Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Pflegefinanzierung. Das umfasst die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe und den Elternunterhalt.
Die Pflegeversicherung gehört seit 1995 zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Sie sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab und regelt die Pflegefinanzierung. Vor der Einführung mussten die Pflegebedürftigen und ihre Familien oder die Sozialhilfe für die Gesamtkosten der Pflege aufkommen. Jetzt übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherungen sowie privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen bis zu einer bestimmten Grenze die Pflegefinanzierung der benötigten Hilfeleistungen. Muss diese Grenze überschritten werden, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Neuheiten des Pflegegesetzes 2012

2012 wurden etliche Änderungen im Pflegegesetz vorgenommen. Informieren Sie sich hier über gestiegene Pflegegeldsätze und das neue Familienpflegezeitgesetz.
Weiterlesen ...Antrag bei Pflegekasse
Hier finden Sie Informationen zum Antrag bei der Pflegekasse zur Feststellung der Pflegestufe.
Weiterlesen ...Gesetzliche Pflegeversicherung
Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die Teil der Krankenversicherung ist.
Weiterlesen ...Private Pflegeversicherung
Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Deren Leistungen stellen wir Ihnen hier vor.
Weiterlesen ...Pflegezusatzversicherung
Neben der Pflichtpflegeversicherung können Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Weiterlesen ...Kombinationsleistung
Wie Pflegeleistung und Pflegegeld kombiniert werden können, erfahren Sie unter dem Punkt Kombinationsleistung.
Weiterlesen ...Antrag auf Sozialhilfe
Wenn die Kosten der Pflege über andere Leistungen nicht gedeckt sind, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Weiterlesen ...Elternunterhalt
Die Kinder des Pflegebedürftigen sind unter bestimmten Umständen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Hier finden Sie Informationen darüber.
Weiterlesen ...Umkehrhypothek
Auch über eine Umkehrhypothek kann Pflege finanziert werden. Wie sie funktioniert, finden Sie hier.
Weiterlesen ...Pflegegeld
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zum Pflegegeld, das Pflegebedürftigen gezahlt wird, wenn sie in häuslicher Umgebung gepflegt werden.
Weiterlesen ...Anspruch auf einen Heimplatz?
Kann jeder, der die Betreuung in einem Pflegeheim wünscht, auch ein Zimmer beziehen? Hier finden Sie die Antwort.
Weiterlesen ...Pflegeberatung
Hier finden Sie Informationen über das Recht und den Umfang der Pflegeberatung.
Weiterlesen ...Pflegeleistungsergänzungsgesetz
Auch für Personen, denen keine Pflegestufe zugewiesen wurde und die trotzdem Betreuungsbedarf haben, kann es Leistungen geben. Mehr dazu finden Sie hier.
Weiterlesen ...Verfügung und Vollmachten
Im Alter kommt es dazu, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Um ihnen diese abzunhemen, können vorher Verfügungen und Vollmachten ausgefüllt werden.
Weiterlesen ...Formulare
Hier finden Sie Erklärungen, Tipps und Formularvorlagen für verschiedene Anträge, die für die Pflege älterer Menschen relevant sind.
Weiterlesen ...pflege.de Magazin Suche:
Die kostenlose pflege.de Beratungs-Hotline
Lassen Sie sich persönlich beraten!
Rückruftermin vereinbaren!Oder nutzen Sie unsere kostenlose Beratungs-Hotline:
0800 2424 1212
Mo-Fr von 8 bis 20 Uhr für Sie
erreichbar. Sofortiger Rückruf
auch am Wochenende.
Pflegeanbieter Suche:
Rechtliche Fragen
Auf dieser Seite beleuchten wir juristische Fragestellungen rund um das Thema Pflege, die allerdings nur einen ersten abstrakten Überblick geben sollen und nicht die erforderliche rechtliche Prüfung des Einzelfalls ersetzen, die durch einen Anwalt erfolgen muss: „Gibt es einen Anspruch auf einen Pflegeplatz?“, „Welche Änderungen gibt es im Pflegegesetz?“ oder „Was kostet Pflegeberatung und welche Themen umfasst sie?“. Außerdem bieten wir einen Überblick über Verfügungen und Vollmachten. General- und Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen regeln mit unterschiedlichem Ausmaß die Versorgung der Pflegebedürftigen, wenn diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Darüber hinaus stellen wir Formulare zur Verfügung, die Sie für Ihre Anträge zur Pflegestufenfeststellung, Sozialhilfe oder für den Schwerbehindertenausweis nutzen können. Wie bereits angeklungen, handelt es sich bei den Texten und Formularen nicht um eine Rechtsberatung. Bei speziellen Fragen und Einzelfällen kontaktieren Sie daher bitte Ihren Anwalt.















Ihre Daten werden gespeichert...