Was ist Pflegegeld?
Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt, können Sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für Ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten.(1)
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Anspruch auf Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen haben Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad, die in häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen betreut werden. Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung sind Angehörige, Freunde oder Bekannte, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.
Pflegegeld Voraussetzungen
Der Anspruch auf Pflegegeld lässt sich erst einlösen, wenn Versicherte nachweislich als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gelten. Dazu müssen Versicherte zunächst bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
Als pflegebedürftig anerkannt werden Hilfsbedürftige jeden Alters erst, wenn Prüfer des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung; bei gesetzlich Versicherten) bzw. Gutachter von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) einen Pflegegrad zugebilligt haben und ihre Pflegekasse das Pflegegeld genehmigt hat.
Ein entsprechendes Antragsformular bietet pflege.de kostenlos zum Download an. Die Pflegekassen sind im Übrigen der Krankenkasse des Versicherten angeschlossen, so dass Sie sich zunächst an Ihren gewohnten Ansprechpartner wenden können, der Sie weitervermittelt.
Zudem müssen Versicherte voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfen anderer angewiesen sein, um als pflegebedürftig anerkannt zu werden und Anspruch auf Pflegegeld zu haben.
Pflegegeld Höhe: Leistungen bei häuslicher Pflege
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn Angehörige oder gute Freunde ihre häusliche Grundpflege oder Betreuung sicherstellen und sich um den Haushalt kümmern. Das volle Pflegegeld erhalten sie, wenn allein ihre Angehörigen, Freunde oder Bekannten sie zu Hause umsorgen.
Pflegegeld bei Pflegegrad 1 bis 5
pflege.de hat für Sie in der folgenden Tabelle zusammengestellt, wie hoch das volle Pflegegeld für Pflegebedürftige ausfällt, die zuhause allein von ihren Angehörigen oder Freunden gepflegt werden:
Pflegegeld ohne Pflegegrad
Pflegegeld anteilig
Nur anteiliges Pflegegeld erhalten Anspruchsberechtigte, wenn neben den Angehörigen auch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes Teile der Grundpflege übernehmen müssen oder sollen. Schließlich kommt es ja vor, dass Angehörige oder Freunde nicht alle Aufgaben selbst erfüllen können oder keine Zeit dafür haben.
Pflegegeld bei stationärer Pflege
Als Pflegesachleistungen, die jedem Pflegebedürftigen entsprechend seines Pflegegrads zustehen, werden die Leistungen von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes bezeichnet und abgerechnet.
Darüber hinaus gibt es auch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege für vorübergehend oder dauerhaft Kranke und Pflegebedürftige, die allerdings vollständig von deren Krankenkasse bezahlt wird. Denn die häusliche Krankenpflege ist keine Leistung der Pflegeversicherung.
Pflegegeld bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege
Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes zahlen die Pflegekassen für vier Wochen im Kalenderjahr, wenn Pflegebedürftige Kurzzeitpflege (z. B. nach einem Klinikaufenthalt) oder Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Krankheit von pflegenden Angehörigen) erhalten.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Sachleistungen kombinieren
Pflegebedürftige, die sich sowohl von Angehörigen als auch von professionellen Pflegekräften eines Pflegedienstes versorgen lassen, können als Kombinationsleistung sowohl Pflegegeld (für die Versorgung durch pflegende Angehörige) als auch Sachleistungen (zur Vergütung der Pflegedienst-Leistungen) beanspruchen. In diesem Fall erhalten sie ihr Pflegegeld nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch anteiliges Pflegegeld.
Bei dieser sogenannten Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistungen gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Sachleistungen.
Pflegegeld berechnen: So einfach geht’s
Errechnen Sie Ihren persönlichen Pflegegeld-Leistungsanspruch bei Kombinationspflege: einfach, schnell und kostenlos:
- Schritt: Wählen Sie den Pflegegrad aus, für den Sie das Pflegegeld ermitteln wollen. Nutzen Sie vorab gerne den pflege.de Pflegegradrechner.
- Schritt: Verschieben Sie den Regler oder nutzen Sie die Zahleneingabe, um den Wert der aufgewendeten Pflegesachleistung einzugeben.
- Schritt: Klicken Sie auf „Berechnen“ und lesen Sie ab, wie viel Pflegegeld Ihnen unter den angegebenen Bedingungen zusteht.
Pflegegeld beantragen
Pflegegeld beantragen kann immer nur die pflegebedürftige Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht, die an Ihre Krankenkasse angeschlossen ist. Sie können sich somit jederzeit an Ihre Krankenkasse wenden, um Pflegegeld zu beantragen, und werden entsprechend weitervermittelt.
Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos erfolgen. Ein Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder ein postalisches Anschreiben mit der Erklärung, Pflegegeld beantragen zu wollen, genügt. Von Ihrer Pflegekasse erhalten Sie daraufhin alle wichtigen Formulare, die Sie ausgefüllt zurück schicken.
Pflegegeld Auszahlung: Wann wird das Pflegegeld überwiesen?
Versicherte erhalten das Pflegegeld ab dem Tag, an dem sie ihren Antrag auf Pflegegeld gestellt haben. Ein voller Kalendermonat wird bei der Berechnung des Pflegegeldes laut Pflegeversicherung mit 30 Tagen angesetzt. Die Anspruchstage seit Antragstellung im Vormonat ergeben sich entsprechend anteilig auf dieser Grundlage.
Mit anderen Worten: Pflegegeld wird bei Genehmigung mit der ersten Überweisung rückwirkend von den Pflegekassen ab dem Tag der Antragstellung im Vormonat nachgezahlt. Schließlich dauert es einige Zeit, bis der Antragsteller auf Pflegeleistungen von Experten begutachtet ist und die Pflegekasse auf dieser Grundlage über den Antrag entschieden hat.
Pflegegeld Auszahlungstermine
Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld direkt an die anspruchsberechtigen Pflegeversicherten, und zwar in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats, der auf den Monat des Antrages auf Pflegeleistungen folgt.
Pflegegeld für Angehörige
Auch wenn ein Angehöriger die Pflege übernimmt, wird das Pflegegeld nicht automatisch an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Die Leistung der Pflegekasse steht ausschließlich dem oder der Versicherten zu. Über die Verwendung ihres Pflegegeldes dürfen Pflegebedürftige als Empfänger frei entscheiden und es nach ihren Vorstellungen für den Aufwand oder das Engagement von pflegenden Angehörigen oder Freunden bei ihrer häuslichen Pflege und Betreuung ausgeben.
Anders verhält es sich mit dem sog. Pflegeunterstützungsgeld: Darunter versteht man eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer kurzzeitigen Pflegezeit. Sie steht all jenen Beschäftigten zu, die kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Dieser Anspruch ist in § 44a SGB XI gesetzlich verankert.
Pflegegeld: Erhöhung
Grundsätzlich kann eine Erhöhung des Pflegegeldes durch eine Höherstufung des Pflegegrades erfolgen. Entsprechend verändert sich der Leistungsanspruch einer pflegebedürftigen Person.
Darüber hinaus sieht das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eine Überprüfung des Pflegegeldes alle drei Jahre vor.(1)
Eine Erhöhung kann jeweils zum 1. Januar des Folgejahres erwirkt werden. Die letzte Pflegegelderhöhung gab es in Deutschland zuletzt mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz im Jahr 2017.
Unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen kann der Bundesrat zum 1. Januar 2021 erstmals seit 2017 einer Erhöhung des Pflegegeldes zustimmen. Der Leistungsanstieg darf dabei nicht höher ausfallen als die Bruttoentwicklung des gesamten Zeitraums. Die nächste Überprüfung ist für 2023 vorgesehen.
Pflegegelderhöhung 2022?
Die ursprünglich geplante Pflegereform 2021 sah unter anderem einen Ausbau des Leistungsangebots in der häuslichen Pflege vor. Darunter fiel auch eine Erhöhung des Pflegegeldes, die bereits ab dem 01. Juli 2021 erfolgen sollte. Allerdings kam es nicht dazu. Die angekündigte Pflegereform 2021 wurde größtenteils verworfen und damit auch das erhöhte Pflegegeld.
Statt einer großen Pflegereform wurden nur kleine Verbesserungen für die ambulante Pflege beschlossen, die zum 01. Januar 2022 in Kraft treten sollen:
- Anhebung des Leistungsbetrags für Pflegesachleistungen um fünf Prozent.
- Anhebung des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege um zehn Prozent. (2)(3)
Pflegegeld: Kürzung
Verändert sich die Pflegesituation, etwa durch einen Krankenhausaufenthalt oder eine Verhinderung des Angehörigen, kommt es in der Regel zu einer Kürzung des Pflegegeldes. Sobald professionelle Pflegekräfte den Pflegebedürftigen über einen bestimmten Zeitraum versorgen, greifen anstatt des Pflegegeldes andere Leistungen – zum Beispiel die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege oder die vollstationäre Pflege.
Pflegegeld: Rückforderung
Verstirbt ein Pflegebedürftiger mit Anspruch auf Pflegegeld, wird die Leistung bis zum Ende des Kalendermonats erbracht. Grundlage dafür ist § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB XI.(1) Die Pflegekasse darf das Pflegegeld vom Sterbetag bis zum Monatsende also nicht zurückfordern.
Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt, Reha oder häuslicher Krankenpflege
Viele pflegende Angehörige interessiert die Frage nach dem Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt. Hier gilt: Das bisher genehmigte Pflegegeld wird in den ersten vier Wochen (bzw. 28 Tagen) weiterhin bezahlt, wenn ein Pflegebedürftiger
- im Krankenhaus behandelt werden muss,
- eine stationäre Rehabilitation zur Genesung nach Unfall oder Erkrankung absolviert oder
- vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege durch einen professionellen Pflegedienst in Anspruch nimmt und Anspruch auf Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung besteht (vgl. § 34.2 Pflegeversicherungsgesetz).
Dauert die Versorgung im Krankenhaus, einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder durch einen professionellen Pflegedienst länger als 28 Tage an, wird die Zahlung ab dem 29. Tag ausgesetzt. Bei Rückkehr in die häusliche Pflege mit Betreuung durch eine nicht professionelle Pflegeperson besteht der Anspruch auf Pflegegeld erneut in gleicher Höhe wie vor dem Krankenhausaufenthalt.
Pflegegeld-Anspruch: Krankenhaus muss Patienten informieren
Ein Krankenhaus ist verpflichtet, zu informieren und zu beraten, wenn sich nach oder während eines Krankenhausaufenthaltes bereits abzeichnet, dass ein Patient pflegebedürftig wird oder bereits ist und Anspruch auf Pflegeleistungen hat. Dies entschied das Bundessozialgericht im Juni 2021 in einem Fall, in dem ein Patient durch eine Gehirn-OP pflegebedürftig wurde. Die Pflegekasse wurde in dem Urteil dazu verpflichtet, das Pflegegeld rückwirkend an die Klägerin auszuzahlen.(4)
Das Krankenhaus muss die Pflegekasse benachrichtigen, wenn sich ein Pflegefall abzeichnet. Dazu wird die Einwilligung des Versicherten benötigt (§ 7 Abs 2 Satz 2 SGB XI). Die Pflicht der Pflegekasse ist es dann, dem Versicherten schnellstmöglich die ihm zustehende Leistung zur Verfügung zu stellen (§ 17 Abs 1 Nr. 1 SGB I). Normalerweise werden Pflegeleistungen grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragsstellung auf Pflegeleistungen und außerdem nicht rückwirkend bezahlt. Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Pflegegraden erhalten Sie in unserer Themenwelt Pflegegrade.
Pflegegeld bei Auslandsaufenthalt
Pflegegeld oder anteiliges Pflegegeld wird bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt des Pflegebedürftigen von bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt (vgl. § 34.1 Pflegeversicherung). Dagegen werden die Pflegesachleistungen bei einem Auslandsaufenthalt nur weitergezahlt, wenn die professionelle Pflegekraft den Pflegebedürftigen begleitet. Für langfristige Pflege im Ausland gelten abweichende Regelungen.
Pflegegeld bei Hartz IV-Bezug
Hartz-IV-Empfänger, die Sozialleistungen nach dem Sozialhilfegesetz (SGB XII) beziehen, haben wie alle Pflegeversicherten Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen. Denn auch Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich pflegeversichert. Für sie zahlen die Jobcenter regelmäßig die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung.
Nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige haben nach § 64 des Sozialhilfegesetzes (SGB XII) Anspruch auf Pflegegeld ihres Sozialhilfeträgers (Sozialamt der Stadt oder des Landkreises) in gleicher Höhe wie das Pflegegeld der Pflegeversicherung. Ihr Anspruch ist allerdings gegenüber vergleichbaren Leistungen anderer Sozialleistungsträger nachrangig. Das heißt mit anderen Worten: Nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige erhalten kein oder nur anteiliges Pflegegeld, wenn sie über anderweitige Einnahmen oder Vermögen verfügen. Sowohl ihr Einkommen als auch das ihrer Ehe- oder Lebenspartner/innen dürfen die jeweils aktuelle Einkommensgrenze (nach § 85 SGB XII) nicht übersteigen. Außerdem dürfen sie kein eigenes Vermögen (nach § 90 SGB XII) besitzen.
Pflegegeld bei Rentenzahlung
„Wer Pflegegeld erhält, muss sich um seine Rente keine Sorgen machen“, erklärt Tanja Mahel von der Deutschen Rentenversicherung Bund im persönlichen Gespräch. „Das Pflegegeld wird nicht angerechnet, denn es ist eine Sozialleistung und dient einzig dazu, die Pflege sicherzustellen.“ Das gilt im Übrigen für alle Pflegeleistungen, die Pflegebedürftige erhalten.
Wie steht es aber um Rentner, die ihre Ehefrau, den Ehemann, einen Freund oder Nachbarn pflegen und dafür das Pflegegeld des Pflegebedürftigen erhalten? Auch sie müssen das Pflegegeld nicht als zusätzliches Einkommen zur Rente melden. „Das Pflegegeld ist keine gehaltsähnliche Zahlung. Vielmehr ist es als Ausgleich für den Arbeits- und Zeitaufwand gedacht, den Pflegepersonen mit der Pflege haben“, so Mahel. „Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegetätigkeit ehrenamtlich ausgeübt wird und das gezahlte Pflegegeld die im § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuches (SGB XI) genannten Höhen nicht übersteigt“. Als Grenze sind dort die Leistungen der jeweiligen Pflegegrade definiert, die Pflegebedürftige erhalten:
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Diese Beträge können Pflegebedürftige also an Pflegepersonen weitergeben, ohne dass es einen Einfluss auf deren Rente hat. Zahlt der Pflegebedürftige allerdings mehr als das Pflegegeld, kann das für die Pflegeperson als Zuverdienst gelten. Bei Zuverdienst werden ggf. auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Ob dieser Zuverdienst angerechnet wird, ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Der Rentner hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
- Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro (Stand 2020) wurde überschritten.
Pflegegeld versteuern
Das Pflegegeld von gesetzlichen und privaten Pflegekassen ist nach dem Einkommenssteuergesetz (vgl. EStG, § 3 Nr. 1a) nicht steuerpflichtig.
Einnahmen von pflegenden Angehörigen oder Bekannten für die häusliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Familienmitgliedes oder Freundes sind nur bis zur Höhe des dem Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldes steuerfrei. Eine „sittliche Verpflichtung“ sollten die pflegenden Angehörigen oder Freunde damit erfüllen, heißt es dort an anderer Stelle (vgl. § 33 Abs. 2 EStG). Diese Vorschriften gelten auch für Pflegegeld aus privaten Versicherungsverträgen oder für Pauschalbeihilfen zum Beispiel für Beamte nach den Beihilfevorschriften für häusliche Pflege.
Als außergewöhnliche Belastung kann ein steuerpflichtiger Pflegebedürftiger nur die Pflegekosten geltend machen, die nicht durch das bezogene Pflegegeld und Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung und das Pflegetagegeld und Leistungen aus einer Pflegezusatzversicherung gedeckt sind. Auch diese Bestimmung finden Sie im Einkommenssteuergesetz (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diesen Grundsatz höchstrichterlich mit seinem Beschluss vom 14. April 2011 (Aktenzeichen: VI R 8/10) bestätigt.
Landespflegegeld in Bayern
Das Landespflegegeld von jährlich 1.000 Euro kann unabhängig von Bezügen der Pflegekasse beantragt werden. Das Landespflegegeld kann nur in Bayern beantragt werden. Antragsberechtigt sind Personen mit mind. Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern.
Häufig gestellte Fragen
Wann bekommt man Pflegegeld?
Pflegegeld steht Versicherten zu, wenn Sie einen der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 von der Pflegeversicherung bestätigt bekommen haben und in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Freunde versorgt werden. Wird zusätzlich Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst hinzugezogen, kann das anteilige Pflegegeld, die sog. Kombinationsleistung beantragt werden.
Wie viel Pflegegeld bekommt man?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung erhält der Versicherte. Der Betrag liegt zwischen 316 Euro monatlich bei Pflegegrad 2 und 901 Euro monatlich bei Pflegegrad 5.
Wo beantragt man Pflegegeld?
Ein Antrag auf Pflegegeld erfolgt über die zuständige Pflegeversicherung, die an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen ist. Im Voraus muss ein Pflegegrad festgestellt worden sein, der ebenfalls bei der Pflegeversicherung beantragt wird. Detaillierte Informationen zum Antrag eines Pflegegrades erhalten Sie im Ratgeber von pflege.de.
Pflegegeld – wie lange dauert die Bearbeitung?
Wird vom MDK oder MEDICPROOF einer der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 bescheinigt, sollte im Anschluss ein formloser Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegeversicherung gestellt werden, sofern die häusliche Pflege durch einen Angehörigen gewährt ist. Anschließend wird das Pflegegeld i.d.R. nach ca. 2 bis 3 Wochen ausgezahlt.
Wird Pflegegeld ohne Pflegeperson gezahlt?
Das Pflegegeld steht pflegebedürftigen Personen ab anerkanntem Pflegegrad 2 zu, die zuhause von bspw. einem Angehörigen gepflegt werden. Gibt es keine Pflegeperson und der Pflegebedürftige wird durch einen professionellen Pflegedienst betreut, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld. In diesem Fall greift finanzielle Unterstützung in Form der Pflegesachleistungen.
Wird Pflegegeld ohne Pflegegrad gezahlt?
Nein, Versicherte ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld von der Pflegeversicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Pflegegeld?
Krankengeld erhalten Versicherte, die wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind. Es wird von der Krankenversicherung für maximal 72 Wochen ausgezahlt.
Pflegegeld wird nach der bestätigten Pflegebedürftigkeit eines Menschen ausgezahlt und ist nicht an das Vorhandensein einer Krankschreibung gebunden, sondern an einen von der Versicherung bestätigten Pflegegrad (2 bis 5).
Wie viel Pflegegeld gibt es bei welchem Pflegegrad?
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Behinderung?
Im Falle einer Behinderung richtet sich die Höhe des Pflegegeldes ebenso nach dem jeweiligen Pflegegrad. Dieser muss im Rahmen einer Begutachtung festgestellt und von der Pflegekasse anerkannt sein, bevor ein Anspruch auf Pflegegeld vorliegt.
Wie viel Pflegegeld steht Privatversicherten zu?
Anders als in der Krankenversicherung erhalten privat wie gesetzlich Versicherte in der Pflegeversicherung dieselben Leistungen. Die Höhe des Pflegegeldes ist also ebenso vom Pflegegrad abhängig und setzt sich wie folgt zusammen:
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 316 Euro
Pflegegrad 3: 545 Euro
Pflegegrad 4: 728 Euro
Pflegegrad 5: 901 Euro
Der einzige Unterschied ist, dass die Pflegebegutachtung zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit nicht vom MDK, sondern von MEDICPROOF, dem medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen, durchgeführt wird.
Wann wird das Pflegegeld überwiesen?
Die gesetzlichen und privaten Pflegekassen überweisen das Pflegegeld in der Regel am ersten Werktag des Kalendermonats ab dem ersten Monat nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen.
Was darf ich mit Pflegegeld machen?
Das Pflegegeld wird als Zuschuss für die Kosten gezahlt, die durch die häusliche Pflege anfallen. Wofür der Pflegegeld-Empfänger das Geld im Detail ausgibt, bleibt ihm selbst überlassen.
Wie viel Geld bekommen pflegende Angehörige?
Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, der darüber eigenständig verfügen darf. Die Aufteilung des Pflegegeldes muss unter dem Pflegebedürftigen und den Pflegepersonen abgesprochen werden.
Wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung und zählt nicht als Einkommen des Versicherten. Es wird somit nicht angerechnet.
Wird Pflegegeld auf Hartz 4 angerechnet?
Pflegegeld gilt gemäß § 11 SGB II nicht als anrechenbares Einkommen und wird bei Hartz-IV-Empfängern in der Regel nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Eine Ausnahme besteht, wenn es sich um bei der pflegebedürftigen Person um ein Pflegekind handelt. In diesem Fall spricht man von einem „Erziehungshonorar“ und das Pflegegeld wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Wird Pflegegeld versteuert?
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind nicht steuerpflichtig. Dies ist festgelegt im Einkommenssteuergesetz (vgl. EStG, § 3 Nr. 1a).
Wird das Pflegegeld an die Pflegeperson weitergezahlt, muss diese den Betrag ebenfalls nicht versteuern. Voraussetzung ist, dass die Person die Pflege aus „sittlichen“ Gründen vollführt. Die Pflege sollte also auf das Verwandtschafts- oder Freundschaftsverhältnis zurückzuführen sein und nicht aus z.B. monetären Gründen erfolgen (vgl. EstG §3 Nr.36).
Ist Pflegegeld pfändbar?
Da Pflegegeld wie Erziehungsgeld oder Kindergeld zu den zweckbestimmten Sozialleistungen gehört, darf es grundsätzlich nicht gepfändet werden. Pfändbar sind dagegen Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion wie Arbeitslosengeld, Krankengeld, Altersrente oder Unterhaltsgeld.
Wie lange bekommt man Pflegegeld?
Die Zahlung des Pflegegeldes endet mit dem Monat, in dem ein anspruchsberechtigter Pflegeversicherter verstirbt. Das Pflegegeld wird also noch bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem sein Leben geendet hat. So ist es im Pflegeversicherungsgesetz geregelt (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
Wird Pflegegeld rückwirkend ab Antragstellung gezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt und am ersten Tag des Monats von der Versicherung automatisch überwiesen. Es liegt jedoch nicht in der Verantwortung der Versicherung, dass das Geld am ersten Kalendertag auf dem Konto des Versicherten gutgeschrieben ist. Je nach Bank kann die Überweisung einige Werktage in Anspruch nehmen.
Erhält der Versicherte die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wird diese rückwirkend überwiesen. In diesem Fall muss die Pflegekasse zunächst die Höhe des Betrages kennen, der durch die erbrachten Leistungen des Pflegedienstes entstanden ist.
Habe ich Anspruch auf Pflegegeld trotz Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt?
Bei einem Aufenthalt in einer stationären Rehabilitationseinrichtung oder in einem Krankenhaus wird das Pflegegeld in den ersten 28 Tagen weiterhin ausgezahlt. Dasselbe gilt für vom Arzt verordnete häusliche Krankenpflege durch einen professionellen Pflegedienst, insofern Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht (vgl. § 34.2 Pflegeversicherungsgesetz). Dauert der Aufenthalt länger als 28 Tage, wir die Zahlung des Pflegegeldes ab dem 29. Tag ausgesetzt. Sofern die pflegebedürftige Person zurück in die häusliche Pflege durch eine nicht professionelle Pflegeperson kehrt, wird die Zahlung des Pflegegeldes ab dem Tag der Entlassung aus der Einrichtung fortgesetzt.
Schließt der Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung direkt an den Krankenhausaufenthalt an, werden die 28 Tage ab dem Tag der Aufnahme ins Krankenhaus bis zum Tag der Entlassung aus der Reha-Einrichtung gezählt. Liegt zwischen dem Krankenhausaufenthalt und der Reha ein Zeitraum, in dem der Versicherte in der häuslichen Pflege ist, steht ihm ab dem ersten Tag der Reha erneut eine Weiterzahlung des Pflegegeldes für 28 Tage zu.