Definition „Mehrgenerationenhaus“
Vielleicht haben auch Sie schon irritiert zur Kenntnis genommen, dass es bei einem Mehrgenerationenhaus gar nicht ums gemeinsame Wohnen geht, sondern um eine Begegnungsstätte. Tatsächlich hält das Bundesfamilienministerium eine klare Definition für ein „Mehrgenerationenhaus“ bereit:
Ein Mehrgenerationenhaus ist ein offener Treffpunkt (oft von Trägern der freien Wohlfahrtspflege unterhalten) für alle Menschen in der Nachbarschaft.
Das Angebot ist daher auch sehr umfassend und besteht z. B. aus:
- Mittagstisch
- Betreuungs- und Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige
- Krabbelgruppen
- Kinder- und Hausaufgabenbetreuung
- Weiterbildungskurse für den (Wieder-)einstieg in den Beruf und
- Sprachkurse für Migranten.
Ein solches „Mehrgenerationenhaus“ soll das Leben in der Nachbarschaft nachhaltig und generationenübergreifend bereichern. Fast 20.000 Freiwillige sorgen deutschlandweit dafür, dass die Idee des „Miteinanders der Generationen“ funktioniert.
Definition „Mehrgenerationenwohnen“
Wenn Sie mit Ihren Kindern und Enkeln oder guten Freunden aus mehreren Generationen unter einem Dach wohnen, ist das zwar auch ein Mehrgenerationenhaus, aber eben nicht im Sinne der Politik. Die würde hier vom „Mehrgenerationenwohnen“ sprechen.
Das Mehrgenerationenwohnen verfolgt dabei wie das Mehrgenerationenhaus dasselbe Prinzip: Die gegenseitige Unterstützung von Jung und Alt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch das Konzept des Mehrgenerationenwohnens mit dem Begriff „Mehrgenerationenhaus“ gleichgesetzt.
Das Konzept Mehrgenerationenwohnen
Beim Mehrgenerationenwohnen leben Paare, Familien und Singles jeweils in ihrer eigenen Wohnung, sind aber doch (fast) jederzeit ansprechbar und unterstützen sich gegenseitig. Tatsächlich haben viele Menschen diese Idee und es gibt auch eine ganze Reihe erfolgreicher Wohnprojekte. Die Umsetzung ist dabei gar nicht so einfach, schließlich müssen viele unterschiedliche Interessen unter einen Hut gebracht werden.
Die sechs wichtigsten Punkte beim Mehrgenerationenwohnen sind:
- Bewohner – Wer macht mit?
- Wohnobjekt – Wie groß ist das Haus/die Wohnanlage?
- Lage – Wo liegt das Haus/die Wohnanlage? Müssen Sie evtl. in eine andere Stadt ziehen?
- Besitz – Mieten oder kaufen Sie die Immobilie?
- Kosten – Welche Kosten kommen auf Sie zu?
- Spielregeln – Sind Pflichten und Verantwortungen klar geregelt?
Wenn Sie mit gleichaltrigen Freunden und deren Kindern und Enkeln den Kauf eines Miethauses erwägen, können Sie Ihre Wohngemeinschaft frei gestalten. Aber Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass alle Dinge des täglichen Lebens – und vor allem die Kosten – klar geregelt sein müssen. Dazu zählen auch alltägliche Dinge wie
- Wer zahlt welche Reparaturen, Nebenkosten usw.?
- Was passiert, wenn jemand auszieht?
- Was tun bei Konflikten?
- Sind Aufgaben wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege und Winterdienst klar geregelt?
- Wenn Autos gemeinsam genutzt werden: Wer kümmert sich darum und wer trägt die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparatur usw.?
- Gibt es gemeinsame Räume und Nutzflächen?
- Wie viel Privatsphäre räumen sich die Parteien ein und wie kann diese durch Raumaufteilung und Verhaltensregeln garantiert werden?
Die Vor- und Nachteile von Mehrgenerationenhäusern
Ihr eigenes Mehrgenerationenhaus – Kosten
Vielleicht überlegen Sie, ob Sie Ihre Eltern in Ihr Haus aufnehmen oder gemeinsam ein Haus kaufen, in dem die Generationen zusammenleben. Das kann sich auch steuerlich lohnen. Wenn Kinder z. B. eine Immobilie kaufen und die Eltern darin eine abgeschlossene Wohnung mieten, hat das steuerliche Vorteile. Sie können dann einen Teil der Anschaffungs- und Renovierungskosten der Immobilie von der Steuer absetzen.
So oder so kann es sich für Familien lohnen, gemeinsam eine Immobilie zu erwerben und darin zusammen zu wohnen. Zwar müssen die Mieteinnahmen versteuert werden, aber die Kinder können als Eigentümer auch alle Aufwendungen, die mit Erwerb und Instandhaltung der vermieteten Wohnung anfallen, als Werbungskosten absetzen. Übersteigen diese Werbungskosten die eingenommene Miete, können diese Kosten als Verluste bei der Steuer geltend machen.
Folgende Kosten sind abzugsfähig:
- Kreditzinsen
- Renovierungsmaßnahmen
- Betriebskosten
- Abschreibung des Objekts: Je nach Alter 2 bis 2,5 Prozent der Anschaffungskosten (ohne Grundstück) pro Jahr
Mehrgenerationenhaus – Kosten
In vielen Städten gibt es inzwischen Häuser und Wohnanlagen, in denen mehrere Generationen gemeinsam wohnen. Vielleicht kommt diese Art des gemeinschaftlichen Wohnens auch für Sie in Frage? Oft steht hinter solchen Wohnprojekten eine Genossenschaft, die den Bau oder Umbau plant und sich auch um die gemeinsame Verwaltung kümmert. Diese Häuser oder Wohnanlagen bieten einige Vorteile, die für Sie vielleicht interessant sind:
- Barrierefrei Wohnen
- Ökologische Zielsetzungen
- Gegenseitige Hilfe
- Gemeinsame Organisation
Bedenken müssen Sie allerdings, dass die Kosten für eine Wohnung beim Mehrgenerationenwohnen etwas höher sind als die ortsübliche Miete, denn einige Posten kommen hier hinzu:
- Wenn Sie Mitglied in einer Genossenschaft werden, kann eine einmalige Einlage durchaus mehre tausend Euro betragen. Damit erwerben Sie Anteile an der Wohnanlage, die Sie im Regelfall vererben oder verkaufen können.
- Bei einem Neubauvorhaben müssen Sie bedenken, dass Sie anteilig auch für alle Bau- und Baunebenkosten verantwortlich sind.
- Sie tragen später neben den Nebenkosten Ihrer eigenen Wohnung auch anteilig jene für Gemeinschaftsräume, Gartenarbeiten und Dienstleistungen wie Reinigung, Hausmeisterdienste, etc.
Senioreneinrichtungen in Deutschland