Sanitätshäuser

In einem Sanitätshaus erhalten Verbraucher verschiedenste Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel, die ein Arzt oder eine diagnostische Einrichtung unter Angabe der Diagnose verordnet haben muss. Die in Deutschland meist privat geführten Sanitätshäuser verfügen in der Regel über eine Kassenzulassung, für die eine Qualitätszertifizierung nach DIN 9001 oder DIN 13485 nötig ist, sowie ein Institutskennzeichen, um Rezepte abrechnen zu können.

Man unterscheidet drei Typen von Sanitätshäusern, die das Krankenversicherungsgesetz (SGB V; § 126) definiert.

Sanitätshäuser:

  • der Klasse 1 dürfen handwerklich individuell angefertigte Hilfsmittel oder industriell gefertigte Hilfsmittel abgeben. Der Betrieb muss von einem Meister (Orthopädietechnik, Orthopädiemechanik, Bandagist) geführt werden.
  • der Klasse 2 dürfen alle sonstigen Hilfsmittel vertreiben, die nicht handwerklich zu bearbeiten sind. Eine in der Gesundheitsbranche qualifizierte und fünf Jahre aktive Kraft ohne Meistertitel genügt zur Betriebsführung.
  • der Klasse 3 dürfen Geräte zur Eigenbehandlung des Patienten abgeben.

In einem Sanitätshaus erhalten Verbraucher Hilfsmittel bei Inkontinenz (Windeln für alle Altersklassen, Senioren-Windeln etc.), Bandagen, Orthesen, Prothesen, Bandagen,  Verbandszeug, Gehhilfen wie Handstöcke oderRollatoren, Rollstühle und ähnliches.

Insbesondere bei größeren Hilfsmitteln wie mechanisch oder elektrisch betriebenen Rollstühlen, Duschhilfen, besonderen Krankenpflegebetten etc. übernehmen Sanitätshäuser für den Verbraucher oft auch die Anlieferung, Wartung und Abholung.

Das stetig aktualisierte Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung listet übrigens alle Produkte für Kranken- und Pflegeversicherte auf, die von den Kranken- und Pflegekassen finanziert werden müssen. Näheres: www.gkv-spitzenverband.de/Aktuelles_Hilfsmittelverzeichnis.gkvnet

Im Zweifel kann das Fachpersonal in Sanitätshäusern oft auch zu Kostenübernahme oder Eigenanteil Auskunft geben.

Sofern Sie trotzdem Fragen zum Thema Sanitätshäuser haben, wenden Sie sich doch einfach an unsere kompetenten Pflegeberater/Innen. Wir informieren Sie gerne. 

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.