Qualitätsprüfungen von Pflegeheimen

Indikatorengestützte Qualitätsprüfung

Die Wahl eines geeigneten Pflegeheims ist für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige von großer Bedeutung, denn sie möchten sicher sein, dass sie gut versorgt werden. Seit November 2019 sind alle Pflegeheime verpflichtet, eine Qualitätsprüfung zu durchlaufen, um realistische Pflegeheimbewertungen zu ermöglichen. Diese Qualitätsprüfung setzt sich aus drei Säulen zusammen: einer internen Prüfung, einer externen Prüfung und der Auswertung von Informationen durch eine unabhängige Stelle. Im Folgenden erklären wir Ihnen das Qualitätssystem in der vollstationären Pflege und wie diese drei Säulen zusammenwirken.

Inhaltsverzeichnis

 

Was bedeutet eine indikatorengestützte Qualitätsprüfung?

Um die Qualität in der Pflege sichtbar zu machen, werden seit November 2019 Pflegeheime mit einem einheitlichen Verfahren, der sogenannten indikatorengestützten Qualitätsprüfung, begutachtet und bewertet. Damit wurde das frühere Notensystem, die sogenannten Pflegenoten, abgelöst, welches nicht immer die Realität widerspiegelte. Durch die Verwendung von mehreren Indikatoren soll eine möglichst realistische und faire Beurteilung von der Qualität der Pflegeeinrichtung erreicht werden.

 

Info
Was sind Indikatoren?

Indikatoren sind messbare Größen und Kennzahlen, die einen Vergleich möglich machen. In der Pflege könnte das beispielsweise die Anzahl von Patienten sein, die einen Dekubitus entwickelt haben.

3-Säulen-Prinzip bei der Qualitätsdarstellung

Um eine möglichst realistische Pflegeheim Bewertung zu gewährleisten, wurden drei wesentliche Bestandteile geschaffen, die gemeinsam in eine Gesamtbewertung einfließen. Diese drei Säulen bestehen aus:
  • einer internen Datenerfassung (zum Beispiel Anzahl von Stürzen),
  • einer internen Qualitätsprüfung
  • sowie einer externen Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst.
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Interne Qualitätsprüfung

Einer der drei Bestandteile der Pflegeheim-Bewertung ist die Verknüpfung des internen Qualitätsmanagements der Einrichtungen mit der externen Prüfung durch den Prüfdienst.

Eine interne Qualitätsprüfung in Pflegeheimen findet alle sechs Monate statt und wird von den Einrichtungen selbst durchgeführt. Dabei beurteilen sie ihre Versorgungsqualität für ihre Bewohner und dokumentieren die Ergebnisse. Diese werden anschließend elektronisch an eine Auswertungsstelle übermittelt.
Für die interne Prüfung der Pflegequalität werden verschiedene Faktoren und Qualitätsindikatoren bei den einzelnen Bewohnern berücksichtigt. Dazu gehören:

Grundlage für die interne Qualitätsprüfung sind die folgenden zehn Qualitätsindikatoren:(2)

  1. Erhalt der Mobilität
  2. Erhalt der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
  3. Erhalt der Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  4. Entstehung von Dekubitus
  5. Schwerwiegende Sturzfolgen
  6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  7. Durchführung eines Integrationsgesprächs nach Einzug in das Pflegeheim
  8. Anwendung von Gurten
  9. Anwendung von Bettseitenteilen
  10. Aktualität der Schmerzeinschätzung
Info
Pflegeheime mit gesünderen Bewohnern werden nicht automatisch besser bewertet

Um sicherzustellen, dass die Bewertung der Altenheime fair und gerecht erfolgt, werden bei der Prüfung die unterschiedlichen Bewohnerstrukturen der Einrichtungen berücksichtigt. Damit wird verhindert, dass Einrichtungen mit eher gesunden Bewohnern automatisch besser abschneiden.

Ausschluss von Personen bei der internen Qualitätsprüfung

Es gibt bestimmte Personengruppen, die bei der Beurteilung von bestimmten Punkten ausgenommen werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Bewohner mit einem Dekubitus, der im Krankenhaus entstanden ist ( = diese Personen werden nicht mit zu den Personen mit einem neuem Dekubitus gezählt)
  • Bewohner mit einem Schlaganfall, welcher nicht länger als sechs Monate zurückliegt ( = diese Personen werden beim Indikator der Mobilität nicht berücksichtigt).
    Info
    Warum werden Personengruppen ausgeschlossen?

    Dieser Ausschluss von Personengruppen findet statt, um möglichst nur die direkte Ergebnisqualität durch die Einrichtung zu ermitteln und Behandlungsfehler anderer Einrichtungen oder medizinische Ereignisse nicht zu Lasten des Pflegeheims auszulegen. Daher werden auch beispielsweise Bewohner, die nur zur Kurzzeitpflege aufgenommen wurden und Personen, deren Einzug weniger als 14 Tage zurückliegt, nicht berücksichtigt.

Ablauf der internen Qualitätsprüfung: Beurteilung, Übermittlung und Bewertung

Beurteilung der Qualitätsindikatoren:
Die Beurteilung soll diejenige Pflegekraft übernehmen, welche hauptsächlich für die jeweiligen Bewohner zuständig ist.

Übermittlung:
Nach der Erhebung werden die Daten pseudonymisiert und elektronisch an die Auswertungsstelle übertragen. Außerdem erfolgt eine Übermittlung der Pflegedokumentation sowie der zugehörigen Protokolle.

Bewertung:
Die Datenauswertungsstelle berechnet aus den übermittelten Informationen die Ergebnisse für die gesamte Einrichtung. Beispielsweise wird bestimmt, welcher Anteil der Bewohner in den letzten sechs Monaten einen Dekubitus entwickelt hat.

Diese Werte werden anschließend mit dem Bundesdurchschnitt verglichen. Hierbei werden Punkte zwischen eins und fünf vergeben. Sie sollen deutlich machen, ob die Einrichtung dem Durchschnitt entspricht oder besser beziehungsweise schlechter abschneidet. Eine Punktzahl von eins heißt, dass die Einrichtung in diesem Prüfungsbereich weit unter dem Durchschnitt liegt, ein Wert von drei, dass das Pflegeheim dem Durchschnitt entspricht. Die Höchstzahl fünf würde überdurchschnittliche Leistungen anzeigen.

Bewertung der Versorgungsergebnisse

5 von 5 blauen Kreisen = weit über dem Durchschnitt

4 von 5 blauen Kreisen = leicht über dem Durchschnitt

3 von 5 blauen Kreisen = nahe dem Durchschnitt

2 von 5 blauen Kreisen = leicht unter dem Durchschnitt

1 von 5 blauen Kreisen = weit unter dem Durchschnitt

 

Externe Qualitätsprüfung

Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Einrichtungen korrekt und gültig sind, wird zusätzlich noch eine externe Überprüfung durchgeführt. Diese Überprüfung erfolgt auf zwei Arten:
  • der technischen Überprüfung und
  • der persönlichen Kontrolle vor Ort.

Technische Überprüfung

Um die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse zu überprüfen, wird zunächst eine Software eingesetzt. Diese prüft beispielsweise, ob die Daten lediglich aus vergangenen Bewertungsrunden kopiert wurden oder ob es unrealistisch starke Verbesserungen in bestimmten Bereichen gibt.

Persönliche Kontrolle

Nach der Prüfung der Daten erfolgt eine persönliche Kontrolle der Einrichtung durch den Prüfdienst, die einen Tag zuvor angekündigt wird. Bei dieser Prüfung wird nicht jeder Bewohner einzeln betrachtet, sondern eine zufällig ausgewählte Stichprobe aus neun Personen beurteilt. Der Prüfdienst schaut unter anderem, ob die Ergebnisse des Pflegeheims zum jetzigen Zustand des Bewohners passen.

Die Bewohner müssen hierzu eine Einverständniserklärung unterschreiben. Eine Beurteilung findet dann auf Basis der Pflegedokumentation, dem Gespräch mit Fachkräften sowie den jeweiligen Bewohnern und den Beobachtungen vor Ort statt.

Tipp
Der Grüne Haken beurteilt die Lebensqualität in Pflegeheimen

Was ist eigentlich, wenn ich als Senior im Pflegeheim wohne und erst um 10:30 Uhr frühstücken möchte? Oder wenn ich mit meinem Hund ins Pflegeheim ziehen will? Viele Senioren haben Bedürfnisse, denen nicht jedes Pflegeheim entsprechen kann. Einrichtungen mit einem besonderen Konzept zeichnet der Grüne Haken aus. Dieses Siegel wird an Senioren- und Pflegeheime verliehen, die sich für die Lebensqualität ihrer Bewohner einsetzen.

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Externe Prüfung: Was wird geprüft?

Bei der Prüfung einer Pflegeeinrichtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird sowohl die individuelle Versorgung der Bewohner als auch die Struktur und Organisation der Einrichtung überprüft. Aber das Hauptaugenmerk liegt auf der Versorgung.

Die Prüfung konzentriert sich auf sechs Qualitätsbereiche, die jeweils aus mehreren Qualitätsaspekten bestehen. Diese Bereiche umfassen bestimmte Themen und die Prüfer beurteilen, wie gut die Einrichtung die Bewohner in diesen Bereichen unterstützt.(3)

Die externen Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst basieren auf den Qualitätsprüfungsrichtlinien für die vollstationäre Pflege, kurz „QPR vollstationär“. Diese Richtlinien haben das Ziel, die Prüfung der Pflege- und Versorgungsqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern und sicherzustellen.

Qualitätsbereich 1: Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
Bei diesem Kriterium wird geprüft, inwiefern die Mobilität, die vom Positionswechsel innerhalb des Bettes bis hin zur Fortbewegung im Wohnraum reicht, gefördert und erhalten wird. Zudem wird beurteilt, inwiefern die Bewohner in ihrer Selbstversorgung gestärkt werden. Dazu zählt neben der Körper- und Hautpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung und Flüssigkeitsversorgung sowie die Förderung der Kontinenz.

Qualitätsbereich 2: Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
In diesem Bereich geht es um die Unterstützung bei der medizinischen Versorgung. Dabei spielt die medikamentöse Therapie, das Schmerzmanagement und die Wundversorgung eine wesentliche Rolle. Bewertet wird aber auch der Umgang mit besonderen medizinischen-pflegerischen Bedarfen sowie die Bewältigung von weiteren therapiebedingten Anforderungen.

Qualitätsbereich 3: Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
Beim dritten Punkt des neuen Prüfverfahrens gilt es zu bewerten, ob der Bewohner bei der Strukturierung seines Tages unterstützt wird und Beschäftigungsangebote erhält. Auch wird geprüft, inwiefern er Hilfe bei der Aufrechterhaltung seiner sozialen Kontakte bekommt.

Qualitätsbereich 4: Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
In diesem Qualitätsbereich wird der Umgang mit Bewohnern mit besonderen Bedarfen beurteilt. Dabei geht es zum Beispiel um die Unterstützung bei der Eingewöhnung in die Einrichtung oder die Überleitung ins Pflegeheim nach einem Krankenhausaufenthalt. Zudem geht es darum, wie mit Bewohnern mit herausforderndem Verhalten und psychischen Problemlagen umgegangen wird und in diesem Zusammenhang freiheitsentziehende Maßnahmen eingesetzt werden.

Qualitätsbereich 5: Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
Der fünfte Aspekt setzt sich mit den allgemeinen beruflichen Kompetenzen der Pflegekräfte auseinander. Dabei geht es vor allem darum zu bewerten, inwiefern diese in der Lage sind, Risiken und Gefährdungen abzuwehren und Persönlichkeitsrechte zu schützen. Zudem wird die Einhaltung von Hygienevorschriften und der Einsatz von Hilfsmittel geprüft.

Qualitätsbereich 6: Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement
Dieser Qualitätsbereich setzt sich vor allem mit der Struktur und Organisation der Einrichtung auseinander. Hierbei wird bewertet, welche Qualifikation die Pflegedienstleistung vorweist und welche Aufgaben sie wahrnimmt. Der Medizinische Dienst prüft zudem, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Qualität zu erhalten bzw. um Mängel vorzubeugen. Mit dem sechsten Bereich wird zudem überprüft, inwiefern sterbende Bewohner und deren Angehörige betreut und begleitet werden.

Gesamtbeurteilung: Wie setzt sich eine Pflegeheimbewertung zusammen?

Nach jeder externen Prüfung einer Einrichtung findet ein Abschlussgespräch statt. Dabei bespricht der Prüfer die Ergebnisse der Bewertung des Pflegeheims mit der Heimleitung und den Pflegefachkräften. So bekommen sie über das Pflegetransparenzsystem klare Informationen über Schwachstellen in der aktuellen Versorgung und erhalten Empfehlungen für mögliche Verbesserungsmaßnahmen.

Die Gesamtbeurteilung und Vergabe der Pflegenote erfolgt nach dem Prüfbesuch des Medizinischen Dienst. Final wird die Pflege-Einrichtung nach dem 3-Säulen-System beurteilt:

  1. Externe Qualitätsprüfung
  2. Interne Erhebung mit Qualitätsindikatoren sowie einrichtungsbezogene Informationen wie die Option zum Probewohnen, der Personalbestand oder die Erreichbarkeit der Einrichtung.
  3. Der finale Prüfbericht schlüsselt dann die Ergebnisse der externen sowie internen Prüfung einzeln auf. Die Versorgungsergebnisse der Einrichtungen werden dabei mithilfe von blauen Punkten und die Resultate des Prüfdienstes mit braunen Kästen dargestellt, um eine bessere Unterscheidbarkeit zu gewährleisten.
Info
Wo finde ich die Prüfberichte?

Wenn Sie sich über die Ergebnisse eines Prüfberichtes von einem Pflegeheim in Ihrer Nähe informieren möchten, bietet Ihnen der AOK-Pflegeheimnavigator oder der Pflegelotse der BARMER eine praktische Möglichkeit. Auf beiden Portalen können Sie Informationen zu den verschiedenen Pflegeeinrichtungen einschließlich der Ergebnisse des Prüfberichtes abrufen.

Häufig gestellte Fragen

Wer prüft die Pflegeheime?

Die externe Prüfung einer Pflegeeinrichtung wird vom Medizinischen Dienst durchgeführt. Der meldet sich einen Tag zuvor an und findet jährlich statt. Ab dem 1. Januar 2023 werden Pflegeheime mit positiven Indikatoren- und Prüfergebnissen nur noch alle zwei Jahre von den Medizinischen Diensten überprüft.

Wo kann ich den Prüfbericht einsehen?

Ergebnisse der Prüfberichte sind unter anderem im AOK Pflegeheimnavigator und dem Pflegelotsen der BARMER zu finden.

Was prüft der MDK im Pflegeheim?

Bei der Prüfung eines Pflegeheims liegt der Fokus auf der Versorgung der Bewohner. Dabei geht es um die Mobilität, der Gestaltung des Alltagslebens und wie sehr wird auf die Bedürfnisse der Bewohner eingegangen. Aber auch die beruflichen Kompetenzen der Pflegekräfte stellen einen Qualitätsbereich dar, ebenso wie die Struktur und Organisation der Einrichtung.

Was sind Qualitätsindikatoren in der Pflege?

Qualitätsindikatoren sind Messgrößen, die verwendet werden, um die Qualität der Pflege zu bewerten und zu überwachen. Sie dienen dazu, die Leistung und Ergebnisse in der Pflege zu erfassen und zu vergleichen. Insgesamt zählen zu internen Qualitätsprüfung zehn Qualitätsindikatoren. Dazu gehören unter anderem die Erhaltung der Mobilität, und der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen.

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Erstelldatum: 9102.70.11|Zuletzt geändert: 3202.50.61
(1)
GKV-Spitzenverband (2023): Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege
https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/qualitaetspruefungen/stationaere_pflege/stationaere_pflege.jsp (letzter Abruf am 15.05.2023)
(2)
Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (ohne Jahr): Qualitätsindikatoren in der stationären Pflege
https://www.bagfw.de/themen/qualitaetsindikatoren-in-der-stationaeren-pflege (letzter Abruf am 15.05.2023)
(3)
Medizinischer Dienst Bund (2023): Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen
https://md-bund.de/themen/pflegequalitaet/qualitaetspruefungen.html (letzter Abruf am 15.05.2023)
(4)
Bildquelle
© WavebreakmediaMicro / Fotolia.com
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