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Gesetzesänderungen in den Altenpflegegesetzen

Altenpflegegesetz

Hier finden Sie Informationen über Gesetzesänderungen, die für die Arbeit in der Pflege relevant sind.
 

 
Stetoskop

Vor dem 1. August 2003 war der Beruf des Altenpflegers in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Inzwischen definiert das Altenpflegegesetz jedoch bundeseinheitlich die Ausbildung zum Altenpfleger und damit die Rechtsgrundlage, sich Altenpfleger nennen zu dürfen. Die Regelung für die Ausbildung können Sie unter dem Punkt Altenpfleger/-in finden.

Neu sind zudem die Regelungen, die am 24. April 2009 durch das Arbeitnehmerentsendegesetz getroffen wurden. Das Gesetz betrifft die Mindestlöhne für Arbeitnehmer. Neben Handwerks- und anderen Dienstleistungsberufen sind die Beschäftigten in der Pflegebranche dadurch vor Lohndumping geschützt. In der Pflegebranche liegt die Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns bei einer Kommission, die durch Gewerkschaften, Arbeitgeber und kirchliche Arbeitnehmer und -geber gebildet wird. Die neuen Mindestlöhne gelten für Altenpfleger in der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege:

 

Westdeutschland (€/h)

Ostdeutschland (€/h)

Ab 1. August 2010

8,50 €

7,50 €

Ab 1. Januar 2012

8,75 €

7,75 €

Ab 1. Juli 2013

9,00 €

8,00 €

Für die Überprüfung Ihres Einzelfalls konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

Krankenschwester in der Ausbildung

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Keine Rechts-/Medizinberatung

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.