Grad der Behinderung

Ein Taschenrechner und eine Brille neben einem Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung GdB

Der Grad der Behinderung (GdB) drückt aus, wie stark eine Person bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.  Abhängig von der Höhe des GdB, möglichen Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche nutzen.

pflege.de erklärt, was der Grad der Behinderung ist, wer ihn bekommen kann und warum sich der Antrag auch dann lohnt, wenn Sie schon einen Pflegegrad haben.

Inhaltsverzeichnis

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Grad der Behinderung: Definition

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken. Dabei geht es nicht um die Leistungsfähigkeit im Beruf. Der GdB wird unabhängig vom ausgeübten oder erlernten Beruf festgestellt.

Die Bewertung erfolgt in Zehnerschritten. Eine amtliche Feststellung ist ab einem GdB von 20 möglich; der höchste Wert beträgt 100. Festgestellt werden somit die Werte 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90 oder 100.

Der GdB ist grundsätzlich unabhängig vom Pflegegrad. Deshalb kann eine Person sowohl einen Pflegegrad als auch einen GdB haben. Abhängig von der Höhe des GdB, möglichen Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen können verschiedene Nachteilsausgleiche genutzt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark sich gesundheitliche Beeinträchtigungen insgesamt auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auswirken. (3)

Info
Was ist ein „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS)?

Der GdS bewertet gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch bestimmte gesetzlich anerkannte Ereignisse entstanden sind, zum Beispiel durch eine Gewalttat. Dabei werden nur die Folgen dieses Ereignisses berücksichtigt. Beim GdB zählen dagegen alle dauerhaften Beeinträchtigungen, unabhängig von ihrer Ursache. (4)

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Was bedeuten die Merkzeichen?

Der Grad der Behinderung drückt über die Zahl vor allem die Schwere einer Beeinträchtigung aus. Die Merkzeichen stehen als zusätzliches Merkmal für bestimmte Qualitäten von Behinderung. Mit einem Merkzeichen können Sie bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.(5)

Die Merkzeichen im Überblick:

  • Merkzeichen G: Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • Merkzeichen aG: Außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Merkzeichen Gl: Gehörlosigkeit beziehungsweise eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen
  • Merkzeichen Bl: Blindheit oder eine vergleichbar schwere Sehbeeinträchtigung
  • Merkzeichen TBl: Taubblindheit
  • Merkzeichen H: Hilflosigkeit. Die betroffene Person benötigt dauerhaft in erheblichem Umfang fremde Hilfe
  • Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Merkzeichen RF: Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag

Weitere Merkzeichen, die vor allem im Zusammenhang mit Kriegsschäden eine Rolle spielen, sind „1. Kl.“, „VB“ und „EB“. In Berlin gibt es außerdem das Merkzeichen „T“ für die Teilnahmeberechtigung am kommunalen Sonderfahrdienst. (6)

Welche Vorteile habe ich mit einem Behinderungsgrad?

Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen gelten verschiedene Steuervorteile, Vergünstigungen und Sonderrechte. Diese „Nachteilsausgleiche“ sollen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Einige gelten jedoch erst ab einem GdB von 50, also mit einer Schwerbehinderung. (7)

Mit einem GdB unter 50:

  • Steuervorteile wie den Behinderten-Pauschbetrag
  • Auf Antrag: Besonderer Kündigungsschutz ab GdB 30 möglich (8)
  • Bei Bedarf technische Arbeitshilfen oder Anpassungen des Arbeitsplatzes
  • Teilweise Vergünstigungen in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
  • Je nach Wohnort oder Bundesland gibt es weitere Möglichkeiten wie Fahrdienste oder Parkausweise

Zusätzlich mit einem GdB ab 50:

  • Steuervorteile wie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
  • Möglicherweise Anspruch auf verlängertes Kindergeld
  • Vorteile beim BAföG
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Fünf Tage bezahlter Extraurlaub pro Jahr
  • Unter bestimmten Voraussetzungen zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente (9)
  • Höhere Ansprüche auf Sozialleistungen
  • Weitere Nachteilsausgleiche für seltene Sonderfälle

Einige Nachteilsausgleiche hängen gar nicht vom Grad der Behinderung ab, sondern allein von Merkzeichen. Dazu gehören zum Beispiel die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder Leistungen wie das Blindengeld.

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Ab GdB 50: Schwerbehindertenausweis beantragen

Mit einem Behinderungsgrad von 50 oder höher gelten Sie als schwerbehindert und können einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit können Sie im Alltag Ihren GdB und die Merkzeichen schnell nachweisen. Sie sind aber nicht verpflichtet, diesen Ausweis zu beantragen. (2)

Antrag auf Feststellung beim Versorgungsamt

Um einen Grad der Behinderung und Merkzeichen zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Ihren Wohnbereich zuständigen Versorgungsamt. In vielen Versorgungsämtern können Sie den Antrag auch online stellen.

Tipp
Finden Sie Ihr Versorgungsamt mit REHADAT

Das für Sie zuständige Versorgungsamt finden Sie schnell und einfach mit der Versorgungsamt-Übersicht von REHADAT, dem Portal für die berufliche Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Beim Feststellungsverfahren prüft ein Gutachter alle medizinischen Dokumente, die er zur Verfügung hat. Er kann auch weitere Dokumente von Ärzten anfordern. Auf dieser Grundlage entscheidet die zuständige Behörde über den GdB und mögliche Merkzeichen.

Tipp
Entbinden Sie Ärzte von Ihrer Schweigepflicht

Damit der Gutachter Ihre medizinischen Unterlagen von Ärzten anfordern kann, müssen Sie die Ärzte vorher schriftlich von ihrer Schweigepflicht befreien. Diese können Sie in der Regel direkt im Antragsformular erteilen. Alternativ können Sie die Unterlagen selbst einfordern und einreichen.

Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich mit dem Feststellungsbescheid. Mit dem Bescheid ist das Ergebnis offiziell gültig und Sie können die Vorteile nutzen. Wenn Sie mit dem Ergebnis jedoch nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.

Grundsätzlich ist es möglich, dass bei einer erneuten Feststellung ein anerkannter Grad der Behinderung sinkt oder aufgehoben wird. Zum Beispiel, wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen verändert wurden.

Grad der Behinderung: Tabelle

Der Grad der Behinderung hängt nicht allein von der Diagnose ab. Entscheidend ist, wie stark und dauerhaft die gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte pflegenahe Beispiele. (3)

Info
Was sind GdB-Orientierungswerte?

GdB-Orientierungswerte helfen der zuständigen Behörde dabei, gesundheitliche Beeinträchtigungen zu bewerten. In den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen heißen sie „GdB-Anhaltswerte“. Sie sind nicht fest an eine bestimmte Diagnose gebunden. Entscheidend ist, wie stark und dauerhaft die Beeinträchtigungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Aus den Werten ergibt sich daher kein Anspruch auf einen bestimmten GdB.

Erkrankung oder Beeinträchtigung GdB-Orientierungswert
Parkinson-Syndrom – abhängig von Bewegungs- und Gleichgewichtsstörungen 30-100
Aphasie – von leichter Restaphasie bis zur globalen Aphasie 30-100
Lähmungen – abhängig von den betroffenen Körperteilen und Funktionsausfällen individuell bis 100
Blindheit oder eine gleichzustellende schwere Sehbeeinträchtigung 100
Herzleistungsschwäche – abhängig von der körperlichen Belastbarkeit 0-100
COPD und andere dauerhafte Lungenschäden – abhängig von der Einschränkung der Lungenfunktion 20-100
Harninkontinenz – von leichtem Harnverlust bis zur vollständigen Inkontinenz 0-70
Dauerhafte Hämo- oder Peritonealdialyse 100
Diabetes mellitus – abhängig von Therapieaufwand, Hypoglykämierisiko und Einschränkungen der Lebensführung individuell
Schwere psychische Erkrankungen – abhängig von den Auswirkungen im Alltag und sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50-100
Dauerhafte Folgen einer Schädigung oder Erkrankung des Gehirns – abhängig von der Leistungsbeeinträchtigung 30-100

 

 

Info
Behinderungsgrade werden nicht addiert

Falls Sie mehrere Gründe für einen GdB nachweisen können, wird das bei der Feststellung berücksichtigt. Dabei werden die Grade aber nicht einfach zusammengerechnet. Entscheidend ist, wie stark die Beeinträchtigung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben insgesamt ist.

Grad der Behinderung und Pflegegrad

Viele Menschen mit einem Pflegegrad können auch einen Grad der Behinderung bekommen. Das geschieht aber nicht automatisch. Leider wissen viele nichts davon oder vergessen nach dem Antrag auf den Pflegegrad, sich auch noch um den Feststellungsantrag für einen GdB zu kümmern.

Dabei hat der GdB im Pflegealltag viele Vorteile, gerade für die Finanzierung. Sie profitieren zum Beispiel steuerlich durch den Behinderten-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.

Sparen können Sie auch durch zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel Fahrdienste für Menschen mit Behinderung oder besondere Parkausweise. Das hängt stark von Ihrer persönlichen Pflegesituation und den verfügbaren Angeboten in Ihrer Umgebung ab.

Tipp
Mit Pflegegrad 4 und 5 von Steuervorteilen profitieren

Für steuerliche Zwecke werden Pflegegrad 4 und 5 dem Merkzeichen H gleichgestellt. Und mit diesem Merkzeichen haben Sie Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag und die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Sie können in diesem Fall also auch ohne GdB profitieren. (10)

 

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung drückt aus, wie stark jemand durch eine Behinderung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Es gibt Behinderungsgrade in Zehnerschritten von 20 bis 100.

Wie bekomme ich einen Grad der Behinderung (GdB)?

Um einen Grad der Behinderung zu bekommen, stellen Sie einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie dann einen Feststellungsbescheid über den Behinderungsgrad und die Merkzeichen.

Was ist der Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?

Der „Grad der Schädigungsfolgen“ (oft fälschlicherweise „Grad der Schädigung“) drückt aus, dass die Beeinträchtigungen einen benennbaren Auslöser oder sogar Verursacher haben. Er wird genauso bemessen wie der Grad der Behinderung, aber vor allem im sozialen Entschädigungsrecht und bei der Unfallversicherung verwendet.

Ab welchem GdB gilt man als schwerbehindert?

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 gelten Sie als schwerbehindert. Sie können sich dann einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen und profitieren von vielen Nachteilsausgleichen und Vergünstigungen.

Kann man einen GdB wieder verlieren?

Ja, ein Grad der Behinderung kann auch wieder gesenkt oder aufgehoben werden. Und zwar entweder, wenn sich die gesundheitliche Situation verbessert oder, wenn gesetzliche Voraussetzungen verändert werden.

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Erstelldatum: 4202.50.2|Zuletzt geändert: 6202.80.31
(1)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – § 2 Begriffsbestimmungen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html (letzter Abruf am 13.08.2026)
(2)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – § 152 Feststellung der Behinderung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html (letzter Abruf am 13.08.2026)
(3)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) einschließlich Versorgungsmedizinischer Grundsätze;
https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/VersMedV.pdf (letzter Abruf am 13.08.2026)
(4)
REHADAT (o. J.): Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Grad der Schädigungsfolgen (GdS) Zusammenfassung
https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Grad-der-Schaedigungsfolgen-GdS/ (letzter Abruf am 13.08.2026)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
https://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/ (letzter Abruf am 13.08.2026)
(6)
Service-Portal Berlin (o. J.): Schwerbehinderung – befristete Teilnahme zum Sonderfahrdienst beantragen
https://service.berlin.de/dienstleistung/326584/ (letzter Abruf am 13.08.2026)
(7)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e. V. (o. J.): Nachteilsausgleiche
https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon/detail/nachteilsausgleiche/ (letzter Abruf am 13.08.2026)
(8)
Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Gleichstellungsantrag – Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen/spezielle-hilfe-und-unterstuetzung/gleichstellung (letzter Abruf am 13.08.2026)
(9)
Deutsche Rentenversicherung (o. J.): Altersrente für schwerbehinderte Menschen
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen/Altersrente_fuer_schwerbehinderte_Menschen (letzter Abruf am 13.08.2026)
(10)
Bundesministerium der Finanzen (2026): Lohnsteuer-Hinweise 2026 – § 65 EStDV Nachweis der Behinderung
https://ao.bundesfinanzministerium.de/lsth/2026/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif-31-34b/Paragraf-33b/estdv-65.html (letzter Abruf am 13.08.2026)
(11)
Bildquelle
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