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Was bringen eigentlich Pflegekammern?

Was bringen eigentlich Pflegekammern?

Für die Einführung von Pflegekammern in Deutschland setzen sich professionell Pflegende und deren Verbände schon seit fast 20 Jahren ein und seit seinem Bestehen auch der Deutsche Pflegerat (DPR), die Dachorganisation der Pflegeverbände. Pflegekammern in den Ländern sollen wie bei Ärzten, Psychotherapeuten oder  Rechtsanwälten die Qualität des Berufsstandes sicherstellen, für Fort- und Weiterbildung, die Einhaltung ethisch-moralischer Grundsätze bei der Berufsausübung sowie politische Vertretung der Pflege sorgen.

Auf Bundesebene könnte eine Bundespflegekammer bei der Gesetzgebung auf die Wahrung der Interessen professionell Pflegender achten und die qualitätsorientierte Zulassung ausländischer Pflegekräfte in Deutschland regeln, argumentieren die Befürworter. Wie z. B. in Großbritannien oder Australien sollen Pflegekammern über die Zulassung von professionell Pflegenden wachen, in Streitfällen um mögliche pflegerische Fehlleistungen als Schlichtungsstellen dienen und gegebenenfalls Sanktionen aussprechen dürfen.

Was bringen eigentlich Pflegekammern?

DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus und seine Amtsvorgängerin Marie-Luise Müller (Bild), derweil Ehrenpräsidentin des Deutschen Pflegerates, engagierten sich auch auf dem Hauptstadtkongress im Juni 2012 in Berlin erneut für Pflegekammern.

Schleswig-Holstein wird als erstes Bundesland eine Landespflegekammer gründen. Das hat der Kieler Landtag am 14. Dezember 2012 mit seiner Regierungsmehrheit aus SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) beschlossen. - In Rheinland-Pfalz  hängt die Einführung einer  Pflegekammer nur noch davon ab, ob die Mehrheit der professionell Pflegenden im Lande dafür stimmt. Einmütig unterstützen die Landesregierungen in Mainz und Kiel Kammergründungen im Gegensatz zu vielen anderen.

Angesichts dieser Entwicklung melden sich zunehmend Kammer-Gegner wie Arbeitgeber-
verbände (Arbeitgeberverband Pflege, bpa etc.) oder Gewerkschaften (ver.di, Pflege-
gewerkschaft) zu Wort, Kammern mit Pflichtmitgliedschaft schmälerten die Grundrechte Pflegender, bewirkten unnötige Bürokratie und lösten Probleme wie  den Fachkräftemangel und die künftige Finanzierung der Pflege nicht. - Dem halten Befürworter entgegen, dass Arbeitgeber aufgrund von Kammergründungen eine wachsende Macht von professionell Pflegenden sowie höhere Personalkosten fürchten und Gewerkschaften sinkenden Einfluss.

Längst hat das Bundesverfassungsgericht klare Grenzen für die Einrichtung von Selbstverwaltungen mit Pflichtmitgliedschaften gesteckt, Pflichtmitgliedschaften aber für verfassungsgemäß erklärt. Der Sozialrechtler Prof. Dr. Gerhard Igl hatte bereits 2008 in seinem Gutachten für den DPR nachgewiesen, dass es keinen juristischen Hinderungsgrund für Pflegekammern gebe. Berufskammern seien etwa für Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten Selbstverständlichkeiten und von diesen Berufsgruppen mehrheitlich anerkannt. Ein Gutachten von Prof. Dr. Robert Roßbruch ergab, dass die Einrichtung von Pflegekammern auch mit EU-Recht vereinbar sei.

Zur Diskussion um Pflegekammern hat der Deutsche Pflegerat am 9. Juli 2012 auf die häufigsten Gegenargumente reagiert.

Geht die Idee zur Gründung von Pflegekammern auf Initiativen von Verbandsfunk-
tionären oder Verwaltungsleuten zurück?
Tatsächlich fordern Einzelpersonen und Berufsverbände bereits fast 20 Jahre Kammergründungen für professionell Pflegende. Der DPR: „In den Berufsverbänden sind diese Positionen demokratisch durch Entscheidungen in den Gremien legitimiert.“

Sind Kammern undemokratisch? Der DPR: Kammern versammeln alle Mitglieder einer Berufsgruppe. Diese wählen ihre Vertreter in den Gremien. Wahlen sind ein demokratischen Grundprinzip.“

Haben Kammermitglieder keine besonderen Vorteile, müssen aber dafür noch Geld bezahlen? Kammern tragen nach Ansicht des DPR  zum Ansehen des Berufes bei, regulieren die pflegerische Berufspraxis und die Weiterbildung. Das schaffe Klarheit und setze Maßstäbe, die sich positiv auf die Arbeitsbedingungen Pflegender auswirkten.

Würde die Berufsaufsicht missbraucht, um die angestellten Berufsangehörigen unter Druck zu setzen? Als „diffuse Behauptung“ bewertet der Deutsche Pflegerat diese Vermutung. Denn heute gebe es bei „Missbrauch“ von Aufsichtsrechten längst Verfahren zum Schutz von Arbeitnehmern. Bestimmten Arten von Missbrauch wie die Verordnung  fachlich überholter pflegerischer Maßnahmen durch mangelhaft für pflegerische Aufgaben qualifizierte Ärzte könnten Kammern einen Riegel vorschieben.

Sind Kammern Arbeitgeberorganisationen und Gegner angestellter Pflegender? Keineswegs, meint der DPR. Denn sie entstehen aus der Berufsgruppe der Pflegenden heraus, repräsentieren sie und schützen Pflege- und Hilfsbedürftige vor schlechter Pflegepraxis. DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus: „Es kann doch niemand in der Berufsgruppe ernsthaft wollen, dass für den Beruf nicht Qualifizierte weiter praktizieren dürfen.“ Versorgungsprobleme auf Grund schlechter Rahmenbedingungen und von Trägern könne eine Kammer weit besser beheben helfen als bisherige Interessenvertretungen der Pflege. Bei Ärzten hätten Kammern dazu beigetragen, dass sich Mediziner zur dominierenden Berufsgruppe im Gesundheitswesen entwickelten.

Erhalten Pflegekammern Einkommensteuerdaten? Datenschutzbestimmungen müssten Kammern einhalten, betont der DPR. Gebühren und Struktur der Kammern seien noch nicht geklärt.

Wird es Klagen gegen die Pflichtmitgliedschaft geben? Das sei möglich, meint der DPR. Doch Klagen von professionell Pflegenden, die einige Arbeitgebervertreter unterstützen wollen, sieht er gelassen. Denn auch nach der Gründung von Psychotherapeutenkammern vor zehn Jahren gab es einige Klagen, die letztlich scheiterten.

Braucht man Kammern im Gesundheitswesen? Für derzeit alternativlos hält der DPR die Kammern. Denn keine Regierung habe genügend Macht, um die bestehenden Kammern abzuschaffen. Abwegig seien die möglichen Alternativen, die Politik alles allein regeln zu lassen oder Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter Anforderungen an Arbeitsinhalte und Qualität von Pflege aushandeln zu lassen. "Pflegekammern können die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Situation Pflegender wesentlich verbessern", sind sich alle Befürworter mit dem Deutschen Pflegerat einig.

Nähere Informationen: www.deutscher-pflegerat.de

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