Hier finden Sie eine Erläuterung, wer als pflegebedürftig eingestuft werden kann und welche Hilfestellungen durch Pflegende geleistet werden dürfen.

Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch erkrankt sind oder mit einer Behinderung leben und deshalb auf Hilfe angewiesen sind, werden als Pflegebedürftige bezeichnet. Krankheiten und Behinderungen, die diverse Unterstützung in alltäglichen Bereichen verlangen, sind zum Beispiel Lähmungen, Störungen der Sinnesorgane oder geistige Behinderungen. Um als pflegebedürftig zu gelten, ist kein bestimmtes Alter definiert. Hilfe kann in den folgenden Bereichen benötigt werden:
Grundpflege:
- Körperpflege (z.B. Waschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Stuhlgang)
- Ernährung (z.B. mundgerechtes Zuschneiden, Aufnahme)
- Mobilität (z.B. Aufstehen, Anziehen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen der Wohnung)
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Einkaufen
- Kochen
- Putzen
- Wäsche (z.B. waschen, bügeln)
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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