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Service- und Nachbarschaftshilfen

Service- und Nachbarschaftshilfen

Um Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf bei  ihrem Leben in der vertrauten Häuslichkeit zu unterstützen, sind in den vergangenen  Jahren  viele die Pflege ergänzende Service- und Nachbarschaftshilfen in Wohnquartieren entstanden.

Dazu zählen

  • Einkaufsdienste von ambulanten Pflegediensten, Nachbarschaftsvereinen oder Mehr-Generationen-Häusern,
  • Vermittlung von Reinigungsbetrieben, Friseuren, Gärtnern und für barrierefreien altersgerechten Umbau qualifizierten Handwerkern durch Pflegedienste und Dienstleistungsagenturen,
  • Essen auf Rädern von privaten und freigemeinnützigen Anbietern,
  • Hausnotrufe von privaten und freigemeinnützigen Anbietern und ihre Vermittlung z. B. über Wohlfahrtsverbände,
  • Fahrdienste von ambulanten Diensten,
  • Pflegehilfsmittelberatung durch Pflegestützpunkte, Pflegeberatungsstellen der Kommunen oder ambulante Pflegedienste,
  • Sitz- und Nachtwachen durch Pflegedienste,
  • Wohnraumberatung durch private und freigemeinnützige Organisationen.

Unter Nachbarschaftshilfen versteht man gemeinhin stundenweise Hilfsdienste wie Hilfen im Haushalt, Betreuung von Alleinstehenden, Erledigung von Besorgungen, Begleit- und Kontaktdienste oder Sitz- und  Nachtwachen durch ehrenamtliche oder geringfügig beschäftigte Kräfte.

Dienstleistungszentren oder -agenturennehmen Haushaltshilfen selbst unter Vertrag und entsenden sie in Privathaushalte. Hilfs- und Pflegebedürftige können mit ihnen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene haushaltsnahe Dienstleistungen vereinbaren oder begrenzte Leistungspakete kaufen (Frühjahrsputz, Fensterreinigung, Mahlzeitenzubereitung etc.). Auch bei Urlaub oder Krankheit einer Kraft sorgen die Dienstleistungszentren für Vertretung.

Einige Dienstleistungsagenturen fungieren nur als Vermittler. Der Haushalt bleibt Arbeitgeber, während die Agentur An- und Abmeldung der Haushaltshilfe, Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge etc. übernimmt. Wohlfahrtsverbände (Diakonie, Caritas, DRK, ASB, AWO, Jüdische Gemeinde etc.), der Deutsche Hausfrauenbund oder private Träger verfügen über solche Agenturen.

Einzelne ambulante Pflegedienste bieten mit geschulten ehrenamtlichen Kräften bereits die niedrigschwellige Betreuung von Demenzkranken an – einzeln in deren Zuhause oder in Betreuungsgruppen. Seit Juli 2008 gewähren die Pflegekassen dafür demenzkranken Pflegeversicherten auch ohne Pflegestufe auf Antrag monatliche Zuschüsse von 100 bzw. 200 Euro.

24 Stunden Betreuung, hauswirtschaftliche Leistungen und leichte Grundpflege bieten osteuropäische Dienstleister über deutsche Vermittlungsagenturen oder als versicherte Selbstständige zu Gesamtkosten von monatlich bis zu 2500 Euro an (vgl. Zeitschrift „Test“ 5/2009). Wer qualitätsgesicherte Grund- und Behandlungspflege benötigt, wählt besser einen inländischen ambulanten Pflegedienst, dessen 24-Stunden-Versorgung allerdings weit höhere Zuzahlungen erfordert.

Alle Ausgaben für Pflege- und Betreuungsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Beschäftigt ein Pflegebedürftiger einen Minijobber (geringfügige Beschäftigung), vermindert sich seine Einkommensteuer um 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch um 510 Euro im Jahr. Bei der Anstellung von Haushalts- und Pflegehilfen als normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sinkt die Einkommensteuer um 12 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 2.400 Euro im Jahr.

Auskünfte zu verfügbaren Service- und Nachbarschaftshilfen erteilen folgende Stellen:

  • Allgemeine Soziale Dienste und Pflegeberatungsstellungen bei Städten, Gemeinden und Landkreisen,
  • Pflegestützpunkte (derzeit 360 bundesweit; Stand: November 2011)
  • Seniorenräte oder Seniorenbüros in Städten, Gemeinden und Landkreisen,
  • Pflegekassen
  • sowie die Sozialdienste oder Überleitungsstellen in Krankenhäusern und    ambulante und stationäre Reha-Einrichtungen.

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