Pflegebegleitung (PNOG)

Pflegebegleitung

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll ein neuer Anspruch auf Pflegebegleitung eingeführt werden. Die Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen fachlich unterstützen – zum Beispiel dabei, die Pflege zuhause zu organisieren, Angehörige zu entlasten und die Versorgung zu stabilisieren.

pflege.de erklärt, was Pflegebegleitung bedeutet, wer nach dem aktuellen Referentenentwurf Anspruch haben soll und wie sie sich von bisherigen Beratungsformen unterscheiden könnte.

Inhaltsverzeichnis

Ein Service von pflege.de
So berechnen Sie kostenfrei Ihren Pflegegrad
Pflegegrad berechnen

Definition: Was ist Pflegebegleitung?

Pflegebegleitung ist eine geplante neue Leistung der Pflegeversicherung. Sie soll laut Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ab dem 1. Januar 2028 starten.

Vorgesehen ist ein Anspruch auf präventionsorientierte, fachliche Begleitung und Unterstützung in der Pflege. Das bedeutet: Die Pflegebegleitung soll Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen unterstützen und die häusliche Versorgung stabilisieren.

Nach dem Referentenentwurf sollen mehrere bisherige Beratungsangebote in der neuen Pflegebegleitung in veränderter Form zusammengeführt werden: die Pflegeberatung nach Paragraf 7a, der Beratungseinsatz nach Paragraf 37 Absatz 3 und die Pflegeschulungen.

Wichtig: Die Pflegebegleitung ist bislang noch nicht geltendes Recht. Sie ist Teil des Referentenentwurfs zum PNOG.

Info
Was ist das PNOG?

PNOG steht für Pflegeneuordnungsgesetz, ein geplantes Gesetz, das die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, Leistungen neu strukturieren und die häusliche Pflege stärken soll. Der vorliegende Ratgeber bezieht sich auf den aktuellen Referentenentwurf. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte, Voraussetzungen oder Zeitpläne noch ändern.

Ein Service von pflege.de
Pflegegradrechner von pflege.de
Jetzt Pflegegrad berechnen!

Der Pflegegradrechner zeigt Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste Einschätzung des Pflegegrads auf.

  • Detaillierte Erfassung der Situation
  • Am Begutachtungsverfahren orientiert
  • Einfach & kostenlos

Warum soll Pflegebegleitung eingeführt werden?

Im Referentenentwurf zur Pflegereform begründet die Bundesregierung die Einführung der Pflegebegleitung damit, dass das heutige Beratungsangebot viele Menschen nicht ausreichend erreicht oder in komplexen Pflegesituationen nicht ausreicht. Dort heißt es: (1)

Das Leistungsrecht gilt vielfach als zu komplex; Beratungsansprüche sind zum Teil unbekannt, werden in der Umsetzung auf reine Information reduziert oder bleiben in komplexeren Pflegesituationen und bei Überforderung der häuslichen Pflege wirkungslos.

Mit der Pflegebegleitung soll deshalb ein neuer Anspruch auf fachliche Begleitung und Unterstützung in der häuslichen Pflege geschaffen werden.

Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen möglichst früh zu unterstützen, bevor sich Probleme in der häuslichen Pflege verfestigen oder Angehörige überlastet sind.

Die Pflegebegleitung soll dazu beitragen,

  • die gesundheitliche und pflegerische Situation zu verbessern,
  • die Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten
  • und pflegende Angehörige zu entlasten.

Wer hat Anspruch auf Pflegebegleitung?

Nach dem Referentenentwurf zum PNOG sollen Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, ab dem 1. Januar 2028 Anspruch auf Pflegebegleitung haben. Der Anspruch soll auch ihre pflegenden Angehörige einbeziehen.

Ein bestimmter Mindest-Pflegegrad wird im Referentenentwurf nicht genannt. Da die Pflegebegleitung aber auch bei den Leistungen für Pflegegrad 1 aufgeführt wird, wird sie vermutlich bereits mit dem niedrigsten Pflegegrad in Anspruch genommen werden können.

Vor der Feststellung einer Pflegebedürftigkeit ist im Entwurf kein Anspruch auf Pflegebegleitung vorgesehen. Im Vergleich dazu kann die heutige Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI unter bestimmten Voraussetzungen bereits früher genutzt werden, etwa nach Antragstellung oder bei erkennbarem Beratungsbedarf.

Experten-Tipp

Gerade vor dem ersten Antrag bestehen häufig viele Unsicherheiten. Nutzen Sie zunächst die verfügbaren kostenlosen Beratungsangebote. Wenn Sie darüber hinaus eine individuelle Begleitung bei der Antragstellung oder eine ausführliche Vorbereitung auf die Begutachtung wünschen, können Sie diese auch privat bei einem entsprechend qualifizierten Pflegeberater oder einem Pflegesachverständigen beauftragen. Die Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden.

Verena  Campbell
Selbstständige Pflegeberaterin und Pflegesachverständige

Ergänzend sieht der Reformentwurf für Versicherte vor Feststellung einer Pflegebedürftigkeit das geplante Pflege-Cockpit vor.

Info
Was ist das Pflege-Cockpit?

Das Pflege-Cockpit ist ein geplanter digitaler Zugang zu Informationen und Funktionen rund um die Pflegeversicherung. Nach dem Referentenentwurf sollen die Pflegekassen verpflichtet werden, diesen Zugang bereitzustellen. Pflegebedürftige und bevollmächtigte Personen sollen dort zum Beispiel Leistungen, Anträge, Empfehlungen aus der Begutachtung sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote einsehen können. (1)

Welche Aufgaben hat die Pflegebegleitung?

Laut Referentenentwurf soll die Pflegebegleitung helfen, die Pflege zuhause stabil zu organisieren.

Ziel ist es, die gesundheitliche und pflegerische Situation der pflegebedürftigen Person zu verbessern, ihre Selbständigkeit zu erhalten und pflegende Angehörige zu entlasten.

Info
Pflegebegleitung oder Alltagsbegleitung?

Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen: Pflegebegleitung ist nicht dasselbe wie Alltagsbegleitung. Alltagsbegleiter gehören aktuell zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Sie unterstützen zum Beispiel bei der Betreuung, Beschäftigung und Begleitung im Alltag oder bei hauswirtschaftsnahen Aufgaben. 

Zu den geplanten Aufgaben von Pflegebegleitern gehören unter anderem:

  • Pflegebedarf erkennen: Die Pflegebegleitperson soll den Unterstützungsbedarf erkennen, ermitteln und festhalten. Dabei soll sie auch die Ergebnisse der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst berücksichtigen.
  • Versorgung zuhause organisieren: Die Pflegebegleitung soll helfen, eine stabile Versorgung für die häusliche Pflege aufzubauen. Dafür sollen Angehörige, das Umfeld sowie erforderliche Sozialleistungen, aber auch medizinische, pflegerische und soziale Hilfen einbezogen werden.
  • Angehörige anleiten und entlasten: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen im Pflegealltag begleitet und fachlich angeleitet werden. Außerdem sollen Entlastungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
  • Prävention, Reha und Entlassung mitdenken: Die Pflegebegleitung soll dabei unterstützen, Empfehlungen aus der Pflegebegutachtung, aus dem Krankenhaus oder aus einer Reha in die häusliche Pflege zu übertragen.
  • Zu Hilfsmitteln beraten und bei Anträgen unterstützen: Die Pflegebegleitung soll zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln beraten und bei der Beantragung unterstützen.
  • Akutsituationen begleiten: In pflegerischen Akutsituationen soll die Pflegebegleitung unterstützen, bei Bedarf weitere Hilfen organisieren und bestimmte Einschätzungen zur weiteren Versorgung abgeben.
  • Fallmanagement: Bei besonderem Unterstützungsbedarf soll die Pflegebegleitung helfen, mehrere Hilfen und nächste Schritte besser aufeinander abzustimmen.
Info
Was ist Fallmanagement/ Case-Management?

Fallmanagement bedeutet: Die Pflegebegleitperson unterstützt intensiver, wenn die Pflegesituation zuhause besonders komplex ist. Sie hilft dann nicht nur mit Informationen weiter, sondern koordiniert die nächsten Schritte – zum Beispiel passende Leistungen, Anträge, Hilfsangebote oder Entlastungsmöglichkeiten.

Experten-Tipp

Wenn in einer Pflegesituation viele Probleme und Anforderungen gleichzeitig zusammenkommen, sollten pflegende Angehörige daran denken, im Rahmen der Pflegebegleitung nach einem Fallmanagement zu fragen. Gerade in schwierigen Phasen kann es eine große Entlastung sein, eine fachkundige Person an der Seite zu haben, die bei Anträgen, im Kontakt mit Behörden und bei der Suche nach passenden Unterstützungsangeboten hilft. Nutzen Sie diese Möglichkeit frühzeitig, bevor die Situation Sie überfordert.

Verena  Campbell
Selbstständige Pflegeberaterin und Pflegesachverständige

Wie läuft Pflegebegleitung ab?

Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person direkt nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades einen konkreten Termin für die Pflegebegleitung anbietet.

Der erste Termin soll dann in der häuslichen Umgebung stattfinden. Weitere Termine können vereinbart werden, wenn die Pflegebegleitperson sie aus fachlicher Sicht für sinnvoll hält und die pflegebedürftige Person damit einverstanden ist.

Expertenmeinung

Meiner Einschätzung nach bietet ein Erstbesuch in der Häuslichkeit viele Vorteile: Der Pflegebegleiter kann sich ein umfassenderes Bild machen. Außerdem kann er Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation wie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Hilfsmittel zielgerichteter empfehlen. Nach einem persönlichen Gespräch sind dann die folgenden Termine auch leichter als Telefonat und/oder Hausbesuch durchführbar. 

Verena  Campbell
Selbstständige Pflegeberaterin und Pflegesachverständige
Info
Pflicht zur Pflegebegleitung?

Wer das künftig geplante Entlastungsbudget bezieht, soll nach dem Referentenentwurf einmal jährlich eine Pflegebegleitung in der häuslichen Umgebung abrufen müssen. Wird die Beratung nicht abgerufen, kann das Entlastungsbudget gekürzt, im Wiederholungsfall sogar ganz gestrichen werden.

Auf Wunsch sollen die freiwillig wahrgenommenen Termine auch telefonisch oder digital möglich sein.

Außerdem sollen sich Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen auch unabhängig vom ersten Termin an die Pflegebegleitperson wenden können, wenn sie Begleitungs- oder Unterstützungsbedarf haben, beispielsweise in Akutsituationen.

Pflegebegleitung und bisherige Beratungsformen: Unterschiede

Schon heute gibt es verschiedene Beratungsangebote der Pflegeversicherung. Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI und der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI:

  • Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, passende Pflegeleistungen und Hilfsangebote zu finden. Dabei kann auch ein individueller Versorgungsplan erstellt werden. (2)
  • Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 ist vor allem für Pflegebedürftige relevant, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen: Unter diesem Umstand ist der Beratungseinsatz verpflichtend. Er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Pflegepersonen unterstützen. (3)

Die geplante Pflegebegleitung soll die bisherigen Beratungsangebote nicht eins zu eins ersetzen, sondern neu bündeln und erweitern. (1)

Die bislang zur Verfügung stehende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Absatz 3 SGB XI sowie die Schulung in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen nach § 45 Absatz 1 Satz 3 SGB XI werden in der neuen Regelung in modifizierter Form aufgegriffen.

Damit sollen auch Pflegekurse nach Paragraf 45 nicht vollständig ersetzt werden: Gruppen- und Online-Kurse sollen weiterhin bestehen. Nur die individuelle Schulung zuhause soll nach dem Entwurf künftig in die Pflegebegleitung integriert werden.

Nach aktuellem Entwurf sollen die bisherigen Regelungen für die Pflegeberatung nach Paragraf 7a und den Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 noch bis Ende 2027 gelten.

Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin

Wählen Sie jetzt eine Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 in Ihrer Nähe.

  • Individuelle Beratung
  • Bei Pflegebedürftigkeit kostenlos
  • Praktische Tipps

Pflegebegleitung ab 2028: Wie geht es weiter?

Die Pflegebegleitung ist bislang noch nicht geltendes Recht. Sie ist Teil des Referentenentwurfs zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Damit steht noch nicht endgültig fest, ob die Pflegebegleitung genau in dieser Form eingeführt wird.

Nach aktuellem Entwurf soll die Pflegebegleitung ab dem 1. Januar 2028 starten. Bis dahin sollen weitere Details zur Umsetzung geklärt werden. Dazu gehören zum Beispiel

  • Vorgaben zum Ablauf der Pflegebegleitung,
  • zum Fallmanagement,
  • zur Qualifikation und Fortbildung der Pflegebegleitpersonen
  • sowie zur Frage, wer die Pflegebegleitung vor Ort konkret übernehmen soll.

Für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bedeutet das: Aktuell müssen Sie noch nichts beantragen.

Bis zur möglichen Einführung der Pflegebegleitung gelten weiterhin die bestehenden Beratungsangebote, also Pflegeberatung und Beratungseinsatz.

Auf dem Laufenden bleiben

Wenn Sie keine neuen Entwicklungen zur Pflegereform verpassen möchten, folgen Sie gern unserem WhatsApp-Kanal. Dort erhalten Sie wichtige Informationen und praktische Unterstützung rund um die häusliche Pflege – einfach, kostenlos und anonym.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist Pflegebegleitung?

Pflegebegleitung ist eine geplante neue Leistung der Pflegeversicherung. Sie soll Pflegebedürftige in häuslicher Pflege und ihre pflegenden Angehörigen fachlich unterstützen – zum Beispiel bei der Organisation der Pflege zuhause, bei Fragen zu Hilfsmitteln oder bei Entlastungsmöglichkeiten.

Ab wann soll es Pflegebegleitung geben?

Nach dem aktuellen Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegebegleitung ab dem 1. Januar 2028 eingeführt werden. Da das Gesetz noch nicht beschlossen ist, können sich Inhalte oder Zeitpläne noch ändern.

Wer hat Anspruch auf Pflegebegleitung?

Nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegebegleitung haben. Der Anspruch soll auch ihre pflegenden Angehörigen einbeziehen. Da die Pflegebegleitung im Entwurf auch bei den Leistungen für Pflegegrad 1 aufgeführt wird, ist sie nach aktuellem Stand bereits ab Pflegegrad 1 vorgesehen.

Ist Pflegebegleitung verpflichtend?

Nach dem Entwurf soll die Pflegekasse direkt nach dem erstmaligen Erhalt eines Pflegegrades einen Termin für eine Pflegebegleitung anbieten. Weitere Termine sollen nur vereinbart werden, wenn sie aus Sicht des Pflegebegleiters sinnvoll sind und die pflegebedürftige Person einverstanden ist.

Wer ist die Pflegebegleitperson?

Wer die Pflegebegleitung künftig konkret übernimmt, steht noch nicht fest. Nach dem Referentenentwurf sollen die Pflegekassen sie organisieren. Sie können die Aufgabe selbst übernehmen oder andere Stellen – etwa Pflegestützpunkte oder beauftragte Dritte – damit betrauen.

Kann Pflegebegleitung telefonisch oder digital stattfinden?

Ja, nach dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen Termine auf Wunsch auch telefonisch oder über barrierefreie digitale Anwendungen möglich sein. Der erste angebotene Termin ist allerdings als Termin in der häuslichen Umgebung vorgesehen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegebegleitung und Pflegeberatung?

Die Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI ist ein bestehender Beratungsanspruch. Sie hilft Pflegebedürftigen und Angehörigen dabei, Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu klären. Die geplante Pflegebegleitung soll darüber hinaus stärker als fachliche Begleitung in der häuslichen Pflege angelegt sein – mit Anleitung, Organisation und bei Bedarf Fallmanagement.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegebegleitung und Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3?

Der Beratungseinsatz nach Paragraf 37.3 SGB XI betrifft vor allem Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz regelmäßig verpflichtend. Die geplante Pflegebegleitung soll dagegen ein neuer Anspruch auf fachliche Unterstützung in der häuslichen Pflege sein.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegebegleitung und Alltagsbegleitung?

Pflegebegleitung ist nicht dasselbe wie Alltagsbegleitung. Alltagsbegleiter gehören aktuell zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag und helfen zum Beispiel bei Betreuung, Beschäftigung, Begleitung oder hauswirtschaftsnahen Aufgaben. Die geplante Pflegebegleitung soll dagegen die häusliche Pflegesituation fachlich unterstützen.

Was bedeutet Fallmanagement bei der Pflegebegleitung?

Fallmanagement bedeutet: Die Pflegebegleitperson unterstützt intensiver, wenn die Pflegesituation zuhause besonders komplex ist. Sie hilft dann nicht nur mit Informationen weiter, sondern koordiniert die nächsten Schritte – zum Beispiel passende Leistungen, Anträge, Hilfsangebote oder Entlastungsmöglichkeiten.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

/ 5 Bewertungen

Sie haben bereits bewertet.
Vielen Dank!
Wir haben Ihre Bewertung erhalten.
Vielen Dank für Ihre Anmerkungen!
Haben Sie noch Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge?



Erstelldatum: 6202.70.01|Zuletzt geändert: 6202.70.12
(1)
Bundesministerium für Gesundheit (2026): Pflegeneuordnungsgesetz, Referentenentwurf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog (letzter Abruf am 02.07.2026)
(2)
Bundesministerium der Justiz (1994): Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung § 7a Pflegeberatung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html (letzter Abruf am 02.07.2026)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (letzter Abruf am 02.07.2026)
Ein Angebot von pflege.de
Abbildung
curabox Pflege: Markenprodukte gratis für die Pflege zuhause
Anzeige
Pflegeberatung Paragraph 37.3
Kostenlose Pflegeberatung - Pflicht bei Pflegegeld-Bezug!
Ein Service von pflege.de
24 Stunden Pflege finden Small
24-Stunden-Pflegekraft ganz einfach legal anstellen
Das könnte Sie auch interessieren
Medikamentengabe
Medikamentengabe
Medikamentengabe zuhause einfach erklärt
Körper- und Hautpflege
Körperpflege & Hautpflege
Hautpflege und Körperpflege in der Pflege
Pflegeberatung
Pflegeberatung
Pflegeberatung für die Pflege zuhause
Mobilisation & Kinästhetik in der Pflege
Kinästhetik & Mobilisation
Kinästhetik und Mobilisation in der Pflege
Sturzprophylaxe
Sturzprophylaxe
Mit Sturzprophylaxe Stürzen vorbeugen
Prophylaxen in der Pflege
Prophylaxen in der Pflege
Vorbeugen mit System: Pflegeprophylaxen