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Besondere Formen der Pflege

Besondere Formen der Pflege

Unter diesem Punkt werden Hospize und teilstationäre Pflegeformen vorgestellt.

Hospize

Informationen über die Formen, Aufgaben und Kosten einer Betreuung in einem Hospiz oder durch einen Hospizdienst finden  Sie hier.

Hospize sind Pflegeeinrichtungen, die Sterbebegleitung für kranke Menschen anbieten. Ihr Ziel ist es unter anderem, die letzten Tage so angenehm und „normal“ wie möglich zu gestalten. Hierum kümmert sich ein interdisziplinäres Team bestehend aus ehrenamtlichen Hospizhelfern, Pflegekräften, Psychologen und Seelsorgern. Die medizinische Versorgung (hauptsächlich Schmerzlinderung) wird meist von ansässigen Ärzten übernommen. Im Januar 2011 gab es in Deutschland ca. 1.500 ambulante Hospizdienste und 179 stationäre Hospize.

Viele Menschen wünschen sich, bis zuletzt in der vertrauten Umgebung der eigenen vier Wände zu bleiben. Um dies zu ermöglichen, bieten ambulante Dienste eine tägliche Betreuung für ein paar Stunden an. Ist die ambulante Versorgung nicht möglich und es besteht kein Bedarf an Behandlung im Krankenhaus, kann ein Zimmer in einem stationären Hospiz bezogen werden. Der Tagesablauf sowie die Besuchszeiten sind sehr flexibel gestaltbar und auf die Bedürfnisse der Bewohner und deren Begleiter ausgerichtet. Dazu gehört häufig auch, dass Angehörige bei der Trauer begleitet werden.

Die Träger der Hospize sind meist gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die durch Spenden einen Teil der Kosten abdecken können. Die Kranken- und Pflegekasse übernimmt auch einen Teil der Kosten, die etwa 200 bis 250 € pro Tag betragen. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegestufe wie für die vollstationäre Pflege in einem Heim. Die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung wird im Normalfall von einem Arzt verordnet und mit diesem Dokument kann die Finanzierung bei der Pflegekasse beantragt werden.

Teilstationäre Pflege

Die teilstationäre Pflege umfasst die Pflegeformen Kurzzeitpflege, Nachtpflege und Tagespflege. Die Kosten der Leistungen können mit dem Pflegegeld verrechnet werden (Kombinationsleistung).

Kurzzeitpflege

Der Begriff Kurzzeitpflege bezeichnet die vorübergehende Betreuung eines Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung. Dieses Angebot besteht normalerweise für die Zeit von bis zu 28 Tagen nach einem Krankenhausaufenthalt oder für die zwischenzeitliche Versorgung von Personen, die durch Angehörige gepflegt werden.
Die Entlastung der pflegenden Angehörigen durch die Kurzzeitpflege für maximal vier Wochen im Jahr und unter einem Wert von 1550 € wird in der Regel von der Pflegeversicherung oder dem Sozialhilfeträger gezahlt. Die Inanspruchnahme kann erfolgen, wenn die Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder Überbelastung eine Auszeit braucht oder sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen stark verschlechtert.
Im Gegensatz zur Verhinderungspflege ist vorgesehen, dass die Kurzzeitpflege  nicht im häuslichen Bereich, sondern in einer vollstationären Einrichtung erfolgt.

Nachtpflege

Bei der Nachtpflege bringen pflegende Angehörige die Pflegebedürftigen für die Schlafzeit (zwischen 18 und 7 Uhr) in eine stationäre Einrichtung. Oftmals sind Nachtpflegeangebote bei Einrichtungen der vollstationären Pflege zu finden, da diese ohnehin über Pflegepersonal für die Nachtwache verfügen. Gedacht ist diese Form der Pflege zur Entlastung der Angehörigen, die so einen erholsamen Schlaf bekommen. Die Nachtpflege beinhaltet üblicherweise die Hilfe beim zu Bett gehen, beim Aufstehen, beim An- und Ausziehen sowie körperpflegerische Maßnahmen.

Tagespflege

Tagespflege bedeutet, dass die Altenpflege tagsüber (bis zu 8 Stunden) in einer stationären Einrichtung stattfindet und die restliche Betreuung durch einen Angehörigen übernommen wird. Diese Form der Pflege beabsichtigt die Entlastung der Pflegepersonen und die Vermeidung einer ganztägigen Versorgung in einem Pflegeheim. Die Finanzierung wird normalerweise wie bei allen Pflegeformen über die Pflegeversicherung und die Sozialhilfeträger geregelt.

In den Einrichtungen der Tagespflege werden Mahlzeiten zusammen eingenommen, verschiedene Tagesaktivitäten organisiert und Plätze zur Entspannung angeboten. Viele Angebote umfassen auch einen Fahrdienst, der die sichere An- und Abfahrt gewährleistet.

Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls und die daraus entstehenden Möglichkeiten unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung. Für nähere Informationen können Sie jederzeit unsere Beraterinnern unter folgender Hotline erreichen: 0800 24 24 12 12

Pflegerin mit älteren Dame

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.