Hier finden Sie Informationen über das Recht und den Umfang der Pflegeberatung.
Seit dem 1. Januar 2009 steht, nach § 7a SGB XI, jeder Person, die als pflegebedürftig eingestuft wurde, eine individuelle Pflegeberatung im Bezug auf Betreuung und Versorgung zu.

Die Beratung durch eine professionelle Pflegeberaterin oder professionellen Pflegeberater umfasst folgende Bereiche:
- Analyse und Erfassung des Hilfebedarfs auf Grundlage der, durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegestufe
- Erstellung, Durchführung und Überwachung eines Versorgungsplanes
- Dokumentation und Auswertung besonders komplexer Fälle
Auf Wunsch kann die Pflegeberatung in der Wohnung des Betroffenen und mit Anwesenheit der Angehörigen stattfinden. Die Kosten für die Beratung trägt im Normalfall die Pflegekasse.
Mehr Informationen erhalten Sie telefonisch von unserem Beratungs-Team!
Quelle: Elftes Buch Sozialgesetzbuch –Soziale Pflegeversicherung–
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Keine Rechts-/Medizinberatung
Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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