Pflegegeld: Höhe und Anspruch

Pflegegeld - Geld für häusliche Pflege

Wird ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt, so gewähren gesetzliche und private Pflegekassen Anspruch auf Pflegegeld. pflege.de erklärt, wie hoch der Anspruch für die einzelnen Pflegegrade ist, welche Voraussetzungen gelten und wann Versicherte nur teilweise, befristet oder anteilig Pflegegeld bekommen.

Inhaltsverzeichnis

Pflegegeld: Definition

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Das Pflegegeld erhalten alle Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.(1)

Der Gesetzgeber nennt diese Leistung mit vollem Titel „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“. Schon aus dem Begriff lässt sich ableiten, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld eine angemessene Betreuung und Pflege zuhause sicherstellen soll.

Das Pflegegeld steht erstmal nur der pflegebedürftigen Person zu und kann von dieser frei und ohne Nachweispflicht verwendet werden. In der Praxis wird es meistens direkt für anfallende Kosten verwendet oder an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weitergegeben.

Info
Wofür Pflegegeld oft verwendet wird

Wird Pflegegeld nicht an pflegende Angehörige weitergegeben, dann werden damit zumeist körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert. Es steht Ihnen aber frei, wofür Sie es einsetzen.

Pflegegeld Tabelle: Höhe nach Pflegegrad

Die Höhe des Pflegegelds orientiert sich an dem Pflegegrad der betreffenden Person. In dieser Pflegegeld Tabelle erfahren Sie, welchen Anspruch Sie mit Ihrem Pflegegrad haben.

Wichtig: Das Pflegegeld steigt zum 01.01.2024 um 5 Prozent. Die Leistungen werden automatisch angepasst, Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.

Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 316 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro
Solange Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen das Pflegegeld ab der Antragsstellung jeden Monat von Ihrer Pflegekasse überwiesen. Der Anspruch ist zeitlich nicht begrenzt.
Info
Ansprüche mit Pflegegrad 1

Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Mit Pflegegrad 1 können Sie aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat beanspruchen und jeden Monat Pflegehilfsmittel zum Verbrauch für bis zu 40 Euro erhalten.

Pflegegeld-Erhöhung 2024

Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde festgelegt, dass das Pflegegeld zum 01.01.2024 um 5 Prozent steigen soll.

Das bedeutet die Pflegegeld-Erhöhung 2024 konkret:

  • Pflegegrad 1: weiterhin kein Anspruch
  • Pflegegrad 2: 332 Euro (statt 316 Euro)
  • Pflegegrad 3: 572 Euro (statt 545 Euro)
  • Pflegegrad 4: 765 Euro (statt 728 Euro)
  • Pflegegrad 5: 947 Euro (statt 901 Euro)

Eine weitere Erhöhung folgt ein Jahr später zum 01.01.2025 um weitere 4,5 Prozent. Danach soll das Pflegegeld, ebenso wie jede andere Geld- oder Sachleistung der Pflegekasse, alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Zum ersten mal dann zum 01.01.2028.

Info
Verbände fordern mehr

Zuletzt wurde das Pflegegeld 2017 erhöht. Im Jahr 2023, in Zeiten hoher Inflation und vielfältiger Belastungen für die Pflege zuhause, forderten Verbände und Experten dringend eine erhebliche Erhöhung des Pflegegeldes.(7) Die beschlossenen 5% sind kaum ausreichend, um die steigenden Preise aufzufangen.

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Pflegegeld: Voraussetzungen

Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen haben Sie als versicherte Person mit mindestens einem anerkanntem Pflegegrad 2, wenn Sie zuhause gepflegt und betreut werden. Als „zuhause“ kann auch der Arbeitsplatz gelten, wenn das erforderlich sein sollte.(2)

Es gelten also folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind pflegeversichert (Pflichtversicherung in Deutschland).
  • Sie haben mindestens Pflegegrad 2.
  • Die häusliche Pflege ist in geeigneter Weise sichergestellt (zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen).

Sie haben die Möglichkeit, Pflegegeld mit sogenannten „Sachleistungen“ zu kombinieren. Das lohnt sich, wenn Sie zum Beispiel einen ambulanten Pflegedienst als Sachleistung in Anspruch nehmen, aber damit Ihren Anspruch nicht voll ausschöpfen.

Info
Pflegegeld ohne Pflegeperson?

Um Pflegegeld zu erhalten, muss die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt sein.(1) Wie Sie das organisieren, ist allerdings Ihre persönliche Sache. Sie müssen deshalb keine konkrete Pflegeperson benennen können, um Pflegegeld zu erhalten.

Pflegegeld Voraussetzung: Pflicht-Beratung nach Paragraf 37.3

Als Empfänger von Pflegegeld müssen Sie mindestens zweimal pro Jahr einen kostenlosen Beratungsbesuch nach Paragraf 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Tun Sie das nicht, kann Ihnen das Pflegegeld zunächst um die Hälfte und im Extremfall ganz gekürzt werden.(1)

Experten-Tipp

In der Regel kündigen die Kassen schriftlich an, dass Pflegeleistungen gekürzt werden, wenn der Beratungseinsatz nicht zeitnah erfolgt. Die Kürzung findet also meistens nicht ohne Vorwarnung statt.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Ziel der Beratungsbesuche ist, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die pflegenden Angehörigen theoretisch und praktisch bei der Pflege anzuleiten. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass die häusliche Pflege dem Wohl der pflegebedürftigen Person dient.

So häufig müssen Sie den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen:

  • Bei Pflegegrad 2 oder 3: Einmal pro Halbjahr
  • Bei Pflegegrad 4 oder 5: Einmal pro Vierteljahr

Auch bei Pflegegrad 1 oder als Empfänger von Kombinations- oder Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2 kann die Beratung auf Wunsch freiwillig durchgeführt werden. Einmal pro Halbjahr übernimmt die Pflegekasse auch hier die Kosten für Sie.(1)

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Pflegegeld beantragen

Pflegeleistungen beantragen kann immer nur die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse ein. Ihre Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angeschlossen.

Den Antrag auf Pflegegeld können Sie formlos stellen. Dafür reicht ein Anruf, eine E-Mail oder ein Brief. Die Pflegekasse lässt Ihnen daraufhin alle Formulare zukommen, die Sie für den Antrag benötigen.

Beim Antrag müssen Sie angeben, ob Sie Pflegegeld oder Sachleistungen beziehen möchten. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, eine Kombination aus Sachleistungen und Pflegegeld zu beziehen. Oder Sie können Pflegegeld und umgewandelte Sachleistungen kombinieren. Die folgenden Abschnitte erläutern Ihnen diese Möglichkeiten.

Info
Was sind Pflege-Sachleistungen?

Sachleistungen sind zweckgebundene Leistungen der Pflegekasse für professionelle Pflegeleistungen (Grundpflege) und die hauswirtschaftliche Versorgung bei der häuslichen Pflege. Meistens handelt es sich um die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes.

Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren

Normalerweise wählen Sie, ob Sie Pflegegeld für die Versorgung durch pflegende Angehörige oder Pflege-Sachleistungen für professionelle Pflege beanspruchen möchten. Sie können aber auch Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren.(3)

Sinnvoll ist die Kombinationsleistung, wenn Sie Sachleistungen in Anspruch nehmen, aber damit Ihren Anspruch nicht ganz ausschöpfen. Den nicht verwendeten Anteil der Sachleistungen können Sie dann umgerechnet als Pflegegeld ausgezahlt bekommen.

In diesem Fall erhalten sie Ihr Pflegegeld nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch anteiliges Pflegegeld. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.

Nutzen Sie gerne den pflege.de Pflegegeldrechner um Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen.

Praxis-Tipp

Holen Sie sich von einem Pflegedienst ihrer Wahl mit freien Kapazitäten ein Angebot für eine Kombinationsleistung ein und lassen Sie sich die prozentuale Verteilung genau erklären.

Marc-André  Hofheinz
Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen

Umwandlungsanspruch: Pflegegeld und zusätzliche Hilfsleistungen kombinieren

Der Umwandlungsanspruch wird interessant, wenn Sie zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch nehmen möchten, die nicht als Pflegesachleistungen finanziert werden können.

Sie können dafür bis zu 40 Prozent Ihres ungenutzten Sachleistungs-Anspruchs umwandeln. Mit diesen Mitteln können Sie zusätzliche Angebote wahrnehmen, wenn diese in Ihrem Bundesland anerkannten werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im pflege.de Ratgeber Umwandlungsanspruch.(4)

Beachten Sie aber, dass auch das umgewandelte Budget Ihr Pflegegeld verringert. Denn es gilt primär als in Anspruch genommenes Sachleistungs-Budget im Rahmen der Kombinationsleistung.

Für Ihren Anspruch auf Pflegegeld bedeutet das zusätzlichen Spielraum bei der Gestaltung: Sie können Pflegegeld mit Sachleistungen kombinieren und dabei bis zu 40 Prozent der Sachleistungen in umgewandelter Form für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote nutzen.


Pflegegeld für Angehörige

Auch wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, wird das Pflegegeld nicht an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die pflegebedürftige Person. Die Leistung der Pflegekasse steht ausschließlich dem Versicherten zu.

Über die Verwendung ihres Pflegegeldes dürfen Pflegebedürftige als Empfänger frei entscheiden und es nach ihren Vorstellungen für den Aufwand oder das Engagement von pflegenden Angehörigen oder Freunden bei ihrer häuslichen Pflege und Betreuung ausgeben.

Als Pflegeperson dürfen Sie nur dann direkt über das Pflegegeld verfügen, wenn Sie als gesetzlicher Betreuer eingesetzt sind oder die entsprechenden Vollmachten haben.

Info
Geld für pflegende Angehörige: Pflegeunterstützungsgeld

Direkt an pflegende Angehörige ausbezahlt wird das Pflegeunterstützungsgeld. Das ist eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer kurzzeitig geleisteten Pflege.

Pflegegeld bei Rentenzahlung

Für pflegebedürftige Personen gilt: Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung und zählt nicht als Einkommen. Es hat keinen Einfluss auf Ihre Rente: Sie können dadurch weder Rentenansprüche erwerben, noch wird es als Hinzuverdienst zum Rentenbezug gewertet.(5)

Für pflegende Angehörige gilt: Die pflegebedürftige Person darf Ihnen als Anerkennung einen monatlichen Betrag bis maximal zur Höhe des Pflegegelds geben. Diese Zahlung gilt nicht als Einkommen, wird nicht versteuert, erhöht nicht Ihre Rentenansprüche und wird nicht als Hinzuverdienst zur Rente gewertet.

Für Personen, die keine persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen haben und Pflegegeld erhalten, gilt diese Sonderregelung nicht. Denn hier wird keine „sittliche Pflicht“ erfüllt, sondern aus finanziellen Motiven Einkommen generiert.(6)

Tipp
Bessern Sie durch die Pflege Ihre Rente auf

Unabhängig vom Pflegegeld können Sie als pflegender Angehöriger Ihre Rente aufbessern. Denn unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse Ihre Rentenbeiträge für die Pflege von Angehörigen.

Pflegegeld versteuern

Das Pflegegeld von gesetzlichen und privaten Pflegekassen ist nicht steuerpflichtig. Das gilt allgemein nicht nur für das Pflegegeld, sondern für alle Sozialleistungen aus einer Pflegeversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung.(5)

Nicht steuerpflichtig ist Pflegegeld auch, wenn die pflegebedürftige Person das Pflegegeld ganz oder teilweise an pflegende Angehörige weitergibt. Voraussetzung ist, dass die betreffenden Angehörigen die Pflegetätigkeiten selbst erfüllen. Die Zahlung ist nur bis zur Höhe des Pflegegelds steuerfrei.(6)

Anders verhält es sich, wenn Personen ohne persönliche Bindung zum Pflegebedürftigen das Pflegegeld als Zahlung erhalten. Sie erfüllen dann keine „sittliche Pflicht“, sondern handeln aus rein finanziellen Motiven und müssen das Geld als Einkommen versteuern.(6)

Tipp
Zusätzliche Pflegekosten von der Steuer absetzen

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, zusätzliche Pflegekosten von der Steuer abzusetzen. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen können sowohl pflegebedürftige Personen als auch pflegende Angehörige. Pflegende Angehörige können alternativ den Pflegepauschbetrag nutzen, um ohne Nachweise einen Festbetrag steuerlich abzusetzen.

Pflegegeld in besonderen Situationen

Das Pflegegeld wird grundsätzlich für die häusliche Pflege bezahlt. Wird die Pflege zuhause beendet, weil die pflegebedürftige Person zum Beispiel in ein Pflegeheim umzieht, dann endet damit auch der Anspruch auf Pflegegeld.

Doch auch bei der häuslichen Pflege gibt es besondere Phasen wie zum Beispiel vorübergehende Aufenthalte in Krankenhäusern oder Urlaube, in denen vorübergehend keine Pflege zuhause stattfindet. Was passiert mit Ihrem Anspruch auf Pflegegeld in solchen Situationen?

Besondere Regeln gelten für diese Situationen:

  • Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Klinik
  • Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
  • Aufenthalt im Ausland
Info
Pflegegeld & Behinderung

Pflegeempfänger in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen haben Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld anteilig für die Tage, an denen sie sich in häuslicher Pflege befinden.

Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt, Reha oder häuslicher Krankenpflege

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik wird das Pflegegeld nur während der ersten 28 zusammenhängenden Tage weiterbezahlt. Ab dem 29. Tag bekommen Sie kein Pflegegeld mehr, bis die Pflege wieder zuhause stattfindet.

Dasselbe gilt in einer Phase der häuslichen Krankenpflege. Also dann, wenn ein ambulanter Pflegedienst auf ärztliche Verordnung hin die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung temporär komplett übernimmt.(8)

Info
Wann erneuert sich der Anspruch?

Der Anspruch auf die Fortzahlung von Pflegegeld für bis zu 28 Tage erneuert sich, sobald die Pflege wieder zuhause durch Angehörige stattfindet. Findet eine solche Unterbrechung nicht statt, erneuert sich der Anspruch auch dann nicht, wenn zwischendurch die Klinik gewechselt wird.

Pflegegeld bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege

Während einer Verhinderungspflege haben Sie für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegelds. Während einer Kurzzeitpflege haben Sie für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr Anspruch auf die Hälfte des Pflegegelds.(1)

In beiden Fällen wird das Pflegegeld am ersten und am letzten Tag des jeweiligen Zeitraums nicht gekürzt. Das gilt auch, wenn Sie Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege an mehreren Zeiträumen im Jahr in Anspruch nehmen.

Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt

Ausland ist nicht gleich Ausland: Je nachdem, wo Sie sich aufhalten, können Sie entweder unbegrenzt Pflegegeld erhalten oder nur für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Für Urlaube reicht diese Frist in der Regel locker aus.

Zeitlich unbegrenzt Anspruch auf Pflegegeld haben Sie, wenn Sie sich in einem Land der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums EWR oder der Schweiz aufhalten. In der EWR sind außer den EU-Staaten übrigens Island, Liechtenstein und Norwegen. Das Vereinigte Königreich allerdings nicht mehr.

In allen anderen Ländern gilt: Für Aufenthalte von insgesamt höchstens sechs Wochen pro Kalenderjahr wird das Pflegegeld weiter ausgezahlt. Danach erlischt der Anspruch für das laufende Jahr, bis der Aufenthaltsort wieder in Deutschland oder einem der oben genannten Länder liegt.(8)

Pflegegeld: Auszahlung

Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus. Die erste Auszahlung findet frühestens im Monat nach der Antragstellung statt.

Meistens besteht bei einem Erstantrag der Anspruch für den ersten Monat nur teilweise, weil der Antrag nicht am ersten des Monats gestellt wurde. In diesem Fall bekommen Sie das Pflegegeld anteilig ausbezahlt. Dabei wird jeder Kalendermonat pauschal mit 30 Tagen angesetzt.(1)

Sie können Pflegegeld nicht rückwirkend beantragen. Das heißt, dass der Anspruch in jedem Fall erst ab dem Tag des Antrags besteht. Deshalb lohnt es sich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Info
Pflegegeld rückwirkend zur Antragstellung erhalten

Den Erstantrag auf Pflegegeld stellen viele Versicherte gleichzeitig mit dem Erstantrag auf einen Pflegegrad. Dann steht erst nach der Begutachtung und dem Pflegegrad-Bescheid fest, ob ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. In diesem Fall wird das Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag des Antrags ausbezahlt.

Pflegegeld bei Bürgergeld-Bezug

Empfänger von Bürgergeld (früher Hartz IV) haben genauso wie alle anderen Pflegeversicherten Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Denn Bürgergeld-Empfänger sind gesetzlich pflegeversichert.

Info
Ansprüche ohne Pflegeversicherung

Nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld ihres Sozialhilfeträgers (Sozialamt der Stadt oder des Landkreises) in gleicher Höhe wie das Pflegegeld der Pflegeversicherung.

Ihr Anspruch ist allerdings gegenüber vergleichbaren Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig. Das heißt mit anderen Worten: Nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige erhalten kein oder nur anteiliges Pflegegeld, wenn sie über anderweitige Einnahmen oder Vermögen verfügen.

Sowohl ihr Einkommen als auch das ihrer Ehe- oder Lebenspartner/innen dürfen die jeweils aktuelle Einkommensgrenze (nach § 85 SGB XII) nicht übersteigen. Außerdem dürfen sie kein eigenes Vermögen (nach § 90 SGB XII) besitzen.

Pflegegeld: Rückforderung im Todesfall?

Verstirbt ein Pflegebedürftiger mit Anspruch auf Pflegegeld, wird die Leistung bis zum Ende des Kalendermonats erbracht. Die Pflegekasse darf das Pflegegeld vom Sterbetag bis zum Monatsende also nicht zurückfordern.(1)

Landespflegegeld in Bayern

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern haben Anspruch auf das bayerische Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Das Landespflegegeld können Sie unabhängig von Bezügen der Pflegekasse beanspruchen.

Häufig gestellte Fragen

Wem steht Pflegegeld zu?

Pflegegeld steht Ihnen zu, wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 von der Pflegeversicherung bestätigt haben und in der häuslichen Pflege versorgt werden. Sie können auch Sachleistungen und Pflegegeld anteilig erhalten, wenn Sie die Kombinationsleistung nutzen.

Wie viel Pflegegeld bekommt man?

Das Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 316 Euro, mit Pflegegrad 3 monatlich 545 Euro, mit Pflegegrad 4 monatlich 728 Euro und mit Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld. Prüfen Sie stattdessen Ihre Möglichkeiten mit dem Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 2?

Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?

Mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 545 Euro pro Monat.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 4?

Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat.

Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 5?

Mit Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 901 Euro pro Monat.

Was darf ich mit Pflegegeld machen?

Das Pflegegeld wird gezahlt, damit Sie Ihre häusliche Pflege sicherstellen können. Wofür Sie das Geld im Detail ausgeben, bleibt Ihnen selbst überlassen. Sie müssen dazu keine Nachweise erbringen.

Wer zahlt Pflegegeld?

Pflegegeld erhalten Sie als Leistung von der privaten oder gesetzlichen Pflegekasse. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher und eine gesicherte häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche. Wenn Sie nicht pflegeversichert sind, können Sie Pflegegeld beim Sozialamt beantragen.

Wie lange wird Pflegegeld gezahlt?

Der Anspruch auf Pflegegeld endet, wenn Sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen. Also zum Beispiel, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen. Im Todesfall endet der Anspruch am Ende des Monats, in dem die anspruchsberechtigte Person stirbt (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).

Wann wird das Pflegegeld überwiesen?

Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats. Bei einem Erstantrag ist das der erste Monat nach der Bewilligung des Antrags. Das Pflegegeld wird dann aber rückwirkend bis zum Tag des Antrags ausgezahlt.

Zählt Pflegegeld als Einkommen zur Rente?

Nein, Pflegegeld und Rente haben nichts miteinander zu tun. Wenn Sie Pflegegeld bekommen, erhöht das nicht Ihre zukünftigen Rentenansprüche. Wenn Sie bereits Rente oder Hinterbliebenenrente beziehen, wird Pflegegeld nicht auf diese Bezüge angerechnet.

Wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung der Pflegeversicherung und zählt nicht als Einkommen des Versicherten. Es wird somit nicht angerechnet. Es wird auch für pflegende Angehörige nicht angerechnet, wenn diese von der pflegebedürftigen Person eine finanzielle Anerkennung in maximal der Höhe des Pflegegelds erhalten.

Pflegegeld in der Steuererklärung: Wo eintragen?

Pflegegeld wird gar nicht in der Steuererklärung angegeben, denn die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind nicht steuerpflichtig. Dies ist festgelegt im Einkommenssteuergesetz (vgl. EStG, § 3 Nr. 1a).

Wird das Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergegeben, müssen diese den Betrag in der Regel ebenfalls nicht versteuern. Nur wenn das Pflegegeld an Personen ohne persönlichen Bezug weitergegeben wird, muss es von diesen als Einkommen angegeben werden.

Wird Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?

Pflegegeld gilt nicht als anrechenbares Einkommen und wird bei Bürgergeld-Empfängern in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Eine Ausnahme besteht, wenn es sich bei der pflegebedürftigen Person um ein Pflegekind handelt. In diesem Fall spricht man von einem „Erziehungshonorar“ und das Pflegegeld wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Wann kann Pflegegeld gekürzt werden?

Gekürzt wird Ihr Anspruch auf Pflegegeld um 50 Prozent wenn entweder die pflegebedürftige Person vorübergehend in Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege ist oder die vorgeschriebenen kostenlosen Beratungstermine nicht wahrgenommen werden. Nehmen Sie trotzdem keine der vorgeschriebenen Beratungstermine wahr, kann Ihr Pflegegeld auch ganz gestrichen werden.

Wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Pflegegeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden. Sobald der Antrag bewilligt ist, erhalten Sie Pflegegeld rückwirkend ab dem Tag des Antrags. Sie können Pflegegeld aber nicht für einen bereits zurückliegenden Zeitraum beantragen.

Allgemein erhalten Sie Pflegegeld aber im Voraus am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat. Außer Sie beanspruchen Kombinationsleistungen, denn dann muss die Pflegekasse erst die genauen Kosten für Sachleistungen kennen und überweist das Pflegegeld dann im Nachhinein.

Wie lange dauert die Nachzahlung beim Pflegegeld?

Pflegegeld wird prinzipiell am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat ausgezahlt. Handelt es sich um einen Erstantrag oder eine Höherstufung, wird dabei auch die Nachzahlung für den Zeitraum seit der Antragstellung ausgezahlt.

Wird Pflegegeld im Voraus bezahlt?

Ja, Pflegegeld wird am ersten Werktag des Monats für den laufenden Monat im Voraus ausgezahlt. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie gleichzeitig auch Sachleistungen beziehen (Kombinationsleistung). Dann erhalten Sie das Pflegegeld im Nachhinein.

Wann muss Pflegegeld zurückgezahlt werden?

Das ist nur in sehr seltenen Fällen der Fall. Meistens dann, wenn feststeht, dass für einen bestimmten Zeitraum gar kein Anspruch vorlag.

Also zum Beispiel, wenn eine pflegebedürftige Person zum Ende eines Monats verstirbt und kurze Zeit später das Pflegegeld für den Folgemonat überwiesen wird, weil die Pflegekasse noch nicht von dem Tod erfahren hat. In diesem Fall müssten Sie das Pflegegeld für den letzten Monat zurückzahlen, denn Pflegegeld wird nur bis zum Ende des letzten Lebensmonats bezahlt.

Habe ich Anspruch auf Pflegegeld trotz Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt?

Bei einem Aufenthalt in einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder in einem Krankenhaus wird das Pflegegeld in den ersten 28 Tagen weiterhin ausgezahlt. Dauert der Aufenthalt länger als 28 Tage, wir die Zahlung des Pflegegeldes ab dem 29. Tag ausgesetzt. Es spielt keine Rolle, ob Sie während der 28 Tage in der gleichen oder in verschiedenen Kliniken untergebracht sind.

Sobald die pflegebedürftige Person zurück in die häusliche Pflege zurückkehrt, wird die Zahlung des Pflegegeldes ab dem Tag der Entlassung aus der Einrichtung fortgesetzt.

Pflegegeld – wie lange dauert die Bearbeitung?

Wird vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof einer der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 bescheinigt, können Sie bei der Pflegeversicherung Pflegegeld beantragen, sofern die häusliche Pflege durch einen Angehörigen gewährt ist. Anschließend wird das Pflegegeld nach etwa 2 bis 3 Wochen ausgezahlt.

Wird Pflegegeld auch ohne Pflegeperson gezahlt?

Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege sichergestellt ist. Das ist ohne eine Pflegeperson praktisch kaum möglich. Es gibt aber keine Pflicht, eine konkrete Pflegeperson zu benennen.

Wird Pflegegeld ohne Pflegegrad gezahlt?

Nein, Versicherte ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld von der Pflegeversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Pflegegeld?

Krankengeld erhalten Versicherte, die wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Es wird von der Krankenversicherung für maximal 72 Wochen ausgezahlt.

Pflegegeld wird an Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher ausbezahlt, die von Angehörigen oder Freunden in häuslicher Pflege betreut werden. Es wird von der Pflegekasse für die gesamte Dauer der häuslichen Pflege durch Angehörige ausbezahlt.

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Behinderung?

Auch im Falle einer Behinderung richtet sich die Höhe des Pflegegeldes nur nach dem jeweiligen Pflegegrad. Dieser muss im Rahmen einer Begutachtung festgestellt und von der Pflegekasse anerkannt sein, bevor ein Anspruch auf Pflegegeld vorliegt.

Wie viel Pflegegeld steht Privatversicherten zu?

Privatversicherte haben dieselben Ansprüche auf Pflegegeld wie gesetzlich Versicherte. Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie monatlich 316 Euro, mit Pflegegrad 3 monatlich 545 Euro, mit Pflegegrad 4 monatlich 728 Euro und mit Pflegegrad 5 monatlich 901 Euro. Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Ist Pflegegeld pfändbar?

Nein, da Pflegegeld wie Erziehungsgeld oder Kindergeld zu den zweckbestimmten Sozialleistungen gehört, darf es grundsätzlich nicht gepfändet werden. Pfändbar sind dagegen Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrente oder Unterhaltsgeld.

Das gilt auch, wenn Sie das Pflegegeld als pflegender Angehöriger von der pflegebedürftigen Person weitergeleitet bekommen. Denn Pflegegeld gilt nicht als Arbeitseinkommen, sondern als materielle Anerkennung. Das wurde in einem BGH-Urteil vom 16.01.2023 bestätigt.

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Erstelldatum: 6102.10.92|Zuletzt geändert: 3202.21.5
(1)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html (letzter Abruf am 06.02.2023)
(2)
openJur (2022): LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.08.2022 - L 2 SO 1906/18
https://openjur.de/u/2454193.html (letzter Abruf am 29.03.2023)
(3)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__38.html (letzter Abruf am 06.02.2023)
(4)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Verordnungsermächtigung
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html (letzter Abruf am 06.02.2023)
(5)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Einkommensteuergesetz (EstG) - § 3 Abs. 1a
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (letzter Abruf am 06.02.2023)
(6)
Bundesministerium der Justiz (o. J.): Einkommensteuergesetz (EstG) - § 3 Abs. 36
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html (letzter Abruf am 06.02.2023)
(7)
DAK-Gesundheit (2022): Pflegereport 2022: DAK-Gesundheit fordert deutliche Entlastungen für pflegende Angehörige
https://www.dak.de/dak/bundesthemen/dak-pflegereport-2022-pflegende-angehoerige-brauchen-entlastung-2593820.html#/ (letzter Abruf am 06.02.2023)
(8)
Bundesministerium der Justiz (1994): Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - § 34 Ruhen der Leistungsansprüche
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__34.html (letzter Abruf am 06.02.2023)
(9)
Bildquelle
© istock.com/Halfpoint
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