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Anspruch auf einen Heimplatz?

Anspruch auf einen Heimplatz?

Kann jeder, der die Betreuung in einem Pflegeheim wünscht, auch ein Zimmer beziehen? Hier finden Sie die Antwort.

Vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheiten des Einzelfalls nicht in Betracht kommt. Für Pflegebedürftige übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der pauschalen Leistungsbeiträge einen Teil der Aufwendungen für die Pflege. Die Höhe der Zahlungen ist dabei von der zugewiesenen Pflegestufe abhängig. Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen auch nur Heimbewohner aufnehmen, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bescheinigt hat, dass eine vollstationäre Pflege nötig ist. Die sogenannte Heimbedürftigkeitsbescheinigung kann auch für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ausgestellt werden, selbst wenn die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe I (noch) nicht erfüllt werden.

Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung. Für mehr Informationen können Sie jederzeit Kontakt mit unserem Pflege-Beratungstermin aufnehmen!

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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.