Von der Pflegestufe hängt ab, in welcher Höhe die Leistungen der Pflegekasse erfolgen. Hier finden Sie die Definitionen der Pflegestufen.

Pflegepatienten brauchen eine unterschiedliche Intensität an Pflege und daraus ergeben sich die Pflegestufen und die Höhe der Zahlungen durch die Pflegeversicherung. Der Umfang der Unterstützung wird in verschiedene Pflegestufen unterteilt (0, I, II, III). Die Einteilung des zu Pflegenden in eine Pflegestufe liegt bei den Pflegekassen, wobei es das Recht zum Widerspruch auf diese Entscheidung gibt.
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Pflegestufe |
Definition |
Hilfebedarf bei der Grundpflege |
Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
Wöchentlicher Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt |
|---|---|---|---|---|
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Pflegestufe I |
Erhebliche Pflegebedürftigkeit |
Täglich mindestens zwei Verrichtungen |
Mehrfach in der Woche |
Mindestens 90 Minuten/ 45 Minuten auf Grundpflege |
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Pflegestufe II |
Schwerpflege- bedürftigkeit |
Täglich mindestens drei Verrichtungen zu verschiedenen Tageszeiten |
Mehrfach in der Woche |
Mindestens 3 Stunden/ 2 Stunden auf Grundpflege |
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Pflegestufe III |
Schwerstpflege- bedürftigkeit |
Rund-um-die-Uhr |
Mehrfach in der Woche |
Mindestens 5 Stunden/ 4 Stunden auf Grundpflege |
Härtefallregelung
Die Härtefallregelung betrifft Pflegebedürftige mit sehr hohem Pflegebedarf – Lesen Sie mehr!
Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe III, der darüber hinaus noch weitere Pflegedienstleistungen benötigt, kann über die Härtefallregelung höhere Leistungen beanspruchen. Dies gilt, wenn die Betroffenen auf ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angewiesen sind und entweder
- die Unterstützung bei der Grundpflege mindestens 6 Stunden (3 davon nachts) erforderlich ist. Die Beständigkeit einer medizinischen Behandlungspflege sind bei Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zusätzlich zu berücksichtigen.
oder
- die Grundpflege der Patienten nur in einem Team von Pflegekräften (mindestens eine Verrichtung am Tag und eine Nachts) geleistet werden kann. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die zweite Person bei einem Pflegedienst angestellt ist.
Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung. Sollten Sie zu Pflegestufen oder zur Härtefallregelung noch weitere Fragen haben, können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail unser Berater-Team erreichen.
Quelle:
Sozialverband VdK Deutschland e.V.
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.



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