Grad der Behinderung: Definition
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken. Dabei geht es nicht um die Leistungsfähigkeit im Beruf. Der GdB wird unabhängig vom ausgeübten oder erlernten Beruf festgestellt.
Die Bewertung erfolgt in Zehnerschritten. Eine amtliche Feststellung ist ab einem GdB von 20 möglich; der höchste Wert beträgt 100. Festgestellt werden somit die Werte 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100.
Der GdB ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad. Deshalb kann eine Person sowohl einen Pflegegrad als auch einen GdB haben. Abhängig von der Höhe des GdB, möglichen Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen können verschiedene Nachteilsausgleiche genutzt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken. (3)
Was bedeuten die Merkzeichen?
Der Grad der Behinderung drückt über die Zahl vor allem die Schwere einer Beeinträchtigung aus. Die Merkzeichen stehen als zusätzliches Merkmal für bestimmte Qualitäten von Behinderung. Mit einem Merkzeichen können Sie bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.(5)
Die Merkzeichen im Überblick:
- Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
- Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit beziehungsweise eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen
- Merkzeichen Bl: Blindheit oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung
- Merkzeichen TBl: Taubblindheit
- Merkzeichen H: Hilflosigkeit. Die betroffene Person benötigt dauerhaft in erheblichem Umfang fremde Hilfe
- Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Merkzeichen RF: Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Weitere Merkzeichen, die vor allem im Zusammenhang mit Kriegsschäden eine Rolle spielen, sind „1. Kl.“, „VB“ und „EB“. In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“ für die Teilnahmeberechtigung am kommunalen Sonderfahrdienst. (6)
Welche Vorteile habe ich mit einem Behinderungsgrad?
Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen gelten verschiedene Steuervorteile, Vergünstigungen und Sonderrechte. Diese „Nachteilsausgleiche“ sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Einige gelten jedoch erst ab einem GdB von 50, also mit einer Schwerbehinderung. (7)
Mit einem GdB unter 50:
- Steuervorteile wie den Behinderten-Pauschbetrag
- Auf Antrag: Besonderer Kündigungsschutz ab GdB 30 möglich (8)
- Bei Bedarf technische Arbeitshilfen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes
- Teilweise Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- Je nach Wohnort oder Bundesland gibt es weitere Möglichkeiten wie Fahrdienste oder Parkausweise
Zusätzlich mit einem GdB ab 50:
- Steuervorteile wie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
- Möglicherweise Anspruch auf verlängertes Kindergeld
- Vorteile beim BAföG
- Besonderer Kündigungsschutz
- Fünf Tage bezahlter Extraurlaub pro Jahr
- Unter bestimmten Voraussetzungen zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente (9)
- Höhere Ansprüche auf Sozialleistungen
- Weitere Nachteilsausgleiche für seltene Sonderfälle
Einige Nachteilsausgleiche hängen gar nicht vom Grad der Behinderung ab, sondern allein von Merkzeichen. Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Leistungen wie das Blindengeld.
Antrag auf Feststellung beim Versorgungsamt
Um einen Grad der Behinderung und Merkzeichen zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Ihren Wohnbereich zuständigen Versorgungsamt. In vielen Versorgungsämtern können Sie den Antrag auch online stellen.
Beim Feststellungsverfahren prüft ein Gutachter alle medizinischen Dokumente, die er zur Verfügung hat. Er kann auch weitere Dokumente von Ärzten anfordern. Auf dieser Grundlage entscheidet die zuständige Behörde über den GdB und mögliche Merkzeichen.
Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich mit dem Feststellungsbescheid. Mit dem Bescheid ist das Ergebnis offiziell gültig und Sie können die Vorteile nutzen. Wenn Sie mit dem Ergebnis jedoch nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass bei einer erneuten Feststellung ein anerkannter Grad der Behinderung sinkt oder aufgehoben wird. Zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen verändert wurden.
Grad der Behinderung: Tabelle
Der Grad der Behinderung hängt nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist, wie stark und dauerhaft die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte pflegenahe Beispiele. (3)
Grad der Behinderung und Pflegegrad
Viele Menschen mit einem Pflegegrad können auch einen Grad der Behinderung bekommen. Das geschieht aber nicht automatisch. Leider wissen viele nichts davon oder vergessen nach dem Antrag auf den Pflegegrad, sich auch noch um den Feststellungsantrag für einen GdB zu kümmern.
Dabei hat der GdB im Pflegealltag viele Vorteile, gerade für die Finanzierung. Sie profitieren zum Beispiel steuerlich durch den Behinderten-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.
Sparen können Sie auch durch zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel Fahrdienste für Menschen mit Behinderung oder besondere Parkausweise. Das hängt stark von Ihrer persönlichen Pflegesituation und den verfügbaren Angeboten in Ihrer Umgebung ab.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark jemand durch eine Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Es gibt Behinderungsgrade in Zehnerschritten von 20 bis 100.
Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)?
Um einen Grad der Behinderung zu bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid über den Behinderungsgrad und die Merkzeichen.
Was ist der Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?
Der „Grad der Schädigungsfolgen“ (oft fälschlicherweise „Grad der Schädigung“) drückt aus, dass die Beeinträchtigungen einen benennbaren Auslöser oder sogar Verursacher haben. Er wird genauso bemessen wie der Grad der Behinderung, aber vor allem im sozialen Entschädigungsrecht und bei der Unfallversicherung verwendet.
Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten Sie als schwerbehindert. Sie können sich dann einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen und profitieren von vielen Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen.
Kann man einen GdB wieder verlieren?
Ja, ein Grad der Behinderung kann auch wieder gesenkt oder aufgehoben werden. Und zwar entweder, wenn sich die gesundheitliche Situation verbessert oder, wenn gesetzliche Voraussetzungen verändert werden.




