Definition: Langzeitpflege – Was ist Langzeitpflege?
Der Begriff „Langzeitpflege“ ist nicht geschützt, daher gibt es keine allgemein gültige Definition. In Deutschland wird die Bezeichnung vor allem in der Umgangssprache verwendet und wird meist als Gegenstück zur Kurzzeitpflege verstanden. Die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung ist zeitlich auf maximal acht Wochen pro Jahr beschränkt. Sie kann entweder in akuten Krankheitssituationen in Anspruch genommen werden oder wenn pflegende Angehörige die Pflege zeitweise aussetzen müssen.
Im Gegensatz dazu besteht bei der Langzeitpflege ein länger anhaltender bzw. dauerhafter Pflegebedarf. So wird die Langzeitpflege im normalen Sprachgebrauch häufig mit der stationären Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung gleichgesetzt. Im Prinzip kann man mangels genauer Definition Langzeitpflege auch als eine dauerhafte ambulante Pflege zuhause verstehen. Doch in aller Regel schließt die Bezeichnung Langzeitpflege auch einen hohen Grad der Pflegebedürftigkeit mit ein, der eine 24 Stunden Pflege erfordert. pflege.de geht daher beim Begriff „Langzeitpflege“ von der dauerhaften Versorgung in einer stationären Einrichtung aus.
Langzeitpflege: Wer benötigt sie?
Beantwortet man die Frage danach, was Langzeitpflege ist, wie oben angeführt mit dauerhafter stationärer Pflege in einer entsprechenden Einrichtung, so ergibt sich daraus die Frage, wer Anspruch auf eine langfristige Unterbringung in einer Einrichtung mit Langzeitpflege-Angebot hat. Grundsätzlich ist eine stationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen dann erforderlich, wenn eine Versorgung im häuslichen Umfeld, durch ambulante Pflegedienste und/oder pflegende Angehörige nicht mehr möglich ist. Abhängig von der Eingruppierung in einen Pflegegrad erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse einen Zuschuss zu den Pflegekosten.
6 Anzeichen dafür, wann Sie als pflegender Angehöriger über Langzeitpflege nachdenken sollten
- Ihr Angehöriger droht zu vereinsamen und kann seinen Tagesablauf nicht mehr selbst organisieren.
- Die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst reicht nicht mehr für den Pflegebedarf Ihres Angehörigen aus.
- Die häusliche Umgebung und die fehlende Barrierefreiheit erschweren die ambulante Pflege.
- Ihr Angehöriger baut geistig und körperlich so stark ab, dass eine Eigen- oder Fremdverletzung nicht mehr auszuschließen ist.
- Sie fühlen sich der Pflege ihres Angehörigen nicht mehr gewachsen.
- Das Wohnumfeld des Betroffenen ist nicht für die von ihm benötigten Hilfsmittel geeignet.

Wenn Sie anhand der Checkliste zu dem Ergebnis kommen, dass eine stationäre Einrichtung sowohl für den Betroffenen als auch für Sie als Angehörigen eine Verbesserung und Entlastung der Pflegesituation darstellen kann, so scheint die Langzeitpflege die richtige Lösung für Ihren Pflegebedürftigen zu sein.
Langzeitpflege: Leistungen von stationären Einrichtungen im Überblick
Eine gute Langzeitpflege sollte grundsätzlich auf den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen ausgelegt sein. Bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung mit dem Schwerpunkt Langzeitpflege sollten Sie daher auf ein entsprechend ausgerichtetes Langzeitpflege-Konzept achten. Darin sollten Vorbeugungs- und Rehabilitationsmaßnahmen festgeschrieben sein. Der Pflegebedürftige soll durch eine aktivierende Pflege so weit wie möglich an Alltagsaktivitäten wie Körperpflege, Anziehen, Essen etc. beteiligt werden. Auch dem Punkt „medizinische Betreuung“ kommt in der Langzeitpflege ein wichtiger Stellenwert zu. Um die körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen in der Langzeitpflege zu fördern, eignen sich u. a. folgende Therapieformen:
- Ganzheitliche pflegetherapeutische Behandlung, z. B. nach dem Bobath-Konzept
- Ergotherapie zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit; in der Langzeitpflege auch im Sinne von Beschäftigungstherapie
- Physiotherapie
- Logopädie, z. B. zur Wiedererlangung der Sprechfähigkeit nach einem Schlaganfall
- Musik- und Tiertherapie
Kosten für die Langzeitpflege
In welchem Umfang die Kosten für Langzeitpflege von den Pflegekassen übernommen wird, hängt von der Eingruppierung des Betroffenen in einen Pflegegrad ab. Die Leistungen für stationäre Langzeitpflege nach aktuellen Sätzen im Überblick:
[*als Geldbetrag, der für die Erstattung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.]
Bis zum 31.12.2016 waren die Pflegestufen ausschlaggebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige für die stationäre Versorgung erhielten. Die Leistungssätze zum Vergleich mit den aktuellen Leistungen im Überblick:
Pflegeeinrichtungen in Deutschland