Antrag auf Sozialhilfe

Wenn die Kosten der Pflege über andere Leistungen nicht gedeckt sind, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Stift liegt auf Antrag

Sozialhilfe beim zuständigen Sozialamt können Menschen üblicherweise beantragen, die gesetzlich nicht versichert oder versicherungspflichtig sind und wenn die Leistungen der Pflegekasse sowie eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Pflege zu zahlen. Sozialhilfe wird in diesen Fällen für die häusliche, ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege gezahlt. Auch der Anspruch auf Pflegehilfsmittel kann durch die Sozialhilfe abgedeckt werden.

Die Antragsstellung sollte so früh wie möglich erfolgen, da rückwirkend keine Kosten übernommen werden. Folgende Dokumente sollten dem Antrag beigefügt werden:

  • Bankbescheinigungen

  • Kopien von Einkommens- und Vermögensnachweisen

  • Gutachten des MdK, zusätzliche ärztliche Bescheinigungen

  • Adressen von Ehepartner und Kindern

  • Informationen über die Wohnsituation wie Mietverträge und Wohngeldbescheide

  • Versicherungspolicen

  • evtl. Schwerbehindertenausweis, Mutterpass

Vordrucke für den Antrag auf Sozialhilfe erhalten Sie bei den Sozialämtern.

Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung. Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, rufen Sie doch einfach unsere Hotline an!

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Keine Rechts-/Medizinberatung

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.