Was müssen Sie beachten?
Für die nötige Beschaffung eines Rollstuhls brauchen Geh- oder Bewegungseingeschränkte die ärztliche Verordnung (Rezept) ihres Haus- oder Facharztes. Möglichst genau sollte der Arzt dabei beschreiben, wie fit der Nutzer des Hilfsmittels ist, wozu der Rollstuhl gebraucht wird, welche Möglichkeiten sich dem Nutzer mit einem guten Hilfsmittelmodell eröffnen etc.. Je genauer der Arzt den körperlichen Zustand des Patienten und das benötigte Hilfsmittel beschreibt, desto besser können Krankenkassen (Kostenträger) und Sanitätshäuser (Lieferanten) den Rollstuhlbedarf einschätzen.

Grundsätzlich kommen die gesetzlichen Krankenkassen für erforderliche Hilfsmittel wie Rollstühle auf, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen (vgl. § 33 SGB V). Hilfsmittelkosten erstatten die Kassen aber nicht
- wenn die Hilfsmittel als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind,
- der therapeutische Nutzen als gering angesehen wird
- oder wenn die Kosten als geringfügig eingeschätzt werden.
Nächster Schritt: Bei einem guten Sanitätshaus, dessen Berater sich mit verschiedenen Krankheitsbildern und Pflegesituationen auskennen sollten, lassen Sie sich umfassend zu Rollstühlen beraten. Gute Sanitätshäuser schicken einen Mitarbeitenden zu ihnen nach Hause, um einen auf Ihre Bedürfnisse und Ihre häuslichen Gegebenheiten abgestimmten Rollstuhl vorzuschlagen. Das Sanitätshaus reicht dann seinen Kostenvoranschlag samt Rezept Ihres Arztes bei der Krankenkasse ein. Je genauer dieser Vorschlag auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, desto größer ist die Chance auf Genehmigung eines bestimmten Rollstuhl-Modells. Dabei spielen die persönliche Situation, das Wohnumfeld sowie die Lebensumstände eine wichtige Rolle.
Zu unterscheiden sind verschiedene Rollstuhltypen, deren Beschaffenheit sich an der jeweiligen Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung des Nutzers oder der Nutzerin orientieren.
Standardrollstuhl:
Dieser preisgünstigste Rollstuhltyp bietet nur elementare Rahmen- und Ausstattungsmerkmale, ist nicht für eine bequeme Dauernutzung geeignet, wiegt rund 20 kg und lässt sich nicht individuell einstellen. Über solche Rollstühle verfügen Kliniken, Pflege- und Reha-Einrichtungen.
Leichtgewichtrollstuhl:
Dieser Rollstuhltyp verfügt über eine leichtere Rahmenkonstruktion als der Standardmodell, wiegt ca. 13 bis 17 kg und bietet einige individuelle Einstellungs- und Ausstattungsmöglichkeiten. Doch auch der „Leichtgewichtrollstuhl“ erfordert recht hohen Kraftaufwand bei der selbständigen Fortbewegung. Eingesetzt werden diese Rollstühle z. B. für Schlaganfallpatienten oder Menschen mit Multipler Sklerose.
Multifunktions-, Pflege-, Positionierungs- oder Lagerungsrollstühle:
Diese Modelle haben variable Sitz- und Positions-Einstellungsmöglichkeiten, weisen meist eine starke Sitzkantelung für den halb liegenden Transport des Patienten auf und sind überwiegend Schieberollstühle. Auf Grund des konstruktionsbedingt hohen Gewichts können Nutzer wie schwerst mehrfach behinderte Menschen diese Rollstühle meist nicht selbst bewegen.
Aktiv-Rollstühle:
(auch Adaptiv-Rollstühle genannt) Diese in ihren Maßen und ihrer Ausstattung individuell auf den oder die Nutzer/in einstellbaren Modelle wiegen nur fünf bis ca. zehn Kilogramm und insbesondere ihr Schwerpunkt wird nach Auslieferung noch einmal individuell justiert. Der Rollwiderstand und das Gewicht eines Aktivstuhls sind derartig minimiert, dass sich Nutzer jahrelang damit selbstständig fortbewegen können. Je nach Rahmenmaterial (Aluminium, Titan, Carbon) kosten Aktiv-Rollstühle heute zwischen 1.000 und 6.000 Euro (Stand: November 2011).
Mit anforderungsspezifischer Bauform und Ausstattung sind inzwischen auch Dusch- Sport-, Renn- und Strandrollstühle erhältlich.
Eine gute kostenlose Broschüre zur Beschaffung von Hilfsmitteln haben die Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld und der Gesundheitsladen Bielefeld e. V. zusammengestellt: „Der richtige Weg zum richtigen Hilfsmittel“. Bezugsadressen: Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld, Stapenhorststr. 5, 33615 Bielefeld, Tel. 0521 - 964 06 96 oder Gesundheitsladen Bielefeld, Breite Str. 8, 33602 Bielefeld, Tel. 0521 - 13 35 61.
Kostenlose nähere Tipps zur Rollstuhl-Beschaffung erhalten Sie auch beim Beratungsteam von www.pflege.de
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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