Der Pflege-Bahr: Private Pflegevorsorge mit staatlichem Zuschuss

Pflege-Bahr

Die gesetzliche Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung deckt im Pflegefall nur einen Teil der anfallenden Kosten ab – ein Gedanke, der viele Menschen beunruhigt. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich weiter absichern. Und das sogar mit staatlicher Förderung: Bei Pflege-Bahr-Versicherungen bezuschusst der Staat Ihre Beiträge mit monatlich fünf Euro.

pflege.de erklärt, welche Versicherungen gefördert werden, wie der Zuschuss funktioniert und für wen sich eine Pflege-Bahr-Versicherung lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Pflege-Bahr: Definition

Beim Pflege-Bahr handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro pro Monat zu einer zusätzlichen und somit freiwilligen Pflege-Tagegeldversicherung. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Versicherungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Solche Versicherungen heißen oft einfach „Pflege-Bahr-Versicherungen“.(1)

Bei einer Pflege-Bahr-Versicherung handelt sich immer um eine Pflege-Tagegeld-Versicherung. Das heißt, dass die Versicherung im Pflegefall einen vereinbarten festen Geldbetrag für jeden Pflegetag zahlt. Der Betrag ist vom Pflegegrad und den vereinbarten Konditionen abhängig.(1)

Benannt ist der Pflege-Bahr nach dem ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, der die Gesetzesinitiative eingebracht hat. Eingeführt wurde der Zuschuss zur privaten Pflegevorsorge im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes am 01.01.2013.

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Was zeichnet Pflege-Bahr-Versicherungen aus?

Der staatliche Zuschuss zur Pflegezusatzversicherung ist an einige Bedingungen geknüpft. Nur wenn diese erfüllt sind, handelt es sich um eine Pflege-Bahr-Versicherung. Darüber hinaus können die Anbieter ihre Angebote individuell gestalten und ergänzen.

Eigenschaften von Pflege-Bahr-Versicherungen:(1)

  • Der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers darf keine Rolle spielen. Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen sind unzulässig, ebenso wie Leistungsausschlüsse. Allerdings dürfen Sie zum Zeitpunkt des Antrags noch niemals Pflegeleistungen bezogen haben.(2)
  • Ihr Beitrag muss pro Monat bei mindestens zehn Euro liegen (ohne den Förderzuschuss von fünf Euro). Ihre Beiträge müssen Sie auch dann noch zahlen, wenn Sie bereits pflegebedürftig sind und Leistungen erhalten.
  • Die Höhe der Versicherungsprämien richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und den Konditionen des Versicherungsunternehmens.
  • Die Versicherung muss für jeden Pflegegrad individuelle Leistungen vorsehen (mindestens 60 Euro bei Pflegegrad 1 bis hin zu mindestens 600 Euro bei Pflegegrad 5). Es muss sich dabei um Pflegetagegeld handeln, das monatlich ausbezahlt wird.
  • Die Höhe der Leistungen darf bei Versicherungsabschluss nicht höher sein als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im jeweiligen Pflegegrad.
  • Die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht der Versicherung beträgt maximal fünf Jahre.(3)
  • Die Abschlusskosten sind begrenzt und Versicherungen verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht, also das Recht, Ihnen innerhalb der ersten drei Jahre den Vertrag mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen.
  • Sie können den Vertrag bis zu drei Jahre lang ruhen lassen oder mit einer dreimonatigen Frist kündigen, wenn sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten.

Anders als bei anderen privaten Versicherungen müssen Sie als Versicherter beim Pflege-Bahr nur wenige formale Voraussetzungen erfüllen. Damit will der Gesetzgeber auch für Menschen mit Vorerkrankungen oder geringem Einkommen eine private Pflegevorsorge ermöglichen.

Keine Gesundheitsprüfung

Die meisten ungeförderten Pflegezusatzversicherungen setzen eine Gesundheitsprüfung voraus. Dabei müssen Sie einen bestimmten Fragebogen wahrheitsgemäß beantworten. Die Versicherung errechnet dann das individuelle Risiko für Ihren Pflegefall und passt die Beiträge an – oder lehnt den Antrag ab.

Das hat zur Folge, dass die private Pflegevorsorge für einige Menschen extrem teuer oder gar unmöglich wird. Gerade diese Menschen können immer auf eine Pflege-Bahr-Versicherung zurückgreifen, weil es hier keine Gesundheitsprüfung geben darf.(1)

Im Klartext heißt das: Egal welche Vorerkrankungen und welche möglicherweise gesundheitsschädlichen Angewohnheiten Sie haben – eine Pflege-Bahr-Versicherung können Sie trotzdem abschließen. Sie dürfen nur noch nie Pflegeleistungen bezogen haben.

Beitragshöhe hängt nur vom Alter ab

Da die Anbieter den Gesundheitszustand nicht berücksichtigen dürfen, orientieren sich die Beiträge nur am Alter. Außerdem dürfen volljährige Personen mit einer gesetzlichen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) nicht vom Anbieter abgelehnt werden.(1)

Die Beiträge für eine Pflege-Bahr-Versicherung sind also von Ihrem aktuellen Alter und den individuellen Konditionen der Anbieter abhängig. Je früher Sie eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge für Sie.

Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Beiträge freiwillig höher festzusetzen, um dadurch die Leistungen im Pflegefall zu erhöhen. Das müssen Sie jedoch beim Vertragsabschluss tun. Später können Sie Ihre Beiträge nicht mehr gezielt erhöhen oder reduzieren.

Tipp
Dynamisierung nach Inflationsrate möglich

Sie können beim Abschluss eine Dynamisierung der Beiträge und Leistungshöhen vereinbaren. Dann werden Ihre Beiträge und Ihre Ansprüche regelmäßig an die aktuelle Inflationsrate angepasst. Darüber hinaus dürfen die Beiträge beim Pflege-Bahr nicht angepasst werden.(1)

Fünf Jahre Wartezeit

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach dem Abschluss der Versicherung, in der Sie Beiträge zahlen aber noch keine Leistungen in Anspruch nehmen können. Der Gesetzgeber gibt vor, dass diese Wartezeit maximal fünf Jahre betragen darf.(3) Die meisten Anbieter nutzen leider die maximale Wartezeit.

Es gibt aber eine gesetzlich festgelegte Ausnahme: Wenn die Pflegebedürftigkeit während der Wartezeit in Folge eines Unfalls eintritt, können Sie sofort Leistungen beanspruchen.

Info
Was passiert bei Pflegebedürftigkeit in der Wartezeit?

Wenn Sie (nicht durch einen Unfall) bereits während der Wartezeit pflegebedürftig werden, erhalten Sie zunächst leider keine Leistungen. Das ändert sich direkt nach dem Ablauf der Wartezeit.

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Leistungen von Pflege-Bahr-Versicherungen

Entscheidend für den Auszahlungsbeginn von Leistungen ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Dabei folgt die Pflege-Bahr-Versicherung der Einstufung in einen Pflegegrad durch die jeweilige gesetzliche oder private Pflegeversicherung.

Die konkreten Leistungen können, ebenso wie die Beiträge, von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Vergleichen lohnt sich also. Allerdings gibt es gesetzliche Mindestleistungen, die jede Pflege-Bahr-Versicherung erfüllen muss.(1)

Mindestumfang der Pflege-Bahr-Leistungen

Pflegegrad Mindestleistung
Pflegegrad 1 60 Euro pro Monat
Pflegegrad 2 120 Euro pro Monat
Pflegegrad 3 180 Euro pro Monat
Pflegegrad 4 240 Euro pro Monat
Pflegegrad 5 600 Euro pro Monat

Wenn Sie aus Ihrer Pflege-Bahr-Versicherung Geld erhalten, können Sie darüber frei verfügen. Sie müssen keinen Nachweis darüber erbringen, für welche pflegerischen Maßnahmen Sie es verwenden.

Tipp
Mindestleistung deckt nicht alle Kosten

Die Mindestleistung beim Pflege-Bahr deckt, auch in Kombination mit den Leistungen Ihrer sozialen Pflegeversicherung, in der Regel nicht die tatsächlichen Kosten im Pflegefall. Denken Sie daran, wenn Sie Ihre persönliche Beitrags- und Leistungshöhe wählen.

Pflege-Bahr: Kosten und staatliche Förderung

Die staatliche Förderung von fünf Euro pro Monat bekommen Sie nur, wenn Sie mindestens zehn Euro pro Monat selbst einzahlen. Das ist also das absolute Minimum.(1) Anbieter können auch höhere Mindestbeiträge festlegen, dabei sind keine Grenzen gesetzt.

Je älter Sie beim Vertragsabschluss sind, desto höher sind die Beiträge für eine Pflege-Bahr-Versicherung. Die staatliche Förderung macht dann einen immer kleineren Anteil der insgesamt eingezahlten Summe aus.

Deshalb nimmt der Nutzen der staatlichen Förderung ab, je älter Sie beim Vertragsabschluss sind. Mit zunehmendem Alter steigt also die Chance, dass andere Pflegezusatzversicherungen ohne Förderung gleichwertige oder bessere Konditionen für Sie bieten.

Info
Rechenbeispiel: Anteil des Zuschusses nach Alter

Ein Beispiel: Schließen Sie eine Pflege-Bahr-Versicherung mit 25 ab, zahlen Sie ungefähr 10 Euro pro Monat ein und erhalten zusätzlich 5 Euro staatliche Förderung. Der Zuschuss beträgt ein Drittel der insgesamt 15 Euro, die Sie einzahlen.

Schließen Sie die Pflege-Bahr-Versicherung mit 50 ab, zahlen Sie ungefähr 45 Euro pro Monat ein und erhalten zusätzlich 5 Euro staatliche Förderung. Der Zuschuss beträgt jetzt nur noch ein Zehntel der insgesamt 50 Euro, die Sie einzahlen.

So erhalten Sie die staatliche Förderung

Formal gesehen müssen Sie den Zuschuss zu Ihrer Pflege-Bahr-Versicherung beantragen. In der Praxis übernimmt das üblicherweise das Versicherungsunternehmen, bei dem Sie den Vertrag abschließen. Pro Person kann nur eine Pflege-Bahr-Versicherung gefördert werden.

Der Zuschuss wird dann von der Zulagenstelle direkt an die Versicherung gezahlt. Da die staatliche Zulage nur einmal im Jahr ausbezahlt wird, gehen die Versicherungsunternehmen über das Jahr hinweg in Vorleistung, bis die Zulagenstelle den Sammelbetrag am Ende des Kalenderjahres überweist.

Vor- und Nachteile einer Pflege-Bahr-Versicherung

So attraktiv die staatliche Förderung auch sein mag – besonders hoch ist sie eigentlich nicht. Gerade wenn Sie aufgrund Ihres Alters hohe Eigenbeiträge beim Pflege-Bahr in Kauf nehmen müssten, stellt sich die Frage, ob diese Form der Pflegevorsorge für Sie die ideale Wahl ist.

pflege.de fasst die Vor- und Nachteile beim Pflege-Bahr für Sie zusammen, damit Sie die richtige Entscheidung treffen können.

  • Jährlich 60 Euro Zuschuss vom Staat
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse
  • Leistungen sind nicht zweckgebunden
  • Vertrag kann bei finanziellen Problemen vorübergehend ruhen
  • Bis zu fünf Jahre Wartezeit
  • Hohe Beiträge bei Abschluss im Alter
  • Versicherungsschutz kann nachträglich nicht erhöht werden
  • Bei Kündigung verfallen alle Beiträge

Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie unbedingt konkrete Angebote von verschiedenen Versicherungen einholen und diese vergleichen. Lassen Sie sich bei einem Versicherungsexperten persönlich beraten oder nutzen Sie Vergleichsrechner im Internet.

Tipp
Setzen Sie die Beiträge nicht zu hoch an

Wenn Sie Ihre Pflege-Bahr-Versicherung kündigen, gehen Ihnen alle bereits gezahlten Beiträge verloren. Setzen Sie Ihre monatlichen Beiträge also lieber nicht zu hoch an. Um Ihren Versicherungsschutz später zu erhöhen, können Sie ergänzend eine weitere Versicherung abschließen.

Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll?

Besonders sinnvoll ist der Pflege-Bahr für Menschen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen bei anderen Pflegezusatzversicherungen sehr hohe Beiträge zahlen müssten oder gar keine andere Versicherung abschließen können.

Wenn Sie nicht zu dieser Gruppe gehören, sollten Sie im Vorhinein sorgfältig vergleichen. Es kann sein, dass Ihnen eine andere Pflegezusatzversicherung ohne staatlichen Zuschuss höhere Leistungen für Ihre Beiträge bietet. Denn dann fallen viele der gesetzlichen Rahmenbedingungen beim Pflege-Bahr weg.

Vielleicht wollen Sie sich sowieso lieber mit einer Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung absichern, statt mit einer Pflegetagegeldversicherung wie beim Pflege-Bahr? Erfahren Sie mehr über dieses Thema im pflege.de Ratgeber Pflegezusatzversicherungen.

Pflege-Bahr: Beiträge sind steuerlich absetzbar

Ihren Eigenanteil der Beiträge für eine geförderte Pflegezusatzversicherung können Sie gemäß Paragraf 10 des Einkommensteuergesetzes steuerlich geltend machen. Die Beiträge gehören zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen.(4)

Dafür müssen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung die entsprechenden Nachweise erbringen. Einige Versicherungsgesellschaften stellen für diesen Zweck entsprechende Belege aus.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Pflege-Bahr?

Als Pflege-Bahr bekannt ist die staatliche Förderung für private Pflegezusatzversicherungen handeln. Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass es keine Gesundheitsprüfung geben darf. Die Förderung liegt bei 5 Euro pro Monat, wobei Versicherungsnehmer mindestens 10 Euro pro Monat selbst einzahlen müssen.

Ist der Pflege-Bahr sinnvoll oder nicht?

Das hängt davon ab, welche Angebote Sie bei anderen Pflegezusatzversicherungen bekommen könnten. Für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ist es sehr teuer oder ganz unmöglich, eine andere Versicherung abzuschließen – dann ist der Pflege-Bahr der einzige Weg zur privaten Pflegevorsorge.

Wann lohnt sich eine Pflege-Bahr-Versicherung?

Nur weil eine Pflege-Bahr-Versicherung mit 5 Euro pro Monat gefördert wird, ist sie nicht automatisch immer die beste Wahl. Sie sollten für Ihren persönlichen Fall verschiedene Pflegezusatzversicherungen von verschiedenen Anbietern vergleichen und sich dann entscheiden.

Was kostet eine Pflege-Bahr-Versicherung?

Der Mindestbeitrag liegt bei 10 Euro pro Monat. Je älter Sie beim Vertragsabschluss sind, desto höher fallen die Beiträge aus. Wenn Sie außerdem eine Dynamisierung vereinbart haben, passen sich die Beiträge (und die Leistungen) im Lauf der Jahre an die Inflationsrate an.

Wer hat Anspruch auf eine Pflege-Bahr-Versicherung?

Jede Person mit einer gesetzlichen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV), die mindestens 18 Jahre alt ist und noch nie Pflegeleistungen erhalten hat, hat Anspruch auf eine Pflege-Bahr-Versicherung. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erlaubt.

Kann man eine Pflege-Bahr-Versicherung kündigen?

Ja, eine Kündigung ist unter Einhaltung der festgelegten Fristen möglich. Aber nicht ratsam, denn bei einer Kündigung verlieren Sie alle Beiträge, die Sie eingezahlt haben und Ihre Leistungsansprüche.

Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten und Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, können Sie den Pflege-Bahr-Versicherungsvertrag für bis zu drei Jahre ruhen lassen und müssen in dieser Zeit keine Beiträge zahlen. Alternativ oder anschließend können Sie auch sofort kündigen.

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Erstelldatum: 7102.50.9|Zuletzt geändert: 3202.90.91
(1)
Bundesministerium der Justiz (2022): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 127 Pflegevorsorgezulage; Fördervoraussetzungen
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/127.html (letzter Abruf am 27.03.2023)
(2)
Bundesministerium der Justiz (2022): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 126 Zulageberechtigte
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/126.html (letzter Abruf am 27.03.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (2022): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/129.html (letzter Abruf am 27.03.2023)
(4)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Einkommensteuergesetz (EstG) - § 10
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html (letzter Abruf am 27.03.2023)
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