Pflegegeld: Definition
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.(1)
Der Gesetzgeber nennt diese Leistung mit vollem Titel „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld eine angemessene Betreuung und Pflege zuhause sicherstellen soll.
Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu und kann von dieser frei und ohne Nachweispflicht verwendet werden. In der Praxis wird es meistens direkt für anfallende Kosten verwendet oder an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weitergegeben.
Pflegegeld Tabelle: Höhe nach Pflegegrad
Die Höhe des Pflegegelds orientiert sich an dem Pflegegrad der betreffenden Person. In dieser Pflegegeld Tabelle erfahren Sie, welchen Anspruch Sie mit Ihrem Pflegegrad haben.
Wichtig: Das Pflegegeld steigt zum 01.01.2024 um 5 Prozent. Die Leistungen werden automatisch angepasst, Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.
Pflegegeld-Erhöhung 2024
Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde festgelegt, dass das Pflegegeld zum 01.01.2024 um 5 Prozent steigen soll.
Das bedeutet die Pflegegeld-Erhöhung 2024 konkret:
- Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 332 Euro (statt 316 Euro)
- Pflegegrad 3: 572 Euro (statt 545 Euro)
- Pflegegrad 4: 765 Euro (statt 728 Euro)
- Pflegegrad 5: 947 Euro (statt 901 Euro)
Eine weitere Erhöhung folgt ein Jahr später zum 01.01.2025 um weitere 4,5 Prozent. Danach soll das Pflegegeld, ebenso wie jede andere Geld- oder Sachleistung der Pflegekasse, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Zum ersten mal dann zum 01.01.2028.
Pflegegeld: Voraussetzungen
Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen haben Sie als versicherte Person mit mindestens einem anerkanntem Pflegegrad 2, wenn Sie zuhause gepflegt und betreut werden. Als „zuhause“ kann auch der Arbeitsplatz gelten, wenn das erforderlich sein sollte.(2)
Es gelten also folgende Voraussetzungen:
- Sie sind pflegeversichert (Pflichtversicherung in Deutschland).
- Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
- Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt (zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen).
Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld mit sogenannten „Sachleistungen“ zu kombinieren. Das lohnt sich, wenn Sie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung in Anspruch nehmen, aber damit Ihren Anspruch nicht voll ausschöpfen.
Pflegegeld Voraussetzung: Pflicht-Beratung nach Paragraf 37.3
Als Empfänger von Pflegegeld müssen Sie mindestens zweimal pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Tun Sie das nicht, kann Ihnen das Pflegegeld zunächst um die Hälfte und im Extremfall ganz gekürzt werden.(1)
In der Regel kündigen die Kassen schriftlich an, dass Pflegeleistungen gekürzt werden, wenn der Beratungseinsatz nicht zeitnah erfolgt. Die Kürzung findet also meistens nicht ohne Vorwarnung statt.

Ziel der Beratungsbesuche ist, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen theoretisch und praktisch bei der Pflege anzuleiten. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass die häusliche Pflege dem Wohl der pflegebedürftigen Person dient.
So häufig müssen Sie den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen:
- Bei Pflegegrad 2 oder 3: Einmal pro Halbjahr
- Bei Pflegegrad 4 oder 5: Einmal pro Vierteljahr
Auch bei Pflegegrad 1 oder als Empfänger von Kombinations- oder Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 kann die Beratung auf Wunsch freiwillig durchgeführt werden. Einmal pro Halbjahr übernimmt die Pflegekasse auch hier die Kosten für Sie.(1)
Pflegegeld beantragen
Pflegeleistungen beantragen kann immer nur die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen.
Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief. Die Pflegekasse lässt Ihnen daraufhin alle Formulare zukommen, die Sie für den Antrag benötigen.
Beim Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld zu beziehen. Oder Sie können Pflegegeld und umgewandelte Sachleistungen kombinieren. Die folgenden Abschnitte erläutern Ihnen diese Möglichkeiten.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren
Normalerweise wählen Sie, ob Sie Pflegegeld für die Versorgung durch pflegende Angehörige oder Pflege-Sachleistungen für professionelle Pflege beanspruchen möchten. Sie können aber auch Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.(3)
Sinnvoll ist die Kombinationsleistung, wenn Sie Sachleistungen in Anspruch nehmen, aber damit Ihren Anspruch nicht ganz ausschöpfen. Den nicht verwendeten Anteil der Sachleistungen können Sie dann umgerechnet als Pflegegeld ausgezahlt bekommen.
In diesem Fall erhalten sie Ihr Pflegegeld nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch anteiliges Pflegegeld. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Nutzen Sie gerne den pflege.de Pflegegeldrechner um Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen.
Holen Sie sich von einem Pflegedienst ihrer Wahl mit freien Kapazitäten ein Angebot für eine Kombinationsleistung ein und lassen Sie sich die prozentuale Verteilung genau erklären.

Umwandlungsanspruch: Pflegegeld und zusätzliche Hilfsleistungen kombinieren
Der Umwandlungsanspruch wird interessant, wenn Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen möchten, die nicht als Pflegesachleistungen finanziert werden können.
Sie können dafür bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Sachleistungs-Anspruchs umwandeln. Mit diesen Mitteln können Sie zusätzliche Angebote wahrnehmen, wenn diese in Ihrem Bundesland anerkannten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im pflege.de Ratgeber Umwandlungsanspruch.(4)
Beachten Sie aber, dass auch das umgewandelte Budget Ihr Pflegegeld verringert. Denn es gilt primär als in Anspruch genommenes Sachleistungs-Budget im Rahmen der Kombinationsleistung.
Für Ihren Anspruch auf Pflegegeld bedeutet das zusätzlichen Spielraum bei der Gestaltung: Sie können Pflegegeld mit Sachleistungen kombinieren und dabei bis zu 40 Prozent der Sachleistungen in umgewandelter Form für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen.
Pflegegeld für Angehörige
Auch wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, wird das Pflegegeld nicht an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person. Die Leistung der Pflegekasse steht ausschließlich dem Versicherten zu.
Über die Verwendung ihres Pflegegeldes dürfen Pflegebedürftige als Empfänger frei entscheiden und es nach ihren Vorstellungen für den Aufwand oder das Engagement von pflegenden Angehörigen oder Freunden bei ihrer häuslichen Pflege und Betreuung ausgeben.
Als Pflegeperson dürfen Sie nur dann direkt über das Pflegegeld verfügen, wenn Sie als gesetzlicher Betreuer eingesetzt sind oder die entsprechenden Vollmachten haben.
Pflegegeld bei Rentenzahlung
Für pflegebedürftige Personen gilt: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und zählt nicht als Einkommen. Es hat keinen Einfluss auf Ihre Rente: Sie können dadurch weder Rentenansprüche erwerben, noch wird es als Hinzuverdienst zum Rentenbezug gewertet.(5)
Für pflegende Angehörige gilt: Die pflegebedürftige Person darf Ihnen als Anerkennung einen monatlichen Betrag bis maximal zur Höhe des Pflegegelds geben. Diese Zahlung gilt nicht als Einkommen, wird nicht versteuert, erhöht nicht Ihre Rentenansprüche und wird nicht als Hinzuverdienst zur Rente gewertet.
Für Personen, die keine persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen haben und Pflegegeld erhalten, gilt diese Sonderregelung nicht. Denn hier wird keine „sittliche Pflicht“ erfüllt, sondern aus finanziellen Motiven Einkommen generiert.(6)
Pflegegeld versteuern
Das Pflegegeld von gesetzlichen und privaten Pflegekassen ist nicht steuerpflichtig. Das gilt allgemein nicht nur für das Pflegegeld, sondern für alle Sozialleistungen aus einer Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung.(5)
Nicht steuerpflichtig ist Pflegegeld auch, wenn die pflegebedürftige Person das Pflegegeld ganz oder teilweise an pflegende Angehörige weitergibt. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Angehörigen die Pflegetätigkeiten selbst erfüllen. Die Zahlung ist nur bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei.(6)
Anders verhält es sich, wenn Personen ohne persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen das Pflegegeld als Zahlung erhalten. Sie erfüllen dann keine „sittliche Pflicht“, sondern handeln aus rein finanziellen Motiven und müssen das Geld als Einkommen versteuern.(6)
Pflegegeld in besonderen Situationen
Das Pflegegeld wird grundsätzlich für die häusliche Pflege bezahlt. Wird die Pflege zuhause beendet, weil die pflegebedürftige Person zum Beispiel in ein Pflegeheim umzieht, dann endet damit auch der Anspruch auf Pflegegeld.
Doch auch bei der häuslichen Pflege gibt es besondere Phasen wie zum Beispiel vorübergehende Aufenthalte in Krankenhäusern oder Urlaube, in denen vorübergehend keine Pflege zuhause stattfindet. Was passiert mit Ihrem Anspruch auf Pflegegeld in solchen Situationen?
Besondere Regeln gelten für diese Situationen:
- Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik
- Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
- Aufenthalt im Ausland
Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt, Reha oder häuslicher Krankenpflege
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld nur während der ersten 28 zusammenhängenden Tage weiterbezahlt. Ab dem 29. Tag bekommen Sie kein Pflegegeld mehr, bis die Pflege wieder zuhause stattfindet.
Dasselbe gilt in einer Phase der häuslichen Krankenpflege. Also dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung hin die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung temporär komplett übernimmt.(8)
Pflegegeld bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
Während einer Verhinderungspflege haben Sie für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegelds. Während einer Kurzzeitpflege haben Sie für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegelds.(1)
In beiden Fällen wird das Pflegegeld am ersten und am letzten Tag des jeweiligen Zeitraums nicht gekürzt. Das gilt auch, wenn Sie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege an mehreren Zeiträumen im Jahr in Anspruch nehmen.
Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt
Ausland ist nicht gleich Ausland: Je nachdem, wo Sie sich aufhalten, können Sie entweder unbegrenzt Pflegegeld erhalten oder nur für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Für Urlaube reicht diese Frist in der Regel locker aus.
Zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Pflegegeld haben Sie, wenn Sie sich in einem Land der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums EWR oder der Schweiz aufhalten. In der EWR sind außer den EU-Staaten übrigens Island, Liechtenstein und Norwegen. Das Vereinigte Königreich allerdings nicht mehr.
In allen anderen Ländern gilt: Für Aufenthalte von insgesamt höchstens sechs Wochen pro Kalenderjahr wird das Pflegegeld weiter ausgezahlt. Danach erlischt der Anspruch für das laufende Jahr, bis der Aufenthaltsort wieder in Deutschland oder einem der oben genannten Länder liegt.(8)
Pflegegeld: Auszahlung
Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus. Die erste Auszahlung findet frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.
Meistens besteht bei einem Erstantrag der Anspruch für den ersten Monat nur teilweise, weil der Antrag nicht am ersten des Monats gestellt wurde. In diesem Fall bekommen Sie das Pflegegeld anteilig ausbezahlt. Dabei wird jeder Kalendermonat pauschal mit 30 Tagen angesetzt.(1)
Sie können Pflegegeld nicht rückwirkend beantragen. Das heißt, dass der Anspruch in jedem Fall erst ab dem Tag des Antrags besteht. Deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.
Pflegegeld bei Bürgergeld-Bezug
Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV) haben genauso wie alle anderen Pflegeversicherten Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Denn Bürgergeld-Empfänger sind gesetzlich pflegeversichert.
Pflegegeld: Rückforderung im Todesfall?
Verstirbt ein Pflegebedürftiger mit Anspruch auf Pflegegeld, wird die Leistung bis zum Ende des Kalendermonats erbracht. Die Pflegekasse darf das Pflegegeld vom Sterbetag bis zum Monatsende also nicht zurückfordern.(1)
Landespflegegeld in Bayern
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern haben Anspruch auf das bayerische Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Das Landespflegegeld können Sie unabhängig von Bezügen der Pflegekasse beanspruchen.
Häufig gestellte Fragen
Wem steht Pflegegeld zu?
Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 von der Pflegeversicherung bestätigt haben und in der häuslichen Pflege versorgt werden. Sie können auch Sachleistungen und Pflegegeld anteilig erhalten, wenn Sie die Kombinationsleistung nutzen.
Wie viel Pflegegeld bekommt man?
Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 316 Euro, mit Pflegegrad 3 monatlich 545 Euro, mit Pflegegrad 4 monatlich 728 Euro und mit Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Prüfen Sie stattdessen Ihre Möglichkeiten mit dem Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 545 Euro pro Monat.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 4?
Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat.
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 5?
Mit Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 901 Euro pro Monat.
Was darf ich mit Pflegegeld machen?
Das Pflegegeld wird gezahlt, damit Sie Ihre häusliche Pflege sicherstellen können. Wofür Sie das Geld im Detail ausgeben, bleibt Ihnen selbst überlassen. Sie müssen dazu keine Nachweise erbringen.
Wer zahlt Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten Sie als Leistung von der privaten oder gesetzlichen Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher und eine gesicherte häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche. Wenn Sie nicht pflegeversichert sind, können Sie Pflegegeld beim Sozialamt beantragen.
Wie lange wird Pflegegeld gezahlt?
Der Anspruch auf Pflegegeld endet, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Also zum Beispiel, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen. Im Todesfall endet der Anspruch am Ende des Monats, in dem die anspruchsberechtigte Person stirbt (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
Wann wird das Pflegegeld überwiesen?
Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats. Bei einem Erstantrag ist das der erste Monat nach der Bewilligung des Antrags. Das Pflegegeld wird dann aber rückwirkend bis zum Tag des Antrags ausgezahlt.
Zählt Pflegegeld als Einkommen zur Rente?
Nein, Pflegegeld und Rente haben nichts miteinander zu tun. Wenn Sie Pflegegeld bekommen, erhöht das nicht Ihre zukünftigen Rentenansprüche. Wenn Sie bereits Rente oder Hinterbliebenenrente beziehen, wird Pflegegeld nicht auf diese Bezüge angerechnet.
Wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?
Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung der Pflegeversicherung und zählt nicht als Einkommen des Versicherten. Es wird somit nicht angerechnet. Es wird auch für pflegende Angehörige nicht angerechnet, wenn diese von der pflegebedürftigen Person eine finanzielle Anerkennung in maximal der Höhe des Pflegegelds erhalten.
Pflegegeld in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Pflegegeld wird gar nicht in der Steuererklärung angegeben, denn die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind nicht steuerpflichtig. Dies ist festgelegt im Einkommenssteuergesetz (vgl. EStG, § 3 Nr. 1a).
Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergegeben, müssen diese den Betrag in der Regel ebenfalls nicht versteuern. Nur wenn das Pflegegeld an Personen ohne persönlichen Bezug weitergegeben wird, muss es von diesen als Einkommen angegeben werden.
Wird Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?
Pflegegeld gilt nicht als anrechenbares Einkommen und wird bei Bürgergeld-Empfängern in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Eine Ausnahme besteht, wenn es sich bei der pflegebedürftigen Person um ein Pflegekind handelt. In diesem Fall spricht man von einem „Erziehungshonorar“ und das Pflegegeld wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Wann kann Pflegegeld gekürzt werden?
Gekürzt wird Ihr Anspruch auf Pflegegeld um 50 Prozent wenn entweder die pflegebedürftige Person vorübergehend in Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege ist oder die vorgeschriebenen kostenlosen Beratungstermine nicht wahrgenommen werden. Nehmen Sie trotzdem keine der vorgeschriebenen Beratungstermine wahr, kann Ihr Pflegegeld auch ganz gestrichen werden.
Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?
Pflegegeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden. Sobald der Antrag bewilligt ist, erhalten Sie Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag des Antrags. Sie können Pflegegeld aber nicht für einen bereits zurückliegenden Zeitraum beantragen.
Allgemein erhalten Sie Pflegegeld aber im Voraus am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat. Außer Sie beanspruchen Kombinationsleistungen, denn dann muss die Pflegekasse erst die genauen Kosten für Sachleistungen kennen und überweist das Pflegegeld dann im Nachhinein.
Wie lange dauert die Nachzahlung beim Pflegegeld?
Pflegegeld wird prinzipiell am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat ausgezahlt. Handelt es sich um einen Erstantrag oder eine Höherstufung, wird dabei auch die Nachzahlung für den Zeitraum seit der Antragstellung ausgezahlt.
Wird Pflegegeld im Voraus bezahlt?
Ja, Pflegegeld wird am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat im Voraus ausgezahlt. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie gleichzeitig auch Sachleistungen beziehen (Kombinationsleistung). Dann erhalten Sie das Pflegegeld im Nachhinein.
Wann muss Pflegegeld zurückgezahlt werden?
Das ist nur in sehr seltenen Fällen der Fall. Meistens dann, wenn feststeht, dass für einen bestimmten Zeitraum gar kein Anspruch vorlag.
Also zum Beispiel, wenn eine pflegebedürftige Person zum Ende eines Monats verstirbt und kurze Zeit später das Pflegegeld für den Folgemonat überwiesen wird, weil die Pflegekasse noch nicht von dem Tod erfahren hat. In diesem Fall müssten Sie das Pflegegeld für den letzten Monat zurückzahlen, denn Pflegegeld wird nur bis zum Ende des letzten Lebensmonats bezahlt.
Habe ich Anspruch auf Pflegegeld trotz Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt?
Bei einem Aufenthalt in einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder in einem Krankenhaus wird das Pflegegeld in den ersten 28 Tagen weiterhin ausgezahlt. Dauert der Aufenthalt länger als 28 Tage, wir die Zahlung des Pflegegeldes ab dem 29. Tag ausgesetzt. Es spielt keine Rolle, ob Sie während der 28 Tage in der gleichen oder in verschiedenen Kliniken untergebracht sind.
Sobald die pflegebedürftige Person zurück in die häusliche Pflege zurückkehrt, wird die Zahlung des Pflegegeldes ab dem Tag der Entlassung aus der Einrichtung fortgesetzt.
Pflegegeld – wie lange dauert die Bearbeitung?
Wird vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof einer der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 bescheinigt, können Sie bei der Pflegeversicherung Pflegegeld beantragen, sofern die häusliche Pflege durch einen Angehörigen gewährt ist. Anschließend wird das Pflegegeld nach etwa 2 bis 3 Wochen ausgezahlt.
Wird Pflegegeld auch ohne Pflegeperson gezahlt?
Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Das ist ohne eine Pflegeperson praktisch kaum möglich. Es gibt aber keine Pflicht, eine konkrete Pflegeperson zu benennen.
Wird Pflegegeld ohne Pflegegrad gezahlt?
Nein, Versicherte ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld von der Pflegeversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Pflegegeld?
Krankengeld erhalten Versicherte, die wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Es wird von der Krankenversicherung für maximal 72 Wochen ausgezahlt.
Pflegegeld wird an Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher ausbezahlt, die von Angehörigen oder Freunden in häuslicher Pflege betreut werden. Es wird von der Pflegekasse für die gesamte Dauer der häuslichen Pflege durch Angehörige ausbezahlt.
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Behinderung?
Auch im Falle einer Behinderung richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nur nach dem jeweiligen Pflegegrad. Dieser muss im Rahmen einer Begutachtung festgestellt und von der Pflegekasse anerkannt sein, bevor ein Anspruch auf Pflegegeld vorliegt.
Wie viel Pflegegeld steht Privatversicherten zu?
Privatversicherte haben dieselben Ansprüche auf Pflegegeld wie gesetzlich Versicherte. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 316 Euro, mit Pflegegrad 3 monatlich 545 Euro, mit Pflegegrad 4 monatlich 728 Euro und mit Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Ist Pflegegeld pfändbar?
Nein, da Pflegegeld wie Erziehungsgeld oder Kindergeld zu den zweckbestimmten Sozialleistungen gehört, darf es grundsätzlich nicht gepfändet werden. Pfändbar sind dagegen Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrente oder Unterhaltsgeld.
Das gilt auch, wenn Sie das Pflegegeld als pflegender Angehöriger von der pflegebedürftigen Person weitergeleitet bekommen. Denn Pflegegeld gilt nicht als Arbeitseinkommen, sondern als materielle Anerkennung. Das wurde in einem BGH-Urteil vom 16.01.2023 bestätigt.