Förderprogramme aller Bundesländer zur Wohnraumanpassung

Förderprogramme zur Wohnraumanpassung der Bundesländer

Eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder ein Treppenlift machen das Zuhause sicherer, kosten aber schnell mehrere tausend Euro. Die gute Nachricht: Wer seine Wohnung altersgerecht oder barrierefrei umbauen möchte, muss die Kosten oft nicht allein stemmen. Neben der Pflegekasse gibt es je nach Bundesland weitere Unterstützungsmöglichkeiten.

Doch welche Förderung gibt es in Ihrem Bundesland? Können Sie sie nutzen? Und was sollten Sie vor dem Antrag wissen? Alle Programme im Detail finden Sie in unserem Förderüberblick zum kostenlosen Download.

Inhaltsverzeichnis

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Förderprogramme der Bundesländer im Überblick

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme für den barrierefreien oder altersgerechten Umbau. Sie unterscheiden sich teils deutlich: bei der Art der Förderung ebenso wie bei den Voraussetzungen.

Welche Programme es in Ihrem Bundesland gibt, wie hoch die Förderung ausfällt und ob sie aktuell verfügbar ist, zeigt unser kostenloser Förderüberblick für alle 16 Bundesländer.

Bonus
Förderungen zur Wohnraumanpassung in Ihrem Bundesland
  • Zuschüsse und Darlehen der Bundesländer mit Konditionen
  • Voraussetzungen und wofür man die Förderung nutzen kann
  • Förderbegriffe einfach erklärt

Zuständige Förderstellen

Im Rahmen einer umfangreichen Recherche konnten wir folgende Förderstellen im jeweiligen Bundesland ausfindig machen (Stand: September 2026):

Bundesland Zuständige Förderstelle
Baden-Württemberg L-Bank
Bayern Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Berlin Investitionsbank Berlin (IBB)
Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Bremen Amt für Soziale Dienste, Zentrale Fachstelle Wohnen
Hamburg Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Mecklenburg-Vorpommern Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
Niedersachsen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Nordrhein-Westfalen NRW.BANK
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Saarland Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Sachsen Sächsische Aufbaubank (SAB)
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Thüringen Thüringer Aufbaubank

Was bedeutet Wohnraumanpassung?

Mit Wohnraumanpassung sind bauliche Veränderungen gemeint, die ein bestehendes Zuhause an die Bedürfnisse seiner Bewohner anpassen. Etwa wenn die Beweglichkeit im Alter nachlässt oder eine Pflegebedürftigkeit eintritt. Typische Beispiele sind der Umbau von Wanne zur Dusche, breitere Türen oder ein Treppenlift.

Im Zusammenhang mit dem Umbau begegnen Ihnen oft drei Begriffe, die nicht dasselbe meinen:

  • Barrierefrei: Der Begriff ist gesetzlich festgelegt. Barrierefrei ist etwas dann, wenn Menschen mit Behinderung es ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe finden, erreichen und nutzen können. Was das für eine Wohnung konkret bedeutet, beschreibt die Norm DIN 18040-2, zum Beispiel mit Vorgaben zu Bewegungsflächen, Türbreiten und Sanitärräumen.
  • Barrierearm oder barrierereduziert: Diese Begriffe sind gesetzlich nicht definiert. Sie werden meist verwendet, wenn Hindernisse verringert, aber nicht alle Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt werden.
  • Altersgerecht: Auch dieser Begriff ist nicht verbindlich festgelegt. Er beschreibt allgemein ein Zuhause, das auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet ist.

Wichtig für Ihre Planung: Einige Förderprogramme setzen voraus, dass die Umbauten die Vorgaben der DIN 18040-2 erfüllen. Welche Anforderungen die Norm im Einzelnen stellt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Barrierefreiheit.

Treppenlift: Wird er von den Ländern gefördert?

Wenn die Beweglichkeit nachlässt, können Treppen im eigenen Zuhause zum Hindernis werden. Ein Treppenlift kann hier viel Sicherheit zurückgeben.

In mehreren Bundesländern ist der Treppenlift ausdrücklich als förderfähige Maßnahme genannt. In anderen wird er nur in begründeten Einzelfällen gefördert oder fällt allgemein unter Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen.

Welche Arten von Treppenliften es gibt und worauf Sie beim Kauf achten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Treppenlift.

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Barrierefreies Bad: Welche Förderungen sind in den Bundesländern möglich?

Im Badezimmer können hohe Wanneneinstiege, enge Duschen oder fehlende Haltegriffe den Alltag erschweren. Die gute Nachricht: Maßnahmen im Bad gehören bei vielen Landesprogrammen zu den förderfähigen Umbauten.

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • der Umbau der Badewanne zur bodengleichen Dusche
  • der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen
  • der Abbau von Schwellen und mehr Bewegungsfläche im Bad

Auch einzelne Städte haben eigene Förderprogramme, die ausdrücklich den Badumbau einschließen. Wie viel Förderung Sie für Ihr Bad erhalten können, hängt vom Programm und von Ihrer persönlichen Situation ab. Wie Sie Ihr Badezimmer sicher und barrierefrei gestalten, lesen Sie in unserem Ratgeber zum barrierefreien Badezimmer.

Förderung mit Pflegegrad: Zuschuss der Pflegekasse

Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad? Dann kann die Pflegekasse Umbauten wie einen Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bezuschussen. Wie Sie den Zuschuss beantragen, lesen Sie in unserem Ratgeber zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

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Förderung auch ohne Pflegegrad möglich?

Ja, das geht. Viele Landesprogramme knüpfen an andere Voraussetzungen als einen Pflegegrad an. Sie sind deshalb besonders interessant, wenn Sie Ihr Zuhause frühzeitig und vorausschauend umbauen möchten.

Je nach Programm kommt es zum Beispiel darauf an,

  • ob Sie Eigentümer oder Mieter sind,
  • wie hoch Ihr Haushaltseinkommen ist,
  • ob eine Behinderung oder eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung vorliegt oder
  • ob eine Person im Haushalt ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Manche Landesprogramme setzen weder einen Pflegegrad noch eine Behinderung voraus. Andere verlangen dagegen einen bestimmten Grad der Behinderung oder einen Pflegegrad.

Tipp
Förderung über die KfW

Auch die staatliche Förderbank KfW unterstützt Barrierereduzierung sowie den altersgerechten Umbau. Welche Programme es gibt und was Sie bei der Antragstellung beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung.

Tipps vor der Antragstellung von Fördermitteln

Mit ein wenig Vorbereitung vermeiden Sie, dass eine Förderung am Ende an Formalien scheitert. Diese Punkte sollten Sie vor dem Umbau beachten:

  • Antrag vor Baubeginn stellen: Bei vielen Programmen muss der Antrag gestellt oder sogar bewilligt sein, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Teils dürfen Sie vorher auch noch keine Aufträge an Handwerker vergeben.
  • Verfügbarkeit prüfen: Fragen Sie vor der Planung nach, ob das Programm aktuell Anträge annimmt. Fördermittel können im Laufe des Jahres ausgeschöpft sein.
  • Kombination klären: Wenn Sie mehrere Förderungen nutzen möchten, klären Sie vorab, ob und wie sich diese kombinieren lassen.
  • Als Mieter den Vermieter einbinden: Für einen Umbau in einer Mietwohnung brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters – auch für die Förderung.
  • Technische Vorgaben beachten: Manche Programme fördern nur Umbauten, die bestimmte Normen erfüllen, etwa die DIN 18040-2.
  • Unterlagen aufbewahren: Heben Sie Rechnungen und Nachweise gut auf. Einige Programme schreiben eine lange Aufbewahrungsfrist vor.

Gute Anlaufstellen für Ihre Fragen sind die zuständige Landesförderbank, Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, das Landratsamt sowie eine Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Zuschüsse gibt es, um eine Wohnung altersgerecht umzubauen?

Mit anerkanntem Pflegegrad kann die Pflegekasse den Umbau bezuschussen. Außerdem gibt es Förderangebote der KfW, eigene Programme der Bundesländer und in einigen Regionen zusätzliche Hilfen von Städten und Gemeinden. Manche Landesprogramme zahlen Zuschüsse, andere vergeben günstige Darlehen.

Gibt es eine BAFA-Förderung für den barrierefreien Umbau?

Nein. Das BAFA fördert im Gebäudebereich Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, etwa an der Heizung oder der Gebäudehülle. Für den barrierefreien Umbau sind andere Stellen zuständig, zum Beispiel die Pflegekasse, die KfW oder die Förderstellen der Bundesländer.

Können auch Mieter eine Förderung erhalten?

In einigen Bundesländern ja. Meist brauchen Mieter dafür die Zustimmung ihres Vermieters. Andere Programme richten sich nur an Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Oft ist das möglich, etwa ein Landesprogramm und den Zuschuss der Pflegekasse. Die Regeln legt jedes Programm selbst fest. Manche Landesförderungen werden zum Beispiel erst nachrangig gewährt, wenn andere Hilfen bereits ausgeschöpft sind.

Muss ich die Förderung vor dem Umbau beantragen?

Bei vielen Programmen ja. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie Handwerker beauftragen oder mit dem Umbau beginnen.

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Erstelldatum: 6202.01.2|Zuletzt geändert: 6202.01.2
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