Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung, die Teil der Krankenversicherung ist.
Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten im Pflegefall finanzielle Unterstützung. Demnach müssen Angestellte, Arbeiter, Studenten und Rentner keinen speziellen Antrag auf diese Absicherung stellen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Pflegekassen eingerichtet, die diese Zahlungen der Pflegeversicherung leisten. Finanziert wird die gesetzliche Pflegeversicherung anteilig durch Arbeitgeber und -nehmer.

Durch diese Versicherung werden jedoch nicht alle Kosten der Pflege abgedeckt. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung umfassen:
- Pflegegeldzahlungen für häusliche Pflege
- Pflegeleistungen eines ambulanten Pflegedienstes
- Teilstationäre und stationäre Pflege
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds
- Rentenversicherungsbeiträge und Zuschüsse für Arbeitslosen- und Krankenversicherung für Pflegepersonen
- Rehabilitative Maßnahmen bei stationärer Pflege
- Pflegekurse für Angehörige
- Individuelle Pflegeberatung
Wie bereits erwähnt, bedarf die Bewertung Ihres Einzelfalls unbedingt der rechtsanwaltlichen Prüfung. Außerdem können Sie für weitere Fragen auch gerne unsere Beraterinnen unter unser Hotline (0800 24 24 12 12) kontaktieren.
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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