Treppenlifte sind eine wertvolle Alltagserleichterung für Menschen, die Treppen oder einzelne Stufen dauerhaft oder vorübergehend nicht bewältigen können. Die Bewegungsfreiheit von Pflegebedürftigen, Gehbehinderten etc. bleibt dadurch erhalten. Ihr vertrautes Zuhause können sie barrierefreier weiternutzen.
Egal ob kurvige oder gerade Treppe, enger Kurvenradius bzw. Innen- oder Außenbereich: Treppenlifte können in fast jeder Wohnumgebung verbaut werden, selbst in engen Aufgängen.
Treppenlifte bei bestehenden Kunden der Anbieter auszuprobieren, ist dringend anzuraten. Denn oft ergibt sich bei einer „Probefahrt“ erst, welche Art von Treppenlift dem Nutzer wirklich nützt.
Die Haupttypen von Treppenliften
Den Anforderungen angepasst sind die Treppenlift-Systeme.
Sitzlift: Ein Sitzlift dient zum Transport einer Person, die noch selbstständig in und aus dem Sitz steigen kann. Diese Lifte benötigen wenig Platz, lassen sich auf jeder Treppe installieren und eignen sich für mobilere Pflegebedürftige.
Plattformlift: Plattformlifte ermöglichen es Rollstuhlfahren, mit ihrem „Rolli“ Treppen und Höhen im Innen- und Außenbereich zu überwinden. Sie eignen sie sich auch für mehrere Person oder Lasten mit bis zu 300 kg Gewicht und für Steigungen von bis zu 60 Grad. Außen- Plattformlifte sind wetter- und wasserfest konstruiert.
Hublift: Hublifte werden im Außenbereich häufig für Rollstuhlfahrer verbaut, sind aber nur senkrecht auf und ab bewegbar. Sie gleichen geringe Höhenunterschiede von bis zu drei Metern aus.

Neukauf, Gebrauchtkauf oder Miete?
Die einfachste, aber teuerste Variante, einen Treppenlift zu erwerben, ist der Neukauf. Je nach Modell, Treppensituation und Ausstattung werden aktuell Preise von 5.000 bis ca. 14.000 Euro verlangt. Plattformlifte erhalten Sie ab 10.000 bis ca. 20.000 Euro für eine Etage.
Einige Unternehmen bieten auch Gebrauchtkauf an. Bei Sitzliften ist nur der Sitz gebraucht. Neu gekauft werden muss das individuell angepasste Schienensystem. Preisvorteil gegenüber dem Neukauf: ca. 1.000 bis 2.000 Euro.
Auch die Miete oder die Finanzierung eines Treppenliftes für gerade Treppen zu Preisen von 100 bis 150 Euro monatlich ist möglich. Bei kurvigen Treppen kommen hohe Anpassungskosten hinzu.
Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen Zuschüsse
Pflegebedürftige ab Pflegestufe 1 erhalten auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (insbesondere müssen die pflegebedürftigen Räume wie Bad, Schlafzimmer und Wohnzimmer auf unterschiedlichen Etagen liegen) von ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 2.557 Euro zum Kauf (bzw. Miete und Finanzierung) des notwendigen Treppenliftes. Zuschüsse für die Wohnraumanpassung können sie auch erneut erhalten, wenn sich ihr Pflegebedarf nachweislich erhöht hat.
Liegt eine Gehbehinderung auf Grund eines Betriebsunfalls vor, bestehen Chancen auf vollständige Übernahme durch die Berufsgenossenschaft. Treppenlifte für Kriegs- oder Wehrdienstverletzte werden oft von der Hauptfürsorgestelle oder vom Versorgungsamt zu 100% bezuschusst.
Steuer: Treppenlift außergewöhnliche Belastung
Erst wenn der Treppenlift laut ärztlicher Bescheinigung notwendig ist, kann er steuerlich geltend gemacht werden. Diese Bescheinigung muss vor dem Einbau vorliegen. Nach § 33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) gelten nachträgliche behindertengerechte Umbauten als außergewöhnliche Belastungen.
Vermieter müssen Einbau bei Bedarf zustimmen
Mieter können laut § 554a, Abs. 1 des BGB vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung oder Treppe verlangen, wenn diese erforderlich sind. Braucht der Mieter einen Treppenlift, darf der Vermieter den Einbau nicht verweigern. Der Mieter trägt aber die Kosten.
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Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten, abstrakten Überblick bieten sollen. Die Inhalte ersetzen jedoch unter keinen Umständen die erforderliche rechtliche oder medizinische Prüfung Ihres Einzelfalls, die stets durch einen Rechtsanwalt bzw. Arzt erfolgen muss.


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