Ambulante Intensivpflege übernehmen nur examinierte Pflegekräfte und sorgen dafür, dass beatmete und nicht beatmete Menschen mit einer lebensbedrohlichen Krankheit oder erhöhtem Pflegebedarf nach Klinikaufenthalten in ihrer Häuslichkeit leben können und qualifiziert versorgt werden. Diese Pflegekräfte müssen keine Weiterbildung als Intensiv- oder Anästhesiepflegefachkraft absolviert haben, sind aber verpflichtet, jährlich mindestens vier Fortbildungen zu besuchen
Der Grundsatz „Ambulant vor stationär“ aus Kranken- und Pflegeversicherungsgesetz (SGB V und XI) bestimmt für Kranke und Pflegebedürftige jeden Alters, dass sie vorzugsweise zu Hause behandelt, gepflegt und betreut werden müssen, ehe man über die Verlegung zum Beispiel in ein Pflegeheim nachdenkt.
Ambulante Intensivpflege wird auch als häusliche Intensivpflege, Beatmungspflege, 1-zu-1-Versorgung oder 24-Stunden-Pflege bezeichnet. Auf dem deutschen Markt finden sich regional und bundesweit tätige Pflegedienste, die sich auf ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung spezialisiert haben und daher als besonders geeignet gelten. Regional aktive Pflegedienste bieten Intensivpflege auch als Teilbereich ihrer Leistungen an.
Häusliche Intensivpflege umfasst Behandlungspflege nach SGB V (z. B. Injektionen, Blutentnahme, Verbandwechsel, Wundmanagement, Vitalzeichenkontrolle, Stomaversorgung, Inkontinenzversorgung) und Grundpflege nach SGB XI (Hilfen beim Waschen, Essen, An- und Ausziehen sowie Bewegung). Auch die Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen, die Pflege sozialer Kontakte gehören dazu. Bei Bedarf werden auch Hauswirtschaftleistungen wie Mahlzeiten-Zubereitung erbracht.

Auf Wunsch bieten Pflegedienste Angehörigen an, sie bei Hilfestellungen zur Intensivpflege anzuleiten. Bei der ärztlich verordneten ambulanten Intensivpflege bis zu 24 Stunden täglich kooperieren Pflegedienste auch mit Mitbewerbern oder Therapeuten, um die bestmögliche Behandlung des Patienten sicherzustellen. Zudem ist es möglich, dass Familienangehörige bestimmte Pflegezeiten täglich übernehmen, während der Fachpflegedienst nur eine vom Arzt festgelegte bestimmt Stundenzahl am Tag im Einsatz ist.
Die Kosten für die ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung werden in der Regel voll von den Krankenversicherern, Pflegekassen, der Beihilfe sowie von Sozialhilfeträgern übernommen. Die Anbieter rechnen ihre Leistungen in Stundensätzen nach Leistungsgruppe IV ab, wobei ein fester Zeitraum für eine Versorgung des Intensivpflegebedürftigen nicht vorgegeben wird.
Die meisten Betroffenen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Pflegestufe II oder III eingestuft. Sichergestellt ist ihre Intensivpflege bis zu ihrer Genesung, bis zur Entfernung ihres künstlichen Atemwegszugangs (Trachealkanüle) oder bis zum ihrem Tod. Muss der Patient während der häuslichen Intensivpflege im Krankenhaus behandelt werden, ruht der Versorgungsvertrag.
Menschen mit lebensbedrohlichen Krankheiten oder erhöhtem Pflegeaufwand haben in der Regel Anspruch auf häusliche Intensivpflege. Häufig leiden sie unter einer schweren Störung vitaler Funktionen wie lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, respiratorische Insuffizienz, Bewusstlosigkeit, Koma, Störungen des Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säuren- bzw. Basenhaushaltes oder unter schweren Behinderungen.
Allerdings werden auch bei der ambulanten Intensivpflege die entstehenden Kosten für die Versorgung einer Demenz oder der Alzheimer-Krankheit des Patienten nicht übernommen (Stand: Januar 2012). Doch das soll sich im Zuge der geplanten Reform der Pflegeversicherung noch 2012 ändern.
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