Palliativpflege

Palliativpflege für Sterbenskranke

Für unheilbar kranke Familienangehörige mit nur noch wenigen Monaten oder Tagen Lebenserwartung finden Sie auch in Ihrer Nähe passende medizinische und pflegerische Hilfsangebote. Ziel: Dem  Sterbenskranken wird von geschulten Ärzten, Pflegekräften, Psychologen, Physiotherapeuten, Seelsorgern etc. eine möglichst schmerz- und leidensfreiere bessere letzte Lebensphase ermöglicht. Dabei werden Sie als Angehörige eng eingebunden und angeleitet, wie Sie am besten mit dem Patienten umgehen sollten.

Diese so genannten palliativen Therapien (palliativ – lindernd) bieten ambulante Palliativpflegedienste und ambulante Hospizdienste beim Patienten zu Hause, Palliativstationen in Krankenhäusern und stationäre Hospize an. In erster Linie lindern sie Schmerzen und Krankheitsbeschwerden und unterstützen den Patienten psychologisch, sozial und spirituell. Nicht die Verlängerung seiner Überlebenszeit um jeden Preis, sondern seine Lebensqualität, seine Wünsche und sein Befinden stehen dabei im Vordergrund.

Eine fürsorgliche Sterbebegleitung in den letzten Lebenstagen bieten insbesondere die ambulanten Hospizdienste und stationären Hospize.

Zumeist wird eine palliativ-medizinische Behandlung bei folgenden Krankheitsbildern genehmigt:

  • Fortschreitende Krebserkrankung,
  • AIDS im Endstadium,
  • Erkrankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen,
  • Chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen in der Endphase.

Die palliativ-medizinische Versorgung  m u s s  ein Vertragsarzt, zumeist der Hausarzt, oder ein Krankenhausarzt verordnen.
Das gilt auch für die Einweisung des Patienten in ein stationäres Hospiz, wenn eine Behandlung im Krankenhaus oder zu Hause nicht mehr möglich ist. Außerdem muss der Patient einverstanden sein.

Grundsätzlich haben Krankenversicherte jeden Alters (auch Kinder) mit einer unheilbaren fortgeschrittenen Erkrankung und kurzer  Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung brauchen, einen Rechtsanspruch auf die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) zu Hause. Auch Pflegebedürftige im Pflegeheim haben Anspruch auf SAPV, heißt es im Krankenversicherungsgesetz (§ 37 b SGB V).

Die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ durch einen Palliativpflegedienst ist ebenfalls von einem Arzt zu verordnen. Damit betraute Palliativpflegedienste arbeiten im Team mit Ärzten, Sozialarbeitern, Seelsorgern, Physiotherapeuten, ehrenamtlichen Helfern etc. zusammen. Regelmäßig bespricht dieses Team den Zustand des Patienten und Chancen, dessen Wohlbefinden zu verbessern. Zudem wird die Arbeit des Teams durch externe Fachleute begleitet („Supervision“).

Bei der Palliativpflege im stationären Bereich (Kliniken, Hospize) spielen neben der Schmerztherapie und Symptomkontrolle die individuelle, symptomorientierte Pflege und geregelte Behandlungsabläufe (Standards) eine große Rolle. Im ambulanten Bereich (Palliativpflegedienste, ambulante Hospize) werden auch die Schmerztherapie überwacht und die Symptome kontrolliert. Doch legt man hier mehr Wert auf enge Zusammenarbeit mit Angehörigen,  Hausarzt und anderen.

Um weitgehende Schmerzfreiheit und Symptomlinderung sicherstellen zu können, halten Fachleute es für sehr wichtig, eine bereits eingeleitete Schmerztherapie oder Symptomkontrolle nicht nur stationär, sondern auch im häuslichen Bereich fortzuführen.

Grundsätzlich sind viele Angehörige bereit, den Patienten zu Hause zu betreuen. Doch sie haben oft Ängste, mit der Fortführung einer Schmerztherapie, fortschreitender Krankheit oder pflegerischen Problemen fertig zu werden. Daher begleiten und schulen ambulante Palliativpflegedienste auch die Angehörigen.

Wo bekommen Sie Rat und Hilfe vor Ort?

Adressen und Rufnummern von Beratungsstellen, palliativmedizinischen Einrichtungen, ambulanten und stationäre Hospizen in Ihrer Nähe   finden Sie auf der Internetseite „Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin Deutschland“ des Deutschen Palliativ- und Hospizverbandes (DPHV) http://www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de

Wichtige Informationen rund um Palliativmedizin und -pflege sowie Adressen aus dem gesamten Bundesgebiet bietet auch die Website http://www.palliativ-portal.de

Pflegerin mit älteren Dame

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.