschen gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und bestimmte damit den Umfang an Unterstützungsleistungen, die bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden konnten. Je höher die Pflegestufe war, umso mehr Leistungen der Pflegeversicherung konnten in Anspruch genommen werden.

Alte und neue Pflegestufen

Oft wird von den „neuen Pflegestufen“ gesprochen. Gemeint sind damit die fünf Pflegegrade, die seit dem 01.01.2017 die ehemaligen drei Pflegestufen ablösen:

 

Anlass für diese Umstellung war das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), nachdem der gesetzliche Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert wurde und damit auch nach neuen Begutachtungsrichtlinien erfasst werden musste. Mit der Einführung der Pflegegrade wurden demenzerkrankte Menschen unter anderem stärker berücksichtigt. Alles Wissenswerte über die fünf neuen Pflegegrade lesen Sie in unserer Themenwelt zu den Pflegegraden.

Ob Pflegestufe oder Pflegegrad: Gemeint war und ist nach wie vor eine Einschätzung, wie hoch der Bedarf an Hilfe beziehungsweise Unterstützung ist.

Pflegestufen-Übersicht: Welche Pflegestufen gibt es?

Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) nannte bis zum 31.12.2016 ausdrücklich nur drei Pflegestufen, nämlich:

  • Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 3

Pflegestufe 1: Beschreibung

Pflegestufe 1 war bis zum 31.12.2016 die erste, ausdrücklich im Gesetz definierte Pflegestufe und drückte eine „Erhebliche Pflegebedürftigkeit“ aus.

Pflegestufe 2: Beschreibung

Pflegestufe 2 war bis zum 31.12.2016 die zweite festgelegte Pflegestufe und beschrieb eine „Schwerpflegebedürftigkeit“ .

Pflegestufe 3: Beschreibung

Pflegestufe 3 war bis zum 31.12.2016 die höchste Pflegestufe, die das Pflegeversicherungsgesetz kannte und bescheinigte eine „Schwerstpflegebedürftigkeit“ .

Pflegestufe 0: Sonderfall

Psychisch erkrankte und geistig behinderte Menschen wurden bis zur Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade nicht als pflegebedürftig anerkannt, da sie meist keine körperlichen Einschränkungen aufwiesen. Dies betraf auch Menschen mit Demenz, die im frühen Stadium oft noch keine körperlichen Einschränkungen aufweisen. Demzufolge hatten Betroffene lange Zeit keinen Anspruch auf das Leistungsangebot der Pflegeversicherung.

Wenn Gutachter des Medizinischen Dienstes (bekannt unter dem Kürzel MD, früher MDK, bei gesetzlich Versicherten) oder vom MEDICPROOF (bei privat Versicherten) jedoch eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ feststellten, erhielten Versicherte bis zum 31.12.2016 die sogenannte „Pflegestufe 0“. Mit dieser Pflegestufe konnten bestimmte Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse bezogen werden.

Voraussetzungen für die Pflegestufen: Kriterien bei der Einstufung

Damit gesetzlich und privat Versicherte Leistungen ihrer Pflegekasse erhielten, mussten sie bis zum 31.12.2016 dafür eine Pflegestufe beantragen (heute: Pflegegrad beantragen). Anschließend ließ die Pflegekasse von Gutachtern des Medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF vor Ort prüfen, ob er oder sie aufgrund körperlicher Erkrankungen zu bestimmten täglichen Mindestzeiten auf fremde Hilfe angewiesen ist. Hierbei wurde die Pflegesituation vor allem nach zwei wesentlichen Kriterien beurteilt:

  1. Grundpflege: Auf welche Hilfen zur alltäglichen Lebensführung ist die betroffene Person angewiesen? Die Grundpflege umfasst dabei alle Hilfestellungen zur Körperpflege, Ernährung sowie Mobilität im Alltag. Auch Hilfestellungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung wurden dabei erfasst.
  2. Zeitlicher Aufwand: Wie viel Zeit nimmt die entsprechende Hilfestellung am Tag in Anspruch?
Info
Pflegetagebuch als wichtiger Zeitnachweis – damals wie heute

Zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung dokumentieren viele pflegende Angehörige ihren täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand in einem Pflegetagebuch. Seinen Ursprung findet das Pflegetagebuch im alten Pflegestufensystem, da in den damaligen Begutachtungsrichtlinien bestimmte Zeitorientierungswerte verankert waren. Damals wie heute ist das Pflegetagebuch eine geeignete Dokumentationsgrundlage, mit der Sie die aktuelle Pflegesituation Ihres Angehörigen dokumentieren und damit den Unterstützungsbedarf begründen können.

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Zeitlicher Pflegeaufwand: Hauptkriterium für Pflegestufen-Einteilung

Damit der Gutachter vom Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF bei seinem Besuch einen realistischen Eindruck davon bekommen konnte, wie hoch der Pflegeaufwand des Versicherten ist und welche Pflegestufe demzufolge gerechtfertigt ist, hatte er sich nach dem alten Begutachtungssystem (bis 31.12.2016) über den Zeitaufwand für die unterschiedlichen Tätigkeiten informiert. Der Zeitaufwand in Minuten war letzten Endes ausschlaggebend dafür, in welche Pflegestufe der Antragsteller eingestuft wird.

Je mehr Zeit die Unterstützung für einzelne Bereiche der Grundpflege in Anspruch nahm, umso eingeschränkter galt die pflegebedürftige Person und umso höher wurde sie eingestuft.

Ein Beispiel: Bei der täglichen Körperhygiene konnten alle Einzelvorgänge zeitlich erfasst werden wie die Dauer für Waschen, Duschen, Kämmen, Rasieren oder Ähnlichem. Je mehr Unterstützung erforderlich war, desto mehr Zeit konnte angerechnet werden und desto höher fiel die Pflegestufe aus.

Zeitangaben für die Pflegestufen-Einteilung in einer Tabelle

Nachfolgend sehen Sie eine Tabelle mit den damaligen Voraussetzungen für die Pflegestufen 1 bis 3:

Pflegestufe Voraussetzung: Täglicher Zeitaufwand pro Woche
Pflegestufe 1
(„erheblich pflegebedürftig“)
Mind. 90 Minuten am Tag fremde Hilfe für:

  • Grundpflege (mind. 45 Minuten)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (restliche Zeit)
Pflegestufe 2 („schwerpflegebedürftig“) Mind. 180 Minuten am Tag fremde Hilfe für:

  • Grundpflege (mind. 120 Minuten)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (restliche Zeit)
Pflegestufe 3 („schwerstpflegebedürftig“) Mind. 300 Minuten am Tag fremde Hilfe für:

  • Grundpflege (mind. 240 Minuten)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (restliche Zeit)
Info
Bedingungen für die sogenannte „Pflegestufe 0“

Um als erheblich eingeschränkt alltagskompetent oder erheblich betreuungs- und beaufsichtigungsbedürftig anerkannt zu werden („Pflegestufe 0“), mussten sich Menschen mit einer Demenz, einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung zunächst persönlich begutachten lassen. Anhand von 13 Prüfkriterien schätzte ein Gutachter dann im Auftrag der zuständigen Pflegekasse ein, ob zumindest eine dauerhaft erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Wenn ja, genehmigte die Pflegekasse in der Regel die sogenannte „Pflegestufe 0“ und die entsprechenden Betreuungs- und Pflegeleistungen.

Krankheiten und Pflegestufen

Zu Zeiten der Pflegestufen wurde die gesetzmäßige Pflegebedürftigkeit noch am zeitlichen Aufwand aller Hilfestellungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung bemessen. Ausgangspunkt hierbei war eine körperliche Einschränkung des Antragstellers.

Seit der Umstellung auf die neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 herrscht ein anderes Verständnis des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und damit gelten auch andere Begutachtungsrichtlinien bei der Pflegegrad-Einteilung. Heute wird Pflegebedürftigkeit nach einem neuen Begutachtungsverfahren beurteilt, das den Fokus auf die Selbstständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten des Antragstellers richtet. Hierbei entscheidet zwar nicht die Summe aller Krankheiten den Grad an Pflegebedürftigkeit, jedoch können einzelne Krankheiten im Alter die Selbstständigkeit oder vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen einschränken.

Welche Pflegestufe bei Demenz?

Vor allem das Betreuungsangebot für demenzerkrankte Menschen hat sich mit der Umstellung der Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade um 360 Grad gedreht: Seit dem 01.01.2017 stehen Menschen mit Demenz die gleichen Leistungen der Pflegekasse zu wie körperlich Pflegebedürftigen. Außerdem werden im neuen Begutachtungsverfahren die psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen vom Gutachter erfasst und fließen damit in die Pflegegrad-Einteilung mit ein. In welchen Pflegegrad eine demenzerkrankte Person eingestuft wird, wird anhand der Selbstständigkeit und den vorhandenen Fähigkeiten bemessen. Diese können je nach Erkrankungsstadium unterschiedlich stark beeinträchtigt sein. Wie bei jeder Pflegegrad-Einteilung wird auch bei einer Demenzerkrankung im Einzelfall entschieden, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad vergeben wird.

Welche Pflegestufe bei Krebserkrankung?

Krebserkrankungen sind in Deutschland die zweithäufigste Todesursache, neben den Herz-Kreislaufkrankheiten.(1) Oft geht Krebs im Alter mit einer Pflegebedürftigkeit einher. Ähnlich wie bei der Demenz können die Selbstständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen je nach Erkrankungsstadium unterschiedlich stark beeinträchtigt sein. Ist bei der Diagnose bereits absehbar, dass die betroffene Person in Folge ihrer Krebserkrankung Pflege benötigen wird, sollte frühzeitig ein Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Wenn bereits ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, können Sie gegebenenfalls auch um eine Höherstufung bitten.

Welche Pflegestufe bei Parkinson?

Parkinson tritt vor allem bei älteren Menschen auf und ist eine Erkrankung des Nervensystems. Sie ist nicht heilbar und kann gerade im fortgeschrittenen Krankheitsstadium mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf im Alltag einhergehen. Etwa dann, wenn das Gehen und Stehen zunehmend schwerer fallen. Die Chancen auf einen Pflegegrad bei Parkinson stehen demnach gut.

Pflegestufen-Leistungen der Pflegeversicherung: Geld je Pflegestufe

Der Anspruch auf Pflegeleistungen ergab sich für Versicherte bis zum 31.12.2016 aus der zugeordneten Pflegestufe. Je nach Pflegebedürftigkeit hatten Personen Anspruch auf ein Leistungspaket, das ihren Pflege- und Betreuungsbedarf umfassend abdecken und ihnen die Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel und Behandlungen gewähren sollte. Wie hoch die monatlichen Pflegesachleistungen zu Zeiten der Pflegestufen waren, entnehmen Sie folgender Leistungstabelle:

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Geld für Pflegesachleistungen (bis 31.12.2016)
„Pflegestufe 0“ (nur bei Demenz) 231 €
Pflegestufe 1 468 €
Pflegestufe 2 1.144 €
Pflegestufe 3 1.612 €
Pflegestufe 3 (und Härtefall) 1.995 €

Unterschied: Pflegegrad oder Pflegestufe?

In unserem Übersichts-Ratgeber zu den neuen Pflegegraden zeigen wir Ihnen den Pflegestufe-Pflegegrad-Unterschied bei den einzelnen Pflegeleistungen in einer übersichtlichen Tabelle.

Widerspruch bei Ablehnung einer Pflegestufe

Wurde der Antrag auf Pflegeleistungen eines Versicherten von seiner Pflegekasse abgelehnt oder stellte der Antragsteller die Entscheidung in Frage, konnte gegen den Pflegestufen-Bescheid der Pflegekasse Widerspruch bei Ablehnung einer Pflegestufe eingelegt werden. Dies ist auch im heutigen Pflegegrade-System möglich. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach dem Ablehnungsbescheid erhoben werden und kann schriftlich sowie formlos bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Wie Sie dabei im Detail vorgehen und wodurch sich Ihre Chancen auf ein Zweitgutachten für einen Pflegegrad erhöhen, lesen Sie im Ratgeber Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads.

Pflegestufe erhöhen

Falls die anerkannte Pflegestufe nicht mehr ausreichend war, konnten Versicherte oder ihre gesetzlichen Vertreter einen Antrag auf Höherstufung ihrer Pflegestufe stellen. Danach erfolgte ein Wiederholungsgutachten durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF, in dem wie beim Erstgutachten eine Empfehlung an die zuständige Pflegekasse über die Höherstufung oder Beibehalt einer Pflegestufe hervorging. Dasselbe Verfahren gilt auch für die heutigen Pflegegrade.

Pflegestufenrechner

Während bis zum 31.12.2016 die Pflegestufen noch nach dem exakten zeitlichen Aufwand vergeben wurden, werden seit dem 01.01.2017 die neuen Pflegegrade nach einem modularen Punktesystem berechnet. Gemeinsam mit Experten hat pflege.de einen leicht bedienbaren Pflegegradrechner für Sie entwickelt, mit dem Sie Ihren eigenen Pflegebedarf oder den eines Angehörigen ganz unkompliziert von zuhause aus prüfen können. Am Ende des Rechners wird der voraussichtliche Pflegegrad ermittelt. Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail.

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Ob Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch: Das Ergebnis einfach ausdrucken und es zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung nutzen

„Neue Pflegestufen“ auf einen Blick

Seit dem 01.01.2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Die Umstellung auf die neuen Pflegegrade erfolgte unter der Prämisse, dass dadurch niemand weniger Leistungen bekommen sollte. Bei der Umwandlung wurden die meisten Menschen mit bisheriger Pflegestufe automatisch in das neue Pflegrade-System übertragen. Hierzu wurde keine erneute Pflegebegutachtung veranlasst.

Die Umstellung erfolgte über einfache Regeln:

  • Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen erhielten den nächst-höheren Pflegegrad.
  • Menschen, die in ihrer Alltagskompetenz als erheblich eingeschränkt (kurz e. A.) eingestuft wurden und damit die sogenannte „Pflegestufe 0“ zugeordnet bekamen, wurden automatisch in den übernächst-höheren Pflegegrad eingestuft. Somit wurde aus der bisherigen „Pflegestufe 0“ der neue Pflegegrad 2.

Pflegestufen-Tabelle

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Umstellung der Pflegestufen auf die fünf neuen Pflegegrade:

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Pflegegrad (seit 01.01.2017)
bis dato nicht berücksichtigt Pflegegrad 1
„Pflegestufe 0“ & Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz & Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz & Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz & Pflegestufe 3 mit Härtefall Pflegegrad 5

Fünf Pflegegrade ersetzen die drei Pflegestufen: Einteilung nach Punkten

Aufgrund der größten bisherigen Pflegereform in Deutschland, dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), wurde 2017 ein ganz neues System zur Einschätzung von körperlich erkrankten, demenzkranken, psychisch kranken und geistig behinderten Antragstellern auf Pflegeleistungen eingeführt: Diese Neuregelung bewirkte, dass die drei alten Pflegestufen durch fünf neue Pflegerade ersetzt wurden. Mit einem neuen Begutachtungsverfahren beurteilen Gutachter seit 01.01.2017 den vorhandenen Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers oder Pflegebedürftigen. Die Bewertung erfolgt mittels der Vergabe von Punkten pro Bewertungsbereich. Die Gesamtpunktzahl entscheidet dann darüber, welcher der fünf neuen Pflegegrade dem Pflegebedürftigen zugewiesen wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • In die Pflegegrade 1 bis 5 werden seit 01.01.2017 alle Leistungsempfänger der Pflegeversicherung eingeteilt und erhalten entsprechende Leistungen von ihrer Pflegekasse.
  • Die fünf Pflegegrade haben die Pflegestufen 1, 2 und 3 sowie die Anerkennung erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zum Beispiel von Demenzkranken (sogenannte „Pflegestufe 0“) ersetzt.
  • Die neue Faustregel seit 01.01.2017: Je unselbstständiger und hilfsbedürftiger Gutachter einen Pflegeversicherten einschätzen, einen umso höheren Pflegegrad und ein umso größeres Leistungspaket erhält der Versicherte von seiner Pflegekasse.
  • Von dieser Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben vor allem die demenzerkrankten Menschen in Deutschland profitiert, die lange Zeit nicht alle Leistungen der Pflegeversicherung erhalten haben. Durch diese große Pflegereform erhalten nun auch Menschen mit Demenz die gleichen Leistungen wie körperlich erkrankte Pflegebedürftige.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Pflegestufe?

Eine Pflegestufe beschrieb bis zum 31.12.2016 den individuell anerkannten Pflege- und Hilfsbedarf eines Menschen gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und bestimmte damit den Umfang an Unterstützungsleistungen, die bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden konnten. Je höher die Pflegestufe war, umso mehr Leistungen der Pflegeversicherung konnten in Anspruch genommen werden.

Wie viele Pflegestufen gibt es?

Bis zum 31.12.2016 gab es drei anerkannte Pflegestufen. Seit dem 01.01.2017 lösen fünf neue Pflegegrade die ehemaligen Pflegestufen ab.

Welche Pflegestufen gibt es?

Bis zum 31.12.2016 gab es folgende Pflegestufen:

  • Pflegestufe 1
  • Pflegestufe 2
  • Pflegestufe 3

Seit dem 01.01.2017 gibt es diese Pflegestufen nicht mehr. Fünf neue Pflegegrade lösen das ehemalige Pflegestufen-System seitdem ab.

Ab wann bekommt man welche Pflegestufe?

Bis zum 31.12.2016 wurde Pflegebedürftigkeit noch an reinen Pflege-Stunden bemessen. Je nach zeitlichem Pflegeaufwand wurde dem Versicherten eine Pflegestufe zugeordnet. Die damaligen Kriterien für die Einstufung in eine Pflegestufe lesen Sie in diesem Ratgeber.

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade am 01.01.2017 wird Pflegebedürftigkeit anhand der Selbstständigkeit und vorhandenen Fähigkeiten der versicherten Person bemessen.

Welche Pflegestufe gibt es bei Demenz?

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade am 01.01.2017 hat sich das Betreuungsangebot für demenzerkrankte Menschen um 360 Grad gedreht: Während im damaligen Pflegestufen-System demenzerkrankte Menschen bei den Leistungen der Pflegeversicherung ausgelassen wurden, stehen Menschen mit Demenz im neuen Pflegegrade-System die gleichen Leistungen der Pflegekasse zu wie körperlich Pflegebedürftigen. In welchen Pflegegrad bei einer Demenz eingestuft wird, wird anhand der Selbstständigkeit und den vorhandenen Fähigkeiten des Versicherten bemessen. Diese können je nach Erkrankungsstadium unterschiedlich stark beeinträchtigt sein. Wie bei jeder Pflegegrad-Einteilung wird auch bei einer Demenzerkrankung im Einzelfall entschieden, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad vergeben wird.

Wie viel Geld gibt es je Pflegestufe?

Der Anspruch auf Pflegeleistungen ergab sich für Versicherte bis zum 31.12.2016 aus der zugeordneten Pflegestufe. Je nach Pflegebedürftigkeit hatten Personen Anspruch auf ein Leistungspaket, das ihren Pflege- und Betreuungsbedarf umfassend abdecken und ihnen die Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel und Behandlungen gewähren sollte. In unserem Übersichts-Ratgeber zu den neuen Pflegegraden zeigen wir Ihnen den Pflegestufe-Pflegegrad-Unterschied bei den einzelnen Pflegeleistungen in einer übersichtlichen Tabelle.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?

Beide Begriffe ordnen die Pflegebedürftigkeit eines Menschen in ein eigenes Klassifizierungssystem ein. Das Pflegestufen-System ist jedoch veraltet und wurde zum 01.01.2017 durch das neue Pflegegrade-System, bestehend aus fünf Pflegegraden, abgelöst.

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Erstelldatum: 6102.10.82|Zuletzt geändert: 3202.11.02
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2020)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/gesundheitsgefahren/krebs.html (zuletzt abgerufen am 24.03.2021)
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