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Ambulante Intensivpflege

Ambulante Intensivpflege

Ambulante Intensivpflege dürfen nur besonders geschulte examinierte Pflegekräfte übernehmen. Sie garantieren, dass beatmete und nicht beatmete Menschen mit einer lebensbedrohlichen Krankheit oder erhöhtem Pflegebedarf nach Klinikaufenthalten in ihrer Häuslichkeit leben können und qualifiziert versorgt werden. Diese Pflegekräfte müssen zwar keine Weiterbildung als Intensiv- oder Anästhesiepflegefachkraft absolviert haben, sind jedoch verpflichtet, jährlich mindestens vier Fortbildungen zu besuchen

Nach dem Grundsatz „Ambulant vor stationär“ des Kranken- und des  Pflegeversicherungsgesetzes (SGB V und XI) sollten Kranke und Pflegebedürftige jeden Alters vorzugsweise ambulant zu Hause behandelt, gepflegt und betreut werden und nicht vorschnell in eine geeignete stationäre Pflegeeinrichtung verlegt werden.


Ambulante Intensivpflege wird auch als häusliche Intensivpflege, Beatmungspflege, 1-zu-1-Versorgung oder 24-Stunden-Pflege bezeichnet. Auf dem deutschen Markt finden sich inzwischen etliche regional und bundesweit tätige Pflegedienste, die sich auf ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung spezialisiert haben und das dafür erforderliche qualifizierte Personal vorhalten. Regional aktive Pflegedienste bieten Intensivpflege auch als Teilbereich ihrer Leistungen an.

Häusliche Intensivpflege umfasst Behandlungspflege nach SGB V (z. B. Injektionen, Blutentnahme, Verbandwechsel, Wundmanagement, Vitalzeichenkontrolle, Stomaversorgung, Inkontinenzversorgung) und Grundpflege nach SGB XI (Hilfen beim Waschen, Essen, An- und Ausziehen sowie Bewegung). Auch die Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen, die Pflege sozialer Kontakte gehören dazu. Bei Bedarf werden auch Hauswirtschaftleistungen wie Mahlzeiten-Zubereitung erbracht.


Auf Wunsch bieten Pflegedienste Angehörigen an, sie bei Hilfestellungen zur Intensivpflege anzuleiten. Bei der ärztlich verordneten ambulanten Intensivpflege bis zu 24 Stunden täglich kooperieren Intensiv-Pflegedienste auch mit anderen Pflegediensten oder Therapeuten, um die bestmögliche Behandlung des Patienten zu gewährleisten. - Alternativ ist es möglich, dass Familienangehörige täglich einfache Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen, während der Intensiv-Pflegedienst nur für gewisse Stunden am Tag qualifizierte Pflegeleistungen erbringt, was ein Arzt verordnen muss.

Die Kosten für die ambulante Intensivpflege und Heimbeatmung werden in der Regel voll von den Kranken- und Pflegekassen, der Beihilfe oder von Sozialhilfeträgern übernommen. Die Anbieter rechnen ihre Leistungen in Stundensätzen nach Leistungsgruppe IV ab, wobei ein fester Zeitraum für eine Versorgung des Intensivpflegebedürftigen nicht vorgegeben wird.

Die meisten Betroffenen werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Pflegestufe II oder III eingestuft. Sichergestellt ist ihre Intensivpflege bis zu ihrer Genesung, bis zur Entfernung ihres künstlichen Atemwegszugangs (Trachealkanüle) oder bis zum ihrem Tod. Muss der Patient während der häuslichen Intensivpflege im Krankenhaus behandelt werden, ruht der Versorgungsvertrag.

Menschen mit lebensbedrohlichen Krankheiten oder erhöhtem Pflegeaufwand haben in der Regel Anspruch auf häusliche Intensivpflege. Häufig leiden sie unter einer schweren Störung vitaler Funktionen wie lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen, respiratorische Insuffizienz, Bewusstlosigkeit, Koma, Störungen des Flüssigkeits-, Elektrolyt-, Säuren- bzw. Basenhaushaltes oder unter schweren Behinderungen.

In den meisten Fällen werden bei ambulanter Intensivpflege eines körperlich schwerkranken und zusätzlich unter Demenz leidenden Patienten die entstehenden Kosten für die niedrigschwellige Betreuung seiner Demenzsymptome im üblichen Rahmen bezuschusst. 100 bzw. 200 Euro monatlich zahlen Pflegekassen für den Einsatz externer ambulanter Betreuungskräfte, die den Demenzkranken stundenweise aktivieren und mobilisieren. Alternativ dürfen seit Jahresbeginn 2013  auch ambulante Pflegedienste Betreuungsleistungen für Demenzkranke als Sachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen.

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