Pflegeanbietersuche
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Tages- oder Nachtpflege durch Pflege-Profis entlastet Angehörige
Haben zu Hause lebende Pflegebedürftige tagsüber oder nachts besonderen Pflegebedarf, den Angehörige nicht abdecken können, gibt es die Möglichkeit professionelle Tages- oder Nachtpflege in einer besonderen Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Meist betreiben ambulante Pflegedienste solche Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtungen, holen die Patienten von zu Hause ab und bringen sie wieder zurück. Allerdings berechnen sie für den Transport Fahrtkosten.
Für Tages- oder Nachtpflege zahlen die Pflegekassen nachweislich Pflegebedürftigen mit Pflegestufe I monatlich 450 Euro, mit Pflegestufe II 1.100 Euro und mit Pflegestufe III 1.550 Euro.
Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, werden die Leistungen dieses Dienstes weiterhin über Sachleistungen finanziert. Der Versicherte erhält bei Tages- oder Nachtpflege zusätzlich aber nur die Hälfte der oben genannten Tagespflege-Zuschüsse aus der Pflegekasse – aktuell also 225, 550 oder 775 Euro monatlich bei Pflegestufe I, II oder III.
Während die Pflegekassen nur die Pflegekosten bei Tages- bzw. Nachtpflege bezuschussen, muss der Pflegeversicherte darüber hinaus gehende Pflegekosten, sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung selbst aufbringen. Anteilige Investitionskosten der Tagespflegeeinrichtung müssen nur nicht körperlich Pflegebedürftige, aber Hilfs- und Betreuungsbedürftige wie Demenzkranke (Pflegestufe 0) selbst aufbringen.
Zur eigenen Entlastung können Angehörige ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zum Beispiel an Wochenenden oder bei wichtigen anderen eigenen Verpflichtungen vorübergehend in einer Tagespflegeeinrichtung versorgen lassen.
Verhinderungspflege bei Urlaub oder Krankheit Angehöriger
Wollen pflegende Angehörige Urlaub machen oder erkranken selbst, kann das pflegebedürftige Familienmitglied die so genannte Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause in Anspruch nehmen. Für Verhinderungspflege zahlen Pflegekassen höchstens 1.550 Euro an 28 Tagen im Jahr. Mehr dazu lesen Sie hier: Verhinderungspflege
Sollten Sie noch Fragen rund um die Themen „Tagespflege und Nachtpflege“ haben, wenden Sie sich an das geschulte Beratungsteam von www.pflege.de, das Ihnen gerne weiterhilft. Online über das Internet oder telefonisch unter der oben angegebenen Telefonnummer können Sie es montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr und am Wochenende von 9 bis 19 Uhr erreichen.
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss.


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