Definition: Langzeitpflege
Langzeitpflege ist der Oberbegriff für „sämtliche Pflegemaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer erbracht werden.“ So definieren es die Wissenschaftliche Dienste des Bundestages in einer Information für die Abgeordneten. (1) Langzeitpflege hat demnach die Bedeutung von dauerhafter Pflege. Verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung stellen Langzeitpflege in Deutschland sicher. Sie werden im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. (2)
Von der kurzzeitigen Pflege zur Langzeitpflege
Der Pflegefall tritt oft plötzlich ein: Unfall oder schwere Krankheit reißen den Partner aus dem gewohnten Leben. Der Zustand des bereits geschwächten Vaters verschlechtert sich nach einer Operation. Oder die Mutter ist von heute auf morgen zu schwach zum Gehen. Sie alle brauchen akute Hilfe.
Als Angehörige dürfen Sie sich für diese Akutpflege vom Arbeitgeber bis zu zehn Tage beurlauben lassen. In dieser Zeit können Sie sich um die Kranken kümmern und die notwendige Langzeitpflege organisieren. (3) Möchten Sie die Langzeitpflege selbst übernehmen, haben Sie arbeitsrechtlich zwei Möglichkeiten:
- 6 Monate Pflegezeit oder
- 24 Monate Familienpflegezeit.
Einzelheiten finden Sie in unserem Ratgeber Pflegezeitgesetz.
Unterschiede Akutpflege – Langzeitpflege
Was unterscheidet Langzeitpflege von der Akutpflege? Die folgende Tabelle schlüsselt es für Sie auf:
Häusliche Langzeitpflege
Etwa fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden im Dezember 2021 zu Hause gepflegt, wie das Bundesamt für Statistik Ende 2022 mitteilte. (4) Bei mehr als der Hälfte davon übernahmen Angehörige oder andere Pflegepersonen die Langzeitpflege. Ambulante Pflegedienste versorgten darüber hinaus mehr als 1 Millionen Pflegebedürftige in Privathaushalten.
Langzeitpflege durch Angehörige
Auch Sie stehen jetzt möglicherweise vor der Frage, ob Sie die Langzeitpflege zu Hause übernehmen können. Das ist nicht nur eine Sache der Zeit oder des Geldes, sondern auch der persönlichen Ressourcen. Zwar soll die Pflegeversicherung nach Paragraf 3 SGB XI vorrangig die Pflegebereitschaft von Angehörigen unterstützen. Doch nicht jeder ist für diese Aufgabe geeignet oder hat neben eigener Berufstätigkeit und Familie noch die Zeit zum Pflegen. Andererseits ist es für die Pflegebedürftigen wünschenswert, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Und Plätze im Pflegeheim sind rar.
Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege
Die Pflegeversicherung unterstützt die Langzeitpflege durch Angehörige mit verschiedenen Leistungen:
- Pflegegeld gibt es bei den Pflegegraden 2 bis 5. Das können die Pflegebedürftigen an ihre pflegenden Angehörigen oder andere Pflegepersonen, wie zum Beispiel Nachbarn, weitergeben.
- Den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro bekommen alle Pflegegrade. Er kann ebenfalls in die Langzeitpflege durch Angehörige investiert werden.
- Verhinderungspflege gewährt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2, wenn Sie als Pflegeperson verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder Kur. Es werden maximal 1.612 Euro pro Jahr erstattet.
Langzeitpflege ambulant
Sie dürfen sich bei der Pflege auch einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung holen oder sie ganz dem Pflegedienst überlassen. Für die Dienste der Profis können Pflegebedürftige Pflegesachleistungen beantragen – Geld, das allerdings nicht wie das Pflegegeld an die Pflegebedürftigen, sondern an den Pflegedienst gezahlt wird.
Es gibt die Pflegesachleistungen auch als Kombinationslösung mit dem Pflegegeld. Dann teilen sich Pflegedienst und Angehörige die Aufgaben der ambulanten Langzeitpflege.
Stationäre Langzeitpflege
Neben der häuslichen bildet die stationäre Pflege die zweite Säule der Langzeitpflege. Darunter fällt mehr als nur die vollstationäre Pflege. So gibt es stationäre Langzeitpflege-Einrichtungen, die zunächst die Angehörigen bei der häuslichen Pflege entlasten. Oder welche, die in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst dem pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, länger zu Hause zu leben.
Stationäre Langzeitpflege: Beispiele
- Frau Braun wird von ihrer Tochter zu Hause hingebungsvoll betreut. Um selbst Kraft zu tanken, fährt die Tochter für zwei Wochen in den Urlaub. Ihre Mutter wird in dieser Zeit im Pflegeheim versorgt – auf einem Kurzzeitpflegeplatz.
- Herr Wilhelm ist nach dem Tod seiner Frau einsam und traurig. Sein Sohn organisiert ihm einen Platz in der Tagespflege. An drei Tagen in der Woche geht er nun vom Frühstück bis zum Nachmittagskaffee dorthin, trifft Menschen und nimmt an verschiedenen Angeboten teil. Ein Pflegedienst kommt zusätzlich zu ihm nach Hause und hilft bei der Körperpflege.
- Frau Meier ist dement. Ihr Mann kümmert sich tagsüber gern um sie. Aber auch in der Nacht für sie da zu sein, geht über seine Kräfte. Deshalb bringt er sie gegen Abend in die Nachtpflege. Auf dieser Station übernehmen Pflegekräfte das kräftezehrende Abendritual und können mit dem veränderten Schlaf-Wach-Rhythmus von Frau Meier umgehen. Morgens kann ein ausgeruhter Herr Meier seine Frau dann wieder übernehmen.
- Herr Peters ist so schwer pflegebedürftig, dass er rund um die Uhr Betreuung braucht. Das können seine Angehörigen selbst mit Unterstützung eines Pflegedienstes nicht leisten. Er wird in die vollstationäre Langzeitpflege aufgenommen.
Kurzzeitpflege – Langzeitpflege
Wenn Pflegebedürftige auf einen Platz im Pflegeheim warten, werden sie manchmal vorübergehend auf einem Kurzzeitpflegeplatz untergebracht. Wird dann ein Zimmer auf Dauer frei, ziehen sie um. Umgangssprachlich heißt es dann, sie wechseln von der Kurzzeitpflege in die Langzeitpflege. Damit ist in diesem Fall eine stationäre Langzeitpflege gemeint.
Langzeitpflege an sich kann jedoch auch zu Hause erfolgen – durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst.
Unterschied Kurzzeitpflege – Langzeitpflege
- Kurzzeitpflege ist die Bezeichnung für eine bestimmte Versicherungsleistung. Langzeitpflege ist dagegen ein Oberbegriff für alle Leistungen der Pflegeversicherung, die der dauerhaften Pflege dienen.
- Ob Kurzzeitpflege oder Langzeitpflege – Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat. Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
- Kurzzeitpflege findet immer im Heim statt. Sie sorgt für Entlastung der Angehörigen, die zu Hause die Langzeitpflege übernehmen.
Kosten für die Langzeitpflege
Pflege ist teuer. Auch wenn die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, müssen die Betroffenen einiges selbst zahlen. Der Eigenanteil an den Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege lag im Januar 2023 laut Deutschem Verband der Ersatzkassen (DVEK) im Bundesdurchschnitt bei 1.139 Euro. (5) Damit sind nur die pflegerischen Leistungen abgedeckt.
Hinzu kommen in der stationären Langzeitpflege Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, manchmal auch eine Ausbildungsumlage. Insgesamt müssen Pflegeheimbewohner durchschnittlich 2.468 Euro im Monat selbst aufbringen. (6) Davon abgezogen wird noch ein Leistungszuschlag, den die Pflegeversicherung seit Anfang 2022 an die Pflegeheime zahlt. Je länger der Pflegebedürftige im Heim lebt, desto höher ist der Zuschuss: (7)
- 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei bis zu 12 Monaten
- 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 12 Monate
- 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten bei mehr als 24 Monate
- 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten mehr als 36 Monate
Auch für die Langzeitpflege zu Hause sind die Kosten meist höher als die Pflegesachleistungen. Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige bis zu 2.095 Euro pro Monat für die Dienste professioneller Pflegekräfte beantragen.
Finanzierung Langzeitpflege
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die dauerhafte Pflege zu finanzieren. Hier ein Überblick:
- Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung in Deutschland ist im Grunde eine Langzeitpflegeversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen in die gesetzliche, privat Krankenversicherte in die private Pflegeversicherung ein. Beide haben die gleiche Aufgabe: den Versicherten bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Allerdings übernehmen sie die Kosten für Langzeitpflege in Deutschland nur bis zu einem bestimmten Betrag. Was darüberhinaus geht, müssen die Versicherten selbst zahlen.
- Berufsgenossenschaft: Wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit der Grund für die Pflegebedürftigkeit sind, zahlt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Berufsgenossenschaft.
- Pflegezusatzversicherung: Viele Versicherungsunternehmen werben für private Zusatzversicherungen, um den Eigenanteil an der Langzeitpflege zu finanzieren.
- Sozialamt: Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, um die Kosten für Langzeitpflege zu decken, springt das Sozialamt ein. Betroffene können dort Hilfe zur Pflege beantragen.
- Angehörige: Ob Angehörige für die Langzeitpflege bezahlen müssen, hängt von ihrem Jahreseinkommen ab. So werden die Kinder von Pflegebedürftigen seit 2020 nur noch für Elternunterhalt herangezogen, wenn sie im Jahr mindestens 100.000 Euro brutto verdienen. Auch als Eltern von erwachsenen Pflegebedürftigen müssen sie nur noch ab diesem Einkommen für die Langzeitpflege zahlen. Ansonsten übernimmt das Sozialamt.
Wenn Kinder Langzeitpflege brauchen
Kinder brauchen immer Pflege – je jünger, desto mehr. Doch Kinder mit Behinderungen, schweren Krankheiten oder Entwicklungsstörungen haben oft einen Pflegebedarf, der über diese natürliche Pflegebedürftigkeit hinausgeht.
Vor allem die Eltern sind bei der Langzeitpflege ihres Kindes gefordert. Sie sollten wissen, dass es genau wie für die dauerhafte Pflege von Erwachsenen Pflegegeld für die Langzeitpflege eines Kindes gibt. Auch die weiteren Versicherungsleistungen entsprechen denen für Erwachsene:
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Stationäre Langzeitpflege
Langzeitpflege Kind: Voraussetzungen
Damit Pflegebedürftige Kinder Pflegeleistungen bekommen, müssen sie einen Pflegegrad haben. Wichtig zu wissen: Für jüngere Kinder gibt es ein paar Unterschiede gegenüber der Einteilung von Erwachsenen.
Langzeitpflege Baby: Kinder unter 18 Monaten werden pauschal immer einen Pflegegrad höher als Erwachsene eingestuft. Denn auch gesunde Babys sind auf Versorgung rund um die Uhr angewiesen – das ist die natürliche Pflegebedürftigkeit. Der Pflegeaufwand für ein krankes oder behindertes Kind ist entsprechend höher.
Langzeitpflege Kind: Bis zu einem bestimmten Alter entwickeln Heranwachsende erst die Fähigkeiten, die bei Erwachsenen vorausgesetzt werden. Deshalb werden Kinder unter elf Jahren mit Gleichaltrigen verglichen, um zu erkennen, welcher Pflegebedarf besteht.
Bei Kindern ab elf Jahren geht man davon aus, dass sie selbstständig essen, trinken, zur Toilette gehen und sich waschen können. Deshalb werden sie entsprechend den Kriterien für Erwachsene in Pflegegrade eingeteilt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Langzeitpflege?
Zur Langzeitpflege gehören alle pflegerischen Maßnahmen, die für eine Dauer von mindestens sechs Monaten oder länger notwendig sind. Langzeitpflege kann im Pflegeheim oder zu Hause geleistet werden.
Ab wann ist Langzeitpflege sinnvoll?
Sobald klar wird, dass ein Mensch nicht mehr allein seinen Alltag bewältigen kann, braucht er Langzeitpflege. Die Angehörigen sollten dann für den Betroffenen einen Pflegegrad beantragen, damit die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden können.
Was ist ambulante Langzeitpflege?
Ambulante Langzeitpflege wird von einem ambulanten Pflegedienst beim Betroffenen zu Hause geleistet. Im Gegensatz dazu findet die stationäre Langzeitpflege im Pflegeheim statt.
Was ist stationäre Langzeitpflege?
Stationäre Langzeitpflege wird im Pflegeheim geleistet. Dazu zählen die vollstationäre Langzeitpflege, die Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege.
Was kostet Langzeitpflege?
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber auf jeden Fall kostet Langzeitpflege mehr, als die Pflegeversicherung zahlt. Laut DVEK müssen Versicherte im Bundesdurchschnitt mit 2.468 Euro rechnen (Stand Januar 2023), die sie monatlich für die Pflege selbst aufbringen müssen.