Wie wichtig eine systematische Sturzprophylaxe (Sturzvorbeugung) bei älteren Menschen ist, weiß man auch in Deutschland schon lange: Stürze und sturzbedingte Verletzungen zählen zu den häufigsten Ereignissen, die die Selbstständigkeit zu Hause lebender Älterer beeinträchtigen, Ängste auslösen, ihre Alltagskompetenz einschränken, Pflegebedürftigkeit und Heimeinweisungen bewirken.
Bis zu 250.000 Knochenbrüche Älterer werden jährlich in deutschen Krankenhäusern behandelt. Allein die Zahl der sturzbedingten Hüftfrakturen stieg von 1994 bis 2004 um 20.000 auf 120.000 pro Jahr. Aktuell schätzen Experten die jährlichen Gesamtkosten durch Stürze Älterer (Akutbehandlung im Krankenhaus, Rehabilitation und Pflege) auf mehr als zwei Milliarden Euro.
Gegen die altersbedingt nachlassende Gleichgewichtsfähigkeit und Muskelkraft als Hauptursachen von Stürzen wirken regelmäßige körperliche Trainingsprogramme mit Gleichgewichts- und Kraftübungen nachweislich positiv, so genannte Sturzpräventions- oder Sturzprophylaxeprogramme. Damit gelang es zum Beispiel in 256 Alten- und Pflegeheimen in Bayern laut AOK allein 2007, die Zahl der Hüftfrakturen der Bewohner um fast 20 Prozent zu senken.
Doch während inzwischen über 2.000 deutsche Pflegeheime Stürze ihrer Bewohner/innen konsequent mit solchen Trainingsprogrammen vorbeugen, sieht die Bundesinitiative Sturzprävention bei zu Hause lebenden Älteren und Pflegebedürftigen großen Nachholbedarf. Ihr Sprecher, der Privatdozent Dr. Clemens Becker (Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart), gegenüber dem pflege.de-Magazin: „Obwohl zahlreiche wissenschaftliche Studien die Wirksamkeit ambulanter Sturzpräventionsprogramme belegen, gelang es bisher nicht, sie in Deutschland zu verbreiten.“ Mit fundierten Empfehlungen wirbt die Initiative seit 2010 dafür, Sturzvorbeugungsgruppen für zu Hause lebende Ältere flächendeckend anzubieten und zu finanzieren.

Finanzierung
Bislang wird die Sturzprävention bei zu Hause lebenden älteren oder behinderten Menschen nicht voll finanziert: Nur anteilig tragen gesetzliche Krankenkassen oder regionale Förderer diese Leistung, die in den Sozialgesetzbüchern nicht klar definiert ist. Aus Präventionsmitteln für Gesunde flossen dafür Zuschüsse nach § 20 Krankenversicherungsgesetz (SGB V). Sturzprävention wurde auch als ergänzende Leistung zur Rehabilitation chronisch Kranker z. B. über Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V gefördert.
Die Bundesinitiative Sturzprävention hält eine Finanzierung der Sturzprävention auch für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen als Reha-Sport nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 Pflegeversicherungsgesetz (SGB IX) oder über befristete Modellvorhaben nach § 63 SGB V für möglich. In Anbetracht des hohen Nutzens der Trainingsprogramme sieht sie auch Bund, Länder, Gemeinden und private Kranken- und Pflegekassen bei deren Finanzierung gefordert, nicht nur die gesetzlichen Kassen.
Maßnahmen zur nachhaltigen Vorbeugung
Ein möglichst dauerhaftes Balancetraining in gesonderten Gruppen für mäßig bzw. stark sturzgefährdete, zu Hause lebende Ältere empfehlen die Experten. Muskelgeschwächte bräuchten zudem ein Muskelaufbau- oder Krafttraining. Schon ein intensives, individuell herausforderndes Gleichgewichtstraining von zwei Stunden pro Woche über sechs Monate senke das Sturzrisiko Älterer ganz erheblich.
Klare Qualitätsanforderungen an Trainingsprogramme und -personal stellt die Initiative, da viele kaum geprüfte Programme mit zweifelhaftem Nutzen auf den Markt kommen. Dr. Becker: „Ein gutes Programm sollte in der Lage sein, 20 Prozent Leistungszuwachs zu erreichen. Es sollte sich auch für besonders sturzgefährdete Menschen mit Demenz, Parkinson oder Schlaganfall eignen.“ Einfache motorische Tests müsse jeder Sturzgefährdete vor dem Trainingsstart absolvieren. Denn bei weitgehend orientierungslosen Demenzkranken, nicht mehr gruppenfähigen und selbst mit Hilfsmitteln nicht mehr stehfähigen Menschen wirkten diese Programme nicht.
Zusätzlich zum regelmäßigen Gleichgewichts- und Krafttraining können Sturzgefährdete auch in ihrer Wohnung und deren Zugängen einiges dafür tun, Stürze zu vermeiden. „Barrierefrei umbauen“ lautet dazu das Stichwort. Stolperfallen wie Türschwellen, hohe Dusch- und Badewannenzugänge, Teppiche und Läufer gilt es zu beseitigen. Zusätzliche Handläufe oder Griffe in Bädern, Küchen, Fluren oder an Treppen schaffen Standsicherheit. Zusätzliche Griffe oder Handläufe an Treppen oder Hauszugängen geben Sturzgefährdeten Halt.
Unser Tipp: Für den barrierefreien Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Haus erhalten Sie Zuschüsse der KfW-Kreditanstalt und von Förderbanken in den meisten Bundesländern.
Auch in den Qualitätsleitlinien für die Arbeit professionell Pflegender spielt die Sturzvorbeugung eine wichtige Rolle. Mit Hilfe des Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP an der Hochschule Osnabrück) sollen sie in der ambulanten und stationären Pflege oder Krankenversorgung Stürze und Sturzfolgen vermeiden, indem sie ursächliche Risiken und Gefahren erkennen und nach Möglichkeit minimieren. Pflegende und ihre Arbeitgeber können für die Kosten von Sturzfolgen haftbar gemacht werden, wenn sie im konkreten Fall diesen Expertenstandard missachtet haben.
Der Expertengruppe zur Sturzprophylaxe des DNQP gehörte auch ein Patientenvertreter an. Seit seiner Veröffentlichung im Februar 2006 wird der Expertenstandard in vielen Einrichtungen umgesetzt.
Nähere Informationen:
Das „Empfehlungspapier für das körperliche Training zur Sturzprävention bei älteren, zu Hause lebenden Menschen“ der Bundesinitiative Sturzprävention finden Sie als Download auf der Website des Deutschen Olympischen Sportbundes unter der Rubrik „Sport der Älteren“ und dort unter „Programme und Projekte“.
Auszug aus dem Expertenstandard Sturzprophylaxe des DNQP an der Hochschule Osnabrück finden Sie hier.
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