Pflegezusatzversicherung

Neben den Pflichtpflegeversicherungen können Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beratung zum Vertrag

Da gesetzliche und private Pflegeversicherungen nur die Kosten für die Grundversorgung tragen und die Ausgaben im Pflegefall häufig diese Zahlungen übersteigen, kann bei den Pflegekassen eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. So reduzieren sich Eigenleistungen, die im Pflegefall zugezahlt werden müssen, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Es gibt folgende drei Möglichkeiten:

  1. Pflegerentenversicherung
    Diese Pflegezusatzversicherung wird als Lebensversicherung vertrieben. Beim Eintreten der Pflegebedürftigkeit wird dem Versicherten eine monatliche Rente gezahlt, die vom Hilfsumfang abhängt.

  2. Pflegekostenversicherung
    Eine Pflegekostenversicherung zahlt Teile oder den Gesamtumfang der Restpflegekosten, die durch die Zahlungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung nicht abgedeckt werden.

  3. Pflegetagegeldversicherung
    Pro Tag der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit wird ein bestimmter Geldbetrag an den Betroffenen gezahlt. Die Höhe der Zahlung wird nach der geprüften Pflegebedürftigkeit festgelegt. In welchem Umfang die Pflegeleistungen tatsächlich genutzt werden, ist für die Tagesgeldzahlung irrelevant.

Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung. Unsere Beraterinnen stehen Ihnen für weitere Fragen und Informationen unter folgender Nummer zur Verfügung: 0800 24 24 12 12

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Keine Rechts-/Medizinberatung

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.