Änderungen in der Pflege
Mit einer abgespeckten Version der Pflegereform will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) besonders die Pflegebedürftigen und deren Familien entlasten, die über einen längeren Zeitraum auf Pflege angewiesen sind. Die Änderungen der Pflegeleistungen betreffen die Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege und die Entlastung bei den Pflegeheimkosten.(1)
Übersicht Pflegeleistungen 2022
- Erhöhung der Pflegesachleistung
- Mehr Geld für die Kurzzeitpflege
- Höherer Zuschuss für die Kosten im Pflegeheim
- Einfachere Umwandlung des Entlastungsbetrags
- Erleichterung bei der Verordnung von Pflegehilfsmitteln
- Monatliches Budget für digitale Pflegeanwendungen
So verändern sich die Pflegeleistungen im Jahr 2022, © pflege.de
Pflegesachleistung ab 2022
Ziel des Bundesgesundheitsministeriums für 2022: Die Pflege zuhause soll finanziell besser ausgestattet werden. Aus diesem Grund gibt es ab dem 01.01.2022 eine Erhöhung der Pflegesachleistungen von fünf Prozent. In Geldbeträgen sieht das dann bei den jeweiligen Pflegegraden so aus:
Wer den ambulanten Pflegedienst für die Pflege zuhause nicht nutzt und ausschließlich ohne professionelle Hilfe pflegt, profitiert nicht von der Erhöhung der Pflegesachleistung. Für das Pflegegeld ist 2022 keine Erhöhung vorgesehen.
Die Erhöhung der Pflegesachleistung 2022 nach Pflegegrad, © pflege.de
Kurzzeitpflege 2022
Um die Pflege zuhause finanziell besser zu unterstützen und steigende Kosten für die Betroffenen abzufangen, wird der jährliche Betrag der Kurzzeitpflege um zehn Prozent angehoben. Anstelle von 1.612 Euro stehen mit dem Jahreswechsel 1.774 Euro zur Verfügung, also 162 Euro mehr als bisher. Um den höheren Betrag zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag nötig.
Entlastung bei den Pflegeheimkosten ab 2022
Besonders die langjährigen Bewohner eines Pflegeheims sollen beim Eigenanteil für die Pflege ab 2022 finanziell entlastet werden. Umso länger der Aufenthalt im Pflegeheim, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag für den Eigenanteil. Damit soll verhindert werden, dass sich ein langer Pflegeheimaufenthalt zur einer starken finanziellen Belastung entwickelt. Wer also länger als drei Jahre im Pflegeheim lebt, bekommt einen Zuschlag von 70 Prozent auf den zu zahlenden Eigenanteil.
Diese Entlastungen gibt es bei den Pflegeheimkosten ab 2022,© pflege.de
Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten nach Dauer des Aufenthaltes:
- Bis 12 Monate: 5 Prozent
- Mehr als 12 Monate: 25 Prozent
- Mehr als 24 Monate: 45 Prozent
- Mehr als 36 Monate: 70 Prozent
Bei der finanziellen Entlastung geht es allerdings nur um die Kosten für die Pflege sowie – falls vorhanden – für die Ausbildungsumlage. Entgelte für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden von der Pflegekasse nicht übernommen und müssen selbst bezahlt werden.
Vereinfachte Umwandlung zum Entlastungbetrag 2022
Bisher galt: Wenn die Gelder aus dem Ihnen zustehenden Pflegesachleistungsbetrag nicht aufgebraucht worden sind, können Sie 40 Prozent davon in Entlastungsleistungen umwandeln. Neu ab Januar 2022 ist, dass Sie dazu keinen Antrag mehr stellen müssen. Der Umwandlungsanspruch ist dann ohne Antrag bei der Pflegekasse möglich.
Einfachere Verordnung für Pflegehilfsmittel
Um Pflegehilfsmittel unkomplizierter und schneller dort hin zu bringen, wo sie benötigt werden, bekommen Pflegefachkräfte ab Januar 2022 mehr Entscheidungsbefugnisse und können selbst eine Verordnung für Pflegehilfsmittel ausstellen. Bisher musste der Bedarf vom Gutachter in der Pflegebegutachtung festgehalten werden. Ab Januar 2022 kann dies auch von einer Pflegefachkraft übernommen werden, die dann den Antrag an die Pflegekasse weiterleitet.
Digitale Pflegeanwendungen 2022
Ab 01. Januar 2022 haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad Anspruch auf die Erstattung der Kosten für eine digitale Pflegeanwendung, kurz DiPa. Dieser Anspruch wurde im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI § 40b) fest verankert und mit einer monatlichen Summe von maximal 50 Euro beziffert. (3)
Eine digitale Pflegeanwendung ist eine App, die Pflegende sowie Pflegebedürftige bei der täglichen Pflege unterstützen soll.