Besuchs- und Begleitdienste

Besuchsdienst

Besuchs- und Begleitdienste sind eine willkommene Unterstützung und Unterhaltung für Senioren, die im Alter entweder noch zuhause leben oder in einem Krankenhaus oder Pflegeheim versorgt werden. Die Betreuer kommen einfach mal zum Kaffee vorbei oder begleiten Hilfsbedürftige zum Arzt oder in den Supermarkt. pflege.de klärt über die Entlastung und Betreuung durch stundenweise Betreuung auf und gibt Tipps, wo man passende Besuchsdienste für Senioren findet.

Inhaltsverzeichnis

Besuchs- und Begleitdienste für Senioren: Definition

Besuchs- und Begleitdienste sollen Menschen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nur schwer allein zurechtkommen, bei den Dingen des Alltags unterstützen und die Lebensqualität der Betroffenen steigern. Gleichzeitig gelten Besuchs- und Begleitdienste als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige, die durch die Betreuung eine kleine Auszeit bekommen oder wichtige Dinge erledigen können.

Viele Städte, Wohlfahrtsorganisationen, Verbände (zum Beispiel die Diakonie) und zunehmend private (Online-)Anbieter haben diesen Bedarf erkannt – und die Besuchsdienste im Rahmen der Dienstleistungen für Senioren ins Leben gerufen. Dabei können die Betreuer immer individueller auf die Bedürfnisse der Senioren abgestimmt werden. Sie bieten meist eine ganze Palette von Hilfen an:

  • Unterhaltung: Spazierengehen, Plaudern, Vorlesen oder Spielen
  • Begleitung: Arzt- oder Behördenbesuchen
  • Freizeitaktivitäten: Besuch von Theater oder Oper
  • Bürokratiehilfe: Schreiben von Briefen
  • Haushalt: Unterstützung bei Haushaltsaufgaben

Es geht immer darum, für ein kleines Plus an Lebensfreude, an Unterhaltung und Hilfe zu sorgen und der Langeweile entgegenzuwirken. Denn die Langeweile im Alter ist ein verbreitetes und bekanntes Problem in der Häuslichkeit und in Pflegeheimen. Einige Pflegende haben schon einmal den Selbstversuch gemacht und sind in die Rolle eines Seniors geschlüpft. Das Ergebnis: Am schlimmsten sei die Langeweile. Sie fühle sich wie Folter an und man warte den ganzen Tag darauf, bis etwas passiert oder jemand kommt. Auch diesem Problem wirken Besuchs- und Begleitdienste entgegen.

Besuchs- und Begleitdienste haben in der Regel keine fachpflegerischen Kompetenzen, können aber eine gute Ergänzung sein, wenn familiäre, freundschaftliche oder nachbarschaftliche Hilfen einmal nicht ausreichen.

Expertentipp

Viele Senioren können alleine nicht mehr viel unternehmen, weil ihnen eine persönliche Begleitung fehlt. Oft braucht es nur einen unterstützenden Arm, ein offenes Ohr und Zeit, um gemeinsam etwas zu unternehmen oder um zuhause nicht alleine zu sein. Wenn Angehörige keine Zeit haben, berufstätig sind oder in einer anderen Stadt wohnen, ist stundenweise Unterstützung der ideale Weg, um seine Liebsten mit einem sicheren Gefühl gut betreut zu wissen. Wichtig: Der Betreuer sollte gut zum Senior passen! Denn je besser er angenommen wird, desto mehr kann er die Lebensqualität im Alter steigern.

Antonia  Albert
Antonia Albert
Gründerin von Careship, einer Vermittlung für stundenweise Betreuung
Ein Service von pflege.de
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Kosten von Besuchs- und Begleitdiensten

Auch wenn es ein paar ehrenamtliche Besuchs- und Begleitdienste gibt, sind nicht alle kostenlos. Teilweise müssen Sie als Angehöriger oder Senior die Fahrkosten übernehmen, wenn Sie einen Helfer aus dem Besuchs- oder Begleitdienst um Unterstützung bitten. In manchen Städten gibt es dafür einen festen Tarif (zum Beispiel fünf bis zehn Euro). Bei manchen Besuchs- und Begleitdiensten kostet die Stunde zehn bis 20 Euro, eine Übernachtung noch einmal zehn Euro extra.

Neben den rein ehrenamtlich Tätigen gibt es auch die ausgebildeten Betreuungsassistenten nach §§ 43b, 53b SGB XI, die auf Honorarbasis arbeiten.(1) (2) Bei Online-Vermittlungsplattformen liegt der Preis hierfür bei rund 15 Euro pro Stunde.

Tipp
Nutzen Sie den Entlastungsbetrag der Pflegekasse

Wenn Sie pflegebedürftig sind und Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für einen Besuchs- und Begleitdienst (§ 45a,b SGB XI) im Rahmen des Entlastungsbetrags mit bis zu 125 Euro monatlich, sofern der jeweilige Anbieter nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.(3) (4) In manchen Fällen lassen sich die Dienstleistungen im Einzelfall auch über die Verhinderungspflege refinanzieren.

Besuchsdienste im Krankenhaus: Die „Grünen Damen und Herren“

Besuchsdienste für Senioren werden sowohl in der Häuslichkeit, aber auch in Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeboten. In Krankenhäusern sind speziell die sogenannten „Grünen Damen und Herren“ (aufgrund ihres grünen Kittels) bekannt. Sie helfen zum Beispiel beim Ausfüllen von Formularen, übernehmen kleine Besorgungen, lesen vor, unterhalten sich mit den Patienten oder begleiten sie bei Spaziergängen. Pflegerische Aufgaben dürfen die Grünen Damen und Herren allerdings nicht übernehmen.

Besuchsdienste im Krankenhaus haben gerade im christlichen Raum eine lange Tradition. Die eifrigen Besucher sehen ihr Ehrenamt als Geste der Freundlichkeit gegenüber den Kranken. Niemand soll das Gefühl haben, er würde einfach vergessen.(5)

Begleitdienste im Seniorenheim

Genauso wie für das Krankenhaus gibt es auch Besuchsdienste in Senioren- und Pflegeheimen. Die Betreuer bieten nicht nur eine große Fülle von Unterhaltungsangeboten an, sondern begleiten Senioren auch bei ihren Wegen durchs Haus, zum Gottesdienst, zum Frisör oder zu einem bunten Nachmittag.

Gemäß § 43b SGB XI haben alle Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung.(1) Dazu müssen stationäre Einrichtungen die sogenannten Betreuungskräfte beschäftigen.

Info
Tierbesuchsdienste

Sehr beliebt sind seit einigen Jahren auch die „Tierbesuchsdienste“. Dabei werden Hunde, Katzen, Kaninchen, ja selbst Hühner direkt ins Seniorenheim gebracht. Wer mag, darf die Tiere streicheln; zurückhaltendere Bewohner schauen einfach erst einmal zu. Fakt ist jedoch: Tiere sind eine wunderbare Möglichkeit, insbesondere Menschen mit Demenz zu erreichen. Tiere entspannen, regen zu vielen Gesprächen an und bereichern das Leben im Alter.

Fahrdienste für Senioren

In vielen Städten boomen die Einrichtungen für die Tagespflege und Nachtpflege. Pflegebedürftige Senioren, die ansonsten allein zu Hause sitzen würden, können hier ihren Tag oder die Nacht verbringen. Das ist eine große Entlastung für pflegende Angehörige, vor allem, wenn sie berufstätig sind. Ganz wichtig ist: Viele Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen bieten einen Fahrdienst an. Die Fahrtkosten werden den Senioren zwar in Rechnung gestellt, aber sie können diese bei ihrer Pflegekasse zur Erstattung einreichen – im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Abgesehen von diesen speziellen Transporten zu Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege halten viele Kommunen und Städte auch alternative Fahrdienstleistungen bereit, etwa zum Einkaufen oder für die Fahrt zum Friedhof.

Tipp
Hier finden Sie einen passenden Besuchs- und Begleitdienst

Sie würden gerne einen Besuchs- und Begleitdienst engagieren? Dann suchen Sie entweder im Internet nach Online-Vermittlungsplattformen, sprechen mit dem Seniorenbüro Ihrer Stadt oder nutzen Sie den Service von pflege.de zur Suche von Betreuungsangeboten.

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Erstelldatum: 6102.80.71|Zuletzt geändert: 3202.50.42
(1)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Pflegeversicherung § 43b SGB XI Inhalt der Leistung
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/43b.html (letzter Abruf am 07.07.2021)
(2)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Pflegeversicherung § 53b SGB XI Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben zusätzlicher Betreuungskräfte
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/53b.html (letzter Abruf am 07.07.2021)
(3)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Pflegeversicherung § 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45a.html (letzter Abruf am 07.07.2021)
(4)
Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Pflegeversicherung § 45b SGB XI Entlastungsbetrag
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html (letzter Abruf am 07.07.2021)
(5)
Evangelischen Kranken- und Alten-Hilfe e.V. (eKH)
www.ekh-deutschland.de/ (letzter Abruf am 07.07.2021)
(6)
Bildquelle
© Careship
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