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Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung

Wer entscheidet über die Pflegestufe?

Um für jeden die passende Pflegestufe auszuwählen, lässt sich die Pflegeversicherung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung – kurz MDK – beraten. Erfahren Sie mehr über seine Aufgaben und nach welchen Kriterien die Begutachtung erfolgt.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird gemeinsam von den gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Pflegeversicherung finanziert. In jedem  Bundesland gibt es mindestens einen eigenständigen Medizinischen Dienst, dazu kommt der auf Bundesebene.

Aufgaben des MDK

Der MDK fungiert als eine Art wissenschaftlicher Berater der Kranken- und Pflegekassen. Das bedeutet, er beurteilt zum Beispiel die Qualität von Pflegeheimen oder welche Pflegeleistung im Einzelfall angemessen ist. Darüber hinaus werden ihm aber laut Gesetz noch weitere Aufgaben zuteil.

Die Arbeit des Medizinischen Dienstes gliedert sich in zwei Bereiche, den der Pflegeversicherung und den der Krankenversicherung. Für die Krankenkassen berät er unter anderem bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln oder Rehamaßnahmen, verfasst Stellungnahmen zur Arbeitsunfähigkeit oder der Notwendigkeit eines Klinikaufenthalts.

Leistungen für die Pflegekassen

Benötigen Sie oder Ihre Angehörigen pflegerische Unterstützung zum Beispiel im Haushalt? Kann mein Vater stationär gepflegt werden? Oder gibt es Maßnahmen, die meiner pflegebedürftigen Mutter helfen, im Alltag wieder besser zurecht zu kommen? Mit diesen Fragestellungen beschäftigt sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Eine der wichtigsten Aufgaben des MDK ist es, die Pflegebedürftigkeit festzustellen. Zuerst müssen Sie jedoch einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der für Sie zuständigen Pflegekasse stellen. Daraufhin nimmt die Pflegekasse die Hilfe des Medizinischen Dienstes in Anspruch.

Die Begutachtung durch den MDK

Um die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen, besuchen seine Mitarbeiter die Pflegebedürftigen entweder zu Hause oder in ihrer Pflegeeinrichtung. Meistens reicht ein Gutachter dafür aus. Dies kann eine dafür geschulte Krankenschwester, Altenpflegerin oder ein Arzt sein. Mithilfe eines Fragebogens und funktionellen Untersuchungen prüft er Schritt für Schritt zum Beispiel, welche Tätigkeiten der Pflegebedürftige noch selbständig ausüben kann und welche nicht. Er wird auch danach fragen, ob bzw. welche Hilfsmittel  bereits zur Pflege benutzt werden.

Aus den Antworten und Untersuchungsergebnissen errechnet der Gutachter die notwendige Pflegezeit. Daraus ergibt sich auch, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige einzuordnen ist. Seine Einschätzung teilt er Ihnen bzw. dem Pflegebedürftigen am Ende seines Besuches mit.

Da der Medizinische Dienst die Betroffenen begutachtet, ist er auch dafür zuständig, welche Pflegeleistungen empfohlen werden und in welchem Umfang sie erfolgen sollen. So kann er der Pflegekasse etwa ambulante oder stationäre Betreuung oder stundenweise Hilfe für den Haushalt vorschlagen. Darüber hinaus erarbeiten die Mitarbeiter Hinweise für den Pflegeplan des Einzelnen.

Vor allem demente Patienten können nach dem oben beschriebenen Prüfschema häufig nur schwer einer der drei Pflegestufen zugeordnet werden. Bei ihnen prüft der Medizinische Dienst daher, ob sogenannter „erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf“ (PEA) vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Betroffenen nicht mehr eindeutig ihre Wünsche äußern können und sich und andere durch alltägliche Haushaltsaufgaben mit Wasser oder Gas in Gefahr bringen.

Darüber hinaus können Sie die Begutachtung durch den MDK nutzen, um die Mitarbeiter auf Ratschläge für die Pflege Ihres Angehörigen anzusprechen. Der Gutachter kann auch Hilfsmittel zur Pflege oder Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation des Betroffenen vorschlagen.

Neben den Maßnahmen für jeden einzelnen Pflegebedürftigen kommt dem Medizinischen Dienst eine übergeordnete Aufgabe zu. Er steht den Pflegekassen bei der Planung der pflegerischen Versorgung zur Seite, das heißt er berät sie bei grundsätzlichen Fragen und Problemen.

Um seinen zahlreichen Aufgaben gerecht zu werden, benötigt der MDK entsprechend qualifiziertes Personal.

Wer urteilt über die Pflegestufe?

Die Mitarbeiter des MDK müssen nicht nur über pflegerisches und medizinisches Fachwissen verfügen. Sie müssen auch einschätzen, wie die Leistungen der Kassen wirtschaftlich eingesetzt werden können. Denn schließlich sollen alle Versicherten qualitativ gleichwertig, kostengünstig und nach dem neuesten Stand der Wissenschaft versorgt werden.

Für den Medizinischen Dienst arbeiten daher vor allem Fachärzte und Pflegefachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung. Sie nehmen regelmäßig an Schulungen über neue Entwicklungen in Medizin und Pflege teil und können zum Beispiel beurteilen, welcher Pflegestufe der Einzelne zuzuordnen ist.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihnen oder Ihren Angehörigen Pflegeleistungen zustehen, helfen Ihnen die Berater von pflege.de gerne weiter. Rufen Sie an 0800 24241212.

Quelle: www.mdk.de

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.