Ist abzusehen, dass ein Familienmitglied pflege- und betreuungsbedürftig wird, brauchen Angehörige heutzutage nicht in übertriebene Sorge zu verfallen. Denn seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 haben sich Beratung und Pflege- und Betreuungsleistungen Schritt für Schritt erheblich verbessert.
In allen Regionen Deutschlands gibt es inzwischen Pflegeberatungsstellen der Städte, Gemeinden und Landkreise. Außerdem stehen pflegenden Angehörigen und Betroffenen im Internet viele Informationen zur Verfügung. Beispielsweise das Team von pflege.de bietet eine qualifizierte und kostenlose telefonische Beratung durch examinierte Pflegefachkräfte und Pflegeberaterinnen an. Diese nennen ihnen auf Wunsch geeignete Pflegedienste, alternative Wohnformen für Ältere, ambulant betreute Wohngruppen, betreute Wohneinrichtungen, Alten- und Pflegeheime und weitere Hilfsmöglichkeiten in ihrer Region.

Seit Juli 2008 haben sich auch in vielen Bundesländern so genannte Pflegestützpunkte etabliert, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen neutral über alle sinnvollen Hilfs- und Pflegemöglichkeiten in der Region des Versicherten informieren sollen. Eine sehr nützliche, stetig aktualisierte Übersicht aller in Deutschland bestehenden Pflegestützpunkte hat das Zentrum für Qualität in der Pflege zusammengestellt. Eine Suchmaschine auf Website http://psp.zqp.de/ hilft Ihnen, den für Ihre Region zuständigen Pflegestützpunkt zu finden.
Eine weitere Möglichkeit ist es, ambulante Pflegedienste vor Ort um eine für Pflegeversicherte kostenlose Pflegeberatung nach § 45 des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) zu bitten. Die Pflegekasse bezahlt den Pflegedienst dann direkt dafür.
Systematisch gilt es den Betreuungs- und Pflegebedarf Ihres Familienangehörigen zu erfassen. Bei wahrscheinlichem Pflege- und Betreuungsbedarf sollte der Pflegeversicherte am besten sofort mit Hilfe seiner Angehörigen bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, den Pflegekassen heute schon zum Download auf ihren Internet-Seiten bereitstellen.
Rund zwei Monate nach Antragstellung erscheinen in der Regel Mediziner und Pflegende des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Pflegekasse, um den Pflegebedarf zu prüfen und den Versicherten ggf. in eine Pflegestufe (I, II, III) einzustufen.
Erst nach dieser notwendigen Einstufung hat der Pflegeversicherte Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und muss zum Bespiel Einsätze seines häuslichen Pflegedienstes nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen. Auf den Besuch des MDK können sich Pflegebedürftige und Angehörige mit Hilfe eines Pflegetagebuchs vorbereiten, das zum Beispiel der Sozialverband VDK Deutschland als Download zur Verfügung stellt.
Die kostenlose pflege.de Beratungs-Hotline
Lassen Sie sich persönlich beraten!
Rückruftermin vereinbaren!Oder nutzen Sie unsere kostenlose Beratungs-Hotline:
0800 2424 1212
Mo-Fr von 8 bis 20 Uhr für Sie
erreichbar. Sofortiger Rückruf
auch am Wochenende.
Pflegeanbieter Suche:
Keine Rechts-/Medizinberatung
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


Ihre Daten werden gespeichert...