Pflegesachleistung: Definition
Die Pflegesachleistung ist eine Unterstützung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung Teile der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder eine von den Kassen zugelassene Einzelfachkraft. (1)
Zu den Pflegesachleistungen gehören Tätigkeiten aus den Bereichen körperbezogene Pflege, Betreuung, und Hauswirtschaft. Aber auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden kann dazugehören.
Pflegesachleistungen können Sie auch in Anspruch nehmen, wenn die Pflege nicht am Wohnort der pflegebedürftigen Person stattfindet, sondern zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder sogar am Arbeitsplatz. Nur Pflegeheime und vergleichbare Institutionen sind ausgeschlossen. (2)
Pflegesachleistungen sind ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung. Sie ermöglichen es Pflegebedürftigen, professionelle Unterstützung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst zu erhalten.

Pflegesachleistungen Tabelle: Höhe nach Pflegegrad
Die Höhe der monatlichen Pflegesachleistungen hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Wichtig: Es handelt sich dabei um Maximalbeträge. Denn die Pflegekasse finanziert die Sachleistungen nur für die im jeweiligen Monat tatsächlich entstandenen Kosten.
Pflegesachleistungen nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: Bis zu 796 Euro
- Pflegegrad 3: Bis zu 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: Bis zu 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: Bis zu 2.299 Euro
Wenn der Bedarf an Pflege und Betreuung mit der Zeit zunimmt, sollten Sie rechtzeitig einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen. Ein höherer Pflegegrad ist der einzige Weg zu höheren Ansprüchen bei Ihrer Pflegeversicherung.
Pflegesachleistungen 2026: keine Erhöhung
Die letzte Erhöhung der Pflegesachleistungen ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. Die nächste geplante Anpassung wird voraussichtlich 2028 in Kraft getreten. Dann sollen die Beträge an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. 2026 gibt es also keine Erhöhung der Pflegesachleistung.
Pflegesachleistungen Katalog & Beispiele
Der Begriff „Sachleistung“ wirkt auf den ersten Blick vielleicht irreführend. Tatsächlich geht es dabei nicht um materielle Leistungen, sondern um ambulante Dienstleistungen der Pflege und Betreuung. Also für den Erhalt der Selbständigkeit und zur Unterstützung der Fähigkeiten von Pflegebedürftigen.
Die folgenden Beispiele verdeutlichen, was Sie über die Pflegesachleistung finanzieren können. Weitere Beispiele und Details finden Sie im Ratgeber ambulante Pflege.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen:
- Körperpflege (im Bad oder im Bett)
- Positionierung bei Bettlägerigkeit
- Ankleiden und Entkleiden
- Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Beschäftigung und Alltagsgestaltung
- Unterstützung beim Erhalt sozialer Kontakte
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
- Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
Hilfen bei der Haushaltsführung
- Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäsche waschen
- Reinigung der Wohnung
Pflegefachliche Anleitung
- Vermittlung praktischer Pflegetechniken
- Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen
Sonderfall: Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 1
Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen oder auf Pflegegeld. Aber es gelten Sonderregelungen für die Verwendung des Entlastungsbetrags von 131 Euro pro Monat.
Mit Pflegegrad 2 bis 5 gilt: Sie können den Entlastungsbetrag ergänzend zur Pflegesachleistung für die ambulante Pflege verwenden. Allerdings nicht für Pflegemaßnahmen aus dem Bereich Selbstversorgung. Also zum Beispiel nicht für Hilfe bei Körperpflege, Nahrungsaufnahme oder Ausscheidung.
Mit Pflegegrad 1 gilt: Sie können den Entlastungsbetrag für alle Bereiche der Pflegesachleistungen verwenden. Also auch für Pflegemaßnahmen aus dem Bereich Selbstversorgung. (3)
Unterschied Pflegesachleistung und Pflegegeld
Beide Pflegeleistungen können Sie beantragen, wenn Sie mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Pflege betreut werden. Doch der Zweck, die Höhe und die Auszahlungsweise unterscheiden sich grundlegend.
Aber: Sie müssen sich zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld entscheiden. Denn sie können nicht gleichzeitig beide Leistungen in voller Höhe erhalten. Wo liegen also die Unterschiede?
- Pflegesachleistungen finanzieren professionelle Pflegekräfte, die bei der Pflege zuhause unterstützen. Es handelt sich dabei um zweckgebundene Sachleistungen, mit denen nur tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden.
- Das Pflegegeld ist eine im Vergleich zur Sachleistung etwas geringere Geldleistung, die dafür aber direkt und ohne Kostennachweise an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, solange die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Kombinationsleistung: Anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Wenn Sie bei den Pflegesachleistungen nicht den gesamten Betrag in Anspruch nehmen, der Ihnen aufgrund Ihres Pflegegrades zusteht, können Sie den Restbetrag anteilig in Pflegegeld umwandeln. Sie müssen dafür sogenannte Kombinationsleistungen beantragen.
Bei der Kombileistung gilt folgender Grundsatz: Das monatliche Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen. Was das in Ihrem konkreten Fall bedeutet, können sie ganz einfach mit dem Pflegegeldrechner für Kombinationsleistungen ausrechnen.
Viele Pflegebedürftige lassen Leistungen ungenutzt, weil sie die Kombinationsmöglichkeiten nicht kennen. Prüfen Sie daher regelmäßig mit Ihrer Pflegekasse, ob eine Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld besser zu Ihrer individuellen Situation passt. So können Sie die maximale Unterstützung ausschöpfen und die pflegenden Angehörigen zusätzlich finanziell entlasten.

Umwandlungsanspruch: Pflegesachleistungen umwandeln
Wenn Sie mehr Wert auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen legen, können Sie dafür bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Anspruchs auf Pflegeleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit nennt sich Umwandlungsanspruch.
Damit können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Zum Beispiel stundenweise Betreuung oder andere einfache Hilfen im Pflegealltag. Voraussetzung ist, dass das Angebot nach dem jeweiligen Landesrecht in Ihrem Bundesland anerkannt ist.
Pflegesachleistungen beantragen
Den Antrag auf Pflegesachleistungen reichen Sie bei Ihrer Pflegeversicherung ein. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse immer an die eigene Krankenkasse angegliedert, also können Sie sich auch dahin wenden. Bei Privatversicherten ist das nicht immer so geregelt.
Zunächst reicht es aus, wenn Sie den Antrag formlos stellen. Sie können dort zum Beispiel anrufen, einen kurzen Brief oder eine E-Mail schreiben. Nutzen Sie gerne auch das kostenlose Formular von pflege.de. Ihre Pflegeversicherung schickt Ihnen dann weitere Dokumente zu.
Falls Sie noch unsicher sind, ob Sie langfristig Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten, beantragen Sie einfach erstmal die Kombinationsleistung. Dann bleiben Sie flexibel und lassen zwischenzeitlich keine Ansprüche verfallen.
Abrechnung
Für gesetzlich Versicherte gilt: Der Pflegedienst rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Reicht Ihr Anspruch auf Pflegesachleistungen dafür nicht aus, müssen Sie den Rest als Eigenanteil selbst bezahlen. Außerdem können Investitionskosten anfallen, die Sie immer als Eigenanteil bezahlen müssen.
Sie sollten deshalb immer darauf bestehen, eine vollständige Kopie der monatlichen Abrechnung von Ihrem Pflegedienst zu erhalten. Nur so können Sie kontrollieren, welche Leistungen abgerechnet wurden. Mehr dazu im Ratgeber ambulante Pflege.
Für Privatversicherte gilt: Sie erhalten die Rechnung selbst und gehen in Vorleistung. Später können Sie die Kosten bei Ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV) zur Erstattung einreichen. Die Erstattung orientiert sich an denselben Grundsätzen wie bei der gesetzlichen Versicherung.
Versicherte habe das Recht, jeden zugelassenen Pflegedienst frei zu wählen. Ein Wechsel ist auch jederzeit möglich. Vergleichen Sie immer auf jeden Fall die Preise und Leistungen, denn Pflegedienste rechnen nicht alle Leistungen gleich ab.

Häufig gestellte Fragen
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.
Was fällt unter die Pflegesachleistungen?
Unter die Pflegesachleistungen fällt die körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und die pflegefachliche Anleitung von pflegebedürftigen Personen und pflegenden Angehörigen.
Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?
Mit Pflegegrad 2 bis 5 können Sie monatliche Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen:
- Pflegegrad 2: 796 Euro
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Anspruch auf Pflegesachleistungen haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in der häuslichen Pflege ambulante Leistungen durch professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen.
Wie werden Pflegesachleistungen abgerechnet?
Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Pflegedienst die Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Privatversicherte gehen zunächst in Vorleistung und lassen sich später die Kosten erstatten.
Was passiert, wenn Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen werden?
Nicht genutzte Pflegesachleistungen verfallen am Monatsende. Sie können nicht für später angespart oder rückwirkend ausgezahlt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?
Über die Pflegesachleistung können Sie professionelle Unterstützung für die häusliche Pflege finanzieren. Das Pflegegeld ist hingegen nicht zweckgebunden und kann frei verwendet werden – solange die häusliche Pflege irgendwie sichergestellt ist. Dafür ist das Pflegegeld geringer.
Werden Pflegesachleistungen vom Pflegegeld abgezogen?
Nur wenn Sie Kombinationsleistungen beantragt haben, werden in Anspruch genommene Pflegesachleistungen anteilig von Ihrem Anspruch auf Pflegegeld abgezogen.
Kann man Pflegesachleistungen in Pflegegeld umwandeln?
Nein, Pflegesachleistungen können nicht in Pflegegeld umgewandelt werden. Sie können nur Pflegegeld anstatt von Pflegesachleistungen beziehen. Aber es besteht kein Anspruch auf beide Leistungen in voller Höhe.
Was ist, wenn der Pflegedienst teurer ist als die Pflegesachleistungen?
Wenn die Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst nicht ausreichen, müssen Sie die Mehrkosten selbst finanzieren. Sie haben allerdings die Möglichkeit, diese Eigenanteile an den Pflegekosten bei der Steuer geltend zu machen.


