Was bei der barrierefreien Umgestaltung von Wohnraum für bewegungseingeschränkte oder behinderte Menschen zu beachten ist, beschreiben die DIN-Normen 18025-1 (Wohnungen für Rollstuhlbenutzer) und 18025-2 (Barrierefreie Wohnungen) sowie in deren Nachfolgeregelung DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen, Teil 2, Wohnungen) bis ins Detail. Die neue DIN 18040, Teil 1, beschränkt sich auf Anforderungen an öffentlich zugängliche Gebäude.

Für barrierefreie Wohnungen müssen Eingangsbereich, Treppen, Wohnräume, Küche, Bad und WC so angelegt sein, dass sie notfalls auch von Rollstuhlfahrern problemlos zu bewältigen sind. Richtwerte, Höchst- und Mindestmaße hat der Gesetzgeber über die Normen festgelegt. Hier die wichtigsten Vorgaben für Barrierefreiheit:
Eingangsbereich (Parkplätze, Müllräume, Wege)
- Rollstuhlfahrer brauchen immer ausreichend Wendeplatz, um Türen, Fahrstuhl oder Schränke zu öffnen. Eine Fläche von 1,50 x 1,50 Metern zum Wenden gilt hier als Faustregel, eine Fläche von 1,20 x 1,20 Metern bei Gehbeeinträchtigten. Türen sollten mindestens 80 Zentimeter breit sein, für Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter.
- Barrierefreie Parkplätze brauchen Überbreite: An jeder Ausstiegsseite sollten neben der Autotür noch 1,50 Meter freie Fläche bleiben.
- Für Rollstuhlfahrer eine echte Herausforderung sind die Müll-Abstellräume. Durch eine Absenkung der Stellfläche kann der Tonnendeckel auch im Sitzen geöffnet werden.
- Die Hauptwege vor dem Haus sollten für Rollstuhlfahrer 1,50 Meter breit sein, Nebenwege 1,20 Meter. Die Zuwegungen für Rollstuhlfahrer dürfen höchstens ein Längsgefälle von drei Prozent und eine Querneigung von 2,5 Prozent aufweisen.
- Die Oberfläche der Fußgängerwege muss eben, stufenlos, griffig, fugenarm, rutschhemmend, farblich kontrastreich sowie erschütterungs- und blendfrei ausgestaltet werden.
Treppenhäuser
- Erst ab einer Mindestbreite von 2 Metern sind gebogene Treppen gebogene Treppen für Menschen mit begrenzten motorischen Einschränkungen sowie für sehbehinderte Menschen barrierefrei nutzbar.
- Die ideale Höhe für Dosen, Schalter und Armaturen beträgt für Menschen mit Handicap 85 Zentimeter.
- Das Treppengeländer sollte 85 Zentimeter hoch sein und am unteren und oberen Ende der Treppe jeweils 30 Zentimeter über die Treppe hinausragen. Kugeln können Sehbehinderten Anfang oder Ende signalisieren.
- Handläufe barrierefreier Treppenhäuser haben einen Durchmesser von 3 bis 4,5 cm und müssen auf beiden Seiten der Treppe im Mindestabstand von 5 cm zu den Wänden angebracht werden.
- Farbkontraste im Treppenbereich geben Orientierung.
- Stufen mit Unterschneidungen wie bei Wendeltreppen sind tabu, denn sie bergen für Ältere mit Gehproblemen oder Körperbehinderte hohe Verletzungsgefahr.
- Ein befahrbarer Fahrstuhl ist Pflicht für barrierefreie Treppenhäuser.
- Der Abstand von der Treppe zur Wohnungstür muss mindestens 1,50 Meter betragen.
Küche
- Die ideale Höhe für Küchengeräte, Spüle und Arbeitsfläche beträgt 82 Zentimeter. Oberschränke sollten für Rollstuhlfahrer in einer Höhe von maximal 1,40 Meter, Unterschränke in einer Höhe von mindestens 40 Zentimetern angebracht sein.
- Die Kniehöhe eines Sitzenden oder Rollstuhlfahrers beträgt 67 Zentimeter, die Arbeitshöhe in der Regel 82 Zentimeter. Unterfahrbare Arbeitsflächen, Spülen, Herde etc. müssen extrem flach sein. Der Siphon einer Spüle sollte möglichst unter Putz liegen.
- Für Gehbehinderte empfiehlt es sich, Herd, Arbeitsplatte und Spüle nebeneinander einzubauen, für Rollstuhlfahrer aber über Eck.
- Rollcontainer unter den flachen Einbauten helfen, Stauraum zu schaffen. Der Wendekreis vor jedem Gerät sollte 1,50 x 1,50 Meter betragen.
- Rollstuhlfahrer benötigen viel Platz und gut erreichbare Stauräume. Befahrbare Vorratskammern sind daher für barrierefreie Küchen empfehlenswert.
Bad und WC
- Faustregel: Vor jeder genutzten Einrichtung (Waschbecken, Toilette, Wanne etc.) sollten für Rollstuhlfahrer 1,50 x 1.50 Meter freier Raum zum Manövrieren bleiben, für Bewegungsbeeinträchtigte 1,20 x 1,20 Meter. Ist die Dusche bodengleich angelegt, kann ihre Fläche mitgezählt werden.
- Die Türen müssen nach außen zu öffnen sein. Grund: Stürze ereignen sich sehr häufig im Bad. Liegt der Verletzte vor einer nach innen öffnenden oder gar verschlossenen Tür, kann das fatale Folgen haben.
- Barrierefreie Duschwannen müssen bodengleich angelegt sein, um als „barrierefrei“ zu gelten. Rutschhemmend nach GUV-I 8527 (Bewertungsgruppe B) müssen ihre Bodenbelege (Fliesen etc.) sein.
- Armaturen sollten auf 85 Zentimeter Höhe und mit 50 Zentimeter Abstand zur Ecke installiert werden.
- Für behindertengerechte und barrierefreie Toiletten sind Mindestabstände zur Wand vorgeschrieben: 95 cm an einer Seite, 30 cm an der anderen und 70 cm in der Tiefe.
Der WC-Bereich muss so großzügig bemessen sein, dass ein Stützgriff mit integrierter Tastatur für die Spülung installiert werden kann.
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