Wie Pflegesachleistung und Pflegegeld kombiniert werden können, erfahren Sie unter dem Punkt Kombinationsleistung.
Eine Kombinationsleistung besteht, wenn die Betreuung eines Pflegebedürftigen teilweise von einem ambulanten Pflegedienst und teilweise durch Angehörige ausgeführt wird. Die Kombination liegt also in der Verbindung von Pflegesachleistung und Pflegegeld. Fälle, in denen die Kombinationsleistung greift, sind zum Beispiel die Tagespflege oder die Pflege am Morgen durch einen Pflegedienst.
Über die Kosten für die Dienstleistungen durch den Pflegedienst wird üblicherweise der prozentuale Anteil des monatlichen Höchstwerts der Pflegesachleistungen für die bestimmte Pflegestufe ermittelt. Der übrige Prozentsatz wird auf das Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe umgerechnet, das dann bezahlt wird.

Diese prozentuale Staffelung gilt in der Regel für mindestens 6 Monate. Nach 6 Monaten kann eine neue Aufteilung der Kombinationsleistung vorgenommen werden. Eine Ausnahme wird z.B. gewährleistet, wenn sich die Pflegesituation des Bedürftigen in der Zwischenzeit dramatisch verschlechtert.
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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